Ausgabe 
(15.5.1915) 113. Drittes Blatt
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o mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener Familienblätter werden dem NAnzeiger viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Gießen zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit⸗ fragen erscheinen monatlich zweimal.

Glück und Ende derEmden.

DasBerliner Tageblatt erhält von seinem der geretle⸗ tenEmden⸗Mannschaft nach Arabien entgegengereisten Sonderberichterstatter ein Telegramm, dem wir folgendes ent-

1 5 Während wir durch Arabien fahren, erzählen Kapitänleutnant v. Mücke und Leutnant Gyßling, die einzigen zurückgekehrten

Emden O 8 ..

0 wußten nicht, wohin wir fuhren, als wir am 11. August das. verließen, nur von dem Koh⸗ lenschiff nnia begleitet. Von Sumatra über Colombo bis gegen Kalkutta trafen wir nichts. Am 10. Dezember kam der

erste Kahn in Sicht. Wir lassen ihn stoppen. Es war derPon⸗

teporrus, ein Grieche, von England gechartert. Am nächsten

Tage derIndus, auf der Fahrt nach Bombay, zum Truppen⸗

transport völlig eingerichtet, 8 ohne Truppen. Das war

enkten. Die schaft nahmen wir auf Wie heißt Ihr Schiff? fragten die Offi⸗ Ausgeschlossen! Ist ja längst im Gefecht gegen Wir versenkten

5 Hann entschted der Kommandant über Mitnahme oder Ver⸗ senkung. Von der Ladung nahmen wir immer mit, was wir brau⸗ dhen konnten, besonders Proviant. 5 Auf derKabinga hatte der Kapitän seine Frau und seinen Jungen mit. Er war zuerst verschlossen. Was machen S mie uns Werden wir auf den Booten in den Ozean

Später wurde er zutraulich, wie alle Kapitäne, rnsold schep, gab dem Leutnant einen schönen, neuen . und als wir dieKabinga freiließen, schrieb er einen

Dankbrief, seine Frau erbat sich ein Mützenband und einen Knopf. Sie brachten uns bei der Abfahrt drei Harras. 55 mal nach Kalkutta! hatte der Kapitän zuletzt gesagt,fafsen Sie die Lotsen, damit das unverschämte Pack auch mal was spürt vom Kriege. Bei Kalkutta haben wir wenige

später einen der reichsten Fänge gemacht, den iplomat, ganz voll Tee, zehn Millionen Wert verfenkt. Am selben Tage denTrabbotch, der mit geradem

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0 wollten wir uns aber aus dem Bengalischen Golfe drücken, denn wir erfuhren durch die Zeitungen, daß dieEmden schon stark gesucht wurde. Bei Rangun trafen No der Barzahlun f

J N abnahm. Schiff ein gleiches Ansuchen *

auf 3000 Meter vor der Stadt

i twortet. be fie aun a ede 1 Presse hat teilweise

Bekanntmachung betr. Herstellungsverbot, Beschlagnahme und Bestandserhebung für Militärtuche.

November 1912) sowie nach§ 5 der Be⸗ danntma über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 Geichsgesetzblatt, Seite 54) außer mit Konfiskation der Vorräte und Schli⸗ Betriebes mit Gefängnis bis zu einem Jahre

eßung des oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Die tritt am 15. Mai 1915, mittags 12 Uhr, in

1

3*

* Die Herstellung von Militärtuchen, d. h. Woll oder Halb⸗ wollgeweben irgendwelcher Art und Farbe, die zu Uniformbe⸗ lleidungsstücken für Offiziere oder Mannschaften in Betracht kom⸗ men können im nachstehenden kurz Militärtuche genannt iist nach dem 15. Mai 1915 verboten. Die bis zum 15. Mai 1)915 in der Weberei auf Stühlen eingerichteten und auf Bäumen. veorbereiteten Ketten dürfen bis spätestens 30. Juni 1915 abgewebt werden(in den. alsroh aufzuführen). g FPertiggewebte Militärtuche müssen bis spätestens 31. Juli 1.915 appretiert sein. Soweit dies in der eigenen Fabrik oder in der derzeitigen Lagerstelle nicht möglich ist, müssen die Waren fach endgültiger Fertigstellung an die in dem Meldeschein ange⸗ 1* Lagerstelle zurückgeführt werden. Ist dies untunlich, muß die neue Lagerstelle dem Meldeamt angezeigt werden.

1 0 8 2. Nach dem 15. Mai 1915 ist die Herstellung von Militär⸗ kuchen auf Grund alter Lieferungsverträge nur solchen Fabrikanten 45 gestattet, die bereits unmittelbare Aufträge haben: a) vom Bekleidungs⸗B chaffungs⸗Amt, 9h) von dem Kxiegs⸗Tuch⸗Verband, c) von dem Kriegs⸗Weber⸗Verband, pq von einem deutschen Kriegs⸗Bekleidungs⸗Amt, e von Personen, die eine Bescheinigung des Bekleidungs⸗Be⸗ . schaffungs⸗Amtes oder eines deutschen Kriegs⸗Bekleidungs⸗ Amtes beibringen, aus der hervorgeht, daß Lieferungsver⸗ pflichtungen gegenüber einem dieser Aemter 8 Neue Herstellungs- und Lieferungsverträge für Militärtuche dürfen nach dem Datum der Bekanntgabe dieser 1 nur vom Bekleidungs⸗Beschaffungs⸗-Amt a chlossen

werden g et

eschlagnahmt und der Verfügungsberechtigung der gentümer entzogen sind sämtliche Vorräte von Militärmann⸗ stuchen irgendwelcher Herstellungsart in rohem, halbfertigem fertigem Zustande(Manteltuch, Rocktuch, Hosentuch) in grau, au und graugrün.

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Gieß

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05. Jahrgang

Gegenteil, wir haben die Backbordplane hochgemacht, um zu zeigen, daß wir nach Norden fuhren; erst später haben wir ausgemacht, umgedreht und sind nach Süden gefahren. Am selben Abend saßen die Spitzen der Stadt bei einem Freudendiner, das zur Feier der Befreiung des Ozeans von derEmden abgehalten wurde, deren Verschwinden die Regierung versichert hatte. Bei der Abfahrt sahen wir durch die Nacht den Brand leuchten, und noch ber Tageslicht auf über 90 Seemeilen Feuer und Qualm. Aber das Leuchtfeuer auf der Mole brannte lustig weiter. haben nicht abgeblendet. Zwei Tage darauf haben wir dann Ceylon umfahren und konnten die Lichter von Colombo sehen. Wir erwischten am selben Abend noch zwer Dampfer. King Lund undTyweric., Dieser war besonders lie benswürdig. Er überbrachte uns die neuesten Abendzeitungen von Colombo, denn er war erst vor zwer Stunden ausgelaufen.

Alles ging gut, aber dieMarkomannia hatte nicht mehr viel Kohle. Wir sagten eines Abends in der Messe:Jetzt sehlt nur noch ein Dampfer mit 500 Tons schöner Cardifflohle. Am nächsten Abend hatten wir ihn, denBurresk, ganz neu von England zur Probefahrt nach Hongkong gechaxtert. Es folgten Riberia,JFoyle,Grand Ponrabbel,Ben- more,Troiens,Er fort,Grycefale,Sankt Eckbert,Chilkama. Die meisten wurden versenkt, die Kohlenschiffe wurden behalten.Eckbert wurde mit Passa⸗ gieren und Bemannung entlassen.Markomannia schickten wir weg, weil keine Kohle da war. Sie wurde später von den Eng⸗ ländern gekapert, samt allen Prisenpapieren über ihre eigenen Schiffe. Das alles ist bis zum 20. Oktober geschehen; dann sind wir südlich gefahren, nach Deogazia südwestlich Colombo.

Nun gings nach Mini ko, wo wir wieder zwei Schiffe ver senkten. Der Kapitän des einen sagte:Warum fahren Sie nicht mal nördlich Minoko? Dort gibts jetzt viele Schiffe. Am anderen Tage fanden wir nördlich drei Dampfer, einen mit erwünschter Eardiffkohle. Aus englischen Zeitungen von gekaperten Schiffen ersahen wir erneut, daß wir starl verfolgt wurden. Die Heizer hatten auch mancherlei erzählt. Unsere Verfolger mußten irgendwo auch unten eine Baistation haben. Pen ang war das Gegebene. Dort hofften wir auf zwei französische Kreuzer. Da sind wir eines Nachts losgefahren. Am 28. haben wir

Sie

12577 Mückes Erfindung.) Wir wurden infolgedessen für gländer oder Franzosen gehalten. Der Hafen von Penang liegt in einem Kanal, schwer erreichbar. Nachts gings nicht, es mußte gerade bei Tagesanbruch sein. Mit hoher Fahrt, vruchlos, abgeblendet, fuhren wir in die Einfahrt. Ein Torpedoboot, das Wache hatte, schlief gut. Wir fuhren an seinem kleinen Licht vorüber, Drinnen lag ein schwarzer Umriß, abgeblendet, das mußte ein Kriegsschiff sein. Das gesuchte französische wars nicht. Da kamen plötzlich drei kleine Lichter am Umriß herauf. Wir konnten die Silhouette erkennen tolsicher, das war der susse Schemtschu. Da lag er, da schlief er wie eine Ratte. Keine Wache zu sehen. Sie machtens uns leicht. Wir mußten wegen der Enge des Hafens ganz nahe dabei bleiben, gaben ein erstes Torpedo auf 400 Meter ab. Da wurde es allerdings lebendig auf dem schlafenden Kriegsschiff. Wir nahmen gleich den Mannschaftsraum unter Feuer, immer fünf Granaten. Es gab einen hellen Fruerschein, dann eine Art brennender Gloriole⸗

Nach der vierten. Granate schlug, Ne Flamme hoch. Das erste Torpedo hatte infolge zu großer Nühe das Schiff nur tief unten getroffen, ein zweites, das wir von der anderen Seite gaben, ver⸗ mied die Gefahr des Unterschießens und traf vorn den Vorder⸗ schornstein, denn die Explosion kam auf jener Seite heraus. Nach 20 Sekunden war absolut nichts mehr zu sehen. Der Feind gab nur etwa sechs Schuß ab. Jetzt wurde aber zugleich von einem landeren ff geschossen, das wir nicht sehen konnten. Das war der französischeDibreville, auf den wir gleich zu⸗ drehten. Wenige Minuten später wird ein einlaufender Zerstörer gemeldet. Der durfte uns nicht in dem engen Hasen finden, sonst

ener Anzeiger

General⸗Anzeiger für Oberhessen

unseren praktikablen vierten Schornstein gehißt. e

e

Samstag, 15. Mai 1015

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul

straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: 51, Schrist⸗

leitung: S112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen.

waren wir erledigt. Es war aber nur ein ähnlich aussehende⸗ Dampfer, der sofort die Handelsschifflagge zeigte und an Land ging. Unmittelbar darauf ward ein zweiter gemeldet. Diesmal war es das französische TorpedobootMous guet. Das kommt gerade auf uns zu. Mir ist das unverständlich ge⸗ blieben, denn es mußte das Schießen gehört haben. Ein aufge⸗ N fischter Offizier hat uns später erzählt, erst jetzt hätten sie bemerkt, l daß wir Deutsche wären,. Jetzt benahm sich der Franzose aber 7 sehr gut, nahm das Gefecht an und schoß, war aber mit drei Salven erledigt. Der ganze Kampf mit beiden Schiffen dauerte eine halbe Stunde. Der Kommandant des Torpedoboots hat bei der ersten Salve beide Beine verloren. Als er sah, daß ein Teil der Mannschaft über Bord sprang, schrie er:Bindet mich jest, ich will nicht überleben, daß Franzosen ihr Schiff verlassen! Tatsächlich ist er als tapferer Kapitän, an den Mast ge⸗ bunden, untergegangen. Wir haben dann 30 Mann Schwer verwundete aufgefischt, drei Mann starben sofort, wir nähten eine Trikolore, wickelten sie ein und versenkten sie mit See⸗ mannsehren, drei Salven. Das war unser einziges Seegefecht. Das zweite habe ich nicht mitgemacht.

Wie dieEmden untergegangen ist, haben wir nach eng⸗ lischen Meldungen schon ausführlich wiedergegeben. Der Komman⸗ dant v. Mücke stellt den Verlauf der Katastrophe ähnlich dar und berichtet zum Schluß:

Ich war entschlossen, die Insel schleunigst zu verlassen. Die Emden war weg, die Gefahr wuchs. Ich dachte: entweder oder! Im Hafen hatte ich einen Dreimaster emerkt, Marssegel, SchonerAyesha. Mister Roß, der Besitzer des Schiffes und der Insel, warnte mich, der Kielboden wäxre leck, aber ich fand den

ab.

S. M. S. Ayesha die deutsche Kriegsflagge.

0 Märkte.

ch. Bingen, 14. Mai. Marktpreise. Weizen Mk. 00,00, Korn Mk. 00,00, Gerste Mk. 00,00, Hafer Mk. 00,00, Heu Mk. 0,00, Stroh Mk. 0,00, Kartoffeln Mk. 12,00, Erbsen Mk. 00,00, Linsen Mk. 00, 0, Bohnen Mk. 00,00, Weißmehl Mk. 46,50, Roggenmehl Mk. 38,00; alles für 100 Klgr. Butter 1 Klgr. Mk. 2,90, Milch 1 Liter 23 Pfg., Eier 10 Stück Mk. 1.05. 1 ch. Heidesheim, 14. Mai. Auf dem heutigen Markte wurden

für den Zentner Spargel 1. Sorte 3538 Mk., 2. Sorte 15 bin 18 Mk. bezahlt. n

Apotheker Nich. Brandts Schwetgerpicden

als Schutzmarke eingetragen. Bor Nachahmungen wird gewarnt.

A.-G. borm. Apotheker Nich. Araudt; See lanlen, S

Ausgenommen von dieser Beschlagnahme sind: 1. alle Mengen von Militärtuchen, für die Lreferungs⸗

verträge bestehen mit: i

a) dem Bekleidungs⸗Beschaffungs⸗Amt,

b) dem Kriegs⸗Tuch⸗Verband,

e) dem Kriegs⸗Weber⸗Verband,

d) einem deutschen Kriegs-Bekleidungs⸗Amt,.

e) Personen, die eine Bescheinigung des Bekleidungs⸗Be⸗ schaffungs⸗Amtes oder eines deutschen Kriegs⸗Bellei⸗ dungs⸗Amtes besitzen, aus der hervorgeht, daß Liefe⸗ rungsverpflichtungen gegenüber einem dieser Aemter be⸗ stehen, gleichviel, ob diese Mengen bereits vorhanden sind oder gemäß 8 2 erzeugt werden sollen;

2. bereits zur Verarbeitung zugeschnittene Vorräte; 3. diejenigen Vorräte, die in ein und derselben Warengattung Qualität) eine Menge von 180 m bei doppelt breiter Ware, 360 m bei einfach breiter Ware, nicht erreichen;

4. diejenigen Waren, die in der Normalbreite von 140 em zwischen den Leisten ein Gewicht von weniger als 600 g für l Sffiterseuche(ir 55055 N. 5 sierstuche(siehe 8 5, 3). Welt

Zur Meldung verpflichtet d alle Personen, Behörden oder Gesellschaften, die Militärtuche für sich oder für andere in Besitz oder Gewahrsam haben oder sie erzeugen oder verarbeiten.

Meldepflichtig sind:. 18 1. alle Mengen an Mannschaftstuchen, soweit sie nach 8 3 der Beschlagnahme unterliegen;(Meldeschein 1) 2. alle Mengen an Mannschaftstuchen in grau, feldgrau und graugrün unter 180 m in doppelter Breite bezw. 360 m in einfacher Breite einer und derselben Warengattung ((Qualität) oder im Gewicht von weniger als 600 g für den laufenden Meter(bei 140 em Breite)(siehe 9 3,3 und 4). Eine Teilung der Vorräte einer Warengattung ist verboten; er 2 5 8 3. Offizierstuche, d. h. wollene Uniformstoffe 9 81* Qualitäten, z. B. feine Trikotstoffe, feine Cord toffe, feine Kammgarnstoffe und feine Tuche, die für Mannschaftsdienst⸗ bekleidung im allgemeinen nicht verwendet werden, in rohem, halbfertigem oder fertigem Zustande in grau, feldgrau und grün, soweit sie noch nicht zur Verarbeitung zugeschnitten sind und sich zur Herstellung von Offiziersbekleidungsstücken eignen;(Meldeschein 3) 5 3 4. diejenigen Mengen, für welche Lieferungsverträge im Sinne des§ 3 Absatz 1 bestehen.(Meldeschein 4)

Die unter 2, 3 und 4 aufgeführten Vorräte sind mir melde⸗ pflichtig, nicht beschlagnahmt.

ee

Die Meldung hat unter Benutzung der amtlichen Meldescheine für Tuche zu ersolgen, wofür Vordrucke in den Postanstalten 1. und 2. Klasse erhältli

Warengattun, Weitere!

enthalten. Alle die, die Militärtuche muy in Gewahrsam haben, ohne

Eigentümer zu sein, brauchen nur die won ihnen verwahrten Mengen und den oder die Eigentümer diesen anzugeben. Ist über eine Waren⸗ lieferung zwischen zwei Personen ein Rechtsstreit entstanden und noch nicht entschieden, so ist diejenige Person zur ausführlichen 1 in obenstehendem Sinne verpflichtet, die die Ware besitzt oder einem Lagerhalter zur Verfügung 7585 anderen übergeben hat.

8 1

Von jeder Warengattung ist von dem Eigentümer ein Muster beizufügen:

a) Von Mannschaftstuchen in Warenmengen von mehr als

180 m(doppelte Breite) einer Warengattung; in Größe von

50 em Länge, 70 em Breite mit einer Leiste.(25 C140 em

sind zwecklos). f 4

b) Von Mannschaftstuchen in Mengen von weniger als 180 m

8 Breite); in Größe von 20 m Länge und 25 em

reite. 13

Von Offizierstuchen sind keine Muster einzusenden. Die Muster

sind an der Seite der Leiste mit einem gut befestigten Papier⸗

oder Pappzettel zu versehen, auf dem der Name, Wohnort un 3

Straße des Eigentümers, Stoffbezeichnung(Dessin) mit deutlicher

Schrift vermerkt sind. 37 1575

Den Meldepflichtigen wird empfohlen, das Zeugnis eines staatlichen Material⸗Prüfungs⸗Amtes oder einer unter behördlichen Aufsicht stehenden Prüfungsstelle(Konditionieranstalt), die zur Führung eines Amtssiegels berechtigt ist, beizufügen, da hierdurch eine schnellere Bearbeitung und Erledigung der Meldungen(Ueber⸗ nahme seitens der Militärbehörde oder Freigabe) ermöglicht wird. Die Zeugnisse haben folgende Punkte zu enthalten: a) Bezeichnung des Stoffes, 11 b) Fadeneinstellung in Kette und Schuß auf 1 adem, 5 ch Reißfestigkeit in Kett⸗ und Schußrichtung in Kilogramm (Versuchsstreifen 9em breit doppelt zusammengelegt und 30 em freie Länge zwischen den Klappen),* d) Dehnung in Prozenten, i* e) Gewicht auf 1 dem, 1 5 1) Materigl unter Feststellung des Anteils tierischer und pflanze licher Spinnstoffe. 1.

Meldescheine und Muster sind getrennt an das Wollgewerbemeldeamt des Königl. Kriegsministeriums Berlin SW. 48, verlängerte Hedemannstraße Nr. 11

vorschriftsmäßig ausgefüllt bis zum 3 1. Mai 1915 einschl. einzureichen. Prüfungszeugnisse mit angesiegeltem können bis 15. Juni 1915 nachgeliefert werden; dies ist im Meldeschein

anzugeben. Verfügung betreffen, Melde⸗

Alle Anfragen, welche die vorlie sind in gesonderten Briefumschlägen an das amt zu richten.

. 8 10. N Jeder Meldepflichtige hat ein Lagerbuch einzurichten, aus dm 8 der Vorratsmengen und ihre Verwendung ersicht⸗ lich sein muß. Zur Ermittlung richtiger Angaben werden im Auftrage des Kriegsministeriums Beamte der Polizei- und Militärbehörden die Vorratsräume untersuchen und die Bücher der zur Auskunft Ver⸗ pflichteten prüfen. Frankfurt(Main), den 14. Mai 1915. Stellv. Generalkommando 18.

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