Dmistag den -tenDecembr. i7fo, zrz
batbefundene Mittel/ wodurch man mit der grösten Stille eine Historie in der ganzen Stadt und in dem ganzen Lande ausbreiten kann.
So viel haben wir von der Verschwiegenheit zu schreiben Raum gehabt. Wir brechen dabey ungern ab/ weil noch andere nützliche Anmerkungen zurück sind/ die auf dem Vogen keinen Platz gesunden. Diese beyde scheinen uns allzu wichtig/ als daß wir sie ganz mit Stillschweigen vorbei) gehen kannten; deswegen mfyeti sie den Beschluß der Abhandlung ausmachen. Ein Mensch / der einmal als ein Schwätzer befunden worden/ wird nicht nm rie inskünftige vor tüchtig gehalten/ daß man ihm etwas anvertrauet; sondern man scheuet ihn auch in allen Gesellschaften; man meidet ihn; man nimmt sich in acht nichts zu reden/ wenn er zugegen ist/ und er wird dadurch alles Vergnügens beraubt/ das in dem Umgänge mit andern Leuten zu finden ist. Hingegen wie sehr auf die Verschwiegenheit das Wohl aller Ständen des Lebens beruhe/ ist daraus klar/ daß ein Mensch weder eines andern Freund/noch ein ehrlicher Mann scyn könne/ wenn er sie nicht zu beobachten weis/ und daß in öffentlichen Bedienungen stehende Leute niemals ihrer Schuldigkeit nachkommen können/ wenn sie nicht vermögen ihre Zunge im Zaum zu halten.
In No. 46. unserer Blätter haben wir aus den Coburger Auszügen einige Nachrichten wegen der Hohenlohischen Religionsangelegenheiten mikgetheilet/ weilen sich aber befunden/ daß einige Unrichtikeiten mit eingerücket worden / alö hat man solches hiedurch anzeigen welleri, damit man nicht alles für Wahrheit halten möge.
Acadcimsche VUd)xid)tctt.
Den 1 sten Novembr. hat •Serr Dan. Fcrd. Haas aus den Trierischen eine Florum fpariionem cx univerfo jure loco dilFertationis inauguralis mit besonderer Fertigkeit vertheidiget. Die Thefes sind auserlesen und frevmuthig. Er ist anfänglich gcsinnet gewesen de Monarchia S. R. I. limitata zu difputiren/ hat aber aus besondern Ursachen seinen Vorsatz geändert/ und düses Werk in Gestalt eines Tractats heraus gegeben. Seine Schreibart ist kurz und laconisch: In der I. Sech such Die gemeine Begriffe aus dem Iure publico univerfali voraus gesetzt. In der Ittcn bat er von Kayser zu Kayser gezeiget/ wie sich die Staatsverfassung in Deutschland geändert/ und daß die Gewalt des Kaysers zwar eingeschränkt/ aber ihm nicht genommen sey. In der III. Se£t. hat er aus den eigentlichen Worten der Reichsgesetze bewiesen/ haß'Dem Kayser alle partes imperii zu stehen: folglich müsse Deutschland eine Monarchia limitata siyn. In der Vorrede verspricht er / bei) einer nächstens zu verfügenden Auflage die gegenseitige Gründe zu widerlegen; und weil eS ihm um die Wahrheit zu thun/ so erinnerter diejenigen/ welche sich geäussert/ ihre Meinung dagegen vorzubringen / daß sie ihr Versprechen fein bald erfüllen möchten.
Am


