Ausgabe 
(15.2.1915) 38. Zweites Blatt
Seite
98
 
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n

Verordnung fler die Bereitung und den Verkauf von Backwaren u. Mehl.

Auf Grund des§ 30 der Bundesratsverordnung vom

28. Januar 1913 über die Regelung des Verkehrs mit

Brotgetreide und Mehl wird für die Stadt Gießen fol!

gendes bestimmt: 31 8

Es dürfen nur Einheitsbrote gebacken und verkauft werden und zwar: 3 1. Kriegsbrot(Roggenbrot) mit einem Verkaufsgewlcht

non 2 und 4 Pfund. Zur Bereitung müssen auf 8) Teile Mehl mindestens 15 Teile Kartoffelflocken, Kartoffel- walsmehl oder Kartoffelstärkemehl verwendet werden. An Stelle dieser Kartoffelvrävarate können gequetschte oder geriebene Kartoffeln im Verhältnis von 1 Teil Kartoffelflocken usw. gleich 3 Teilen Kartoffeln ver⸗ wendet werden. Im übrigen muß das Brot den Be⸗ timmungen der Verordnung des Bundesrats vom 5. Januar 1915 entsprechen. 5 as Brot darf erst am zweiten Tage nach seiner Her⸗ stellung verkauft werden, also am Montag gebackenes Brot erst am Mittwoch. Weizenbrot mit einem Vexkaufsgewicht von 100 Gramm eder 40 Gramm und mit höchstens 70% Weizenmehl und 30% Roggenmehl. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung des Bundesrats vom 5. Januar 1015. Mit der Herstellung darf nicht vor 2 Uhr mittags begonnen werden. Der Verkauf ist erst am Tage nach der Herstellung zulässig. 5

82. Das Verkaufsgewicht muß bei sämtlichen Broten?! Stun⸗ nach Fertigstellung vorhanden sein.

10

den

§ 3. Alles andere Gebäck, also insbesondere sog. mürbes Gebäck und sogen. Kreppel dürfen nicht mehr, auch nicht im Haushalt, hergestellt werden.

§ 4.

Erlaubt ist die Herstellung von Zwieback und solchem Backwerk und Konditorwaren, die nicht mehr als 20 7 Weizenmehl oder Roggenmehl auf das Gesamtgewicht enthalten. 8

7 9.

Die Abgabe und Entnabme von Mehl wird in der Weise beschränkt, daß Bäcker und Händler im Kleinverkauf nicht mehr als 1 Pfund* dürfen.

8 0.

Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen können in besonderen Fällen vom Oberbürgermeister gestattet werden. 35

8 4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Wefangnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrase bis zu 1500 Mark bestraft Außerdem können Geschäste, deren Inhaber oder Betriebsleiter sich in Befolgung der nach dieser Verordnung auferlegten P zeigen, geschlossen werden.

0 ihnen flichten unzuverlüssig

8 8.

Diese Verordnung tritt am 18. Februar 1915 in Kraft. Gießen, den 18. Februar 1915.

Der Oberbürgermeister

Keller. 1469

Höhere Bürgerschule Nidda

(mit Vorschulklasse).

Die Aufnahme neu eintretender Schüler findet Montag, 12. April 1915, von 912 uhr auf dem Amtszimmer des Unterfertigten statt. Vor⸗ zulegen sind dabei Geburtsschein, Impfschein und letztes Schulzeugnis.

In die Vorschulklasse werden Knaben und Mädchen nach 2 jährigem, in die Sexta nach 3 jährigem, in die Quinta nach 4 jährigem Besuch einer Bolksschule aufge⸗ nommen. Wir empfehlen aber den Eltern dringend, die Kinder im Interesse ihres Fortkommens in den höheren Klassen möglichst frühzeitig unserer Anstalt zuzuführen. Die höhere Bürgerschule be⸗ folgt den amtlichen Lehrplan für die Realschulen.

Der Unterricht beginnt auch während des Som⸗ mers erst um 8 ½ Uhr(Schluß 1 Uhr), um auch den auswärtigen Schülern den Besuch der Anstalt zu ermöglichen.

Anmeldungen werden von jetzt an mündlich und schriftlich entgegengenommen. Weitere Aus kunft wird gerne erteilt. 11413 D

Nidda, den 12. Februar 1915.

Der Großherzogliche Rektor: J. E.: F. Lauckhard, Lehramtsassessor.

leagenleur- Akademie

Aufruf! Kriegsnot der Ostpreußen!

Schwer lastet der Druck des Krieges auf Ostpreußen, schwerer als zur Zeit der ersten Ueberschwemmung durch die Russen. In den Grenzkreisen, welche auf behördliche Anordnung sämtlich geräumt sind, donnern die Kanonen noch immer fort.

Eine blühende landwirtschaftliche Kultur ist hier vollständig vernichtet; die sauberen Wohnstätten einer arbeitsamen, um ihre Existenz ringenden Bevölkerung liegen in Trümmern; von manchen Ortschaften ist nur noch der Name vorhanden.

Ueber das deutsche Vaterland sind mehr als 300 000 ostpreußische Flüchtlinge verstreut, die, sern der Heimat, meistens nichts mehr ihr Eigen nennen als die notdürftigne Bekleidung und ein sorgenbeschwertes, nach dem verlorenen, jetzt verwüsteten Heim sich sehnendes Herz.

Noch ist ein Ende der Verbannung nicht abzusehen!

Mitbürger! die Ihr durch die opferreichen Kämpfe in Ostpreußen vor der verheerenden russischen Flutwelle bewahrt seid, gedenket der notleidenden Volksgenossen! zeigt Euch erkenntlich für die Opfer, welche das grausame Kriegsgeschickunseren ostpreußischen Brüdern abgeforderthat.

Nach wie vor ist dieGesellschaft der Freunde ostpreußischer Flüchtlinge um die Linderung dieser Not bemüht. Mit Dank werden Geld⸗ speuden angenommen in der Geschäftsstelle Berlin NW.. Universitätsstr. 6, Fernsprecher Amt Zentrum Nr. 3231 sowie von dem unterzeichneten Vorstande und den Ver trauensmännern.

Gaben an Kleider, Wäsche, Wollsachen, Decken, Betten, werden nur für die Kleidergeschäftsstelle Berlin, Beuthstraße 14, am Spittelmarkt, erbeten.

2 5 0 5 E17 Diegeselschaft her Freunde ospreußischer Flüchtlinge. Der Vorstand:

I. Vorsitzender: Lehrer Hans Summa, Berlin⸗Hermsdorf II. Vorsitzender: Schulrat und Kgl. Kreisschulinspektor Dr. Korpiuhn, W. 50 Bamberger Str. 2. Kaufmann Domnauer, NW. Holsteiner Ufer 13. Kaufmann Eduard Keukel, Westend, Eichenallee 37. Rektor Ritter. Wilmersdorf, Pfalzburger Straße 23. Rechnungsrat Schenk, Baumschulenweg, Cöpenicker Landstraße 148. Rechtsanwalt Thiel, Alte Schönhauser Str. 1.

Holzsubmission.

Nachverzeichnetes Holz aus den Waldungen der Stadt Staufenberg soll auf dem Submissions- wege vergeben werden:

10 Eichenstämme 1. Kl., 60 bis 76 Ztm. messer= 19,23 Fstm.

Eichenstämme 2. Kl., 50 bis 59 Ztm. Durch⸗ messer= 33,80 Fstm.

Eichenstämme 3. Kl., 40 bis 49 Ztm. messer= 12,10 Fstm.

Eichenstämme 4. Kl., 30 bis 39 Ztm. messer= 5,61 Fstm. Kiefernstamm 4. Kl., 0,53 Fstm.

.

1444

Durch⸗ 23

17 Durch⸗

Durch⸗ 26 Ztm. Durchmesser

128 Kiefernstümme 5. Kl., unter 25 Ztm. Durch⸗ messer= 21,70 Fstm.

5 Fichtenstämme 3. Kl., 30 bis 39 Ztm. Durch⸗ messer= 5,43 Fstm.

6 Fichtenstämme 4. Kl., 25 bis 29 Ztm. Durch⸗ messer= 7,26 Fstm.

29 Fichtenstämme Ha Kl., 20 bis 24 Ztm. Durch⸗ messer= 19,17 Fstm.

146 Fichtenstämme 5b Kl., 12 bis 19 Ztm. Durch⸗

messer= 36,87 Fstm. Die Offerten sind bis l. J., nachmittags 3 Uhr, bei der unterzeichneten Bürgermeisterei einzureichen, wo alsdann die Er⸗ öffnung stattfindet; auch können daselbst die Be⸗ dingungen eingesehen werden. Auskunft erteilt Forstwart Zecher dahier. Staufenberg, den 11. Februar 1915. Großh. Bürgermeisterei Staufenberg. Stephan.

zum 24. Februar

1451

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Holzsubmission.

Aus dem Markwald der Mark Trais⸗Münzen⸗ berg soll im Wege schriftlichen Angebots folgendes Holz verkauft werden:

Eichen⸗Stämme: Klasse 3 2,69 Festmeter 4 20,47 28,19 6= 4252 10 Hainbuchen⸗Stämme: Klasse 4 0,86 Festmeter 457

Angebote sind nach Klassen getrennt mit ent- sprechender Aufschrift bis zum 17. Februar lf. Is., nachmittags 2 Uhr, beim Markmeister Häuser ein⸗ zureichen, wo alsdann die Eröffnung stattfindet.

Trais⸗Münzenberg, den 10. Februar 1915.

Der Markmeister: Häuser.

7. 7.

7 7

7

11388

* Holzversteigerung Mittwoch, den 17. Februar l. J. kommt

ien Staufenberger Gemeindewald, Distrikt Schaben⸗ berg, nachverzeichnetes Holz zur Versteigerung: 19 Rm. Eichen⸗Nutzscheit 8 Rm. Hainbuchen ⸗Scheit 56 Rm. Eichen⸗Scheit 205 Rm. Buchen⸗ und Eichen⸗Knüppel 64 Rm. Buchen⸗ und Eichen⸗Stöcke 4220 Buchen⸗ und Eichen⸗Wellen. Die Zusammenkunft ist vormittags 10 Uhr im Distrikt Schabenberg. Staufenberg, den 10. Februar 1915. Großh. Bürgermeisterei Staufenberg.

7

1383

0 Holzversteigerung der Freiherrl. Oberförsterei Rabenau, Londorf. Freitag, den 19. Februar, nach Zusammenkunft um Ubr vorm, auf der Kreisstraße Kesselbach⸗Appenborn, aus den Distrikten Hörinasteich u. Steinberg: Stämme! 6 Fichten 4. u. 5. Kl. dürr)= 3,33 Fstm. 157 Eichen 5. u. 6. Kl. 108 Füim.(26 Mtr. lang!; Derbstangen: 31 Eichen 1.65 Istm, 19 Fichten= 088 Fstm.; Reisstangen: 375, Fichten 2,5 Fsim; Scheiter, Rm. 51 Buche, 3 Birke, 4 Fichte: Knüppel, Nm.: 131 Buche, 16 Eiche, 41 Fichte, 41 Kiefer, Lärche; Reiser, Rm. 474 Buche,(hier⸗ non 106 Stammreiser), 94 Eiche, 74 Nadelknüppelxelser; Stöcke. Am.: 20 Buche, 17 Kiefer, 91 Fichte. Weitere Auskunft durch Jorstwart Wißner, Londorf. 1463

55 Holzversteigerung. Mittwoch, den 17. und Donnerstag, den 18. Februar, vormittags um 10 Uhr, beide Tage im Distrikt Hässels anfangend, kommt in den Ober⸗ Bessinger Gemeindewaldungen folgendes Holz zur Versteigerung.

Mittwoch, den 17. Februar:

247. Rm. Buchen-, 6 Eichen-, 11 Kiefern⸗Scheiter,

203 2 Rm. Fichten⸗Knüppel, 322 5 1 50 Kiefern⸗Astreisig 20 Eichen-, 15 Kiefern-, 115 Weichholz⸗Durch forstung 95 Buchen-, 9 Eichen-, 9 Kiefern⸗Stöcke 87 Mutzreisig in Schichthaufen.

Donnerstag, den 18. Februar: Eichen⸗Stämme 4. Klasse 15 Stück mit 8,27 Fstm. 15

Brennholzversteigerungen in der Fürstlichen Oberförsterei Hohensolms.

Dienstag, den 16. Jebruax. Distrikle Grundwald und. Aunewald. Buche: 130 Rm. Scheit und Prügel, 50,50 Sdt. Welen, 5 Rm. Stöcke. Eiche: 10 Rm. Prügel, 20,00 Hdt. Wellen.

N 10 Ubr vorm. im Grundwald oben am Bleidenberg bei Holz Nr. 1. Das Holz im Grund⸗ wald wird zuerst verkauft. Fortsetzung im Annewald etwa 12 Uhr am Reutersgrund bei Holz Nr. 1.

Freitag, den 19. Februar, Distrikt Riaffenmark. Bucke: 110 Am. Scheit und Prügel, 68,70 Hdt. Wellen. Eiche: 17,00 Hdt. Stammwellen.

Zusammenkunft 10 Uhr vorm. am Hirschkopf Ab⸗ teilung J bei Holz Nr. 1. 1424

2 Bilanz

am 31. Dezember 1914. An Aktiva.%[per Passiva. Warenvorrat 3077.83 Geschäftsguthaben Kassenvorrat 1457.43] der Mitglieder 910. Ausstehende Reservefonds 2577.70 Forderungen 1880.43] Betriebsrücklage 1029.75 Geschäftsmobil. Reingewinn 1965.02 74.18

10% Ab⸗ schreib. 7.40

.

66.78

6482.47 6482.47 Die Zahl der Mitglieder betrug Ende 1913 96

Während 1914 gingen zuuu 1 Während 1914 gingen abo.

Daher Stand der Mitglieder Ende 1914.

Der Direktor:

Annerod, den 15. Februar 1915. a Landwirtschaftlicer Consumoerein e. G. m. u. H.

1460

Der Rendant: Wil!

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