1 5 12
en Kenntnis.
Gießen, den 30. Juni 1915.
Der Oberbürgermeister. Keller.
Bekanntmachung, treffend Bestanderhebung und Beschlagnahme von Chemikalien und ihre Behandlung.
Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung— worunter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt— sowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlassenen rschrift, soweit nicht a den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, g 8 9 Ziffer b) des Gesetzes über den Belagerungszustand N 4. Juni 1851 oder Artikel 4 Ziffer 2 55) des Bayerischen . etes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 oder nach 8 57 der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Fe⸗ 8 ruar 1915 bestraft wird.
8.1. Inkrafttreten der Verfügung. * Die Verfügung tritt am 30. Juni 1915, nachts 12 Uhr,
ft. 1 b) Für die in 01 Absatz e bezeichneten Gegenstände treten Meldepflicht und Beschlagnahme erst mit dem Empfang oder der
gna 5 etwa hin
5537
die 0 05 1915, nachts 12 Uhr, Beschlagnahme für die gesamten an welchem diese Mindestvorräte überschritten werden. e) Verringern sich die Bestände eines von der Verfügung Be⸗ en nachträglich unter die angegebenen Mindestmengen(siehe 40, so behält die Verfügung trotzdem für diesen ihre Gültigkeit.
8 2. Von der Verfügung betroffene Gegenftünde. 2 Meldepflichtig und beschlagnahmt sind vom Inkrafttreten dieser 8 ab bis auf weiteres sämtliche Vorräte der in der unten⸗ stehenden Uebersichtstafel aufgeführten Klassen(einerlei ob Vorräte Leiner, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit Aus⸗ nahme der in§ 4 bezeichneten Vorräte.
f 5 3 Von der Verfügung betroffene Personen, Gesellschaften usw. Von dieser Verfügung betrofsen werden: a) alle gewerblichen Unternehmer und Firmen, in deren Be⸗ trieben die in 8 2 aufgeführten Gegenstände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden, soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam oder bei ihnen unter Zollaufsicht befinden; b alle Personen und Firmen, die solche Gegenstände aus Anlaß ihres Wirtschaftsbetriebes, ihres Handelsbetriebes oder sonst des Erwerbes wegen für sich— für andere in Gewahrsam haben, oder wenn sie sich bei ihnest unter Zollaussicht befinden; 4 alle Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Verbünde, in deren Betrieben solche Gegenstände erzeugt, gebraucht oder verarbeitet werden, oder die solche Gegenstände in Gewahr⸗ sam haben, soweit die Vorräte sich in ihrem Gewahrsam oder bei ihnen unter Zollaufsicht befinden: d) Personen, welche zur Wiederveräußerung oder Verarbei⸗ tung durch sie oder andere bestimmte Gegenstände der in 8 2 auf⸗ geführten Art in Gewahrsam genommen haben, auch wenn sie mm übrigen kein Handelsgewerbe betreiben: eh alle Empfänger(der unter a bis d bezeichneten Art) solcher Gegenstände nach Empfang derselben, falls die Gegenstände sich am Meldetag auf dem Versand befinden und nicht bei einem der unter a bis d aufgeführten Unternehmer, Personen usw. in Ge⸗ wahrsam oder unter Zollaufsicht gehalten werden: 1) auch diejenigen Personen, Gesellschaften usw,, deren Vor⸗ räte durch schriftliche Einzelverfügung beschlagnahmt worden sind.
*) Wer in einem in 1 e erklärten Orte oder Distrikte ein bei Erklärung des Belagerungszustandes oder während desselben vom Militärbefehlshaber im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenes Verbot übertritt oder zu solcher Uebertretung auffordert oder anreizt, soll, wenn die bestehenden Gesetze feine
höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden.
e Wer in einem in Kriegszustand erklärten Orte oder Be⸗
zirke eine bei der Verhängung des Kriegszustandes oder während desselben von dem zuständigen obersten Militärbefehlshaber zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erlassene Vorschrift übertritt oder zur Uebertretung auffordert oder anreizt, wird, wenn nicht die Gesetze eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.. 8 h Wer vorsätzlich die eri zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder 1 577 unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn⸗ 1 tausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Wer sahr⸗ lässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung ver⸗ pflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder f unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu drei⸗ tausend Mart oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.
hende Betan tant machung bringe ich N hiermit zur Die
ie Einzelverfügungen und die Verfügungen Ch. I. 124./ I. 15. F iese allgemeine erweiterte.
Von der Verfügung betroffen sind hiernach insbesondere—5
stehend aufgeführte Betriebe und Personen: gewerbli Betriebe: Chemische Fabriken, Sprengstoff⸗ . e alle Betriebe, die Chemikalien herstellen oder 40
stelle Zweigstellen vorhanden(Iweigfabriken, Filialen, Zweig⸗ bureaus, Nebengüter u. und zur Durchführung der diese Zweigstellen verpflichtet. 1 5 zirks iin welchem sich die Hauptstelle befindet) ansässigen Zweig⸗ stellen werden einzeln betroffen.
8 4.
Ausnahmen von der Verfügung. Ausgenommen von dieser Verfügung sind solche in 8 3 ge⸗ kennzeichneten Personen, Gesellschaften usw., deren Vorräte lein⸗ schließlich derjenigen in sämtlichen Zweiastellen, die sich im Be⸗ zirk der verfügenden Behörde befinden) am 30. Juni 1915, nachts 12 Uhr, geringer waren als die in der untenstehenden Uebersichts⸗ tafel Spalte C) aufgeführten Mengen. Auch diese Personen sind auf besonderes Verlangen der verfügenden Behörde zur Meldung
ihrer Vorräte oder zu Fehlmeldungen verpflichtet.
85. Besondere Bestimmungen..
a) Die Verwendung der beschlagnahmten Bestände hat nach der in der untenstehenden Ueber si chtstafel angegebenen Weise zu erfolgen. 6 5.
b) Die Lieferung(Lagerwechsel) beschlagnahmter Mengen ist nur auf Grund von Versanderlaubnisscheinen der Kriegs⸗Rohstoff Abteilung des Preußischen Kriegs ministeriums gestattet. Anträge sind an die Kriegschemikalien ktiengesellschaft zu Berlin W. 66, Mauerstraße 63/65, zu richten, der die Vorprüfung der Anträge
obliegt.
0) Freigegeben werden durch die Kriegs-Rohstoff. Abteilung die für anderen als in Spalte A der untenstehenden Uebersichtstafel genannten Bedarf unentbehrlich erscheinenden Mengen zum Ver⸗ brauch(nicht zum Weiterverkauf) monatlich auf Antrag. Die Anträge auf Freigabe sind an die Kriegschemikalien Aktiengesell⸗ schaft zu Berlin W 66, Mauerstraße 63/65, zu richten, der die Vor⸗ pritfung der Anträge obliegt. 8
d) Der nicht verbrauchte Teil der freigegebenen Mengen ver⸗ feel mit Ablauf des letzten Gültigkeitstages, auf den der Freigabe⸗ chein lautet, erneut der Beschlagnahme.
e) Für den Handel, auch mit freigegebenen Mengen, sind die vom Bundesrat oder von den verfügenden Militärbehörden etwa festgefetzten Preisgrenzen maßgebend: Ausnahmen bedürfen der Zu⸗ stimmung derjenigen Behörde, welche die Höchstpreise sestgesetzt hat, oder der von ihr ermächtigten Stellen.
J Nach Spalte K der untenstehenden Uebersichtstafel verarbei⸗ tete, aber hierbei nicht verbrauchte(also noch technisch nutzbare) M. verbleiben unter Beschlagnahme.
Jede andere Verwendung und Verfügung ist verboten.
8 6. Meldebestimmungen.
Die von dieser Verfügung betroffenen Vorräte sind monatlich zu melden.
Die erste Meldung hat auf einem Meldeschein bis zum 10. Juli 1915 zu erfolgen und ist an die Kriegschemikalien Aktien⸗ Fate ea Berlin W. 66, Mauerstraße 63/55, zu richten.(Die
riefe müssen ordnungsgemäß frankiert sein.
„Dieser Meldeschein wird für die Julimeldung auf schriftliches Ersuchen von der Kriegschemikalien Aktiengesellschaft portofrei ver⸗ sandt. Die verlangten Meldungen über Vorräte, Abgänge usw. sind deutlich in den auf dem Meldeschein befindlichen Spalten an⸗ zugeben. In denjenigen Füllen, in welchen genaue Ermittlung des Gewichts durch Verwiegen mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, können die Gewichte nach dem Lagerbuch oder nach Belegen aufgegeben werden. Die Belege müssen zur Nachprüfung bereit gehalten werden.
Weitere Mitteilungen darf der Meldeschein nicht enthalten.
Die späteren Meldungen über Vorräte, Abgänge usw. sind in gleicher Weise monatlich, pünktlich bis zum 10. jeden Monats, an die Kriegschemikalien. Aktiengesellschaft, Berlin W. 66, Mauer⸗ straße 63/65, einzureichen, von der die Uebersendung der hierzu er⸗ forderlichen Meldescheine an diejenigen Firmen unaufgefordert erfolgen wird, die im Juli Vorräte an Chemikalien gemeldet haben. Andere Firmen haben die Scheine einzufordern.
Bei vollständigem Abgang der Vorräte durch Verarbeitung, Verbrauch, Verkauf laut Spalte A und B der untenstehenden Ueber⸗ sichtstafel oder Freigabe laut 8 5 Absatz ist einmalige Fehl⸗ anzeige am nächstfolgenden Meldetermin, einzureichen. Eine weitere Meldung ist dann so lange nicht erforderlich, wie Vorräte nichtmehr vorhanden sind. Die Beschlagnahme wird jedoch bei Zugang neuer Vorräte sofort wieder wirksam, so daß alsdann bis zum 10. jeden Monats wieder eine Bestandsmeldung einzugehen hat.
Anfragen, die porliegende Verfügung betreffen, sind an die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft zu wichten.
* Umfang der Meldung.
Außer den Angaben über die Vorratsmengen ist anzugeben, wem die fremden Vorräte gehören, die sich im Gewahrsam des Auskunftspflichtigen(Ss 3 und 4) befinden.
88 Lagerbuch.
Jeder Meldepflichtige hat ein Lagerbuch einzurichten, aus dem jede Aenderung der Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichtlich sein muß.
Zur Feststellung, ob die Angaben richtig gemacht sind, werden im Auftrage des Kriegsministeriums Beauftragte der Polizei⸗ und Militärbehörden die Vorratsräume untersuchen und die Bücher der zur Auskunft Verpflichteten prüfen.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Oeffentlicher Impftermin
nächsten Mittwoch, nachmittags? Uhr, in der Turnhalle der Stadtmadchenschule, Schllerktrahe 8. 1508
Kokspreise, ültig v 1. Juli 1915. f Es kostet 1 Zenmer ab Gaswerk:
3 Stückkoks Nußkoks bei Abnahme von nundestens„6 ftr. 1.30 M. 1.40 M. bei Abnahme von mindestens 36 Itr. 1.25 M. 1.40 M. bel Aenahme von nündeftens 20 Sir. 150 P. i. Lo Se bei Abnahme von mindestens 400 Ztr. 1.15 M. 1.30 M. bei Abnahme von über 800 Itr. 1.10 M. 1.0 M.
Im Gaswerk findet nur Verkauf von über 5 Zenner 25 die meisten biesigen Kohlenhändler verabfolgen Gas. ols auch in Mengen unter 5 Zentner zum Preise von 1.30 M. für Stück und 1.40 M. für Nußkoks vro Zentner. Für die Anfuhr an das Haus werden 10 Pfennig für
den Zentner berechnet. Für Abnehmer außerhalb der—
1 ft
Klassen-Lotterie
beginnt wieder
sind zu beziehen durch die Königlich Preuß. Lotterie-
R. Buchacker Fritz Flimm
Fernsprecher 877.
Uebersichtstasel. A B E 1 Erlaubt sind Verarbeitung und Verbrauch 1 Ae deen ee 2 Stoffgattung beschlagnahmter Bestände und Zugänge den⸗ e a5. e 5 5 8 2 jenigen Eignern, die in ihren Büchern aus— eschlagnahmter Vorrate sam Tage der Beschlag⸗ weisen an nahme kleiner war als 1 1— 2 J Natron-(Chile-), Kali-, Kalt- daß sie mit den erarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, (Norge-), Ammoniaksalpeter[Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), bar oder unmittelbar Austräge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell— Armee und Marine auf Sprengstoff und schast, g Pulver aussühren; Berlin N', Mauerstraße 63/65; 500 5—— 975—— der Klassen a und b b Salpetersäure jeder Grädigkeit, daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, zusammen). auch gemischt und verunreinigt[Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), bar oder unmittelbar Aufträge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell— Armee und Marine auf Sprengstoff und schaft, unter Agen. Verbraucher Pulver ausführen; für die unter Agen. Bedürfnisse; e Toluol, roh, gereinigt, rein oder daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, 20 in a Stoffen, Nitro-] Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), toluol aller Art bar oder unmittelbar Aufträge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell— Armee und Marine auf Sprengstoff und schaft, unter Agen. Verbraucher Pulver ausführen; für die unter Agen. Bedürfnisse; d Japankampfer jeder Aufbereitung] daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, 20 gleichgültig, wo die Aufbereitung Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), tattfand), auch als Kampferpulver[bar oder unmittelbar Austräge der deutschen] Kriegschemikalien Aktiengesell⸗ und Kampferblume Armee und Marine auf Sprengstoff, Pulver schaft; und Medikamente ausführen; e Glyzerin mit 75 v. H. und mehr] daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten] Militär-, Marinebehörden, 50 Reingehalt Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel- Friedr. Krupp(Essen), bar oder unmittelbar Aufträge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell⸗ Armee und Marine ausführen, für die ihnen schaft; von der bestellenden Behörde die Unersetzlich- keit bescheinigt ist; 5 1 Schwefelinhalt in Schwesel und daß sie mit den verarbeiteten und verbrauchten Militär-, Marinebehörden, 1500 Schwefselkies aller Art, in Zink-]Mengen unter bestmöglicher Ausbeute mittel— Friedr. Krupp(Essen),(Schwefelinhalt). blende, in schwefliger Säure sowies bar oder unmittelbar Aufträge der deutschen Kriegschemikalien Aktiengesell— in rauchender und wässeriger[Armee und Marine auf Sprengstoff und schaft, Schweselsäure jeder Grädigkeit Pulver ausführen; unter A genannte Verbraucher (auch in gemischter und verun⸗ für die unter Agen. Bedürfnisse. reinigter Säure) Frankfurt(Main), im Juni 1915. Stellvertr. Generalkommando 18. Armeekorps. e Ziehung der ersten Klasse—————— Täglich frische 1 D frisi Heidelbeeren * amen TIIS1eren versendet Pd. 30 Pfg. f Heinrich Strauß, Dorf
Shampo
— Kopfwaschen
(232. Königl. Preullischen)
am 9. Juli d. J. 510 Neuen Bäue 12, E, 8 r 1.5.— 1. 10.— 1. 20.— J. 40.— Klasse
Warmluftstrom-Trockenapparat
Frau Bernh. Dosch
Damen-Frisiersalon separat 7, 7 Ankauf von Wirrhaar.
Kassel b. Gelnhausen. 5419
Neue Kartofelg
Pfund 20 Pfg.
frische Nuß ⸗ Butter
Pfund Mk. 1.20,
sst.Aaltschlag⸗Rüböl
Liter Mk. 2.—,
palmin, Palmona
Onieren
— mit neuestem
19
eke Weidengasse
.
——
Einnehmer in Giehen:
E. Legler
(Rickersche Buchhandlg.)
Grösste Auswahl echter i
e Pfund Mk. 1.20 unter Zugabe von Rabatt, marken empfiehlt
Bäue 1 Walltorstr. 63 Süd-Anlage 5
Fernsprecher 27. PFernsprecher&.
Gemarkung Gießens ermäßigen sich die Preise außerdem um den Betrag der Sktrol Rückvergütung von 4 Pfennig für den Zentner. 505 Ai 55⁴⁴
Ich mache darauf aufmerksam, daß das Ausgießen on Haus, Wirtschafts-, Stall und sonstigen Ab. a ssern in die Straßenrinusteine, sowie das Ein: schütten von Schmutzwasser in die Regenwassereinläuse
0— entwässerten Gebiets ver 1— 710
chung. unser Handelsregister Abt. A wurde heute ch der Firma J. Kann Söhne, Gießen ein⸗
Für unsere Soldaten
chw-
Georg Wallenfels
eizer Stickereien
Himbeersaft, garantiert rein
Frima Zitronensaft
in Feldpost packungen
Errrischungs- Pastillen Brause-Limonaden-Pulver W NEU! Kataeid- Tabletten zur Trinkwasser-Dęsinfektion geg.
Cholera-, Ruhr-, Typhusgefahr
J. Kaan jr. d Kreuzplatz 10 Telephon 893
sllatadorskernwolleg
Ein 8 a Sonnen-
zchirne
extra billig.
Gees
40
BHewhrte Ungesiefermittel Der 7 1 1 Ehefrau, Sümtiiche Faßbfle serie: ficht einisufend nicht filzehd FAARIN dittmann zu Gießen ist Prokura erteilt. 4 empfiehlt, beste Schweisswollen 1 Strümpfe s Soche nd 2 Sellersweg 927 Juni 1915. 5557 B Medizinal 3 Drogerie Zzum Kreuzplatz Fezugsquelleanenatdle Sternnagls planeten Bahtenlelg 18 N Kreuzplatz 0 Otte Winterhoff Fernshr. 7060 0 i J 1 1 2 8
F
2


