i6S Giesser wochM--Bl»tk/ Num. XXI.
r. Daß auch: der Landesherren ihre Rechte/ Länder und Hoheit öfters an» gegriffen / folglich müssen verlheidiget werden; daß ihr Regnnent glücklich sey / wenn alle Einkünfte wohl verwaltet/ Recht und Billigkeit beobachtet/ und alle -Obrigkeit in ihrem Ansehen Zeschützet wird; wenn der Kriegsstaat in einer guten Verfassung ist. Zu dem allem bietet eine Universttät hülfreiche Hände. Ihre Lehrer bekümmern sich um die Rechte des HauseS und leiten solche aus den ältesten Urkunden her; sie sprechen nicht allein in wichtigen und zweifelhaften Fällen selbst Recht; sondern ziehen auch solche Männer an / welche des Herrn Güter treulich verwalten/ und die Gerechtigkeit nebst dem Ansehen ihres Standes behaupten •> sie legen den Grund zum Flor beö Kriegswesens / wie die mächtigsten Königreiche zu ihrenr grösten Vortbeil erfahren haben. Was unsre Hobe Schule in diesem Stücke vor wichtige und pflichtschuldige Dienste gethan habe/ davon geben uns die Geschichte manches Zeugniß. Wir wisse» ferner
r. Daß es in der Kirche GOttes wohl stehe/ wann gelehrte und fromme Lehrer das Evangelium rein und unverfälscht ihren Gemeinen vortragen. Die Tüchtigkeit der Haushalter über GOttes Geheimnisse kann man heute zu Tage nicht von einer ausserordentlichen Zubereitung G-vtteS erwarten/ sondern muß durch ordentliche Mittel erworben werden. Dazu sind die Universitäten. Denn welche daS Wort GOttes lauter und rein annehmen/ auf diesen wird die ächte Glaubenslehre erhalten. Da haben also zukünftige Lehrer und Prediger Gelegenheit/ die himmlische Weisheit zu erlernen. Der Segen ist desto grösser/ je mehrere von den Lehrer» diesen Weg selbst wandeln. Daß unsre Academie dieses Lobes niemals ermangelt habe/ davon wird ein jeder billiger Richter Zeugniß geben. Es ist
offenbar/ daß ein Land glückselig sey, wann es nebst der wahren Reli-r Hon innerliche Ruhe/ Friede und gute Ordnung geniesset/ auch vor die leibliche Gesundheit und deren Erhaltung gesorget wird. Eins wohlangelegte Universität gibt dem Regenden geheimbde/ Regierungs- und andre Räche/ den Landschaften ihre Beamten/ den Städten ihre Richter und allen ihre Aertzte. Diese Wohlrhat aber erweiset sie nicht allein dem Vaterlande / sondern auch allen fremden Völkern / die sich ihres Guten bedienen wollen. Wir würden nicht bald zu Ende kommen/ tvenn Wir alle die vortreflichen Männer namentlich erzählen wollten/ welche unser Giessen zum Dienst des Fürsten/ zum besten deö Vaterlandes und zum Nutzen andrer Leute erzogen hat. Und wir leben der gewissen Zuversicht/ daß sie öcrgk idten noch an allen denen erziehet / welche auf ihrer Seiten eben das thun/ was die Absicht ihrer acade- mischen Jahren von ihnen erfordert. Wir dürfen endlich
4. der Stadt und Bürgerschaft selber nicht vergessen/ welche von ihrem
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