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i6S Giesser wochM--Bl»tk/ Num. XXI.

r. Daß auch: der Landesherren ihre Rechte/ Länder und Hoheit öfters an» gegriffen / folglich müssen verlheidiget werden; daß ihr Regnnent glücklich sey / wenn alle Einkünfte wohl verwaltet/ Recht und Billigkeit beobachtet/ und alle -Obrigkeit in ihrem Ansehen Zeschützet wird; wenn der Kriegsstaat in einer guten Verfassung ist. Zu dem allem bietet eine Universttät hülfreiche Hände. Ihre Lehrer beküm­mern sich um die Rechte des HauseS und leiten solche aus den ältesten Urkunden her; sie sprechen nicht allein in wichtigen und zweifelhaften Fällen selbst Recht; sondern ziehen auch solche Männer an / welche des Herrn Güter treulich verwalten/ und die Gerech­tigkeit nebst dem Ansehen ihres Standes behaupten> sie legen den Grund zum Flor beö Kriegswesens / wie die mächtigsten Königreiche zu ihrenr grösten Vortbeil erfah­ren haben. Was unsre Hobe Schule in diesem Stücke vor wichtige und pflichtschul­dige Dienste gethan habe/ davon geben uns die Geschichte manches Zeugniß. Wir wisse» ferner

r. Daß es in der Kirche GOttes wohl stehe/ wann gelehrte und fromme Lehrer das Evangelium rein und unverfälscht ihren Gemeinen vortragen. Die Tüch­tigkeit der Haushalter über GOttes Geheimnisse kann man heute zu Tage nicht von einer ausserordentlichen Zubereitung G-vtteS erwarten/ sondern muß durch ordent­liche Mittel erworben werden. Dazu sind die Universitäten. Denn welche daS Wort GOttes lauter und rein annehmen/ auf diesen wird die ächte Glaubenslehre erhalten. Da haben also zukünftige Lehrer und Prediger Gelegenheit/ die himmlische Weisheit zu erlernen. Der Segen ist desto grösser/ je mehrere von den Lehrer» die­sen Weg selbst wandeln. Daß unsre Academie dieses Lobes niemals ermangelt habe/ davon wird ein jeder billiger Richter Zeugniß geben. Es ist

offenbar/ daß ein Land glückselig sey, wann es nebst der wahren Reli-r Hon innerliche Ruhe/ Friede und gute Ordnung geniesset/ auch vor die leibliche Ge­sundheit und deren Erhaltung gesorget wird. Eins wohlangelegte Universität gibt dem Regenden geheimbde/ Regierungs- und andre Räche/ den Landschaften ihre Beamten/ den Städten ihre Richter und allen ihre Aertzte. Diese Wohlrhat aber erweiset sie nicht allein dem Vaterlande / sondern auch allen fremden Völkern / die sich ihres Guten bedienen wollen. Wir würden nicht bald zu Ende kommen/ tvenn Wir alle die vortreflichen Männer namentlich erzählen wollten/ welche unser Giessen zum Dienst des Fürsten/ zum besten deö Vaterlandes und zum Nutzen andrer Leute erzogen hat. Und wir leben der gewissen Zuversicht/ daß sie öcrgk idten noch an allen denen erziehet / welche auf ihrer Seiten eben das thun/ was die Absicht ihrer acade- mischen Jahren von ihnen erfordert. Wir dürfen endlich

4. der Stadt und Bürgerschaft selber nicht vergessen/ welche von ihrem

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