Ausgabe 
(11.10.1915) 239. Zweites Blatt
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angelegte Kunststra

Zweites Blatt

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Ur. 250

Kreisblatt für den Kreis Gleßen zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit⸗ fragen erscheinen monatlich zweimal.

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165. Jahrgang

9. 0 DieGießener Famillendlätter werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt, das

General⸗Anzeiger für Oberhessen

Montag, II. Oktober 1015

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul⸗

straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: 5l, Schrift⸗

leitung: 112. Adresse für Drahtnachrichten. Anzeiger Gießen.

0 Vom serbischen Kriegsschauplatz.

die Ufer, meist versumpft sind. Stellenweise bis 700 Meter breit, gewährt sie für die Ver⸗ teidigung große Vorteile. Nicht anders verhält es sich mit der Drina, dem westlichen Grenzfluß Serbiens, der von seinem Eintritt in Serbien an ohne künstliche Mittel nicht zu passieren ist, zwischen Zwornik und Lozuica eine Breite von 130150 Meter erreicht und oberhalb Zwornik ein enges, von hohen Gebirgen umschlossenes Tal durchfließt. Die Ueberwindung dieser Flußläufe bedeutet also für ein Serbien angreifendes Heer bereits einen großen Fort⸗ schritt. Freilich sind die Schwierigkeiten der kriegerischen Operationen auf dem serbischen Kriegsschauplatz damit noch nicht erschöpft. Serbien ist Bergland, und die beherr⸗ schenden Gebirgsgruppen werden nir durch das Morava⸗ tal, das sich zwischen das ostserbische Gebirge einschiebt, geteikt. Dieses nach der stärksten Festung des Landes, nach Nisch, führende Tal ist deshalb von besonderer strategischer Bedeutung. Höchstens der dritte Teil des Landes kann als sog. Manövrierterraim bezeichnet werden. In allen andern Gebieten muß der Gebirgskrieg mit all seinen Eigenheiten geführt werden. Das Bergland ist fast durchweg dicht be⸗ waldet und 8 in landschaftlicher Beziehung an Steiermark und Kärnten. Nur die Randgebirge heben sich zu höheren Mittelgebirgen empor. Gegen die Donau und Save zu fällt das Bergland terrassenförmig ab. Die Haupt⸗ gebirgszüge sind vielfach durch Queräste verbunden, die dem Ganzen eine höchst wechselvolle Gestalt geben und bald engere, bald weitere kesselartig gebildete Hochtäler um⸗ schließen; sie stehen durch enge Felstore und Schluchten vielfach miteinander in Verbindung und zeigen ebenfalls oft ausgesprochenen Waldcharakter. Bei einem solchen Terrain ist naturgemäß die Zahl der militärisch brauch⸗ baren 0 9 sehr gering. War doch Serbien zudem mit Ausnahme von Montenegro das letzte europäische Land, das Eisenbahnen baute! Erst 1889 übernahm die serbische Regierung, die bis dahin an einen Vertrag mit ausländi⸗ schen Gesellschaften gebunden war, selbst den Ausbau ihres Schienennetzes.

Die Haupteisenbahnlinke, die gerade jetzt eine so große Bedeutung gewinnt, ist die Grlentbahn, die sich an die Linie BudapestSemlin anschließt und in der Linie SofiaKonstantinopel fortsetzt. Einzelne e zweigen von dieser Strecke in das Innere des Landes ab. Die Bahnlinien sind mit Ausnahme derjenigen, die durch das Timoktal führt, zwar normalspurig, aber eingleisig; sie besitzen nur geringe Leistungsfähigkeit, und vor allem macht sich der Mangel an genügender Wasserversorgung bemerk⸗

bar. Das Serbien durchziehende Straßennetz ist in Anbe⸗

tracht der natürlichen Grenzen, die durch die Gebirgs⸗

ind zum großen Teil der Belastungsprobe eines dauernden starlen Verkehrs, wie sie der Vormarsch und die Verpflegung eines großen Heeres mit sich bringen, nicht gewachsen. Erst in der letzten Zeit 155 einige nach modernen Grundsätzen en entstanden. Der Zustand der Ver⸗ straßen wird natürlich auch durch das serbische Klima

einflu s im allgemeinen manche Aehnlichkeit

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formationen bedingt sind, ziemlich dicht. Allein die Wege D

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länder aufweist. Nur in dem nördlichen ebenen Teil Ser⸗ biens ist es milde; gegen Süden zu wird es immer rauher und kälter, und im Gebirge bleibt der Schnee oft bis zum Juni liegen. Im Hochsommer herrscht in der Regel drückende Hitze mit ungewöhnlich häufigen Gewitterbildungen, die zu plötzlichen Abkühlungen führen. Die ausgedehnten Waldun⸗ gen rufen starke Ausdünstungen hervor, ebenso wie die versumpften Niederungen der Flüsse, und so ist das ser⸗ bische Klima bei den eigentümlichen Schwankungen der Temperatur sehr ungesund. Am gesündesten ist es in der Zeit von Mitte September bis Ende Oktober, wo die wirk⸗ lich schönen Tage am häufigsten sind. So hat denn auch in dieser 8 die neue deutsch⸗österreichische Offensive die günstigsten Bedingungen gewählt und den eigenartigen 1 des serbischen Kriegsschauplatzes Rechnung ge⸗ agen. ....

Aus Hessen.

Die Uebernahme von Wechselverpflichtungen für die Ge⸗

meinden und Gemeindeverbände durch den Staat.

Durch das Gesetz vom 19. Dezember 1914 über die Gewäh⸗ rung vom Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände erhielt die Regierung die Ermächtigung, diesen Körperschaften zur 0 Kriegsausgaben Darlehen bis zum Gesamtbetrage von 8 Millionen Mark zu geben. Die Regierung hatte angenommen, daß der Bedarf etwa 23 Millionen Mark monatlich sei und daß sonach für die Zeit vom Inkrafttreten obigen Gesetzes bis zum 1. April 1915 8 000 000 Mk. erforderlich, aber auch genügend seien. 5

Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben aber in der Zeit bis 1. April 1915 so hohen Bedarf nicht gehabt, sondern blieben mit ihren Anforderungen weit hinter den 8 Millionen zurück. Sie behalfen sich mit verfügbaren eigenen Geldern, die aus Ersparnissen stammten oder bei ihnen zugänglichen Anstalten entliehen wurden oder aus früher verwilligten Anleihen nun⸗ mehr flüssig gemacht werden konnten. 5

Seit dem 1. April 1915 ist hierin eine wesentliche Aen⸗ derung eingetreten; Aufang September 1915 waren bereits über 7 Millionen Mark seitens des Staates an die Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände ausgezahlt, über 2 weitere Millionen Mark sind angefordert und verwilligt worden. Der Kredit von 8 Millionen ist bereits um 1 204000 Mark überschritten, welche Kreditüber⸗ schreitung im voraus die Billigung der Landstände gefunden hat.

Da der Staat jedenfalls zurzeit einen billigeren Kredit hat, als er den Gemeinden und Gemeindeverbänden gewährt wird, so ist vorzusehen, daß in Zukunft die staatlichen Mittel weiter und in noch größerem Umfange in Anspruch genommen wer⸗ den; voraussichtlich wird in der nächsten Zeit mit einem monat⸗ lichen Bedarf von 2 Millionen Mark zu rechnen sein. 5

Die durch das Gesetz vom 19. Dezember 1914 erforderlichen Mittel bis zu 8 Millionen Mark sollten durch Ausgabe von Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel durch den Staat beschafft werden. Den Gemeinden und Gemeindeverbän⸗ den wurde aber auch dadurch Kredit durch den Staat vermittelt und verschafft, daß die Hauptstaatskasse Wechsel von Kreisen und größeren Gemei akzeptierte und weiter begab, wodurch die Gelder flüssig gemacht und den Kreisen und den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. So waren Anfang September Js. Kommunalwechsel mit dem Akzept der Hauptstaatskasse Betrag von 6351000 Mark im Umlauf, während der Staat

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selbst nur Wechsel in Höhe von 750000 Mark ausgestellt hatte.

Die Regierung rechnet für die Zukunft damit, daß der Bedarf

5s Staates im Rahmen der bewilligten 8 Millionen Mark bleibt, wenn sie den Gemeinden und Gemeindeverbänden Akzept⸗ kredit gewähren oder verschaffen kann. Diese Möglichkeit der Re⸗ gierung zu gewähren, führt zu dem Gesetzentwurf betreffend Uebernahme von Wechselverpflichtungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Staat. Wird der Gesetzentwurf an⸗ genommen, so wird der Staatskredit entlastet oder doch nicht mehr belastet, als nötig ist. Würde aber der Staatskredit noch weiter belastet, so würden die Bedingungen, unter denen er gewährt würde, ungünstiger als seither werden. Die Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände können sich auch auf Grund der ausgestellten Wechsel, die das Akzept der Hauptstaatskasse tragen, leicht Kredit verschaffen. Aus diesen Gründen stimmt der Finanzausschuß der weiten Kammer, dessen gedruckt vorliegenden Bericht wir diese Ausführungen entnehmen, der Regierungsvorlage grundsätzlich zu.

ie Befugnis, Wechselverpflichtungen einzugehen, ist nur für die Dauer des Kriegszustandes nachgesucht und wird auch nur in dieser ae verwirklichen sein. Für die Zeit na 151 dem Kriege ntuß eine Verfügung getroffen werden, da manche Gemeinden nicht in der Lage sein werden, die noch umlaufenden Wechsel alsbald nach dem 9 einzulösen. Hier ist vorgesehen, daß die Einlösung solcher Wechsel auch durch Erneuerung derselben aber nur bis zum Ablauf des auf die Be⸗ endigung des Kriegszustandes folgenden Rechnungsjahres erfolgen

7.

Aus dem Reiche.

Das Hohenzollern⸗Jubiläum. f

Der Kaiser hat, wie imArmeeverordnungsblatt mitgeteilt wird, als 500jährigen Gedenktag der Hohenzollernherr⸗ schaft in Branden burg⸗ Preußen den 21. Okt. 1915 bestimmt, da am 21. Oktober 1415 die Erbhuldigung auf dem Land⸗ tag in Berlin stattfand. Gemäß dieser Entschließung soll die Feier des Gedenktages auf eine Feier in den Schulen am 21. Oktober und auf eine kirchliche Feier am darauffolgenden Sountag, den 24. Ok⸗

tober beschränkt werden. An letzterer sollen in den preußischen

Standorten Abordnungen der Truppen teilnehmen. Alles Nähere ordnen die Gouvernements usw. an. Die Sicherung von Kriegsbedarf.

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e S rat ene Aenderung i ie Sicherung von Hriegsbedarf bestimmt, daß der 9 5 nicht nur verpflichtet ist, Gegenstände herauszu⸗ geben, sondern auch auf Verlangen und 0 werbers zu 5 oder zu versenden hat. Unter Ueber⸗ bringen ist die Ablieferung innerhalb derselben Ort⸗ schaft nach der Sammelstelle, unter Versenden die Abliefe⸗

rung nach einer anderen Ortschaft zu verstehen. Der Be⸗

sitzer darf sich also künftig nicht darauf beschränken, die Abholung der beschlagnahmten Gegenstände zu dulden, muß vielmehr selbst tätig sein, um die Gegenstände in die Ver⸗ sügungsgewalt des Erwerbers zu bringen.

ur Milchversorgung der Bevölkerung. f

Der Vorstand des Deutschen Städtetages hat

an den Reichskanzler zur Milchversorgung der Be⸗ völkerung folgende Eingabe gerichtet: Wiederholte Eingaben des Deutschen Städtetages an die Reichs⸗ futtermittelstelle haben nicht zur Anerkennung der Tatsache geführt, daß für die Milcherzeugung der Städte besondere Maßregeln un⸗ erläßlich sind. Wir hatten zunächst vorgeschlagen, daß den milchen⸗ den Kühen eine besondere Zulage an Kraftfuttermittel gewährt werden möchte. Nachdem dieser Antrag abgelehnt worden war, hatten wir den weiteren Vorschlag gemacht, daß die Biertreber und das Blutmehl, zwei gewissermaßen in den Städten erzeugte Kraft⸗ futtermittel, auf Wunsch den städtischen Verwaltungen überlassen werden möchte zwecks Steigerung der Milcherzeugung im Interesse der Bevölkerung. Dieser Antrag in etwas ü Form ist auch von unserem Geschäftsführer Herrn Dr. Luther, der Mitglied des Beirats der Reichsfuttermittelstelle, Abteilung für Kraftfutter⸗ mittel, ist, im Beirat eingebracht, aber dort abgelehnt worden. Ebenso hat die Reichsfuttermittelstelle selbst auf unseren schriftlichen Antrag uns abschlägig beschieden.

Nach allen Beobachtungen glauben wir uns nun aber zu der Ueberzeugung berechtigt, daß die im ganzen Deutschen Reich erzeugte Milch den dringenden Bedürfnissen des gesamten deutschen Volkes, besonders der Kinder, nach Milch, durchaus genügt. Die Art, mit der die vorhandenen Futtermittel verteilt werden, scheint aber dahin zu führen, daß in ländlichen Bezirken ein verhältnismäßig größerer Betrag von Milch verbleibt, während in den städtischen Bezirken eine wirkliche Not entweder schon ausgebrochen ist oder doch unmittelbar bevorsteht. Wir enthalten uns eines besonderen Vorschlages, auf welchem Wege diese Verhältnisse zu bessern sein mögen. Ob eine Beschlagnahme der Milch durchführbar ist, erscheint auch uns zweifelhaft. Für den nächstliegenden Ausweg halten wir nach wie vor, daß ein Teil der Futtermittel nicht in der jetzt üblich gewordenen, die landwirtschaftlichen Gebiete außerordentlich bevor⸗ zugenden Weise verteilt, sondern so verteilt wird, daß die drin⸗ gendsten derzeitigen Bedürfnisse auch der städtischen Bevölkerung befriedigt werden. 5

Die Milchnot hat in den Erörterungen der städtischen Kreise eine solche Bedeutung gewonnen und die aus zahlreichen städtischen Verwaltungen mitgeteilten Tatsachen sind so schwerwiegend, daß unseres Erachtens ein sofortiges Eingreifen der Reichsleitung ge⸗ boten ist. Wir halten, in Ausführung eines kürzlich gefaßten Be⸗ schlusses, es für unsere Pflicht. Ew. Exzellenz auf die bestehenden großen Schwierigkeiten und Bedenken hinzuweisen.

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Berlin, 9. Okt.(WTB. Nichtamtlich.) DerReichs⸗ anzeiger veröffentlicht eine Bekanntmachung zur Ent⸗ lastungder Strafgerichte und eine Bekanntmachung über die Anmeldung des im Juland befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten.

Berlin, 11. Okt. DieDeutsche Tageszeitung teilt mit, daß ihr Erscheinen abermals bis auf weiteres verboten worden ist.

Uriegstagung der Jugendfürsorge. Frankfurt a. Ml, 9. Okt. Der Vormittag des heutigen Verhandlungstages war der Besichtigung zahlreicher sozia⸗ ler Einrichtungen Frankfurts gewidmet. Den Venurbern, die in deri großen Grimten die cinzelnen Aushalten beitdhigten, murden