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Gresser wöchettblatit/ Num. XLIV.

hero in der menschlichen Gesellschaft einer gewissen Gattung 4r) Personen von der höchsten Wichtigkeit überhaupt 41) jugeeignet worden/ welche zum Unterschiede der andern 4;) eigenmächtige Diktator genennetwerden. Diese sind nichts anders als die 44) oberstrichterliche und 45) höchstgebiethende Personen üi der Welt/ welche aus

41) Diejenigen / welche zugleich in der Weit leben/ sind mit einander als ein besonderes gemeines Wesen vom ersten Rang anzusehen: Denn die Menschen/ welche einerley Geschaffte treiben und eben dieselben Grundregeln und Absichten hegrrr / wenn sie sich gleich nicht ausdrücklich mit einander vereiniget haben und in der Welt zerstreuet leben/ werden als solche/ die in einer Gesellschaft stehen / betrachtet. Da nun die eigenmächtigen Diktator in den gedachten Stücken überein« stimmen/ so machen sie zusammen eine solche/ welche die Gesellschaft oder das gemeine Wesen der eigenmächtigen Diktator / und zwar mit eben dem Rechte / wie die Gelehrten zusammen die Republick der Gelehrten genennet wird. Von dieser bandeln Kappens Anmerkungen über Don Diego SaaVedra Repubhca htteraria.

42) Der Name Diktator hat das Schicksal gehabt / wie der Name Germanier. Diesen führrte erst ein besonders Volk der Deutschen / und nachhero ist er auch von den andern Völkern der Deutschen gebraucht worden. Taut. de nur. Ger­man. C, 2.

43 ) Auf Lateinisch Hessen sie Didatore, generi, humani und magiftri hominum. Und gleich wie die Herrn Franzosen die sehr artige Herrchen/ welche im kleinen den Meister spielen/ Peüts- m-irre, nennen; also führen jene in deren Sprache den Namen Grand, » maitres fbuvcrains, weil sie sich als ununkerwürsige Herren in den wichtigsten und geringsten Dingen beweisen. Solche Namen sind ihnen erst neuerlich beygeleget worden. Die Personen aber von solcher Art sind in der Tbat weit eher in der Welt gewesen / als die Diktator der Römer und andrer Völker. -Ohne Zweifel hat es dergleichen kurz darnach / als die Menschen aus . dem natürlichen Zustande getretten/ schon gegeben. Hiervon siehe Rufendorf i.n.

& G. L. j. C. 2.

44) Dadurch verstehe ich auch diejenigen / welche keine Gesetze / deren Befehle sonst eine jede Obrigkeit auszurichten hat (ck. de Legg. L. 3. c. 1. ) über sich erkennen Sie sind also darin über alle Richter/ die es bisher gewesen/ und von nun an noch sepn werden. Ferner ist zu merken/ daß bei) einem eigen« mächtigen D'ktator seine Aussprüche so viel als Rechtssprüche sind/ wie bey den alten Lateinern jufla und siira einerlei) waren. Hur. Magn rar. Lett. 4. /, Und daher kann man richtig von ihnen sagen/ was Paulus von einem Prätor oder römischen Richter spricht: Didator quo^ue juf reddere duitur, etiam cum inujue decernit. L. 11. jf. de lüft. & Iure. .

45) Ich Will damit eben nicht andruten / als ob eine solch« über Land und Leute äusser-