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(H Gieffer Wdchvni-Blabt/ Nam. xril.

praefiro Nachmittass um r Uhr aufhirsigem Cantzeleybau bey dem darM bestelltm Kiefer/ welcher aus jedem Faß den Wein zuforderst ju probiren gebet» wird einsinden fönnen. Liessen dem En Jan. i?fo.

Fürst!. Hessische Regierung daselbst.

Von Stuttgart ist die Nachricht eingelauffen / daß der berühmte Herr ge­heime Rarh Georg Bernhard Bilfinger mit Tod abgegangen. Er war erstlich Profeflbr Phyficz & Machefeos im CoHegto illuftri jtl Tübingen von da kam er nach Petersburg/ und versah dort eben dasselbe Amt. Darauf ging er wieder zurück nach Tübingen und trat eben benannte Profeßion bey der Universität allda an. Wur- de einige Zeit hernach Profeflbr Theologiac Ordinarius daselbst / und verließ endlich bett geistlichen Stand / da er als wirklicher Geheimer Rach nach Stuttgardt berufen wurde. Er war dabey Praeiident des Hochfürstlichen Confiflotii , Secretaritis des grossen Jäger »Ordens Hubcrti, wie auch vieler Academien und Sociecaeten der Wiffensoiaften Mitglied. Die gelehrte Welt verliehret an ihm einen der grösten Weltweisen / Mathematicorum , Ingenieurs Theologorum , und Staatsleuten ; er aber nimmt den Ruhm mit in die Grust/ daß er ein Mann war/ der im (Stan* de war alles zu seyn/ was er wolte.

Frucht-und andere preise am Marcke-Tage den 17. Mart 17 fo. Giesser Maß.

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x. Achtel Korn - f 4 auch - 1 4

- Gersten I 2

- - Weitzen - 1 6

1 - Hafter - - | 1

ft geschählte Gerste - | * - - kleine Gerste » | - x^Meste Erbsen - | -

- - Linsen - 1 *

Alb. Pf' lalb. !Pf.

10. j 1. ft. OchsemFlessch, | 2. 4.

7 4 - Kuh-Fleisch - | 2 |-

r5. - - Rind-Fleisch - | x |-

- - - Kalb-Fleisch « \ 1 \6

rs * - Sck)weine-Fleisch j z \i.

I i. - - Hammel Fleisch |

l. 4. - Schaaf Zleisch - |

* - Eyer - - j r s-

15.1 - i.ft. Butter t « ( 4 [1

Dieses Wochenblatt wird alle Diensttage allhier bey dem Verleger Johann Philipp Krieger denjenigen, so auf ein Jahr mit r. st oder auf ein halb Jahr mit r. ß. f-r-numeriret, zugefendek; auch wird das Stück einzeln vor r.kr. abge­geben. Diejenigen so dieses Wochenblatt zu halten stch annoch entschliessen wollen, belieben die Vorausbezahlung auf hiesiges Postamt einzufenden, so wird man -uch tmit den bereits heraus gekommenen Stücken dienen.