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Dienstag den 8tcn Sept. i7fo, *87

nehme aber dabey folgende Stücke wohl in -Obacht. Erstlich hüte man sich / daß man nicht im Zorn unD m Der Bosheit strafe; denn man tbut in solchem Falle selbst nicht, was recht ist/ wird also vielweniger andere bessern können/ und macht die Jugend glauben/daß man mehr aus Wurh als aus Gerechtigkeit strafe. Zweytens suche man eine Strafe aus / die der Neigung des Kinds gemäß sey. Ruthen und Prügel sind zwar die gemeinste / allein in der That die allerschlechteste Mittel. Entziehung der Er­götzungen/ Abfertigung init schlechten Speisen/Hunger/ Gefängnisse, ein Schinipf/ der keine Niederttächtigkeit verursachen kann, u.d. g.thunchreDiel>ste viel besser. Dril» tenszüchtige man die Kinder nicht/ so lange sie selbst in der Bosheit sind/ sonst macht man übel ärger / und bringet sie wohl dahin/ daß sie allen Respect auf die Seite setzen. Endlich sey man nicht gleich nach der Strafe wieder freundlich/wie viele die ihreSöhn- gen gleichsam um Verzeihung bitten / sondern zeige ihnen einen gerechten Unwillen/ der so lange anhält/ bis sie durch ihren Fleis und eine bcsondre lobwürdige That ihre Reue und den Vorsatz sich wohl aufzufübren an den Tag geleget haben. Zuletzt vergönne man Niemand / daß die gestrafte Kinder zu ihm eineZuflucht haben/ sich über ihre Act- kern und Lehrmeister beschwehren und gleichsam Schutz suchen. Denn dadurch würde al» le Züchtigung vereitelt/ und man würde mehr Schaden/ als Nutzen davon zu gewar» ten haben.

Die Gesellschaft der Kinder verdienet gleichfalls sehr wohl ausgelesen zu wer­den. Denn böse Exempcl verderben gute Sitten. Die Strasse ist durchaus kein Ort/ wohin Kinder / auf die Hofnung gebauet wird / gehören / weil sie da nichts Gutes se­hen. Man lese ihnen etlicher feiner Leute» / die selbst gute Zucht halten/ ihre Kinder zur Coiiipagnie aus/ und halte dennoch immer einen Wächter bey ihnen / damit sich nicht ihre böse Neigungen hervorzuthuii Gelegenheit bekommen.

Es wäre noch viel übrig / das hieher gehörte. Man hätte von der Kleidung/ von der Kunst mit dem Gelde umzugehen und dergleichen zu sprechen. Der Raum aber hat nicht gelitten / von dem/ was wir angeführt / deutlich genug zu sprechen; zu fernerem will er noch weniger zureichen.

Am verwichenen Dienstag / als den i.Swt- Rührte unser berühmter Lehrer/ Herr D. Lorrholk/ den Herr Ioh. Christoph Follcnius/ aus Darmstadt/ auf den Jurrstilchen Catheder/ welcher nut vieler Geschicklichkeit ein gelehrte Schrift äe abulu do£hina:, quod in cauhi pacis WeftpUalicae executio citra procefTum locum habest yrr thMigte. Dieselbe fasset vier Abschnitte in sich/ und davon handelt der erste von der Execution überhaupt; der andre vom Recht zu cxeguiren im H. Römischen Reiche; der dritte von der Execution des Westphälischen Friederis und der letzte vom Misbrauch der Lehre/ daß in Sachen/ die den Westphälischen Frieden angehcn kein Proceß- rhig / sondern pur allein die ^xecuüvn erforderlich sey. Sie bestehet aus is; Bogen.

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