mr. 80 Zweites Blatt Erschetun taglich urtt Ausnethme des Seuntaga
Die„Sletzener Famisienblatter werben dem Anteiger“ vtermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Sietzen“ zweimal wochentlich. Die„Landwirtschastlichen zeit ⸗ fragen“ erscheinen monatlich zweimal.
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105. Jahrgang
ießener Anzeiger
General⸗Anzeiger für Oberhessen
Rechtsschutz während des Urieges.
Fristerstreckungen und Fristbewilligungen.
Neben den ausschließlich zugunsten der Kriegsteil⸗ nehmer erlassenen Fan Rechtsschutzmaßregeln sind eine Reihe weiterer Bestimmungen ergangen, die der Ge⸗ 4 mtheit des Volkes zur Abwehr wirtschaftlicher Schä⸗
igungen dienen sollen. Durch Gesetz und Verordnungen des
Bundesrats betr. die Verlängerung der Fristen des Wechsel⸗Scheckrechts im Falle kriegerischer Er⸗ eignisse ist zunächst Vorsorge getroffen worden, daß durch die Nichteinhaltung der Fristen infolge höherer Gewalt den Beteiligten kein Nachteil erwächst. Die Fristen werden durch das Gesetz soweit verlängert, als erforderlich ist, um nach Wegfall Hindernisses die Handlung vorzuneh⸗ men, mindestens aber bis zum Ablaufe von zwei Wochen nach dem Wegfall des Hi isses.
Als Verhinderung durch höhere Gewalt wird ins⸗ besondere angesehen, wenn der Ort, an dem die betr. Hand⸗ . ist, in feindlichem Besitz sich befindet, es sei denn, daß bei Anwendung der nötigen Sorgfalt trotzdem bewirkt werden kann, oder wenn die zwecks Vornahme der Handlung benutzende Postverbindung derart unterbrochen ist, daß ein geregelter Postverkehr nicht mehr besteht.
Zu den Handlungen, deren es zur Ausübung oder Er⸗
N des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem — A 0 e 5 8 1 der und die tachrichtigung der Regreßpflichtigen von der Nichtzahlung des Wechsels oder Schecks. Auf die Ver⸗ 1 dagegen findet das Gesetz keine Anwen⸗ dung, sie kommt vielmehr§ 203 BGB. in Betracht.
Besondere Maßnahmen, auf die hier nur hingewiesen
i. betreffen die Fälligkeitstermine von Auslands wechseln
wie die Fristerstreckungen in Ansehung der durch den Krieg in unmittelbare Mitleidenschaft gezogenen Grenz⸗ bezirke im Westen und im Osten des Deutschen Reiches.
Eine Schutzmaßregel von allgemeiner praktischer Be⸗ deutung bietet die Verordnung des Bundesrats über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungs- 9 2 6 7 3 71757
iernach kann der Richter in bürger lichen Rechtsstreitig⸗ keiten auf Antrag in dem Urteil eine mit dessen Verkün⸗ dung 5 Zahlungsfrist von längstens drei Mo⸗ naten bestimmen. Voraussetzung ist, daß die Lage des Be⸗ Hagten die Fristgewährung rechtfertigt und diese dem Kläger keinen unverhältnismäßigen Nachteil bringt. Zulässig ist überdies der Antrag nur in en, die eine von dem 31. Juli 1914 entstandene Geldforde⸗
e e 4 durch die Bestimmung einer Sahne nicht Auch wenn ein tsstreit über die nicht anhängig ist, kann b Schuldner Antrag auf im⸗ Hach ier wer daß Heisser, veraden ber Gaben
seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, zur mündli Ver⸗ handlung über den Antra 3 Das. ist ohne Rücksicht auf die Hohe der Forderung zuständig. Der Antrag muß jedoch die Anerkennung der Forde⸗ rung und soll die An der ihn rechtfertigenden Behaup⸗ tungen enthalten. Antrag und. L können vor jedem deufschen Amtsgeri t zu Protokoll des Gerichtsschreibers erklärt werden und sind, falls die Erklärung nicht vor dem Amtsgericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Gläu⸗ bigers erfolgt, von dem Gerichtsschreiber an das zuständige Amtsgericht abzugeben. Den Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung hat der Richter von Amts wegen zu bestimmen. Die Bestimmung der Zahlungsfrist erfolgt durch das Amts⸗ gericht auf Grund der mündlichen Verhandlung in dem
Erinnerungen an einen deutschen Tonmeister. Zum 100. Geburtstage Robert Volkmanns, 6. April.
Robert Volkmann war eine stille, innerliche zurückhaltende Natur, voll genialer Verträumtheit, im praktischen Leben 0 licher Unbeholfenheit, die ihn bisweilen an den Rand des Elends brachte So zurückhaltend er e dem Publikum war, war er es auch gegen den einzelnen Menschen, und wenige haben Gelegen⸗ heit gehabt, ihn so gut kennen zu lernen, wie sein Freund und Schüler, der ungarische Graf Zichy, durch dessen Bemühungen auch das Volkmanndenkmal auf dem Budapester Friedhofe zustande ge⸗ kommen ist. Robert Volkmann, den Musiker schildern Hans Volk⸗ mann und wenige andere, kurze Biographien, von Volkmann dem e dagegen weiß Geza Graf Zichy zu erzählen. In dessen „Aus meinem Leben“ erschienenen Erinnerungen erscheint er als echter Sonderling. Das zeigte sich gleich bei der Bekanntschaft der beiden Männer. Graf Zichy wandte sich nämlich an den Musiker, um theoretischen Unterricht bei ihm zu nehmen. Man hatte ihm gesagt, der alte Herr sei schwer nahbar, und so war er auf alles gefaßt.„Als ich die drei Etagen zu seiner Wohnung hinaufstieg,“ so schildert Zichy,„fand ich einen Mann vor einer fene Tür im 5 7* Er trug eine graue grobe Jacke und hatte einen Besen in a Der alte Mann nahm den Besen in 178 linke Hand und zeigte mit einem Finger der rechten auf sich selbst.— Ich war für einen 118 05 blick sehr verblüfft, faßte mich aber rasch, beugte mich zur Mist⸗ Géza Zichy, viel⸗
schaufel, ergriff diese und sagte:„Mein Name i. Geza eicht kann ich ihnen beim Reinemachen behilflich sein?“ Volk⸗ mann schob seine braue Pelzkappe auf das andere Ohr und blickte mich höchst verwundert an.
ob er mich zu seinem
—
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Deutschen Verlagsanstalt in Stuttgart unter dem Titel f
„Ich fragte ihn nach der Wohnung Robert Volkmanns. berü
auf 5 des Gläubigers zu erlassenden Anerkenntnis⸗ urteil.
Aber auch noch im Zwangsvollstreckungs⸗ verfahren kann der Schuldner eine Fristbewilligung erwirken, indem er die Einstellung des Verfah⸗ rens auf die Dauer von längstens drei Monaten bean— tragen kann. Auch dieser Antrag kann bei der Gerichts schreiberei jeden deutschen Amtsgerichts zu Protokoll er⸗ klärt werden und wird von hier aus an das zuständige Vollstreckungsgericht abgegeben, sofern nicht vor diesem selbst der Antrag gestellt worden ist. Die Einstellung kann angeordnet werden, vorausgesetzt, daß nicht bereits von dem. oder Nrozeßgericht eine Zahlungsfrist ge— währt worden ist, einerlei, ob es sich um die Zwangsvoll⸗ streckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners handelt. Gleichgültig ist es auch, ob die Zwangsvollstreckung bereits begonnen hat oder nicht, auch ist die Einstellung unabhängig von der Art des Voll- streckungstitels.
Das Vollstreckungsgericht kann über den Antrag eine mündliche Verhandlung anberaumen. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch Beschluß des Vollstreckungs⸗ gerichts. Eine bewilligte Zahlungsfrist bezw. die Frist für die Einstellung beginnt mit der Bekanntmachung des Veschlusses an den Schuldner. Gegen ben Beschluß des Vollstreckungsgerichts— auch wenn es den Antrag ab⸗ lehnt— findet sofortige Beschwerde statt. Uebrigens kann die Fristerteilung oder die Einstellung der Zwangsvoll— streckung sich auch nur auf einen Teil der Forderung be⸗ schränken, ja der Richter kann sogar auch Ratenzah⸗ lungen anordnen. Die Bewilligung der Zahlungsfrist kann auch von der Leistung einer nach freiem Ermessen zu bestimmenden Sicherheit abhängig gemacht werden.
Auch in Ansehung der Kosten sind zweckdienliche Be⸗ stimmungen dahin getroffen, daß in dem Verfahren über Anträge auf Fristbewilligung bezw. auf Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens Gerichtsgebühren nicht er⸗ hoben werden, wenn der Wert des Streitgegenstandes 100 Mark nicht übersteigt. Bei höheren Objekten erfolgt zwar die Erhebung einer Gerichtsgebühr, die jedoch bei Ver⸗ gleichen(bezw. Anerkenntnisurteilen) auf die Hälfte der allgemein vorgeschriebenen Gebühr ermäßigt wird.
Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, besteht kein Anspruch des Schuldners auf Frist⸗
e währung oder auf Einstellung der Zwangsvoll⸗ fac Der Richter kann sie auf Antrag gewähren, muß r nicht. Da hiernach— in Ermanglung eines allgemeinen Moratoriums, dem richterlichen Ermessen die Entscheidung anheimgegeben ist, ob im Einzelfall eine Frist zu bewilligen bezw. die Einstellung der Zwangsvollstreckung anzuordnen ist, liegt den Gerichten eine bedeutungsvolle und verantwortungsreiche Aufgabe ob. Sehr beachtenswert ist in dieser Hinsicht das, was von dem bayrischen Justizministe⸗ rium über die Handhabung der nach den angeführten Ver⸗ ordnungen den Gerichten anvertrauten Befugnissen Keegt wird. Es heißt da wörtlich:„Der Richter muß hierbei bestrebt
ger sein, die Interessen der Gläubiger und der Schuldner in.
billiger Weise gegeneinander abzugleichen. Der Zahlungs⸗ aufschub soll nur dort eintreten, wo er nötig ist und wo auch die Rücksicht auf den Gläubiger ihn gestattet. Handelt es sich um kleine Leute, denen z. B., weil ein Angehöriger im Kriege ist, die Bezahlung des Mietzinses oder die Ent⸗ richtung einer Abzahlungsrate schwerfällt, so wird der Richter in der Regel unbedenklich die Rücksicht auf den Schuldner in den Vordergrund stellen können. Bei Lohn⸗ forderungen wird die Rücksicht auf den Gläubiger die Be⸗ willigung von Zahlungsfristen wohl fast ausnahmslos ver⸗ bieten. Der Richter muß auch bedenken, daß der Gläubiger, namentlich der Kaufmann, seinerseits wiederum Verpflich⸗ tungen hat, denen er gerecht werden muß und denen er nicht gerecht werden kann, wenn ihm seine Schuldner in nicht ge— vierten Tag verlor ich die Geduld. Ich zog an der Glocke und hockte sogleich nieder, denn ich befürchtete, er würde mich nicht herein⸗ lassen, wenn er durch das Guckloch meiner ansichtig würde. Volk⸗ mann sah durch das Guckloch, brummte einige Worte und öffnete die Tür. Er mußte lächeln, als er mich in dieser Stellung sah und
mirde im Laufe der Zeit ein Fremd. Beim Verkehr mit Volkmann, einerlei, ob es um Unterricht oder freundschaftliche Besuche handelte, mußte man freilich auf alles Mögliche gefaßt sein:„Bei Volk⸗ mann bedingte jede Stunde Unterricht wenigstens drei Stunden Wartezeit. Da wurde Kaffee gekocht(nach seinen komplizierten Prin⸗ zipien), mußten Zeitungsausschnitte gefertigt, drei Kästen auf⸗ und zugemacht, Noten geordnet, Zigarren ausgewählt und zum Trocknen vorbereitet werden. erst ging es an das Durchsehen meiner Aufgaben.“ Zichys Frau wußte auch ein Lied davon— ingen, wie zeitraubend Volkmann war. Er kam sehr selten pünkt⸗ lich zum Speisen. Eine Stunde Verspätung war keine Seltenheit. Dann erschien er gewöhnlich mit der größten Ruhe und mit den gleichmütigen Worten:„Ich habe mich einige Minuten verspätet.“ Auch drollige Anekdoten weiß Graf Zichy von seinem Freunde und Lehrer zu erzählen. Als der Tondichter bei dem Grafen in Te⸗ tetlen zu Besuch kam und mit Zichy im Parke spazieren ging, be⸗ gegneten diese beiden dem Gärtner, der, wie gewöhnlich, stark angeheitert war. Der Gärtner hielt es für seine Pflicht, seinem Landsmanne eine Blume zu überreichen; Zichy meinte, das könne er auch in einem anderen Zustande tun, und es sei über⸗ haupt kein Grund vorhanden, immer trinken zu müssen. Er erhielt auf seine Vorstellung die Antwort:„O, dafür habe ich drei JIründe: Erstens is hier keine Jegend, zweitens ist das Wasser miserabel, und drittens trinkt mein Gebieter nicht. Da muß ich doch für zwei sausen!“ Volkmann nickte mit dem Kopfe und sagte zu Zichy:„Der Mann hat Recht.“ Bei diesem Besuche in Unter⸗Ungarn hatte sich
heit, es zu gebrauchen, und saß nun stundenlang im Garten und er⸗ probte die Kraft seines Fernrohrs an einer Silbermünze, die er auf die Erde gelegt hatte! So sympathisch Zichg und Volkmann einander waren, der freundschaftliche Verkehr zwischen ihnen geriet schließlich immer mehr ins Stocken. Als Zichy einmal Volkmann aufforderte, sein Haus nicht mehr zu meiden, gab der Tondichter
st] die Hassische Antwort:„Ich muß mich von der feinen Gesellschaft
zurückziehen, sie kostet mich zuwiel Zeit!“
— Kaiser Wilhelm und die Journalisten. Ein hervorragender spanischer Journalist, Samuele de Pedros, hat kürzlich ein Buch über Kaiser Wilhelm veröffentlicht, das den Titel trägt„Wilhelm II. aus der Nähe gesehen“ und das manchen inter⸗ essanten neuen Zug zum Bilde des beiträgt. Das Buch des
ließ mich eintreten. Aus dem hartnäckigen Schüler Volkmanns hat. Er
Volkmann sein Fernrohr mitgebracht. Er fand aber keine Gelegen- chr
Dienstag, 6. April 1915
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersttäts Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul ⸗
straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: S851, Schrist⸗
leitung: 112. Adresse für Drahtnachrichtem Anzeiger Gießen.
Uriegsbriefe aus dem Westen. Von unserm Kriegsberichterstatter. Uuberechtigter Nachdruck, auch aus zugsweise, verboten)
5 1
Bei den Helden der Champagne. 1 8
Großes Hauptquartier, am 1. April 1915. Wie die Franzosen fochten: Teilweise griffen sie mit großer Zähigkeit an, auch da, wo sie an den vorhergehenden Tagen mit großen Verlusten abgewiesen worden waren. Das erklärte sich später daraus, daß es immer wieder frische Truppen waren, welche Franzosen ins Feuer führten. Sie
nur den moralischen Erfolg erreichten, endlich eisernen deutschen Wall gesprengt zu haben.
Es ist uns ein französischer Befehl in die Hände gefallen, darin er gewesen seien, sehr schwer aus der vordersten Linie vorzubringen. ' Truppen zu verwenden. So erklärt sich die Verwendung von mindestens
heißt es: Erfahrungsgemäß seien die Leute, die einmal im Feu Infolgedessen seien zu jedem neuen Angriff immer frische 48 französischen Regimentern gegen eine verhältnismäßig kleine
deutsche Macht. Aber genützt haben die ungeheuren Menschenopfer 5
den Franzosen gar nichts.
Ganz übereinstimmend ist, nachdem die ersten Massenangriffe chiedenen Stellen der Angriffslinie fol⸗
vernahm man die Sturmsignale, die wie ungehalten über das Zögern sich immer dringender wiederholten. Man hörte deutlich die Befehle, Flüche, Bitten der Offiziere und sah die aufgesetzten Ba⸗ Man war bereit
gescheitert waren, an verschi e f gende Beobachtung gemacht worden: Heftiges Gewehrfeuer an, daß die Franzosen zum Sturme vorbrechen wollten.
jonette in den gegnerischen Stellungen blitzen. ü zum Empfange des Feindes. Aber nichts zeigte sich. Die
5 1 i Franzosen waren aus den Schützengräben nicht herauszubringen. l
Außer mit Ansprachen und Versprechungen hatten die Fran⸗ zosen auch sonst noch mit„Aufmunterungen“ nicht gekargt. Es war 5
diesmal auffallend, ein wie großer Teil der Gefangenen
war und nach Schnaps stank, so daß man diese Menschen erst ein⸗ 5
mal auslüften mußte, ehe man sie verhören und weiter trans⸗
portieren bonnte. Das tollste Vorfommnis dieser Art ist die Ge- fangennahme eines ganzen französischen Bataillons, das an einer
dünnen Stelle unseren Schützengraben überrannt und sich dann
inmitten unserer Stellungen im Walde gelagert hatte, um seinen
genommen und die Bedienungsmannschaft, die während des zuges selten ohne Deckung gefeuert hatte, benahm sich im
Kugelregen prachtvoll. In kaum einer Stunde war der Sturm⸗ angriff abgeschlagen.„
so können wir das auch Meine Batterie hat an einem Schlacht⸗
tage in vier Stunden 1400 Schuß verfeuert. Allerdings hatte das
Zweck. Wir haben drei Bataillone des Feindes so unter Feuer vorgekommen ist.
pathie für
—— zu. er 1 aiser einen sehr griff von dem Berufe des Journal wiederholte dem Spanier einmal das feine und dessen
Wort Bismarcks, daß es leichter sei, aus einem guten Journalisten
die 1 glaubten hier ihres Durchbruches so sicher zu sein, daß ihnen kein Opfer zu groß war, wenn sie an einer Stelle den
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auen l terie mußte ihre Stellung verlassen. Zwei Geschütze wurden 1 g. igsten
7 das Trommelfeuer betrifft, 5
genommen, daß nicht ein Zug davon bis in die Sturmstellung 5
spanischen Zeitungsmannes ist durchweg von Achtung und SDHC thie aiser Wilhelm erfüllt. Herr de Pedros hatte Gelegen⸗ heit, sich mit dem Kaiser über den Journalismus und die Journa⸗ machte dabei die Erfahrung, daß der 8
einen vorzüglichen Diplomaten als aus einem Diplomaten einen 1
guten Journalisten zu Wofür Kaiser Wilhelm kein Ver⸗ ständnis hat, das ist die dehmung der Polemik im Zei wesen und Joad nach f i wenig sprechen, wenig quälen und viel schreiben. Sehen S! haben alles und können alles Wenn sie die Nachrichten, die sie sich
ohne Beunruhigung perschafsen können, unterfuchen wollten, so
könnten die den Politikern vielleicht mancherlei Schwierigkeiten ersparen.“ Als de Pedros auf die Ausflüchte und Umstände hin⸗ wies, die die Interviewten gern zu machen pflegten, versetzte der
Kaiser„Freilich. Aber ein interpiewter Mensch ist scho 5 fern. Das Temperament ves Jguisers mache dem spanischen g
Zeitungsmanne den Eindruck der Ausgeglichenheit und Nachdenk⸗
lichkeit. Sein Lieblingsaufenthalt sei Potsdam, wo er in stiller
Zurückgezogenheit viele Stunden des Tages sich dem Studium
militärischer, wissenschaftlicher und politischer Probleme sowie dem 3
der Literatur und der Musik widmet. Für die Musik besitzt der Kaiser nach dem spanischen Gewährsmanne eine tiefe Hingabe, und er sagte ihm u. a. von Bizets Carmen, daß er dies Werk nicht liebe, sondern geradezu vergöttere, wie er tr di Mufik eine Art Fanatismus zu empfinden.
—Kunstler im Felde. In fjüngster Zeit ist wieder ene
Anzahl bekannter deutscher Künstler dem Rufe zu den Waffen ge⸗ folgt. Unter ihnen befindet sich, wie wir der Seemannschen„Kunst⸗ onik! entnehmen, der Berliner Bildhauer Oskar Garvens, der als Offizierstellvertreter eines Landsturmbataillons im Osten steht. Der Berliner Maler Willi ter Hell ist beim Potsdamer Jäger⸗ bataillon eingetreten. Sein Kollege Leonhard Sandrock ist Oder⸗ leutnant und Abteilungsadjutant eines Kriegsbekleidungsamtes. Prof. Hans Müller-Dachau, Lehrer an der Karlsruher Akademie, ist Inspektor eines Feldlazaretts. Der friesische Maler Prof. Fed⸗ dersen ist Ueberwachungsoffizier eines Telegraphenamtes. Der ner Maler und Graphiker Prof. Richard Müller steht als Landsturmmann in Frankreich. Der Karlsruher Landschafter Her⸗ mann Goebel, der in den Sezessionsausstellungen bekannt wurde, 4 g im Westen verwundet worden und liegt zurzeit in Rheydt bei Düssel⸗ dorf Hans Schrödter, der Vorsitzende des Karlsruher Ortsvereins der Kunstgenossenschaft, steht als Vizefeldwebel beim Landsturm. Der Berliner Bildnismaler Alfred Cerigioli trat bei einem Grenadier⸗ Regiment ein, der Berliner Bildhauer Otto Richter hat sich frei⸗
mit Recht beklagt er die(cus Amerika 5 ef dem Interview. Er meint:„Die Jonrnalisten e ie, e
denn auch bekannte, für die
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