Ausgabe 
(10.3.1915) 58. Erstes Blatt
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schießung derursachte einen großen Brando m ver Studt. Erne 0 türkische Granate traf die russische JachtAlmas und richtete einen Brand an, der schnell gelöscht wurde. Drei Mann wurden schwer verwundet. Ein Lech unter der Wasserlinie wurde ausge⸗ bessert, die Schiffsmaschinen sind unbeschädigt. 3 Eine englische Schlappe in Mesopotamien. 5 London, 9. März.(WTB. Nichtamtlich.) Das indische Amt teilt mit: Seit einiger Zeit war bekannt, daß sich ein oder zwei Regimenter türkischer Truppen und Mitglieder des türkischen Stammes der Beni Lom aus Amara, Kontingente des persi⸗ schen Stammes der Beni Lamu und andere Perser, die dem Scheich von Mohammara feindlich gesinnt sind, westlich Ahwaz versammelten. Um ihre Zahl und ihre Aufstellung fest⸗ zustellen, wurde am 3. März eine Aufklärungsabteilung der Gar⸗ nison Ahwaz entsandt. Der Feind, der bei Chadir Stellung ge⸗ nommen hatte, war sehr stark. Er wurde auf ungefähr 12 000 Mann geschätzt. Die britischen Truppen zogen sich unter Gefechten zurück und brachten dem Feinde Ver⸗ 5 luste von 200 bis 300 Toten und 500 bis 600 Verwundeten bei. 193 Arbeiterbewegung in England. 3 London, 9. März.(WTB. Nichtamtlich.) Nach einerTr⸗ mes aus Southampton steht auf den Schiffswerften von Harland and Wolff eine ernste Arbeiterbewegung be⸗ vor. Die Arbeiter verlangen sofortige Aufbesserung um fünf Schil⸗ ling wöchentlich außerdem eine zehnprozentige Lohnerhöhung für Ue Die Arbeitgeber sind der Anschauung, daß die Ar⸗ beiter ohnehin doppelt soviel verdienen wie in normalen Zeiten, so daß ihre Forderungen deshalb unberechtigt seien.

Das neue griechische Kabinett.

5 Athen, 9. März.(WTB. Nichtamtlich.) Die Agence d' Athenes meldet: Gunaris hat heute nachmittag um 2 König die Liste des neuen Kabinetts vor⸗ gelegt. Die Besetzung der Portefeuille ist folgende: Vorsitz und Krieg Gunaris. Auswärtiges Zographos Ver⸗ kehr Baltadjis; Kultus und öffentlicher Unterricht Vozikis; Finanzen Protopapadakis; Inneres Triantafyllakos; Volts⸗ wWirtschaft Autatias; Justiz Tsaldars; Marine Stratos. Der g önig hat die Liste genehmigt. Das neue Kabinett wird morgen früh seinen Eid leisten. a W Der Seekrieg. Berrin, 9. März.(WB. Amtlich.) Die Nachricht, daß ein deutsches U.⸗Boot am 1. Februar im Georgs⸗ kanal durch eine englische Jacht mit Geschützen ange⸗ griffen worden sei, wird englischerseits dämit beant⸗ * wortet, daß das schießende Schiff zwar im Frieden eine Vergnügungsjacht, im Kriege aber ein 5 Se ene der englischen Marine sei. Die englische Marine hat selbstverständlich das Recht, Han⸗ delsfahrzeuge nach Bedarf zu Kriegsdiensten heranzuziehen, es ist aber ihre Pflicht, derartige Fahrzeuge durch die Kriegsfl und Wimpel als Kriegsschiffe spätestens in dem Augenblick erkennbar zu machen, in dem sie kriegerische 0 N

vornehmen. Es bleibt die von Deutschland g Sf e 8 9 i isches Schiff v agge, welches n einem Aeußeren f 92 Nichtkriegsschiff gehalten werden mußte, am 1. ein deutsches U.⸗Boot mit Geschützen ange⸗ 3 hat. 5. HLiondon, 9. März.(WB. Nichtamtlich.) Die Admi⸗ rkralität teilt mit, daß der DampferBelarave mit einer Ladung von 2389 Tonnen Kohlen am Sonntag auf der Höhe von 1 infolge einer Explosion ge⸗ funken sei. hrscheinlich sei er von einem Unter⸗ seeboot torpediert worden. Die Besatzung wurde ge⸗ rettet. Der Vorgang spielte sich vor den Augen Tausender von Personen ab. Als die Explosion erfolgte, befanden sich 21 Dampfer in der Nähe, von denen sechs Hilfe

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London, 9. März.(WTB. Nichtamtlich.) Der Fisch⸗ dampferBernicia aus Grimsby mit neun Mann Be⸗ satzung wird amtlich für verloren erklärt.

5 London, 9. März.(WTB. Nichtamtlich) Amtlich wird mit⸗ geteilt, daß am 5. März auf das PassagierschiffLydia, von Jersey nach Southampton unterwegs, und am 22. Febr. auf den 5 ferVictoria der South Eastern Railway Co. Tor⸗ pedos abgefeuert wurden, die jedoch nicht trafen. J 5 Ottawa, 9. März.(WTB. Nichtamtlich.) Die Einrichtung

eines direkten Schiffahrtsdienstes zwischen Kanada und Frank⸗ reich wird hier angekündigt. Es sollen achtzehn Schiffe eingestellt werden, um den Verbündeten Vorräte zuzuführen.

Haag, 9. März.(WTB. Nichtamtlich.) DerNieuwe Courant meldet, daß an der holländischen Küste eine Jlasche angespült wurde mit dem Bericht, daß der Dampfer

Ariosto von der Wilson⸗Linie Ende vorigen Monats auf der Höhe von Donegal an der irischen Küste torpediert worden sei.

Alͤtriegsbriefe aus dem Westen. Bos unserm zum Westheer entsandten Kriegsberichterstatter. 3(Unberechtigter Nachdruck, auch auszugsweise, verboten.)

0 Ein bitterer Soldatendienst. 1 Großes Hauptquartier, am 6. März.

5 Auf einer Wanderung über ein Schlachtfeld vor Antwerpen begrüßte mich ein Unteroffizier, dem ich in den Tagen der Belage⸗ rung im Kugelregen begegnet war. Ich hatte ihn damals in hei 5 Stunde als einen aufgeräumten Mann kennen gelernt. Heute fiel mir seine wortkarge Versunkenheit, seine gedrückte Zurückhaltung auf. Solche Soldaten sieht man nie, wenigstens habe ich an der kront noch keinen angetroffen. Darum erstaunte mich sein Wesen in einem Gebiete, dessen Kriegstage schon der Geschichte an⸗ gehören, desto mehr. Daher fragte ich ihn nach dem Grunde. 8Ach, erzählte der niedergeschlagene Mann,ich habe heute wieder zu viel gesehen. Sie müssen nämlich wissen, daß ich jetzt ein bitteres Kommando habe: Totengräber. Wir liegen jetzt in dem Fort, um welches wir damals gerade 5 en, als wir uns begegneten. Da bin ich eine Art Polizei⸗ meister für die Dörfer der Umgegend. Zu meinen e gehört auch das Feststellen und Umbetten der Gräber. Von solch einem Gange komme ich eben. Unsere deutschen Kameraden sind bier alle in Stellungen gefallen, welche in unseren Händen waren, und sind mit allen Ehren würdig bestattet worden. Aber die 8 ier hatten auf der Flucht keine Zeit, sich um ihre Toten viel 7 mern Die haben sie teils notdürftig verscharrt, teils liegen llassen, bis sie irgend ein Einwohner mit Erde bedeckt hat. Nun liegen diese Gräber weit und breit verstreut, z. T. im Gebiete sehr .* 27 und müssen von uns aufgesucht werden. an sollte glauben, daß uns hierin, da es sich doch um ihre eigenen Landsleute handelt, die Einwohner gern unterstützen, zumal wir doch sonst in einem recht freundlichen 1 3. zu stehen. Die Leute müssen sich doch selbst sagen, daß wir eine enschenpflicht gegen ihre gefallenen Landsleute erfüllen und zum zum Besten der Gesundheit der lebenden Einwohner arbeiten. Dafür

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wieder etnes gemeldet, so muß ich hin und es aufsuchen. So bin ich oft vierzig Kilometer und mehr von einem weit von der Straße gelegenen Gehöft zum anderen gewandert. Manchmal haben sich die Verwundeten noch weit geschleppt, bis sie ein einsames Haus 5 haben, wo sie gestorben sind. Was man da hört, man önnte Romane schreiben 8 5

Gewöhnlich stellen sich die Leute, wenn man sie fragt, so an, als ob sie von Gräbern nichts wüßten. Sie fürchten die Störung und die Unbequemlichkeiten. Oft haben sie, trotz unserer Straf⸗ androhung gegen die Zerstörung von Grabstätten, den flachen Hügel einfach zugepflügt, weil sie fürchteten, ein Stückchen Acker durch das Grab zu verlieren, und der Tote liegt kaum einen Fuß unter der sprießenden Saat. Da braucht man dann nicht zu fragen, wo das Grab ist, man weiß es so 8 0

Dann kommt das Schlimmste, das Oeffnen der Grube und das Umbetten. Das machen belgische Zivilarbeiter, die sich dazu frei⸗ willig melden. Es sind auch Leute danach. Da darf ich dann etwas nicht sehen, das ist nämlich furchtbar. Sie schneiden den Toten die Mäntel auf und nehmen ihnen die paar Centimes aus dem Lederbeutel. Ja, da könnte man viel sagen. Die Hoffnung auf diese elende Beute ist das Einzige, was diese jämmerlichen Kerle reizt, sich zu der Arbeit anzubieten. Ohne das könnte man ihnen eine noch so hohe Bezahlung anbieten, sie würden nicht kommen.

Wir machen an den gefallenen Feinden wieder gut, was ihre Landsleute an ihnen sündigen. Jeder wird in einen Totenmantel eingeschlagen, die Lage seines Grabes und die Erkennungszeichen aufgenommen, und dann kommen sie aus ihren schon jetzt der Ver⸗ gessenheit verfallenen Gräbern in würdige Bestattungs plätze, wo ihre ewige Ruhe nicht mehr gestört werden wird. Sehen Sie, dort drüben ist solch ein kleiner Friedhof!

Wir betraten einen Fleck unter Bäumen, nahe der Straße. Auf einem großen schwarzen Holzkreuze hatten deutsche Soldaten in weißen Buchstaben deutsch aufgemalt, daß hier acht tapfere Bel⸗ gier liegen, die als Helden für ihr Vaterland gefallen sind. Weiße Steine umfriedeten das Geviert, an dessen Ecken vier junge Cy⸗ pressen düstere Wacht hielten.

Die hier sind von deutschen Soldaten bestattet worden, welche gegen sie im Feuer gelegen haben. Das sind wir Barbaren. Ueber jeden Toten nehmen wir ein Aktenstück auf. Wo wir den Namen nicht feststellen konnten, da bekommt er eine Nummer und wir hoffen, daß man vielleicht später erfahren wird, wer er ist.

Das ist nun mein Dienst. Es ist harter Soldatendienst, vielleicht der bitterste, den es gibt. Wenn einer die Wahl hätte zwischen frischem Draufgehen oder auch zwischen dem Liegen im Schützen⸗ graben, dann würde sich keiner freiwillig zu dem da melden.

Aber es ist Soldatendienst und auch ein Gebot der Mensch⸗ lichkeit. Wenn es mir am schwersten wird, dann denke ich an die arme belgische Mutter und an die Braut, die um den Mann weinen und daran, daß er ein tapferer Soldat gewesen ist, wie wir auch.

Wir kamen an einem alten belgischen Schützengraben vorbei. Wie viele mögen darin verblutet sein! Er bot ein überraschendes Bild. Das Korn aus dem ungedroschenen Stroh, welches sie im Herbst hier zum Lagern benutzten, war ausgeschlagen und lichtgrün

ab. Wie lange wird es dauern, bis fruchtbare Saat aus all dem Menschenleid keimen wird, was hier gesät wurde! l 0 3 heute, sagte mein Begleiter,habe ich wieder so viel gese 1 Ich fragte nicht weiter. W. Scheuermann, Kriegsberichterstatter.

Aus Hessen. Urlaub in den ländlichen Volksschulen. Die Abgg. Schott und Calmann haben mit Unter⸗

stützung der nationalliberalen Fraktion bei der Zweiten Kammer folgenden Antrag eingebracht: 1 der ländlichen Voltsschulen, sowohl 5 er letzte Jahr er ländlichen Vo n, sowo 0wie Machen. in der Zeit vom Beginn des Schul⸗ jahres bis 1. November 1915 beurlaubt wird, vorbehaltlich der Aufhebung des Urlaubs, falls sich ein Schüler oder eine Schülerin nicht dauernd in der Landwirtschaft beschäftigt, daß in ländlichen Volksschulen die jüngeren Jahrgänge während dieser Zeit, soweit auch hier das Bedürfnis vorliegt, ganz oder teilweise beurlaubt werden, daß berechtigten Urlaubsgesuchen in gewerblichen Kreisen ebenfalls entsprochen wird, daß während des Sommers in allen ländlichen Schulen der Nachmittagsunterricht ausfällt und daß in anderen ulen ähnlich begründeten Urlaubs⸗ gesuchen tunlichst entsprochen wird. Wie wir in derDarmst. Ztg. lesen, hat die Schul⸗ abteilung Großh. Ministeriums des Innern die Großh. Kreisschulkommissionen beauftragt, die Lehrer und Schul⸗ vorstände anzuweisen, begründete Urlaubsgesuche für Zwecke der Landwirtschaft zu genehmigen, wobei die be⸗ schränkenden Bestimmungen des Art. 24 des Volksschul⸗ gesetzes und des§ 10 der Instruktion für die Schulvorstände nicht in Anwendung zu bringen sind. Sollten die Verhält⸗ nisse das Schließen einer oder der anderen Schule vorüber⸗ gehend nötig machen, so sollen die Großh. Kreisschulkom⸗ missionen das Geeignete anordnen und darüber berichten. Die Großh. Direktionen(Leiter) der höheren Schulen usw. sollen bei Urlaubsgesuchen sinngemäß verfahren. Sollte die vorübergehende Schließung der Schule in Frage kommen, 1285 vorher die Entscheidung der Schulabteilung ein⸗ zuholen.

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rb. Darmstadt, 9. März. Die Zweite Kammer der Landstände hielt Dienstag vormittag eine vertrauliche Plenar- versammlung ab, welcher auch die Herren Staatsminister Dr. v. Ewald, Finanzminister Dr. Braun, Minister des Innern v. Hombergk und mehrere andere Regierungsvertreter bei⸗ wobnten. Den Hauptpunkt der Beratung bildete der Vorschlag des Präsidenten Köhler auf Wahl eines Ausschusses von 21 Mitgliedern einschließlich der Mitglieder des Finanzausschusses zur Vorberatung des Staatshaushalt-Voranschlags für 1915. Die Kammer beschloß nach eingehender Erörterung, einen solchen Ausschuß zu wählen, und bestimmte nach den Vorschlägen der Fraltionen die Mitglieder dafür. Zur endgültigen Bildung dieses Ausschusses und der Wahl der Mitglieder beraumte Kammerpräsident Köhler die nächste öffentliche Sitzung der Kammer auf Mittwoch, den 10. März, vor⸗ mittags 9 Ur, an.

Aus dem neiche.

Bundesratsbeschluß über den Verkehr mit Gerste.

Berlin, 9. März.(WTB. Amtlich.) Der Bundesrat beschloß heute eine Verordnung über die Regelung des Ver⸗ kehrs mit Gerste. Nach dieser Verordnung sind mit Beginn des 12. März die im Reich vorhandenen Vorräte an Gerste für das Reich beschlagnahmt. Ausgenommen von der Beschlagnahme sind Vorräte, die im Eigentum des Reichs, eines Bundesstaates, des Kommunal verbandes, in dessen Bezirk sie sich befinden, oder der Zentraleinkaufsgenossenschaft in Berlin stehen, sowie alle Vor⸗ räte, die zehn Doppelzentner nicht übersteigen. Trotz der Be⸗ schlagnahme dürfen die Halter von 1 und Pferden sowie die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe die Vorräte zum Füttern in der eigenen Wirtschaft verwenden und die Land⸗ wirte aus ihren Vorräten das zur Frühjahrsbestellung erforderliche Saatgut zur Saat verwenden, Landwirte und Händler unter ge⸗ wissen Bedingungen für Saatzwecke Saatgerste liefern und endlich Unternehmer landwirtschaftli und gewerblicher Betriebe ihre Vorräte zur Herstellung von Nahrungsmitteln, von Gersten⸗ und Malzkaffee und von Bier sowie von Grünmalz für die Brannt⸗ wennbrennerei und die Preßhefefabrikation verarbeiten. Im

haben sie kein Verständnis Wir müssen einen förmlichen Spionen⸗ dienst einrichten, um die Lage der Gräber festzustellen. Wird uns

übrigen ist die Malzzubereitung nicht zulässig; Bierbrauereien dürfen aus ihren Vorräten nur el Gerste verarbeiten, wie zur

zeichnete sich die lange, schlangenförmige Stellung im grauen Lande

Herstellung ihrer Malzkontingente ordnung führt sodann die icht Beginn des 12. März mehr als. mehr als einen Doppelzentner M b Hafer in Gewahrsam hat. Die Anzeigen sind der zuständigen Behörde der ukintpet Beis be 2e ds Spann

zuständigen Behö ge an den 40 nahmten Vorräten das Reich, vertreten durch die

stelle zur Beschaffung der Heeres verpflegung, über. Enteignung sind auszunehmen: Bei Haltern von Zuchttieren und Pferden, sowie bei Landwirten die zum Füttern in der Wirtschaft erforderlichen Vorräte, das zur erforderliche Saatgut, Saatgerste aus gewissen Betrieben, 1

Frühjahrsbestellung lanbwirtschaftlichen

0 bei landwirtschaftlichen und gewerblichen Be⸗ trieben die zur Herstellung von Nahrungsmitteln, Gersten⸗ und Malzkaffee, Bier oder Grünmalz, für Branntweinbrennereien und Preßhesefabrikation bestimmten Vorräte, bei Bierbrauereien jedoch nur diejenigen Vorräte, die sie noch zur Erfüllung ihres Malz⸗ kontingents bis zum 30. September 1915 benötigen. r un⸗ ausgedroschene Gerste enthält die Verordnung Sondervorschriften Die Verteilung der verfügbaren Gerstenvorräte über das Reich für die Zeit bis zur nächsten Ernte wird der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung übertragen, die ihrerseits Gerste nur an die Heeresverwaltung, die Marineverwaltung, die Kom⸗ munalverbände oder an die vom Reichskanzler T. Stellen abgeben darf. Auf Gerste, die nach dem 12. März aus dem Aus⸗ lande eingeführt wird, erstreckt sich die Verordnung nicht. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Gleichzeitig beschloß der Bundesrat eine Verordnung, betreffend Aenderung der Bekannt⸗ machung über die Höchstpreise für Roggen, Gerste und Wei⸗ zen vom 19. Dezember 1914. Nach dieser Verordnung sind die Höchstpreise für inländische Gerste gegenüber den Dezember⸗ preisen um 50 Mark für die Tonne erhöht worden Die Rapports fallen dafür vom 1. März ab auch fort. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 5 N l

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Berlin, 9. März.(WTB. Nichtamtlich.) Im Abgeord⸗ netenhause wurde der Etat in dritter Lesung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. Die Polen und Dänen enthielten sich der Abstimmung.

Stuttgart, 9. März.(WTB. Nichtamtlich.) Nach dem 3 Staatsanzeiger haben Herzog Albrecht von Würt⸗ temberg und seine drei Söhne die Großherzoglich Hes⸗ sische Tapferkeitsmedaille erhalten. Ferner wurde Her⸗ zog Robert von Württemberg der Bayerische Militärdienst⸗ orden zweiter Klasse mit Schwertern, Herzog Ulrich von Würt⸗ temberg der bayerische Militärdienstorden dritter Klasse mit Krone und Schwertern und Herzog Wilhelm von Urach der baye⸗ rische Militärdienstorden zweiter Klasse mit Stern und Schwer⸗ tern verliehen. a

Aus Stadt und and. Gießen, 10. März 1915.

Auf dem Felde der Ehre gefallen.*

(Aus Hessen und den Nachbargebieten.) 1

Ers.⸗Res. Nikolaus Gausmann, Inf.⸗Regt. 116, aus Offen⸗ bach. Vizefeldwebel Heinrich Eber tz, Landw.⸗Inf.⸗Regt. 116, aus Wetzlar. Kreisstraßenmeister Wilhelm Hahn, Inf.⸗Regt. a 140, aus Dutenhofen. Landwehrm. Carl Schnitthenner, Landw.⸗Inf.⸗Regt. 116, aus Leun. Landwehrm. Wilh. Theiß. Landw.⸗Inf.⸗Regt. 116, aus Kirschenwäldchen bei 5 Adam Bender, Res.⸗Inf.⸗Regt. 81, aus Marburg. St. d. Res. August Wambach, Inf.⸗Regt. 126, aus Biedenlopf. Jäger Chr. Weber, Jägerbat. 11, aus Wallau. 0 0 Albert Rehn aus Kirschhofen. Ersatzres. Friedrich Nickel ö aus Allendorf bei Weilburg. Ersatzres. August Preiß, Res. 5

Inf.⸗Regt. 116, aus stadt. Unt. d. Res. Willy S g Inf.⸗Regt. aus Darmft eroff. a

mon, Res.⸗Inf.⸗Regt. 253, aus Darmstadt. Et. d Ing. Johann Popp aus Darmstadt. Musk. Adolf Ernst Unteroff.

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Hen * Bi im. Ersatzres. Franz ,- Wöhen rere. Par gd 6, fe

Unteroff. Hermann

Unteroff. d. Res. Richard Konrad, Res.⸗Inf.⸗Regt. 221, aus Rainrod. Unterarzt

Metzler, Res.⸗Inf.⸗Regt. 253, aus Darmstadt. Unteroff. Oskar Diebel, Res.⸗Inf.⸗Regt. 254, aus Rodenbach. Kriegs⸗ freiw. Gefr. Erust Ohl y, stud. theol., aus Wehen. Haupim. d. L. Kgl. Ober⸗Bergrat Joseph Hoechst, Landw.⸗Inf.⸗Regt. 124, aus Wetzlar. Kriegsfreiw. Dr. Karl Seelis, Inf.⸗Regt. 29, aus Wetzlar. Lehrer Friedrich Dannheimer aus rms.

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Ritter des Eisernen Kreuzes. Lt. der Res. Oberlehrer Dr. phil. Otto Emmel, Fuß⸗Art.⸗Regt. 3, aus Gießen. Landwehrmann Wilh. Klee aus Bad⸗ 8 Vizefeldw. Kottmann aus Wetzlar, im Inf.⸗Regt. 60. Feldtelegraphist Georg Faber aus* bei der Fern⸗ sprech⸗Abt. des 8. Armeekorps. Obergefr. d. Res. Johann Hannappel aus Malmeneich, Fuß⸗Art.⸗Regt. 25. 1 Willi Goldschmidt aus Limburg, im Landw.⸗Fuß 0 Regt. 7. Musk. Josef Krekel aus Niederselters. Erft. (Lehrer) Becker, Res.⸗Inf. t. 81, aus Steindorf. Res. Hch. Fr. Schaub und Johs. Fr. Schaub, Inf. Regt. 116, aus Rixfeld. Feldw. Georg Obmann rom Inf.⸗Re 168. Pionier Phil. Moxter vom Pionier⸗Regt. 25. Stud. theol. Wilh. Kornmann, z. Zt. Gefr. im Res.⸗Inf.⸗Regt. 222, 3. Komp.

f L. 5 g W 5 niversität, Landgra wig V., Willen des unbekannten Geldspenders vor der Aula an der Ludwigstraße errichtet werden soll, beginnt Gestalt zu bekommen. Es ist nach dem Vorschlag des Rektors der Landesuniversität lant, die Persönlichkeit des Stifters nach einem alten Stich als Relief in Bronze darzu⸗ stellen und dieses eherne Denkmal mit einem Brun⸗ nen künstlerisch zu vereinigen, unter Anpassung an die 1 Ausführung begriffene neue Anlage vor dem Universi⸗ täts⸗Gebäude. DieserLudwigs⸗Brunnen mit der Porträt⸗ Figur des Stifters soll die Namen der Universität und der an ihr vorbeiführenden Straße geschichtlich verdeutlichen. Ein vorläufiger Entwurf nach dieser Grundidee ist von Herrn Bautechniker Köhler vom städtischen Tiefbauamt in dankenswerter Weise gezeichnet worden. Nach dem Vor⸗ schlag der Universität hat die Stadtverordnetenversamm⸗ lung der Einsetzung einer Kommission zugestimmt, die außer dem Rektor und dem Oberbürgermeister je zwei Mitglieder von seiten der Universität und der Stadt um fassen soll, nebst einem Mitglied, das als Professor und Mitglied des städtischen Kunstausschusses beiden pen angehört. Auf der vorhandenen Grundlage bewerb unter den hessischen Künstlern werden. Der freundliche Spender wird diesen Plänen einverstanden zu erklären. demselben der bisher vorliege f ichnende 1 zur Ansicht gesandt werden. 4 War runnen mit Aeris e des Stifters er Universität zu einem charakteristischen ichen der Universität und Stadt Gießen werden! etre

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soll ein Wett⸗ ausgeschrieben ebeten, sich mit uf Wunsch kann Entwurf an eine zu be⸗