Ausgabe 
(27.11.1915) 280. Zweites Blatt
Seite
152
 
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Erscheint täglich mit Ausnahnte des Sonntags.

DieGießener Familienblätter werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den reis Gießen zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit⸗ fragen erscheinen monatlich zweimal.

165. Jahrgang

Gießener Anzeiger

General⸗Anzeiger für Gberhessen

Die staatlichen maßnahmen zur Regelung der Lebensmittelversorgung.

5 II. Die Kartoffelfrage. Bei der Tatsache, daß Deutschland die größte Kartoffelerzeu⸗ g der ganzen Welt besitzt, mußte als nächstliegender Ausgleich für den Fehlbetrag an Brotgetreide die Heranziehung von K 1175 feln in Frage kommen. Einige Zahlen beleuchten die Sachlage. 1912/13 betrug die deutsche Kartoffelernte rund 52,17

Millionen Tonnen. Rund 6,7 Millionen Tonnen wurden für die Z

Aussaat reserviert, rund 32 Millionen Tonnen dienen als Vieh⸗ futter und gewerblicher Verwertung, rund 13,6 Millionen Ton⸗ nen stehen dem meuschlichen Konsum zur Verfügung, während der Ausfuhrüberschuß zirka 53000 Tonnen betrug. In diesen wenigen Daten liegt die Richtung der Nahrungsversorgungspolitik des Reiches beschlossen; sie bezielte weitgehende Heranziehung der Kar⸗ toffel als Ersatz für den Ausfall an Brotgetreide.

Das Verlangen mancher Kreise nach sofortiger Beschlagnahme der Ernte 1914, die mittelmäßig war, wurde aus technischen Gründen und wegen der Gefahr des Verderbens abgelehnt; ebenso der Wunsch vieler Kreise, die Verwendung der Kartoffel zu Brenn⸗ zwecken zu untersagen, mit der Begründung, es würden dadurch doch nur Prozent der Totalernte reserviert; außerdem sei die Wirkung eines solchen Verbotes für die ostdeutsche Landwirtschaft und das Spiritusgewerbe sehr einschneidend. Nur die Kürzung des Durchschnittsbrandes setzte 10 Millionen Doppelzentner Kar⸗ toffeln frei für den Konsum und als Futtermittel. Ein Ausfuhr⸗ verbot schützte die Reichsbestände. Bei der vorhandenen Menge war das wirtschaftspolitische Problem eint Disponierungs⸗ und Verteilungsproblem, allenfalls ein Preisproblem, auf keinen Fall ein Beschaffungs problem. Der Dis⸗ position und der Verteilung dienten denn auch die weiteren Maß⸗ nahmen: die Einführung von Notstandstarifen zum Zweck, die reichen Kartoffelgebiete des Ostens dem Konsum des Westens zu erschließen. Den Anordnungen, Kartoffeln, bezw. Kartoffel produkt dem Brotgetreide zuzusetzen, parallel, liesen Maßnahmen zur För⸗ derung der Verarbeitung der Kartoffel(Kartoffeltrocknerei: Be⸗ kanntmachung vom 5. November 1914), nicht ohne daß die Reichs⸗ regierung vom Kaiserl. Gesundheitsamt die Unschädlichkeit eines Kartoffelproduktzusatzes hatte untersuchen lassen. Besorgniserregend wax bei allem der hohe Stand der Kartoffelpreise, nicht verschuldet durch effektiven Mangel(höchsbens lokal war ein solcher vorhanden), sondern durch die Nervosität der Verbraucher, die sich mit Hast einzudechen bestrebten und durch die Spekulation. Das Verlangen nach Höchstpreisen wurde allgemein, insbesondere da lokale Höchstpreise nur die eine Wirkung hatten, die be⸗ treffenden Bezirke ganz unversorgt zu lassen. Das Zögern des Bundesrates, Höchstpreise zu normieren, war für den Handel eine gewisse Lähmung und veranlaßte ihn, mit der Ware zurück⸗ zuhalten. Am 23. November stellte der Bundesrat Höchstpreise fest, und zwar ausschließlich für Speisekartoffeln, weil man glaubte, Futter⸗ und Fabrikkartofseln würden sich von selbst entsprechend der alten Spannung nach den Höchstpreisen der Speisekartoffeln einstellen. Saat⸗ und Salatkartoffeln blieben ebenfalls außerhalb der Höchstpreisbestimmung. Für die Speisekartoffeln wurde eine Qualitätsdifferenzierung borgenommen, bestimmte bessere Marken bedingten einen Aufschlag von 5 Mark pro Tonne. Diese Höchst⸗ preise wurden auf Grund der Erfahrungen, die man sonst mit 80 eisnormierungen gemacht hatte(Getreide), als Produ⸗ zentenhöchstpreise sestgesetzt, und da Reports nicht in Aus⸗ sicht genommen waren, glaubte man, für die Kartoffelbesitzer läge Anreiz genug vor, den Markt schnell und reichlich zu beschicken. Den örtlichen Behörden überließ man es, alle Preistreibereien des Zwischenhandels durch Aufstellung von Kleinhandels⸗ höchstpreisen zu dämpfen. Im übrigen galt der Produzenten⸗ höchstpreis nur für Verkäufe von mehr als einer Tonne. Ueber das Reichsgebiet wurde der Höchstpreis in 4 Preisgebiete differenziert entsprechend den Produktionskosten, bezw. der Vieh⸗ haltung in einzelnen Bezirken.

Diese Maßnahmen erfüllten die an sie geknüpften Erwartungen nicht: Die Versorgung war mangelhaft, die Marktbeschickung blieb schlecht, die Klagen nahmen überhand. Gerade weil nur für Speisekartoffen Höchstpreise normiert waren, ließen sich leicht Wege finden, die getroffenen Maßnahmen zu umgehen. Eine Be⸗ kanntmachung vom 11. Dezember unterbindet teilweise diese Aus⸗ wege dadurch, daß sie für Futterlartosseln und Erzeugnisse der Kar⸗ toffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation Höchstpreise festsetzt. Ein weiterer Schritt zur Besserung der ungesunden Verhältnisse, d. h. im wesentlichen ein Anreiz für Handel und Produktion, den Markt reichlicher zu versorgen, ist dann die Bekanntmachung vom 15. Februar 1915, die den Höchstpreis für Speisekartoffeln all⸗ gemein um 35 Mark pro Tonne erhöht und für Frühkartoffeln den Riesenpreis von 20 Mark pro Doppelzentner festsetzt als Anreiz für die Erzeugung. Naturgemäß schloß sich an diese Er⸗ höhung des Preises der Speisekartoffeln eine Steigerung der Höchstpreise für Futterkartoffeln und für Produkte der Kartoffel⸗ verarbeitung, und zwar eine wesentliche Erhöhung(25. Februar 1915). Da man sich trotz der unbefriedigten r auf dem Kartoffelmarkt wegen der Schwierigkeiten nicht zur Beschlag⸗ nahme entschließen konnte, blieb nichts übrig, als auf dem bis⸗ herigen Wege weiter zu gehen. Die Bestands aufnahme vom 15. März 1915 hatte ein sehr besorgniserregendes Ergebnis. Die neu gegründete Reichsstelle für Kar⸗ toffelversorgung wurde mit der Aufgabe getraut, unter Bei⸗ hilfe der Kommunalverbände die Beschaffung und Verteilung der Vorräte im Reichsgebiet zu regeln. Das Reichsamt des Innern suchte durch die Bundesregierungen, bezw. die Kommunaloer⸗ bände alle lokal überflüssigen Vorräte aufzukaufen und zwar zu den am Ort geltenden Höchstpreisen unter Zuschlag ziemlich bedeu⸗ tender abgestuster Reports bei späterer Abnahme. Die Höhe dieser Sätze begründet die Denkschrift an den Reichstag als unter den herrschenden Verhältnissenunvermeidlich, gleichzeitig ein An⸗ reiz für die Landwirte, statt zu verfüttern, den Konsum zu ver⸗ sorgen. Sozialpolitisch wertvoll zugunsten der minderbemittelten Klassen war es, daß die Reichsfinanzverwaltung sich erbot, den Kommunalverbänden die Mehrkosten zu ersetzen, die beim Ankauf von Kartoffeln bei der Reichsstelle entstanden. Durch freihändigen Kauf oder Enteignung sollten die Kommunen zunächst ihre Fehl⸗ beträge zu decken suchen. Verbleibende Fehlbeträge sollte die Reichs⸗ stelle befriedigen, indem sie zwischen Ueberschußverbänden und Bedarfsverbänden vermittelte. Gleichzeitig wurde das Enteignungs⸗ recht der Gemeinden ausgedehnt. Eine Bekanntmachung vom 15. April 1915 setzt dann noch außer dem geltenden Höchstpreis gesteigerte Reports(28 Mark) für inländische Speisekartoffeln der neuen Ernte sest, wenn es sich um Verkäufe von Produzenten an das Reich, an Bundesstaaten, Heeres⸗ und Marine verwaltung, 1 5 für Kartoffelversorgung oder Kommminalverbände⸗

delt. Die Verhältnisse in der Kartoffelversorgung entbehrten die

ruhige Zielsicherheit der Brotgetreideversorgung, was bei der Sach⸗ lage teilweise unvermeidlich war. Die Maßnahmen drängten ein⸗ ander, alle zugeschnitten auf den Zweck, Bestände herauszulocken, den Konsum zu versehen. Man glaubte, und nach der Bestand⸗ aufnahme vom 15. März anscheinend mit Recht, an eine be⸗ drohliche Knappheit.

Da erlebte innerhalb weniger Tage die Sachlage eine grund⸗ stürzende Aenderung. Vis zum 22. April 1915 hatten die Kom⸗ munalverbände vorläufige Fehlbeträge an Kartoffeln in Höhe von 7,7 Millionen Zentner angemeldet, dazu kamen 4 Millionen Zentner, angefordert von der Heeresverwaltung. Die Reichs⸗ stelle begann zu disponieren über die bei ihr gemeldeten Ueber⸗ schüsse da wurde plötzlich die Anmeldung von Fehlbeträgen zurückgezogen in ständig wachsen⸗ dem Umfange; innerhalb 14 Tagen(Mitte Mai bis 1. Juni) schmolzen die Anforderungen für Kartoffeln seitens der Kom⸗ munen auf 1,9 Millionen Zentner zurück, Der Grund war der: der früher so schwach beschickte Kartoffelmarkt war plötzlich überschwemmt, die Kommunalverbäude wurden mit billigen Angeboten des freien Verkehrs bestürmt. Soweit sie konnten, suchten sie natürlich ihre Verbindung mit der Reichsstelle zu lösen und sich billig am offenen Markt einzudecken; soweit sie das nicht konnten, saßen sie auf den teuren Preisen der Reichs⸗ stelle fest, die selbst natürlich auch zu teuren Preisen hatte kaufen müssen, und konnten ihre Bestände nicht oder nur mit schweren Verlusten los werden. Endergebnis: der Markt war reich be⸗ schickt, der Konsum gut versorgt, die Reichskartoffelsteele saß mit riesigen Vorräten fest, nur rund 2 Millionen Zentner von ihren Beständen konnte sie absetzen, den Rest mußte sie bei Gefahr des Verderbens industrieller Verwertung zuführen: der Trocknerei, der Stärke⸗ und Branntweinerzeugung, rund 10 Mil⸗ lionen Zentner.

Das war eine, wenn auch nicht ungünstige, jedenfalls aber sehr überraschende Verschiebung der ganzen Sachlage. Die Sa⸗ nierungsbestrebungen der Marktsituation wären überflüssig ge⸗ wesen, der überraschende Schlußeffekt hätte erspart werden können, wenn es möglich gewesen wäre, neben der Höchstpreispolitik eine resolute Enteignungs⸗ und Beschlagnahmepolitik zu betreiben.

Die Frage der Kartoffelversorgung tauchte, da auf diesem Gebiete, im Gegensatz zur Getreideversorgung, eine endgültige, eingelaufene Regelung nicht vorhanden war, wiederum auf nach der neuen Ernte von 1915, und wiederum handelte es sich bei dem Ausfall der Ernte lediglich um ein Disponierungs⸗ und ein Preisproblem. Die Bekanntmachung vom 9. Oktober 1915 überwies der Reichskartoffelstelle die Aufgabe der Verteilung unter Beihilfe der Kommunalverbände, die auf Anfordern ihr Bericht zu erstatten und ihre Anordnungen zu erfüllen haben. Soweit die Verbände in ihrem Herbst⸗ und Winterbedarf Fehl⸗ beträge feststellen, haben sie sie bei der Reichsstelle anzumelden. Die Verbände haben den gemeldeten Bedarf abzunehmen und Vorsorge zu treffen, daß in der Kälteperiode genügende Mengen zur Ernährung bereitstehen. Grundsätzlich soll die Reichsstelle im freihändigen Verkehr die Kartoffeln erwerben, nur soweit dies zu den Grundpreisen(zuzüglich Report für Lieferung nach dem 31. 12.) nicht möglich ist, kann sie bestimmen, welche Mengen aus den Ueberschußkommunalverbänden zu liefern sind, wobei diesen alle Vorräte belassen bleiben, die sie selbst zur Bedarfsdeckung nötig haben. Um den Kommunalverbänden aber eventuelle Ueber⸗ schüsse einigermaßen zu sichern, wurde bestimmt, daß alle Produ⸗ zenten mit mehr als 10 Hektar Anbaufläche 10 Prozent ihrer Ernte bis zum 29. Februar 1916 zur Verfügung der Kommunal- verbände zu halten haben. Die Verfügung vom 28. Oktober 1915 dehnt die Verordnung aus auf alle Produzenten mit mehr als ein Hektar. Für die 10 Prozent Reserve hat der Kommunalverband oder die Reichskortoffesstelsle auf Anordnung der zuständigen Be⸗ hörden das Enteignungsrecht. Die weitere Bestimmung, daß für alle Enteignungen nach dem 31. Dezember außer dem Enteig⸗ nungspreis ein Report(der zusammen mit dem Enteignungs⸗ preis den Höchstpreis nicht überschreiten darf) gezahlt werden soll, wurde aufgehoben durch Verfügung vom 28. Oktober, in der Absicht, dadurch die Landwirte zu schnellerem Verkauf zu bewegen. Unter Annahme von Grundpreisen wurde wiederum der Höchst⸗ preis nach 4 Preisgebieten differenziert und zwar als Produ⸗ zentenhöchstpreis. Der Spielraum, in dem der Handel bei der Preisfestsetzung sich bewegen konnle, wird begrenzt auf 1,30 Mark pro Zentner. Eine weitere Verfügung vom 28. Oktober ermäch⸗ tigt den Reichskanzler zur Festsetzung von Höchstpreisen, die beim Verkauf im Großhandel durch den Produzenten nicht überschritten werden sollen, ebenso erläßt der Reichskanzler Vorschriften über die Preise beim Weiterverkauf im Groß⸗ und Kleinhandel, wobei den Landeszentralbehörden das Recht vorbehalten bleibt, in Berücksichtigung der verschiedenen Wirtschaftsverhältnisse im Reiche Abweichungen vom Produzenten⸗, wie auch vom Handels⸗ bezw. Kleinhandelspreis zuzulassen. Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern sind verpflichtet, andere Gemeinden und Kom⸗ munalverbände berechtigt, bezw. auf Anweisung der Landeszentral⸗ behörden auch verpflichtet, Kleinhandelshöchstpreise unter Rück⸗ sicht auf besondere örtliche Verhältnisse festzusetzen, wobei diese Kleinhandelspreise sich aber innerhalb der vom Reichskanzler fest⸗ gesetzten Höchstpreise bezw. innerhalb der von den Landeszentral⸗ behörden angeordneten Abweichungen zu bewegen haben. Das Enteignungsrecht wird begrenzt auf 20 Prozent der Gesamternte eines Produzenten unter Einrechnung dessen, was er nach dem 10. Oktober als Speisekartoffeln verkauft hat. Zu bemerken ist noch, daß eine Bekanntmachung des preußischen Ministers des Innern und des Landwirtschaftsministers vom 11. November das Recht zur Enteignung und der Aufforderung zum Verkauf ausgedehnt hat auch auf die Produzenten mit weniger als 1 Hektar Anbaufläche. 5 l

Trotz dieser zum Teil eingreifenden Maßnahmen hat die Lage heute manche derjenigen des Vorjahres ähnliche Züge. Es steht zu hoffen, daß die getroffene Regelung in absehbarer Zeit eine volle, wohltätige Wirkung ausüben werde. Zum großen Teil werden die Schwierigkeiten der N begründet in Mängeln des Transportwesens, die durch den Krieg veranlaßt sind, und nicht so ohne weiteres behoben werden können. Man denke nur z. B. an die ungeheuren Wagenmassen, die der Balkanfeldzug benötigt, und die auch erforderlich sind für die Herausschaffung der Vorräte aus Rumänien und Bulgarien. Nicht zu vergessen ist auch, daß der Landwirtschaft heute in großem Umfange das Personal fehlt für die Sichtung und den Abtransport der Kartoffeln, und nicht nur das Personal, sondern auch in sehr vielen Fällen die Gespanne, Umstände also, die ebenfalls wieder mit dem Kriege zu⸗ sammenhängen und deren Beseitigung nicht von heute auf morgen

möglich ist.

Handel. Köln, 26. Nov.(WTB. Nichtamtlich.) In der heutigen Hauptversammlung des dd

Samstag, 27. November 1015

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul⸗

straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: 51, Schrist⸗

leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten Anzeiger Gießen.

von der Verbandsleitung über die Marktlage berichtet: Tie Nach⸗ frage in den Qualitätsroheisensorten bleibt sehr stark, insbesondere gilt dies für die phosphorarmen und manganhaltigen Sorten, die für die Herstellung von Kriegsmaterial gefragt werden. In den phosphorreichen Sorten liegt das Geschäft still.Die Nach⸗ frage des Auslandes ist lebhafter geworden. Der Versand im Oktober betrug 55,85 Prozent gegen 53.69 Prozent im September. Im November ist mit einer weiteren Steigerung des Versandes zu

rechnen. 5 Märkte.

Gießen, 27. Nov. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkt kostete: Butter das Pfund 1,9)0,00 Mk.: Hühner- eier das Stück 2000 Pfg.; Käse das Stück 79 Pfg., Käsematte 1 Stück 3 Pig.; Tauben das Paar 1,40 0,00 Mk., Hühner das Slick 2,00 2,50 Mk., Hahnen 1,50 2,50 Mk. Gänse d. Pfd 1,30 1,40 Mk., Ochsenfleisch das Piund 1,20 1,24 Mk., Kuhfleisch 1.10 Mk. das Pfund, Rindfleisch das Pfiund 1.20 1,24 Mk., Schweinefleisch das Piund 1,50 0,00 Mk., Kalbfleisch das Piund 1,20 1,24 Mk., Hammelfleisch das Pfund 1/00 1,16 Mk.; Kartoffeln der Zentner 3,75 Mk.; Zwiebeln der Zentner 2728 Mk.; Milch das Liter

26 Pfg.; Aepfel der Zentner 68 Mk., Birnen 715 Pig. das Pfund; Nüsse 10 Stück 5060 Pfg.: Spinat 20 25 Pfg. das

Pfund, Wirsing 1045 Pfg. das Stück, Gelberüben 1012 Pig. das Pfund. Rotkraut 1525 Pig. das Stück, Rosenkohl 20 bis 25 Pfg. das Pfd., Kohlrabi 68 Pfg. das Stück, Weißkraut 15 bis 25 Pfg. das Stück, Roterüben 78 Pfg., Römisehkohl 68 Pfg., Blumenkohl 2050 Pig.; Tomaten das Pfund 2530 Pfg.; Sellerie 6-10 Pig das Stück; Endivien 10 12 Pfg. Markkzeit von 8 bis 2 Uhr. Fleischpreise auf dem Markte von answärtigen Händlern: Rindfleisch das Pfund 1.100,%0 Mk., Rindfleisch⸗ Bratenstück das Pfund 1,100,00 Mk., Nierensett das Pid 1,10 Mk., Leber- und Leischwurst 1,30 Mk. das Pfund, das Pfund.

Spielpian des Gießener Stadttheaters.

Direktion: Hermann Steingoetter.

Sonntag, den 28. November, nachmittags Uhr, bei kleinen Preisen:Wie einst im Mai. Ende nach 6 Uhr. Abends Uhr, bei kleinen Preisen:Ein Fallissement. Ende 10 Uhr. Dienstag, den 30. November, abends 8 Uhr, bei Volkspreisen: Volks- und Garnison⸗Vorstellung:Doktor Klaus. Lustspiel in 5 Akten von Adolph L'Arronge. Ende 10% Uhr. Freitag, den 3. Dezember, abends 8 Uhr, bei gewöhnlichen Preisen(ermäßigt), 7. Freitags Abonnement-Vorstellung:Der Erbförster. Schauspiel in fünf Aufzügen von Otto Ludwig. Ende 10 Uhr. Sonntag, den 5. Dezember, nachmittags 31, Uhr, bei Volkspreisen: Volks- und Schüler⸗Vorstellung:Die Karlsschüler. Ende 6 Uhr. Abends

Uhr, bei kleinen Preisen:Als ich noch im Flügelkleide. Ende

104 Uhr.

spielpan der vereinigten Frankfurter Stadttheater. Sonntag, den 28. An Fuhe Holländer.

Der fliegende Montag, den 29. November, abends Uhr:Der Zigeunerbaron. Dienstag, den 30. November, abends 7 Uhr: Die Geschwister. Hierauf:Rahab. Mittwoch, den 1. Dezember, geschlossen. Donnerstag, den 2. Dez. abends 7 Uhr:Don Juan. Freitag, den 3. Dezember, ge⸗ schlossen. Samstag, den 4. Dezember, abends Uhr: Lohen⸗ qrin. Sonntag, den 5. Dezember, abends 7 Uhr:Die Ge⸗ schwister. Hierauf:Rahab Zum Schluß: Bachusfest. Mon⸗ tag, den 6. Dezember, geschlossen. Dienstag, den 7. Dezember, abends 7 Uhr:Nanon, die Wirtin vom goldenen Lamm. Mitt⸗

woch, den 8. Dez., abends 6 Uhr: Zum ersten Male:Peterchens Ein Märchenspiel in 6 Bildern von Gerdt von

Mondfahrt.

Zum Schluß: Bachusfest.

1

Meltwurst 1,80 Mk.

Bassewitz. Donnerstag, den 9. Dezember, abends 7 Uhr:Der 5

Freischütz. Schauspielhaus.

Sonntag, den 28. Novbr., nachmittags Uhr:Die Schöne vom Strande. Abends Uhr:Bürger Schippel. Montag, den 29. November, abends Uhr:Hochzeitsmorgen. Hierauf: Das Versöhnungsfest. Zum Schluß:Der Brandstifter. Diens⸗ tag, den 30. Nov., abends 7 Uhr:Der Strom. Mittwoch,

den 1. Dezember, abends Uhr:Bürger Schippel. Donners⸗ 5

tag, den 2. Dezember, abends 6 Uhr:Don Carlos. Freitag, den 3. Dezember, abends Uhr:Der Strom. Samstag, den 4. Dezember, abends Uhr:Das Urteil des Paris. Sonntag, den 5. Dezember, nachmittags Uhr:Wie einst im Mai. Abends 7% Uhr:Bürger Schippel. Montag, den 6. Dezember, abends 727 Uhr:Wilhelm Tell. Dienstag, den 7. Dezember,

abends Uhr:Die Journalisten. Mittwoch, den 8. Dezember,

abends Uhr:Der Strom.

Meteorologische Beobachtungen der Station Gehen.

2 2 8 2 2= 8 Nov. 2 58 S S 3 2 1 5 82 2 S2 etter 1015 8 8 8 S 7 8 5 8 8. 26. 2) 0,5 2,9 66 3 Bew. Himmel i ß 5 5 5 27. 7 7 9 1 5 Höchste Temperatur am 25.26. Nov. 1915 J 2,3 C. Niedrigste 2

e

5 7 5 75 75 6. 2 75 * 70 8 9

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