Kreisblatt für $en Kreis Gießen.
Nr. 65 ' ~ 30. gliifliift 1910
Wie fielt, den 29. August 1910.
Be 1 r : Mäusevertilgung.
Das Grosihtr^ogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermcistcreieu der Landgemeinden des Kreises.
Bezugnehmend aus unsere Bekanntmachung vom 16. l. Mts. in Nr. 62 dos Kreisblattes beauftragen wir Sie, unverzüglich nach Anhörung des Gemeinderates eingehend uns zu berichten, ob und in welchem Umfange in Ihren Gemeinden die Bekämpsuna der Mäuscplage ausgenommen werden sott. Die Kosten tverden sich nach Vereinbarung mit dem Landwirtschasts- kammerausschuß auf ca. 25—30 Pfennig pro Morgen belaufen. Die Wirkung ist bei sachgemäßer Anwendung eine sichere. Wir Erwarten Ihren Bericht bis s v ä t e st e n S 5. September!. I. ___________________________?> B : Dr. M c r cf___________________________
Kekanntmachung.
Betr.: Schweinepest (Schweineseuche) zu Lang d.
In dem Gehöft des Karl Hübner zu Langd ist die Schweinepest (Schweineseuche) ausgebrochen. Gehöftsperre und die Maßnahmen gemäß dem Amtsblatt Großh. Ministeriums des Innern Nr. 12 vom 17. Juni 1904 sind augcordnet.
Gießen, den 25. August 1910.
Großherzoglichcy Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Merck.
Kelumntmachnng.
Betr.: Milzbrand in Grünberg; hier. in dem Gehöft des Gutspächters Fr. Sohrmann auf Warthof bei Grünberg.
Die angeordneten Schu Maßregeln werden hiermit aufgehoben.
Gießen, den 23. August 1910.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: W e l ck e r.____________________________
Kekanntmachung.
Hierdurch bringen wir diejenigen Maßregeln zur öffentlichen Kenntnis, welche bei den diesjährigen Manövern Flurschäden nach Möglichkeit verhüten und Unglücksfällen vorbeugen sollen.
1. Die reifen Feldfrüchte sind, soweit dies ohne Schaden möglich, vor den Ucbungen abzuernten und nach der Aber ntung möglichst bald einzusahren oder auf Schober zu setzen.
2. Die zu schonenden Grundstücke sind zu bezeichn e n und zwar:
a) Tie vom Betreten durch die Truppen überhaupt ausgeschlossenen Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Drainie- rungsanlagen, Pflanzgärten usw. sowie die Versuchsfelder
. land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten und Versuchsstationen, soweit dieselben nicht als solche abgezaunt oder von weither für jedermann deutlich erkennbar sind, vermittelst hoch st ehender Tafeln mit Aufschrift.
b) Die vorzugsweise zu schonenden Felder (Zuckerrüben, Erbsen, Raps, Flachs, Samenklee, Samenrüben und dergl.) mittelst etwa 2 Meter hohen Stangen mitStrohwiepen.
3. Bei Kartoffeln, minderwertigen Rüben, Dickwurz usw. be- borf es der Bezeichnung mit Wiepen nicht. Das unterschied- lose Bestecken aller Felder mit Warnungszeichen würde bett Truppen nur das Erkennen der wertvolleren Felder erschweren.
4 Das Zuschütten und Einebnen etwa ausgehobener Schützen- (fräben soll nicht durch die Truppen stattfinden.
Tie betrefseiiden Grundeigentümer müssen daber das Zuschütten und Einebnen dieser Gräben selbst veranlassen, wofür ihnen alsdann bei etwaigen Ansprüchen eine Entschädigung auf Grund des NaturalleistungSgesetzes seitens der Fturabschätzungs- Kommission zuerkannt werden wird
Tas Ausfüllen und Einebnen der Koch usw.-Löcher in den Biwaks ist Sache der Truppen.
5. Die Flurichützen, Feldhüter usw. werden angewiesen, im Verein mit den Gendarmeriepatrouillen dahin zu wirte il daß durch Zuschauer Schaden nicht entsteht, und daß etwaige Schuldige festgestellt und zur Anzeige gebracht werden.
V Um Unglücksiälle zu verhüten, sind die Ränder von Stein- b d<i,en, Lehm, Kies- und Sandgruben, Hohlwegen und Stcil- v -'allen, außerdem sumpfige Stellen im Gelände durch Ausfallen schwarzer Flaggen zu kennzeichnen. Auf möglichst strenge Durchführung dieser Maßregel wird geachtet werden.
Die Brückendecken sind in Stand zu setzen, so daß ein Ein- brech-n von Fahrzeugen und Durchtreten von Pferden verhütet wird.
7. Ferner werden die Landwirte aus Sicherung und Beaufsichtigung des weidenden Viehs während der Manövertage aufmerksam gemacht, wobei der Auftrieb zur Weide am 11. nnds 12. September tunlichst vermieden werden soll.
8. Erforderlich ist endlich die Entfernung von Sensen, Pflügen, Eggen usw. von dem Manövcrselde.
ES ist im dringenden gesundheitlichen und disziplinären Interesse der Truppen gelegen, wenn die Bewohner bei allen Durchmärschen von Truppen durch Ortschaften ohne weitere Auffordc* nutg möglichst viele Eimer und Gefäße mit gutem Trinkwasset längs beider Seiten der Marschstraße aufstellen, so daß die Truppen an möglichst zahlreichen Stellen gleichzeitig mit den mitgeführten Trinkbechern schöpfen können. Wir fordern deshalb die Bewohner des Kreises hierzu auf.
Gießen, den 23. August 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: W c l ck e r.
Gießen, den 23. August 1910.
Bett.: Truppenübungen im Herbst 1910.
Das Graßheigaglicho Kretsamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien
ilnd die Großh. Gendarmerie des Kreises.
Indem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, beauftragen wir die Großherzoglichen Bürgermeistereien derjenigen Gemarkungen, in welchen im laufenden Jahre Truppenübungen stattfinden, dieselben ortsüblich zu publizieren.
Das Feldschuhpersonal ist anzuweisen, mit der Gendarmerie; dahin zu wirken, daß durch Zuschauer kein Sckwde» entsteht, und daß die Schuldigen nötigenfalls festgestellt und zur Anzeige gebracht werden.
Die durch Zuschauer entstehenden Flurschäden werden nicht aus Militärfonds übernommen.
_____________________I. B.: W e lcke r._____________________
Gießen, den 29. August 1910.
Betr.: Herbstübungeit 1910.
Das GraßßorMlichc Kreisamt Gießen
an die Grosth. Bürgermeistereien des Kreises.
Die Militärverwaltung beabsichtigt einen großen Teil bet anläßlich ber biedjäbrigen Herbstübungen benötigten Mengen an Hcn und Stroh auf dem Wege des freiwilligen Ankaufs zu er* werben.
Wir weisen Sie baher an, etwa an Sie ergehende Ersuckxn auf das tunlichste zu fördern. Es dürste sich daher empfehlen/ eoentueUe Ankaufsstellen vorher zu ermitteln.
I. 93.: Welcker.
Bekatttttrnachttttst.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Nieder-Bessiim^t.
In der Zeit vom 31. August 1910 bis einschließlich 13. September l I. liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Nieder-Bessingen ,
ei» Drainageprojekt nebst Kommisftonsbeschluß vont 21. Februar und 2. August 1910
zur Einsicht der Beteiligten offen. c a Of ,< ,, N
Einwendungen hiergegen sind bet Meldung deS Ausfchlustes innerhalb der oben angegebenen Osfenlegungsfrist bet Großh. Bürgermeisterei Nieder-Bessingen schriftlich cinzureichen und zu begründen. „ • •
Friedberg/ den 26. August 1910. \
Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommtsfär: Kirnberger, Großh. Kreisamtmann.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigiing in der Gemarkung Gießen links bet Lahn: hier: den allgemeinen Meliorationsptan für bas Aulweggebiet. .
In ber Zeit vom 1. bis einschließlich 14. September l. IS. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Gießen während der Geschäfts- stunden «
der abgeäiiderte Meliorationsplan nebst Erläuterung fut das Gebiet zwischen Fraukftirter Straße, Aulweg und Wartweg
zur Einsicht ber Beteiligteil offen.
Einwendungen hiergegen lind bei Meldung des Ausschlusses während der Ofsenlegungszeit bei Großh. Bürgermeisterei Gießen schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 26. August 1910. Ter Grobherzogliche Feldbereinigungskommissär: S ch n i t t s p a h n , Großherzogl. Kreisamtmann.


