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8erfd)kbwcn conftitunpnibus p. p. unter den Carolmgischen Kaysern/ lind den frgnki- fchen und sachftschen Königen; Daß 11. Cap. von denen unter den schwäbischen Kay- mTiv11 (Tin I ' denen von Rudolpho habsburgico bis Hilf Maximilianum I; ro6-rka"von Der Conftitution des Maximilian! I. und ihrem Gebrauche am Reichs-Cammergerichte; daß v. Cap. von dem Verfahren und dem Prcccsi der Ci- • * Snt) dem geringen Gebrauch desselben am Cammebgerichtk; endlich das vi. Cap. von den geforderten und bedächtlicher jufordemden ^landab; fuper iiacta pace. *
n v ■2Lm ?z' ^^.^"heidigte unter dem Vorsitz des Reflorit magnifici Herrn r 5° ’ ^Er Herr M. jLor. XX)id)tcncb nut vieler Ge-
schicklichkeit eine gelehrte Ibcologische Difputation de termims eccleliafticis in loco 5° Pt~, u™r*n° adhlberJ fchti,s-> darin nicht nur überzeugend dargethan wird/ Daß m entweder nach dem Buchstaben oder wenigstens nach dem völligen
MÄSffÄ ®«‘«-"EM-»; Mrn auch d-mli»-M'LL ÄÄff»" l|l‘."S' y l™ir «"»«>> Ursach- hoffen/ ms damit nun/ roerm t Bb,bllß)*i. Redensarten brauchen und mit der Kirche reden, auch einerlei) mit ihr tu denken scheinen und die unverständigen berücken mögen. 9
3u Verstreichen.
kokken ex Deerero ill. Dicafterii von des verstorbenen Herrn Dr. Dillenii Verlassenschaft verschiedene Meublen unD Efteden nächstkünftiges ^itcß Jahr öf- tt'Ulich an den Meistbietenden gegen haare Zahlung verkauft werden/ und damit Montd den n. Januar. Morgens pfeife nach 9. Ubr der Anfang gemacht werden. Wer demnach zu ein und dem andern Lust hat / kann sich zur bestimmten Zeit in velagten Herrn Dr. Dillenii Hauß auf dem Asttrweg einfinden. Wie denn auch nach diesem dessen aus Jurist- Medicin-Theoloq- und Philosophischen Büchern bestehende B'bhothec ebenfalls gegen baar Geld versteigert werden soll/ der Catalogu, ist unter Der Presse und davon poft feftum nativiutis Chtifti bey dem Buchbinder Göring Sen. Exemplana ju bekommen.
§u Verkauffett.
Ein auf dem Ham liegender Baum- und Grasgarten Ein und einen halben Morgen haltend/ so Adlich frei) / ist auf Sechs Jahr wieder käuflich zu verkaufen. Mer dazu belieben trayt/ kann bey Ausgebern dieses / weitern Bescheid erhalten.


