Aufnahme der Getreide- u. Mehl⸗ vorräte am 1. Februar 1915.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 31. v. Mts. weise ich zur sachgemäßen Durchfübrung der Aufnahme der Getreide, und Mehlvorräte noch auf folgendes hin:
1. Wer in der Nacht vom 30. Januar zum 1. Februar 1915 Vorräte von Weizen(auch Dinkel und Spelzy, Roggen, allein oder mit anderer Frucht gemischt, und Hafer, sämilich auch ungedroschen, Weizen- Roggen, Hafer und Gerstenmehl in sei dem Ge wahrsam hat, ist ver⸗ vflichtel, diese Vorräte unter Benutzung des ihm zu⸗ gebenden Formulars anzumelden.
2. Von der Anmeldung sind befreit:
a) Vorräze an gedroschenem Getreide oder an Mehl, die zwei Zentner insgesamt nicht übersteigen. Wer weniger als diese Menge in Gewahrsam hat, bat die am Schlusse der Anzeige vorgesebene Erklärung u unterschreiben.
b) Vorräte, die sich im Eigentume der Kriegs⸗Getreide⸗ Gesellschaft m. b. H. und der Zentraleinkaufsgesell⸗ schaft m. b. H befinden.
3. Alle Angaben haben in Zentnern zu erfolgen. Jede andere Gewichtsangabe ist verboten. 5
4. Ungedroschenes Geireide ist nach dem zu schätzenden Körnerextra! anzugeben. 3
5. Als Mehl ist auch das zur menschlichen Ernährung dienende Schrot und Schrotmehl anzugeben.
6. Es sind nur die im eigenen Gewahrsam befindlichen Vorräte anzugeben, aber auch dann, wenn sie anderen Eigentümern gehören, ausgenommen die oben unter 2b exwähnten.
7. Gebören die Vorräte nicht dem Anzeigenden, sondern einem Anderen, so ist der Eigentümer mit Namen und Wobnort, außerdem Gewicht und Art des ihm gebörenden Getreides und Mehles unter II des Anzeigeformulars anzugeben. 3
8. Die vorhandenen Vorräte sind vollständig anzu⸗ geben. Es ist unzulässig, irgendwelche Abzüge für den Bedarf des Haus hats, des gewerblichen oder land— wirtschaftlichen Betriebs zu machen. 5
9. Landwirte sollen unter 4 die Menge des zur Früh⸗
jabrsbestellung nötigen Saatgutes nach gewissenhafter
Berechnung und ferner die Zahl der zu ihrer Haus⸗
wirtschaft gehörigen Personen angeben. Hierher ge⸗
bören Familien mitglieder, Gesinde, Pensionäre, Ar⸗ beiter einschließlich ihrer Angebörigen, Deputanten,
Altenteiler, Anstaltsinsassen, soweit sie in dem land⸗
wixtschaftlichen Betriebe regelmäßig Beköstigung er⸗
balten oder durch fortlaufende Lieferung von Brot⸗ getreide oder Mehl zu ernähren sind.
10. Bäcker und Konditoren haben außer der Vorrats⸗ anzeige unter 1 die in der Zeit vom 1. bis einschlleß⸗ lich 15. Januar 1915 verbackene Mehlmenge unter B anzugeben. 5 g 5
11. Händler haben außer der Vorratsanzeige unter I die in der Zeit vom 1. bis einschließlich 15. Januar 1915 verkaufte Mehlmenge unter C anzugeben. 2
12. Die zuständige Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der Angaben die Vorrats⸗ und Betriebsräume des Anzeige pflichtigen zu untersuchen und seine
e Bücher prüfen zu lassen. 2 a
13. Die Anzeige ist in der Zeit vom 1. bis einschließlich 5. Februar 1915 unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Anzeigen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben. 5.
14. Getreide und Mehlmengen, die sich mit dem Beginn
des 1. Februar 1915 auf dem Transporte befanden, sind unverzüglich nach dem Abladen von dem Emp⸗
fänger anzuzeigen..
15. Wer die geforderten Anzeigen nicht in der gesetzten Irist beantwortet, oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Ge⸗ fängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 25 1500 Mark bestraft.. a 11062
16 Die Verfütterung von Weizen(Dinkel und Spelz), Roggen allein oder mit anderer Frucht gemischt auch ungedroschen, sowie von Weizen, Roggen“, Hafer⸗ und Gerstenmebl wird mit Gefängnis bis zu 1 Jabr oder mit Geldstrafe zu 10000 Mark bestraft. Gießen, den 1 Februar 1915.
Der Oberbürgermeister: elle
Aufnahme der Getreide⸗ und Mehlvorräte.
5 Zur Bearbeitung des Zählergebnisses werden zahlreiche freiwillige Hilfskräfte benötigt.
Geeignete Personen, Mitarbeit bereit sind, werden gebeten, sich alsbald im Stadthaus, Gartenstraße 2 — Zimmer 9— anzumelden.
Gießen, den 2. Februar 1915.
Der Ober bürgermeister. Keller. 1099
Heft lächeln prüfungen
Die diesjährigen Gesellen-Prüfungen finden in den Monaten März und April statt. Die . Anmeldungen haben zu erfolgen:
Für männliche Lehrlinge:
Sonntag, den 7. Februar, Für weibliche Lehrlinge: Sonntag, den 14. Februar, jeweils von vormittags 9 bis 12 uhr, in der Gewerbeschule.
Die Prüfungsgebühr von 5 Mark ist bei der Anmeldung zu entrichten und gleichzeitig der Lehr— vertrag vorzulegen.
Wir machen insbesondere darauf aufmerksam, daß die Ablegung der Gesellen⸗-Prüfung u. a. als Vorbedingung für die Anleitung von Lehrlingen und die Führung des Meistertitels erforderlich ist, ihre Versäumnis daher später empfindliche Nach⸗ teile im Gefolge hat. 930 D
Gießen, den 28. Januar 1915.
Der Prüfungs⸗Ausschuß des Ortsgewerbevereins Gießen. . H. Garnon, Vorsitzender.
Arbeitsvergebung.
Für die Stadt Hungen sollen vergeben werden: Graben⸗ u. Rohrverlegungsarbeiten ver⸗ pom. Liefern von Zementröhren 15 Zim. I. W. , Pläne und Bedingungen liegen bei Großherzogl. Bürgermeisterei Hungen offen. Angebote in Pro- zenten des Voranschlags sind bis 15. Februar ds. Js. bei Großherzogl. Bürgermeisterei Hungen einzureichen. Freie Auswahl bleibt vorbehalten, Zuschlagsfrist 3 Wochen. 1115 D Gießen, den 1. Februar 1915. Großh. Kulturinspektion Gießen.
die ehrenamtlich zur
:—
An die Hausfrauen der Stadt Gießen.
Verwertung der Küchenabfälle.
Mit Rücksicht auf die durch den Kriegszustand bedingte Erschwerung der Be⸗ schaffung geeigneter Fut ermittel ist es im Interesse der Voltswohlfabrt dringend notwendig, die Küchenabfälle als Futtermittel für unfere Landwirtschaft nutzbar
zu machen. a 2 5 Hierfür ist erforderlich, daß die brauchbaren Abfälle in den Küchen von allem
übrigen Müll. insbesondere von Aschenresten, Glasspligern, streng gesondert werden. Zunächst sollen nur zur Verfütterung geeignete Abfälle gesammelt werden, wie Abfälle von frischem Gemüse, Kartoffel, Apselschalen, elwaige Brotreste, soweit letztere nicht mehr zu Brotsuppen u. dgl. verwendet werden können. Von der Verwertung ausgeschlossen sind: Flerschreste, Knochen, Wurstschalen. besonders solche von frischer Wurst, Fischreste, besonders Heringsreste, Zitronen- und Apselsinenschalen, Kaffeesatz.
Die Sammlung und Aufbewahrung geschieht am besten in einem Korbe, not⸗
falls in einem Eimer oder Kistchen, möglichst luftig und locker, vor Feuchtigkeit geschützt.
Die Abholung wird durch Landwirte erfolgen.
Die Abholungstage und Abholungs zeiten werden noch bekannt gegeben.
Es ist vaterlandische Pflicht, hier im kleinen mitzuwirken an den großen Aufgaben einer ausreichenden Volksernährung während des Krieges. Sache der verstandigen Haus frau wird es sein, hier aufklärend mitzugxbeiten und durch fort⸗ gesetzte Hinweise im Bekanntenkreise und bet den Nach! aren in diesem Sinne zu wirken.
Mit Unterstützung biesiger Frauenvereine werden in den nächsten Tagen Listen in Umlauf gesetzt, in welche sich diejenigen eintragen wollen, die bereit sind, die Klichenabfälle auf die oben geschilderte Art für die Abholung durch Landwirte kosten⸗ los zurechtzustellen.
Gießen, den 2 Februar 1915. 8
Der Oberbürgermeister: Keller.
Aufruf!
Eine wichtige Aufgabe harrt der Lösung. Es gilt die Leiden derjenigen Verwundcten zu lindern, die Nacht und Nebel auf dem Schlachtfelde überraschten. Die Zahl der Vermißten muß sich vermindern! Um dies zu erreichen, brauchen wir Euere Hilfe! Wir brauchen Sanitätshunde, die mit wunder⸗ barem Instinkt und hoher Intelligenz ihre Pflicht erfüllen und vielen tapferen Kriegern bereits das Leben gerettet haben.
Der Deutsche Verein für Sanitätshunde in Oldenburg i. Gr. unter dem Protektorat Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich August von Oldenburg tritt an Euch beran. Wir brauchen Hunde, die geeignet sind, und vor allem Geld, um die hohe Mission zu erfüllen, tausende Verwundete zu retten, die nach jeder Schlacht noch leben und in Gräben, Hecken und Gebüschen verbluten müßten, weil die Sanitätsmann: schaften trotz aller Umsicht und allen Eifers sie nicht finden konnten. Saget nicht, Ihr hättet schon geholfen! Die draußen sagen auch nicht, wir haben schon gekämpft! Sie kämpfen weiter und gehen immer wieder für Euch in die Schlacht! Viele hunderte Sanitätshunde arbeiten bereits für Euch und alle, die Euch teuer sind im Felde. Wir brauchen sofort Mittel, die nicht reichlich genug fließen können.
Gießen, 29. Januar 1915.
Pfarrer Ausfeld, Direktor des Realgymnasiums Dr. Baur, Dekan Bayer, Pfarrer Bechtolsheimer, Geh. Kirchenrat Prof. or. Eck, Beigeordneter Kommerzienrat Em— melius, Geh. Kommerzienrat Dr. Gail, Frau Geh. Justizrat Gebhardt, Vorsitzende des Alice-Frauen-Vereins, Chefredakteur Goetz, Beigeordneter Justizrat Grünewald, Landtagsabgeordneter, Landgerichtspräsident br. Güngerich, Geh. Kommerzienrat Heichelheim, Vorsitzender der Handelskammer, Geh. Schulrat r. Heusell, Direktor des Landgraf-Ludwig-Gymnasiums, Rabbiner dr. Hirschfeld, Overstaatsanwalt Hof⸗ mann, Oberbürgermeister Keller, Vertrauensmann des Deutschen Vereins für Sanitäts- unde, Generalleutnant Klingelhöffer, Kommandeur des Abschnitts III der Festung Mainz, Forstmeister Köhler, Geh. Justizrat Prof br. Leist, Mitglied der Ersten Kammer der Stände, Reichsbankdirektor Müller, Finanzrat Dr. Offenbächer, Generalmajor von Petersdorff, Rabbiner br. Sander, Postdirektor Schäfer, Geh. Kirchenrat D. Schlosser, Direktor der Oberrealschule Or. Schnell, Pfarrer Schwabe, Weinhändler A. Schwan, Vorsitzender des Vereins Hundesport für Gießen und Umgegend, Ober- stabsarzt Dr. Siegert, Reservelazarettdirektor, Geh. Medizinalrat Prof br. Sommer, Rektor der Landesuniversität, Finanzrat Steinhäuser, Major Stephan, Geh. Schul“ rat Dr. Stoeriko, Direktor der höheren Mädchenschule, Forstmeister Trautwein, Prof. Urstadt, Landiagsabgeordneter und Stadtverordneter, Provmzialdirektor Geheimerat Dr. Usinger, Redakteur Vetters, Medizinalrat br. Walger, Großh. Kreisarzt, Tele- graphendirektor Wiebusch, Landgerichtsrat Wiener, Vorsitzender des Zweigvereins vom Roten Kreuz, Eisenbahndirektor Zimmermann.
Spenden werden entgegengenommen: im Stadthaus, Gartenstraße 2, Zimmer Nr. 15, bei der Mitteldeutschen Creditbank, Johannesstraße 17, bei der Bank für Handel und Industrie, Johannesstraße 1, in den Geschäftsstellen des Gießener Anzeigers, Schulstraßt 7, und der Oberhessischen Volkszeitung, Bahn⸗ hofstraße 23. 986
Der vom Gemeinderat durchberatene Vor⸗— anschlag der Gemeinde ÜUtphe für das Ri. 1915 liegt vom 5. bis einschließlich 11. Februar l. Is. auf der Amtsstube des Unterzeichneten zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen gegen seinen Inhalt können schriftlich oder zu Protokoll während der Offenlegungsfrist vorgebracht werden. Auch ist eine Umlage beschlossen worden, zu der die Aus⸗ märker beizutragen haben. Utphe, den 3. Februar 1915. Großh. Bürgermeisterei Utphe. Schneider. 1091
Verpachtung von Ackerland.
Das ca. 17000 qm große Gelände auf der „Schönen Aus sicht“ oberhalb der neuen Ohrenklinik soll in einzelnen Losen zum Anbau von Körner⸗ frucht, Kartoffeln oder Gemüse meistbietend verpachtet werden. Lageplan und Bedingungen sind auf unserem Amte, Stephanstraße 18, einzusehen. Ver⸗ pachtungstermin: Donnerstag, den 4. Februar, 2 Uhr, an Ort und Stelle. Gießen, den 25. Januar 1915. Großh. Hochbauamt Gießen.
Holzversteigerung 5 Dre msd 28 8 3 58 5 r werden e angohr'schen Wirtschaft am 8 Bahnbof zu Nieder Obmen aus den Distrikten Haag, Briketts. Kröbges, Oberer und Unterer Haagkopf, Vorderster und Den billigsten Haus und 8 5 1 5113 hebe, 1. Lüchenbrand erziel. Sie bei er und Junger Zw er Forstwartei Nieder⸗Obmen] Fri Bri 8 rere 1 El en T A l en. Triedrich⸗Briketts. Direkte
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12 Birke; Rei 756 Buche, 4 1 5 8 r Aus unt erteilt Erb ehwart Birken* ab l. Hüttenkols, Holz
irkenstock zu Ober⸗ grubenbach(Post Nieder⸗Obmen). 8 Grünberg(Hessen), den 1. Februar 1015.
empfiehlt 210
N 9
. Jagd⸗ Verpachtung.
Die der hiesigen Gemeinde zustehende Feld⸗ und Waldjagd wird Montag, den 8. d. Mts., nachmittags 4 Uhr, in 3 Bezirken auf weitere 6 Jahre im Gemeindehause verpachtet. Großen-Linden, am 1. Februar 1915. Großh. Bürgermeisterei Großen⸗Linden.
Leun.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die durch Einberufung zum Heeresdienst neu eingetretene Verminderung unserer Arbeitskräfte sehen wir uns genötigt, vom 4. d. M. ab den Verkehr des Publikums bei unserer Kasse wieder auf die Vormittagsstunden zu beschränken. Die Zahlstunden finden daher bis auf weiteres nur werktäglich vormittags von 8—1 Uhr statt. Gießen, den 3. Februar 1915. g
Der Vorstand der Bezirtssparkasse Gießen. Zacheis. 1117
Holzsubmission.
Aus den Waldungen der Gemeinde Rüddings⸗ hausen soll nachverzeichnetes Holz auf dem Sub⸗ missionswege verkauft werden:
1. Fichten⸗Stämme: 1 Stück 2. Klasse, 40—49 om Durchm., 1,81 fm 6 3. 30—39 10,07
N 1 1
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25%„„%
4% da„
483„ 5b.„ 12—19„„ 1019 2. Fichten⸗Derbstangen:
206 Stück 10 und 11 m Durchmesser, 20,91 fm
3. Kiefern⸗Stämme: Stück 3. Klasse, 3039 om Durchm., 3,52 fm 4 2529 20,40„
3 27
**„
54„.„„ 3900„%„ 1 9300 Die Angebote sind längstens Montag, den
8. Februar dss. Js., nachmittags 2 uhr, auf hiesiger Bürgermeisterei einzureichen, wo alsdann die Eröffnung erfolgt. i Rüddingshausen, den 2. Februar 1915. Großherzogliche Bürgermeisterei Rüddingshausen Braun.
Holzsubmission.
In den Waldungen der Gemeinde Rödgen soll im Wege schriftlichen Angebots folgendes Holz, verkauft werden.
1095
Fichtenstämme: 3 Stück 3. Kl. 30—39 Ztm. Ochm.— 3,66 Fstm. e 16,99„ 37 52., 20—25„„ 19.70 114„ Sb.„ 12-195, Weißtanne: f 1 Stück 5a. Kl. 21 Zim. Durchm.= 35 Fstm.
Die Angebote sind nach Klasse pro Festmeter bis zum Montag, den 8. Februar 1915, nachmittags 4 Uhr, mit der Aufschrift„Holzsubmission“ ver⸗ schlossen bei unterzeichneter Buͤrgermeisterei einzu⸗ reichen, wo die Eröffnung der Offerten und Be⸗ kanntgabe der Verkaufsbedingung in Gegenwart der etwa erschienenen Käufer stattfindet.
Rödgen, am 1. Februar 1915.
Großherzogliche Bürgermeisterei Rödgen. — Kraushaar.
Nutzholz⸗Versteigerung. Montag, den 8. Februar, werden in den f Distrikten Dillenberg, Pfingstweide und Sommerberg des Butzbacher Stadtwaldes versteigert: 11⁰⁰⁰ 9 Kiefernstämme— 6,75 Kbm.(20—40 Ztem. stark, 7—14 Mtr. lang) 11 Weißtannenstämme= 5,02 Kbm.(14—28 Ztm. stark, bis 18 Mtr. lang) 20 Buchenstämme— 12,85 Kbm.(30—63 Ztm. stark, bis 8 Mtr. lang) 24 Fichtenstämme— 5,10 Kbm.(bis 18 Ztm. stark, bis 19 Ztm. lang) 93 Fichtenderbstangen 1. Kl.= 10,54 Kbm.(bis 15 Mtr. lang, bis 11 Ztm. stark) 345 Fichtenderbstangen 2. Kl.— 17,88 Kbm.(bis 12 Mtr. lang, bis 9 Ztm. stark) 37 Weißtannenderbstangen 1. Kl.= 1,81 Kkbm (bis 10 Mtr. lang) 27 Weißtannenderbstangen 2. Kl.= 0,99 Kbm. (bis 9 Mtr. lang) 428 Fichtenreißstangen 5,70 Kbm. Zusammenkunft vormittags 10 Uhr am Butz⸗ bacher Forsthaus. Anfang mit den Kiefern⸗ und Weißtannenstämmen. 1 Butzbach, den 1. Februar 1915. eee Bürgermeisterei.
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West⸗Anlage 51. Teleph. 28.
Großb. 9 Nieder-Obmen.
chneider.(1107D
tat, sowie Benzin- und Lunten- Feuerzeuge. 21˙
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