3?8 Gresser Wochm-Blatt/ Num. 1.
Ich rede vielmehr von einem/ welcher sich auf eine gehörige Weise mit dem Lesen beschäftiget; der sich dadurch mit Verstand eine Erkenntniß von nützlichen und angenehmen Sachen zu wege zu bringen meid; der noch besser weis/ diese zu'rechter Zeit und ungezwungen vorzutragen; der sonst so vernünftig ist / daß er seine Zeit nicht mit mchtswurdigen Gesprächen/ mit Leuten ohne Geschmack/ bey dem Spiele/ bei) langen Mahlzeiten und mit unnützem Besuche verdrießlich zubringeniwill. Mit einem Worte/ der die Zeit gern zu seinem Vergnügen und Nutzen anwendet/ und den Verdruß/ der mit der Zerstreuung verbunden ist/ vermeiden will.
Seyn sie also versichert/ und zwar durch ihre eigene Erfahrung/ daß das kesen einem vernünftigen Manne alles dasjenige verschaffet/ was er nur wünschen kann/ um ein ruhiges und vernünftiges Leben zu führen; daß man ohne dasselbe/wenn man auch einen noch so durchdringenden Verstand hätte/ allezeicht seicht ist/ und haß man sich dadurch vor Unruhe/ Verdruß und Schwermuth als vor Uebeln bewabvet/ welche müßige Leute überfallen / und womit sie so oft diejenige/ die ihnen nicht ähnlich sind/ anstecken. ' '
Fortsetzung der Sperr-Ordnung.
Feiertags-Sperr betreffend.
«... . * 1) D5ß niemand / er sei) auch wer er wolle/ von Vazahlung des Sverr- Gelds eben sowenig wie bei) der Abend Sperrfrey bleiben/ auch Unser Gouverneur/ Lommendant und Platz- Major davon nicht ausgeschlo ssen werden solle. Dahingegen aber
i) Studiofi. welche ausserhalb predigen wollen/ wenn selbige mit einem von dem Eommendanten oder Platz-Major auf vorheriges Attefht eines UnfererSuperintendenten ertheilten Frey-Paß / so^ber nicht länger als einen Tag gültig/ versehen smd/ fiel) paßiren- sodann /
f) Srudiofi und andereDrsonen/ Burger oder Einwohner/ welche anderer ^eligion zugethan sind/ auf^tn Frey-Zeichen von Unfenn Gouverneur/ Comman- Lntrn</?er Platz-Major/'so aber von 6. zu €. Monathen erneuret werden muß/ ebenfals frey gelassen/ und endlich p
m . 4) In Ansehung der Retour-Pferden frembder Standes-Personen und -Passagier/ cd bey der neuerlichen Verordnung imd Obfervanz, krafft deren all-s/ was vor oder unter der Vormittags - oder Morgen-Predigt ein-und aus gelassen wird/ das verordneteSpe'r Geld/ ob es auch gleich Rttour-Pferde sind/ bezahlen muß/ nach der Morgen-Predigt aber/ auch unter beedm Nachmittags-Predigten srey paßiret wird/ lediglich be assen werden- dahingegen ordinaire Posten und Post- -uäagm/ äusser denen Passagiers/ welche sich darauf befinden/ und vor ihre Per,on
das


