Ausgabe 
(1.9.1915) 205. Erstes Blatt
Seite
4
 
Einzelbild herunterladen

5 5⁰ deusche Reichsanleihe.

(Dritte Kriegsanleihe.)

Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5 Schuld⸗

verschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.

Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober

1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herab⸗ gesetzt werden. Die Inhaber können jedoch darüber wie über jedes andere Wertpapier jederzeit(durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen.

Bedingungen. 1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden

von Sonnabend, den 4. September, an bis Mittwoch, den 22. September, mittags 1 Uhr

bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin(Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung

der Königlichen Seehandlung(Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Central-Genossen⸗ schaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweig anstalten, sowie

sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen,

sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände,

jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft und

jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen.

Auch die Post nimmt Zeichnungen an allen Orten am Schalter entgegen. Auf diese eichnungen ist zum 18. Oktober die Vollzahlung zu leisten. 2. Die Anleihe ist in Stücken zu 20 000, 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der Zinsen⸗ lauf beginnt am 1. April 1916, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig.

.Der Zeichnungspreis beträgt, wenn Stücke verlangt werden, OS Mart, wenn Eintragung in das Reichs schuldbuch mit Sperre bis 15. Oktober 1916 beantragt wird, 8,80 Mart für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vergl. Z. 8).

Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshaupt bank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1916 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit auch vor Ablauf dieser Frist zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen.

5 ee e sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen,

ebensversicherungsgesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können

aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Postanstalten ausgegeben.

Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt. Ueber die Höhe der Zuteilung entscheidet das Ermessen der 3 Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden.

7. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 30. September d. J. an jederzeit voll bezahlen.

Sie sind verpflichtet: 30% des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Oktober 1915

20% 5 1 5 24. November 1915 5 5 5 65 22. Dezember 1915 25/ 1 22. Januar 1916

85 bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren eträgen des Nennwertes. Auch die Zeichnungen bis zu 1000 Mark brauchen diesmal nicht bis zum ersten Einzahlungstermin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwertes gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: Die Zeichner von 1 300 100 am 24. November,& 100 am 22. Dezember,& 100 am 22. Januar, Die Zeichner von 4 200 100 am 23. November,& 100 am 22. Januar,

Die Zeichner von 1 100 100 am 22. Januar.

Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, worden ist. 5 Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs werden unter

von 5% Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zu age ihrer Fälligkeit in Zahlung genommen.

bei der die Zeichnung angemeldet

A

dem

8. Da der Zinsenlauf der Anleihe erst am 1. April 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen 5% Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom 30. September ab, bis zum 31. März 1916 zu Gunsten des Zeichners verrechnet.

N 5. für Schuldbuch⸗

Beispiel: Von dem in Z. 3 genannten Kaufpreis gehen demnach ab für Stücke eintragungen bei Zahlung bis zum 30. September Stückzinsen für ein halbes Jahr=% tat⸗

e 4 96.50* 96.30 wei Zahlung am 18. Oktober Stückzinsen für 162 Tage= 2,25, tatsächlich zu

/ ĩ⁊ 4 96.75 1 96.55 bei Zahlung am 24. November Stückzinsen für 126 Tage= 1,75, tatsächlich zu

%%. ̃ꝗ⁵ꝗ pd ĩð-v* 97.25 97.05

für je 100 4 Nennwert. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhi i äßi

44 23 Fiemme. 9 sich zahlung terhin verschiebt, ermäßigt sich der

9. Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden auf Antrag vom Reichsbank⸗Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen das Erforderliche später öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit größtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im Januar 1916 ausgegeben werden.

Berlin, im August 1915.

Reichsbank⸗Direktorium.

Havenstein. v. Grimm.

695¹

Hank erts⸗

Srethe Wiesenfhal

die klallische Tanzerin in dem ferporragenden Kunitfilm

Die goldene fliege

ab heute im

Richtipielhaus

6966 Bahnhofftr. 34

Balinnofftr. 34

1

edman

N

Wirtschafts-Uebernahme

75

IA

Einem geehrten Publikum von Gießen, sowie meiner Nach- barschaft und allen Freunden und Bekannten hierdurch die ergebene Mitteilung, daß ich mit dem heutigen Tage die

Wirtschaft z. Nordpol

Steinstraße 76

übernommen habe, Ich werde bemüht sein, meine verehrlichen Gäste durch Verabreichung bester Speisen und Getränke in jeder Weise zufrieden zu stellen. Zum Ausschank gelangen die anerkannt vorzüglichen

Biere vom Siegener Brauhaus.

Indem ich frdl. um geneigten Zuspruch bitte, weise ich gleichzeitig darauf hin, daß das von mir bisher betriebene

Dachdeckergeschäft

in unveränderter Weise weitergeführt wird.

Hochachtungsvoll Heinrich Ruckstuhl. Gießen, den 1. September 1915. 69⁵

uueeddaadaadduαοοοdddoadacccaaccaaid

uud dodo

Guts gesunde

Speisekartoffeln

an Minderbemittelte und Frauen von Kriegsteilnehmern

per 50 Kilogramm Mk. 3.50

ohne Sack, abzuholen an den Lagerhäusern.

6928 D

2 2 2* Gem. 2 vereinigte Getreidehändler ru. Gießen Telephon 148 Friedrichstraße 8 Telephon 148 J iam

CARL BERG · GESSEN

Schuhwarengschäft Mäusburg Nr. 4

Anfertigung nach Mag Lager fertiger Herren- Damen- u. Kinder- stiefel · Einlagen für Senk- und Plattfüße Alleinverkauf der so beliebten Kinderstiefel Marke»Petto⸗

Reparaturen werden prompt ausgeführt

Tnderpagen

in großer Auswahl

. Hubinger

25

Café Amend

Heute Mittwoch, 8 Uhr: 5487

Familien Konzert

8

1 Ein gutes Hausmittel bei Hautausschlägen, en Hautjucken, äußerlichen tzün⸗ dungen, Pickeln, 1 und dergl. ist die bekannte Zucter's Patent Medizinal Seise, die für ere Groschen in jeder Apotheke, Drogerle und Parflime⸗

zu haben ist und deren bervorragende Eigenschaste dem der heutigen Stadtauflage beiliegenden Pro sachkundiger Feder gewürdigt werden. 5

5 J. M. Schulhof lepbon 110. Prompter ersand nach auswärts. 15