0 mit Ausnahme des Sonntags.
Die„Slehener Famllienblätter“ werden dem „Anzeiger“ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Slezen“ zweimal wöchentlich. Die„Landwirtschaftlichen Zeit ⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal.
das italienische Grünbuch.
Mailand, 20. Mai.(Ctr. Frkft.) Ueber das Grünbuch, das heute verteilt wird, bringen italienische Blätter folgende Mit— teilungen: Es besteht aus 87 einspaltigen Seiten, in dem für italie— sich e parlamentarische Dokumente üblichen Format. Es beschräukt
sich auf die diplomatischen Urkunden, 17 42
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talien gewechselt, ohne die Verhandlungen mit Atente zu berühren. Die Reihe beginnt mit der De⸗ Sonninos an Botschaster Avarna in Wien, in der rna aufgefordert wird, am Ballplatz mitzuteilen, daß der Vor marsch der Oesterreicher in Serbien ein im Artikel 7 des Drei— 1 bundvertrages vorgesehenes Exeignis darstellt. Das zweite Doku— ment ist nach italienischen Zeitungen die ablehnende Antwort Oesterreichs auf diese 1 812 Am 20. Dezember fängt Oester⸗ 1 reich, Ammer nach dieser Quelle, seine Haltung zu ändern an. Baron 75 Bursan als Nachfolger Berchtolds, stellt jedoch Vorbedingungen 5 und macht Ausflüchte. Avarna depeschiert am 22. Februar, daß man sich keinen Täuschungen hingeben solle, da Oesterreich die Angelegenheit verschleppt. Burian willigt am 9. März ein, über Entschädig ungen auf Grund Artikels 7 des Dreibundver— trags zu verhandeln. Sonnind stellt die Vorbedingung, daß alle Abtretungen sofort zu erfolgen haben, was Burian. nicht annehmen zu können erklärt. Bülow übernimmt am 20. März die deutsche Garantie für Durchführung der e Friedensschluß. Sonnino erwidert, willige ein, die Verhandlungen wieder auf unehmen, falls Wien konkrete Vorschläge mache, obwohl sie in der Luft schwebten, solange der Termin der Abtretungen nicht festgesetzt sei. fordert Burian von Italien folgende Ver—
Nach fieben 1 pflichtungen. Erstens wohlwollende Neutralität Italiens in politischer und wirtschaftlicher Beziehung während der ganzen Kriegsdanuer: zweitens freie Hand für Oesterreich auf dem Balkan; drittens Italiens auf fernere Entschädigungen; viertens Verlängerung des Abkommens über Albanien. Dagegen macht Oesterreich am 2. April folgende Konzessionen: Abgetreten werden das Gardaseegebiet(Rovereto, Riva, Tione, ausgenommen Ma- donna di Campiglio mit Umgebung). Ferner Trient und das Ge— biet von Borgo bis Lavis.
Am 8. April stellt Sonnino auf Oesterreichs Einladung seine Gegenforderungen auf. Diese sind: Erstens Abtretung Südtirols mit allen zum alten Königreich Italien im Jahre 1811 gehörigen Gebieten; zweitens in Ostfriaul: Malborghetto, Plezzo, Talmin,
0„ Goerz, Monsalcone, Comen, Nabresino; drittens: Triest. Capodistria, Pirano bilden einen von Oesterreich unabhängi⸗ — Staat; viertens Abttetung der Inseln um Curzola(Lissa, Eurgola, Lagosta. Cazza, Meleda); fünstens: Desinteressement n Albanien und Anerkennung der italienischen Herrschaft von.
Valona.
Vom 2. bis 13. April laufen beharrliche Gerüchte um von 3 ee Sonderfrieden, daher fordert die ulta eine vorläufige Antwort. Jedoch will Oester⸗ reich nur in Südtirol weitere Konzessionen machen, sich aber auf e Abtretung nicht einlassen. Avarna depeschiert am 25. Arril, daß die Wiener Regierung ihn mit unnützen Dis⸗ kussionen hinhält, da sie nicht an einen ernsten Kriegswillen Italiens glaube;
die Kündigung des Bundnisses, Diese Urkunde besagt, Atalien habe die ispflichten treu erfüllt, aber Oesterreich habe die ber an Serbien überreicht, ohne Italien vorher zu —— oder seine Ratschläge zur Mäßigung anzuhören. b war der Ausgangspunkt zum Weltkrieg gegeben, der Status- quo am Balkan rt und eine Lage geschaffen, woraus Oesterreich allein Nutzen z sollte. Diese Verletzung der Bündnispflicht 8 eine wohlwollende Neutralität unmöglich. Vernunft und schlossen es aus, daß der eine Verbündete eine wohl⸗ Neutralität aufrecht erhalten könne, wenn der andere zu den Waffen griffe, um Interesse und Ziele zu erreichen, die den seines Partners diametral entgegengesetzt sind.
Trotzdem habe Italien sich bemüht, die freundschaftlichen Beziehun-
ö zwi den beiden Staaten wiederherzustellen, aber die Ver⸗
2 führten nicht zu praktischen Ergebnissen. Infolgedessen
derkümdet Italien kraft seines guten Rechts, daß es von diesem Augenblicke an vollständige Handlungsfreiheit auf⸗ ninunt und erklärt seinen Vertrag mit Oesterreich⸗Un⸗ garn nichtig und ohne Wirkung. Diese Urkunde wurde in Wien an 4. Mai vom Herzog von Avarna dem Minister Burian über⸗
Das Amtsblatt veröffentlicht einen königlichen Erlaß, wodurch die Fremden in Italien unter besonders scharfe Polizei- kufsicht nach russischem Vorbild gestellt werden. Auch alls
Michelangelos David. gelos weltberühmter David ist von der kunstgeschicht⸗ g schon so oft und so eingehend zum 2. nen
e⸗ im seimer im neuen Hefte des bei Georg Reimer in— „Repertorium fitr Kunstwissenschaft“ veröffentlichten, haltvollen Arbeit über die„Wahl des Platzes für Michel⸗
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(Fireniner Dombeubebörbe gar
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istorischen Marmorblockes ermitteln können. Sie geht zu⸗ auf das Jahr 1464. Damals gab man dem Bildhauer Agostino di Duccio einen Giganten und Propheten in Auftrag, der zum Schmuck eines der nach außen vortretenden Strebpfeiler 8 bestimmt war, und zwar sollte 488 Figur nicht,
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in Auftrag gegebenen, eine übergipste Ziegelfigur werden, s. zum erstenmal aus weißem karrarischen Marmor N werden. Der Vertrag sieht eine Zusammenstückung der
iesenstatue aus vier Marmorblöcken vor, einem für Kopf und Hals, einem für Rumpf und Beine, zweien für die Arme. Reichlich
wei Jahre spater hat die Dombaubehörde einen ärgerlichen Han- e Are r
1 hat entgegen dem Vertrag einen einzigen
Riesenblock im Marmorbruch gewählt und angehauen, durch einen Mann aus Settignano mit leuerem Transport den Marmor nach n en lassen, offenbar aber Lust und Kraft ver⸗ loren. So kaufte die Behörde unter Ausschluß weiterer Rechts- ansprüche den halbrohen Block an mit dem Recht, weiter nach Gutdanken darüber zu verfügen, Ein 10 Jahre später erwähn⸗ ter Ver dat 1— 1 1 1 7 1 u en, 5 ezeitigt zu ha⸗
o blieb der Marmor weiter über 20 Jahre in der Dom⸗ 4 Etne menschliche Form muß er bereits gehabt jeden bereits auch den Namen David, als man mit
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chelangelo zu verhandeln begann. Denn die Akten be⸗ N als den„Marmormann mit Namen den der aus dem Rohen gehauen, aber übel, im Hofe der
ltent“ und von dem gewünscht wird, er solle endlich auf ne gestelst und an den in Aussicht genom der Chortribünc hinaufgezvgen werden.
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Gießener
General⸗Anzeiger für Oberhessen
die zwischen Oesterreich
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infolgedessen überreicht Italien an Oesterreich. 8
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165. 3
Grundstückserwerbungen der Ausländer sind sofort anzuzeigen.
Die Nordd. Allg. Ztg. über die„Kündigung“ des Dreibund⸗ Vertrages.
Berlin, 20. Mai.(WTB. Nichtamtlich.) Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht folgenden Artikel! Die„Kün⸗ digung“ des Dreibundvertrages. Der Dreibundvertrag bestimmte, daß der Casus föderis gleichzeitig für die drei Vertragsmächte eintrete, weun einer oder zwei andere Vertragsschließende ohne direkte Provokation ihrerseits von zwei oder drei Großmächten angegriffen und in einen Krieg verwickelt würden.
Als nach dem Attentat von Sarajewo Oesterreich-Ungarn gezwungen war, gegen Serbien vorzugehen, um der dauernden Bedrohung seiner Lebensinteressen durch die großserbischen Um- triebe ein Ende zu bereiten, fiel ihm Rußland in den Arm. Während noch Deutschland auf Anrufen, des Zaren bemüht war, den zwischen Wien und Petersburg drohenden Konflikt friedlich zur ischlichten, machte Rußland seine gesamte Militärmacht mobil und entfesselte so den Weltkrieg. Die Provokation lag also auf russischer Seite.
Gleichwohl erachtete die italienische Regierung mit der Be hauptung, daß Oesterreich-Ungarn aggressiv gegen Serbien vor⸗ gegangen sei und dadurch das Eingreifen Rußlands veranlaßt habe, den Casus föderis nicht für gegeben. Auch machte sie geltend, die österreichisch-ungarische Regierung habe sich, indem sie Italien von dem beabsichtigten Ultimatum an Serbien vorher nicht in Kenntnis gesetzt habe, eine Verletzung des Ar- tikels 7 des Dreibundvertrages zuschulden kommen lassen. Dieser Artikel verpflichtet Oesterxeich-Ungarn und Italien zu vorheriger Verständigung und gegenseitiger Kompensation für den Fall, daß sich eine der beiden Mächte genötigt sehe, den Statusquo auf dem Balkan durch eine zeitweilige oder dauernde Okkupation zu ändern.
Die Berufung auf Artikel 7 wäre begründet gewesen, wenn Oesterreich-Ungarn auf einen Ma chtzuwachs auf dem Balkan ausgegangen wäre. Wien hatte jedoch schon vor Kriegsausbruch in Petersburg und auch in Rom erklärt, daß Oesterreich-Ungarn keine Gebietserwerbungen auf Kosten Serbiens erstrebe.
Die beiden im Kriege stehenden Zentralmächte wären daher berechtigt gewesen, die Einwände Italiens gegen seine Bündnispflicht nicht anzuerkennen. In loyalem Verständ⸗ nis für die nicht gleiche innere und äußere Lage Italiens zogen sie es jedoch vor, eine einseitige Auslegung des Dreibundvertrages hinzunehmen und sich mit der Erklärung wohlwollender Neutralität, zu der der Vertrag unzweifelhaft verpflichtet, zu begnügen. Obgleich der Artikel 7 auf Kompensationen nur für den Fall eines Machtzuwachses am Balkan abzielt, erklärte sich doch die österreichisch-ungarische Regierung wegen der mit Ausbruch des Krieges eingetretenen Möglichkeit einer Machtverschiebung grundsätzlich bereit, eventuelle Kompensatignen ins Auge zu fassen. Mehr und mehr stellte sich im weiteren Verlaufe nach dem Tode des Ministers Marchese di San Giuliano heraus, daß in Italien starke Kräfte am Werke waren, um für die Bewahrung der Neu⸗ tralität noch einen besonderen Vorteil von der Donau⸗ monarchie herauszuschlagen. Die italienische Regierung fing an, zu rüsten, und mit den Rüstungen stiegen die Forde rungen der Irredentisten, Republikaner, Freimaurer und sonstigen Franzosenfreunde. Bald handelte es sich nicht mehr um Forderung des 3 sondern um den Erwerb noch anderer alter österreichischer Erblande an den südlichen Grenzen der Monarchie als Preis dafür, daß Italien den in heißen Kämpfen fochtenden Bundesgenossen nicht in den Rücken falle.
In dem natürlichen Bestreben, Italien vom Kriege fern⸗ zuhalten und die österreichisch⸗italienischen Beziehungen auf eine neue freundschaftliche Grundlage zu stellen, hat die deutsche Regierung nichts unversucht gelassen, um eine Einigung zwi⸗ schen Oesterreich-Ungarn und seinem italienischen Bundesgenossen herbeizuführen.
Die Verhandlungen nahmen langsam ihren Gang. Er⸗ schwert wurden sie von vornherein durch das Verlangen der italienischen Regierung, daß die zu vereinbarende Gebrets⸗ abtretung sofort in Kraft treten müßte. Um den in diesem Verlangen liegenden Argwohn zu zerstreuen, wurde am 19. März 1915 die Garantie der deutschen Regie⸗ run 1 die Durchführug der Vereinbarungen unmittelbar nach dem Kriege zugesagt. Auf das erste bestimmte Angebot Oesterreich⸗ Ungarns zu Ende März 1915, das bereits die Abtretung des italienischen Sprachgebietes in Süd⸗Tirol in Aussicht stellte, ging die italienische Regierung nicht ein, sondern gab ihre ergenen Forderungen erst am 11. April der österreichisch-ungari⸗ schen Regierung, wie folgt, bekannt:
den Behörden
enialität Michelangelo diesem verhauenen Blocke, dessen Ge⸗ schichte hiernach in ihrer ganzen Ausdehnung wieder aufgedeckt ist, die Gestalt seines David ewonnen hat, ist bekannt. Jetzt tritt aber in der Geschichte des Bildwerkes eine merkwürdige und entscheidende Wendung ein, die von der Forschung bisher noch nicht ausreichend beachtet worden ist. Die Regierung der Republik hat nämlich den Giganten, der ja eigentlich, wie bemerkt, für den Dom, und zwar für eine seiner Chortribünen bestimmt ge⸗ wesen war, entzogen, um ihn selbst weiter zu verwenden. So er⸗ klärt sich die berühmte Sitzung des Dreißiger⸗Ausschusses vom aide 1504, dessen Mitglieder über die Wahl des Platzes für
ichelangelos Bildwerk ihr Urteil abzugeben hatten. Der Aus⸗ schuß ist damals bekanntlich zu keinem einhelligen Votum ge⸗ lommen, und die Regierung hat danach ihrerseits entschieden, die e solle vor dem Palazzo vecchio aufgestellt werden, die Dombaubehörde aber habe den Transport zu übernehmen und. die Kosten zu tragen. Bei der Untersuchung der Frage, wer diese Veränderung der Bestimmung des Werkes und seines Aufstellungs⸗ ortes veranlaßt habe, kommt Neumann durch eine Reihe geist⸗ reicher Hinweise und Schlüsse zu dem Ergebnisse, daß es Michel angelo selbst war, der die Regierung zu diesem Schritte drängte und der aus neuen künstlerischen Anschauungen überaus die Auf⸗ stellung des Giganten vor dem Palaste wünschte. In diesem Zu⸗ sammenhange ist es von Bedeutung, daß die Einberufung des Aus- schusses, wie es in den Akten ausdrücklich heißt,„auf Bericht Michelangelos“ erfolgt ist, und in der Sitzung selbst haben ver⸗ schiedene Mitglieder, die wohl wußten, wie die Dinge standen, ohne weiteres„auf den Busch geklopft“ So sagte der Goldschmidt Salvestro:„Ich stimme für den Palast. Aber Michelangelo selber muß es am besten wissen.“ Und Filippino Lippi, der Maler, sagte vielleicht noch deutlicher:„Sicher habe Michelangelo am längsten über die Platzwahl nachgedacht.“ So war es auch; Michel angelo wußte sehr wohl, was er wollte, und er setzte seinen Wil- len durch. Noch im selben Jahre wurde der David vor dem [Palazzo vecchio aufgestellt, um erst 1873 diesen, seinen Stand⸗ bort mit einem neuen Platze in dem Museum der Florentiner Aka— demie zu vertanschen.*
Ein Jubiläum der türkischen Presse. Gerade drei Menschenalter sind verflossen, seit im Machtgebiet der Os— manensultane die erste wirkliche politische Zeitung erscheinen durfte — eine interessante Erinnerung nicht nur für die türkische Presse allein, die jetzt im Weltkrieg das Menschenmögliche für die publi— zistische Orientierung der Völker des Islams tut. Merkwürdiges
Anzeiger
bohen genug weiß die türkische Zeitungschromik zu berichten. Die erste
ierigkeit war, die„schwarze Kunst“ Gutenbergs unter dem
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Schristleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul ⸗
straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: S851, Schrift ⸗
leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten Anzeiger Gießen.
Die absolute Preisgabe des Trentino auf Grund der im Jahre 1811 festgesetzten Grenzen, d. h. mit Einschluß des weit außerhalb des italienischen Sprachgebietes urdeutschen Bozen, eine Grenzberichtigung zu Gunsten Italiens am Isonzo mit Ein⸗ schluß von Görz und Gradisca und Monfalcone, die Umwandlung Triests mit seinem bis an die Isonzogrenze vor⸗ geschobenen Hinterland nebst Capo d'Istra und Pirano in einen unabhängigen Freistaat, die Abtretung der Curzolari⸗Insel⸗ gruppe k mit Lissa, Lesina, Curzola, Lagosta, Dazza und Meleda. Alle diese Abtretungen sollten sofort vollzogen und die aus den abgetretenen Landesteilen stammenden Angehörigen der Armee und Marine sofort entlassen werden. Ferner beanspruchte Italien die volle Souveränität über Valona und Saseno mit Hinter⸗ 1 land und völliges Desinteressement Oesterreich⸗ 3 Ungarns in Albanien. Hingegen bot Italien eine 5 Pauschalsumme von 200 Millionen Franks als Ablösung aller Lasten und die Uebernahme der Verpflichtung an, während der ganzen Dauer des Krieges neutral zu bleiben. Auf Geltend⸗ machung von weiteren Kompensations forderungen aus dem Artikel 7 des Dreibundsvertrags wollte es für die Düuer des Krieges verzichten und erwartet von Oesterreich-Ungarn einen gleichen Verzicht in Bezug auf die italienische Bepölkerung des Dodekanes. 7
Obwohl diese Forderungen Dodekanes über das Maß dessen weit hinausgingen, was Italien selbst zur Befriedigung seiner na⸗ tionalen Aspirationen verlangen konnte, brach doch die K. u. K Regierung die Verhandlungen nicht ab, sondern versuchte weiter mit der italienischen Regierung zu einer Verständigung zu gelan⸗ gen. Die deutsche Regierung tat alles, was in ihrer Macht stand, um die italienische Regierung zu einer Ermäßigung ihren Ansprüche zu bewegen, deren bedingungslose Annahme die berech⸗ tigten Interessen und die Würde der österreichisch⸗ungarischen Monarchie schwer verletzt hätte. 9
Während diese Verhandlungen noch schwebten, gab der ita⸗ lienische Botschafter in Wien am 4. Mai der österreichisch y ungarischen Regierung unerwartet die Erklärung ab, daß Ita⸗ 5 lien den Bündnis vertrag mit Oesterreich⸗Ungarn als durch dessen Vorgehen gegen Serbien im August vorigen Jahres als gebrochen ansehe. Gleichzeitig erklärte der Botschafter, daß er alle von seiner Regierung bis dahin gemachten Ange bote zurückziehe. Diese sogenannte Kündigung des noch bis 1920 laufenden Vertrages ging also bis in die kritischen Julitage des vorigen Jahres zurück und stand im Widerspruch nicht nur mit wohlwollenden und freundschaftlichen Erklärungen des Kö⸗ nigs von Italien vom August 1914 und seiner damaligen Regierung, sondern auch mit den inzwischen von der gegenwärtigen italienischen Regierung auf den Artikel 7 des Vertrages künstlich aufgebauten Kompensationsansprüchen. Es muß dahingestellt blei⸗ ben, ob die maßgebenden Personen des italienischen Kabinetts bei 1 diesem Schwenken einer inzwischen durch geheime Abreden verstärkten Hinneigung zu den Feinden der mit Italien Verbünde⸗ 5 ten folgten oder ob sie dem Druck der öffentlichen Meinung nach⸗ gaben, die sich unter dem fortgesetzten Anfeuern der in fremden Solde stehenden Blätter immer mehr gegen die Zentralmächte erhitzt hatte. Dem deutschen Reiche gegenüber beschrerkte sich 1 die italienische Regierung darauf, die in Wien am 4. Mai abgege⸗ bene Erklärung in Berlin zur Kenntnis mitzuteilen.
Ein letzter Versuch, den Uebertritt des bisherigen Bundesgenossen in das feindliche Lager zu verhindern, wurde am 10. Mai mit den noch beträchtlich erweiterten Zusage der österreichisch-ungarischen Regierung gemacht, die der g kanzler am 18. Mai im Reichstag verlesen hat. Soweit der ge⸗ schichtliche Hergang.*
Nach dieser sachlichen Darlegung wird kein Grünbuch 1 etwas daran ändern können, daß, wenn die italienische Regierung zu den Waffen gegen die bisherigen Bundesgenossen riese, sie dies unter Bruch gon Treu und Glaub um einen Machtzuwachs tun würde, der dem italienischen Vol! mit allen Garantien freiwillig und ohne Blutvergießen dar⸗ geboten war.
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Halbmond einzubürgern, was über 200 Jahre gedauert hat. Erst 8 der großzügige Wesir des dreiundzwanzigsten Sultans, Achmed III., Ibrahim Pascha war es, der den Großherrn zur Gründung den ersten Bibliothek veranlaßte und den Hattischerif vom 15. Zil⸗ kade 1139(November 1772) erlangte, durch den die ersten tür⸗ kischen Drucker Ibrahim und Seid zur Eröffnung einer Buch⸗ druckerei in Konstantinopel ermächtigt wurden. Die Anfänge des türkischen Zeitungswesens fallen in die Zeit der Regierung Mah⸗ muds II., des Vernichters der Janitschaxen und des„Reformers“, der Moltke berief. Schon 1795, unter Selim III., hat der au 5 ordentliche Gesandte der französischen Republik, Dantons alter Freund Verninhae, einige Monate lang eine„Botschaftszeitung 5 in französischer Sprache herausgegeben, und sogar während des russischen Feldzuges 1812 beeilte sich die in allen Sätteln geß⸗ rechte napoleonische Gesandtschaft, die neuesten, allerdings vo Phantasiesiegen strotzenden Tagesberichte von der„großen Armee im Auszuge auf Extrablättern drucken und verbreiten zu lassen Aber erst Alexander Blacque-Bey, ein weitgereister Kenner Morgenlandes, brachte im Frühjahr 1825 die erste richtige po⸗ litische Zeitung heraus, die als„Spectateur de l'Orient“ in Smyrna in französischer Sprache erschien und mehrmals ihren Titel wechselte. Derselbe Franzose ward sechs Jahre später von Mahmud II. mit der Herausgabe des„türkischen Reichs- und Staatsanzeigers“ in Konstantinopel betraut, der als WA Ottoman“ und vor allem in der heimatsprachlichen Ausgabe 8 „Taloimi Wekayi“ bis auf den heutigen Tag eine bedeutende vo- litische Rolle spielt. Unter Abdul Meschids Regierung, 1839 bis 1861, betrug die Zahl der im türkischen Reiche erscheinenden Zei⸗ tungen bereits 33, von denen manche von der Regierung eine „Unterstützung“ in sehr bedeutender Höhe erhielten— eine offi⸗ zielle Bestechung, die schon Mahmud II. eingeführt hatte, der an 3 einzelne Blätter Jahressubventionen von je 30 000 Piastern ver⸗ schwendete,. Natürlich ging, wie das in den selbstherrlichen Zeiten des Orients selbstverständlich war, damit eine streng durchgeführte Zensur Hand in Hand, die in einer Verordnung von 1857 und in dem Preßgesetz des Sultans Abdul Asiz, das von 18651909 in Kraft war, ihre gesetzliche Grundlage fand. Das strenge Walter 5 des türkischen Zensors ist bekannt; manches Ernste und Heitere wird davon erzählt. So durften unter Abdul Hamid die Namen von Racine, Shakespeare, der nur wegen des„Hamlet“ ver 8 tig war, Rousseau und Victor Hugo, die auch auf dem„J 1 verbotener Bücher“ friedlich nebeneinander standen, nicht genannt werden. Die Vermittlung zwischen Regierung und Zeitungen über⸗ nahm ein„Preßbureau“, dem der Sultan selbst oft persönlich seine Weisungen zugehen ließ. N
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