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batbefundene Mittel/ wodurch man mit der grösten Stille eine Historie in der gan­zen Stadt und in dem ganzen Lande ausbreiten kann.

So viel haben wir von der Verschwiegenheit zu schreiben Raum gehabt. Wir brechen dabey ungern ab/ weil noch andere nützliche Anmerkungen zurück sind/ die auf dem Vogen keinen Platz gesunden. Diese beyde scheinen uns allzu wichtig/ als daß wir sie ganz mit Stillschweigen vorbei) gehen kannten; deswegen mfyeti sie den Beschluß der Abhandlung ausmachen. Ein Mensch / der einmal als ein Schwä­tzer befunden worden/ wird nicht nm rie inskünftige vor tüchtig gehalten/ daß man ihm etwas anvertrauet; sondern man scheuet ihn auch in allen Gesellschaften; man mei­det ihn; man nimmt sich in acht nichts zu reden/ wenn er zugegen ist/ und er wird dadurch alles Vergnügens beraubt/ das in dem Umgänge mit andern Leuten zu finden ist. Hingegen wie sehr auf die Verschwiegenheit das Wohl aller Ständen des Le­bens beruhe/ ist daraus klar/ daß ein Mensch weder eines andern Freund/noch ein ehrlicher Mann scyn könne/ wenn er sie nicht zu beobachten weis/ und daß in öffent­lichen Bedienungen stehende Leute niemals ihrer Schuldigkeit nachkommen können/ wenn sie nicht vermögen ihre Zunge im Zaum zu halten.

In No. 46. unserer Blätter haben wir aus den Coburger Auszügen einige Nachrichten wegen der Hohenlohischen Religionsangelegenheiten mikgetheilet/ weilen sich aber befunden/ daß einige Unrichtikeiten mit eingerücket worden / alö hat man sol­ches hiedurch anzeigen welleri, damit man nicht alles für Wahrheit halten möge.

Acadcimsche VUd)xid)tctt.

Den 1 sten Novembr. hatSerr Dan. Fcrd. Haas aus den Trierischen ei­ne Florum fpariionem cx univerfo jure loco dilFertationis inauguralis mit beson­derer Fertigkeit vertheidiget. Die Thefes sind auserlesen und frevmuthig. Er ist an­fänglich gcsinnet gewesen de Monarchia S. R. I. limitata zu difputiren/ hat aber aus besondern Ursachen seinen Vorsatz geändert/ und düses Werk in Gestalt eines Tractats heraus gegeben. Seine Schreibart ist kurz und laconisch: In der I. Sech such Die gemeine Begriffe aus dem Iure publico univerfali voraus gesetzt. In der Ittcn bat er von Kayser zu Kayser gezeiget/ wie sich die Staatsverfassung in Deutsch­land geändert/ und daß die Gewalt des Kaysers zwar eingeschränkt/ aber ihm nicht genommen sey. In der III. Se£t. hat er aus den eigentlichen Worten der Reichs­gesetze bewiesen/ haß'Dem Kayser alle partes imperii zu stehen: folglich müsse Deutschland eine Monarchia limitata siyn. In der Vorrede verspricht er / bei) einer nächstens zu verfügenden Auflage die gegenseitige Gründe zu widerlegen; und weil eS ihm um die Wahrheit zu thun/ so erinnerter diejenigen/ welche sich geäussert/ ihre Meinung da­gegen vorzubringen / daß sie ihr Versprechen fein bald erfüllen möchten.

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