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Giesser Wochenblatt/ ttum. XXL

vorigen Scheins und Vorausbezahlung auf den iottn Theil bey AuSge, dem dieses ausgeliefert.

3u verkauften.

Nachdem sich die Herren von Steprodt das zu Hungen in der Wetterau tieaende freyadeliche Gut/ welches äusser der ihm anklebenden Immunität von allen fo wohl ordent - als ausserordentlichen Comributioncn und Ä lagen / auch das zur Haushaltung nölhige Holtz, die zur Nothdurft reftringirte Braugereü-tigkeit/ Ma- ftuna und übrige ein Gut nutzbar machende Qiialkdten und Eigenschaften hat/ zu veräuffern refolviret und entschlössen haben; So ist solches hierdurch dem Publica bekannt zu machen vor dienlich erachtet worden. Solte , sich ein Liebhaber zu schon gedachtem Gut vorfinden/ und um sich in Tratten deefalö desto sicherer einlas­sen zu können/ eine na!>ere und zuverläßigr Nachricht davon verlangen; so kann sich solcher an den Advocat Herrn SameS zu Hungen addrefliren / welcher ihm eine vollstän­dige Defignation vom ganzen Gut einzuhändigen nach seiner Schuldigkeit nicht er­mangeln wird.

Eine Partie alter raren 8pecie5 - nnd Gedächtniß-Tbaker von verschiedenen Kaysern/ Cdursürsten und Ständen des Heil. Röm. Reichs sind zu verkaufen/ bey Ausgebern dieses kann man Bescheid davon haben.

Donnerstags den 4. Jumi dieses Jahrs wird allhier in Weismbruchischen Dauö verschiedenes Haus- und Küchengeräthe an den meistbiethenden öffentlich über­taffen werden/ dahero die Liebhaber selben Tages Nachmittags um 1. Uhr in besagte Behausung sich einzufinden belieben.

Zu leihen.

Es verlanget jemand einen kleinen Gemüßgarten / der etwa einen halben Mor­gen/ oder/ wenn Graßbodendabey wäre/ auch grösser seyn kann/ und nicht sehr weit von der Stadt gelegen seyn muß/ auf etliche Jahre gegen billige Zinse zu leyhen- Wer rinon solchen zu verleyhen gedenket/ beliebe sich bey dem Verleger zu melden.

Dieses Wochenblatt wird alle Dienstage allhier bey dem Verleger Johann Philipp Krieger denen Herrn Pr-caumeramen ausgelieftrt/ auch einzeln das Stück vP- r, fr. abgegeben,