Ausgabe 
22.7.1910
 
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4004

Leicht.

Hirz.

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Mk.

54.00-56.00

69.0000,00

54.0056.00

69.0071.00

Meteorologische Beobachtungen der Station Eichen.

Wetter

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Notationsdruck der Brühl' fchen Univ.-Buch- unb Steindruckerki. R. Lange, Dieben.

55.00-56.00

56.0055.50

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Der Vorstand.

Schae 1 e r.

70.00-72.0o

68.0071.00

Juli

1910

7200

73-00

3700

35-00

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Mk. 92-100 84-91

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Voll fleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht ........

Vollfleischige Schweine bis zu 2 Zentner Lebendgeivicht.........

Voll fleischige Schweine über 21/, Zentner Lebendgeivicht........

Fleischige Schweine.......

bezeichneten Wertpapiere veräußert oder verpfändet worden sind. Zutreffenden Falles wird gebeten, Großh. Kreisamte Friedberg sofort Mitteilung zu machen.

Friedberg, am 14. Juli 1910.

Großherzogliches Krcisamt Friedberg.

S ch l i e P h a k e.

bis 21. Juli = , 21. ,

Märtte.

* Gießen, 21. Juli. Viehncarkt. Bei beni ain 19. und 20. Juli abge>altenen Markte waren 1857 Stück Rindvieh unb 424 Schweine aufgetrieben. Der nächste Markt findet am 2. und 3. August statt, am letzteren Tage auch Krämermarkt.

(In einem Teil der Auflage wiederholt.)

ke. Frankfurta. M. V i e h h of-M a r k t b e r c ch t vom 21.Juli, Auftrieb: 36 Ochsen, 110 Kühe und Färsen, 700 Kälber, 94 Schafe. 886 Schweine.

Tendenz: Kälber und Schafe geräumt, Schiveine ruhig, bleibt Ueberstand.

Preis pro lOOPsd.

Lebend- Schlacht-

Bekanntmachung.

Bei der am 9. Juni 1910 stattgesundenen Generalversamm­lung wurden in den Aussichtsrat gewählt:

1. Ludwig $örr, Hausen, wieder

2. Georg Balthaser KlooS

3. Lehrer i. P. Heitmann, Steinberg, für den verstorbenen Balthaser Burk II.

Spar- und Leihkasse Watzenborn-Steinberg A.-G.

-f- 20,5 ° O.

-b 14,4

Kekwmtmachung.

Dem Adam Schaumburg ist heute die Konzession als Dienstmann mit der Nummer 19 erteilt worden.

Gießen, den 20. Juli 1910.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Gebhardt.

Betr.: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1910.

^icjemgen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im H e r b st 19 10 stattfindenden r u b r. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spä testens bis zum 1. August 1910 bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.

. , Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im speziellen das Folgende bemerkt:

1. Tas Gesuch ist bei der u n t e r z e i ch n e t e n P r ü f u n g S - rL? "JtFUssion nur dann einzureichen, wenn der nch Meldende im Groß Herzogtum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor voll- endetem 17. Lebensjahr erfolgen.

3. Dias Gesuch muß von dem Betreffenden selbst ch.ribb.cn sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

.4. Tem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Gcburtszeuanis (Auszug aus dem Zivilstands-Re- glster, nicht Taufschein).

d) D i c E in willigung des gesetzlichen Vertre- !crr wit der Erklärung, daß für die Dauer des ein- lahrigeil Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Ein­schluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Woh- vuug, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser ErNärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Ver­treters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatz- Vslicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge.

Tie Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Tritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetz- lichen Vertreters oder des Tritten zur Bestreitung der

m zu bescheinigen. Uebernimmt der

geietzliche Vertreter oder der Tritte die in vorstehendem Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gericht­lichen oder notariellen Beurkundung.

c> An U n b e scholtenheitszeugnis , welches von der Polizei-Obrigkelt oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus- zustellen ist.

d) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5. ^zn dem Gesuche ist ferner-anzugeben:

a) ^n welchen zwei fremden Sprachen (wahlweise von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch, und önJ?AeIJe. des Englischen Russisch) der sich Meldende geprüft sein will.

b) Ob, wie ost und wo der sich Meldende sich der Prüfung n einer Prüfungskommission bereits unterzogen hat. 6. >;st bereits früher em Gesuch um Zulassung zur Prüfung erngereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugnis beizu­legen.

7. Es ist n u r z w e i m a l i a e T e i l n a h m e an der Prü- sung gestattet, eine dritte Zulassung könnte ausnahmsweise von der Ersatzbehorde 3. Instanz genehmigt werden.

Im weiteren weisen wir daraufhin, daß Gesuche um Zu- k^Uuua zu einer späteren, als der im Frühjahr

1 x V lon frl1^ V ahres d. i. des Jalwes, m welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird stattfindenden Prüfung, der Genehmigung der Ersatzbehörde 3. Instanz be- biufen und bei den Ersatz-Kommissionen des Aufenthaltsorts nicht bei uns, einzureichen sind, welche die Gesuche dec Ersatz^ behörde 3. Instanz vorlegen werden.

Ta die Erledigung derartiger Gesuche eine längere Zeit bean­sprucht, so empfiehlt sich im Interesse der Nachsuchendeu, mit Einreichung derselben nicht bis zum äußersten Termin zu warten, sondern dieselben alsbald anhängig z u m a ch e n, andern­falls unter Umständen eine Zulassung zur bevorstehenden Prüfung Nicht mehr möglich ist.

lieber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden ge- steUt werden, gibt die Prüfungsordnung (Aul. 2 zur Wchr-Ord- nuna vom 22. November 1888 Neg.-Bl. Nr. 68 von 1901) Aufschluß.

Kälber. ' '

Feinste Mast-(Vollmilchmast) u. beste Saiigkälber Mittlere Plast- unb gute Saugkälber . . . . Schale.

Mastläinnier uub jüngere Masthanunel . . . Aeltere Dtasthaniniel unb gut genährte Schale S ch iv e i n e.

Höchste Tenlperatilr nm 20.

Niedrigste , , 20.

NUcderfchlag: 14,0 mm.

Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Lokals, in welchem die Prüfung ftattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachung, oder es ergeht besondere Ladung zur Prüfung.

Darmstadt, den 6. Juni 1910.

Großh. Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige.

Ter Vorsitzende: _____________von Werner, Negierungsrat._____________

Ketuunttnuichlmg.

Betr.: Ausgießen von Ablvässern in den Straß,enrinnftein.

Nach § 3 der Polizeiverordnung, die En.wässerung von Grund­stücken im Anschluß chr die städtische Kanalisation betr., vom! 1. August 1904 ist das Aus gießen von Abwässern inj den Straßenrinnstein verboten. Diese Bestimmung gegen die vielfach verstoßen wird, bringen wir mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntnis, daß die Schutzmannschaft angewiesen ist, hierauf ein besonderes Augenmerk zu haben und gegebeneni-i falls einzuschreiten.

Gießen, den 19. Juli 1910.

Großherzoglicheö Polizeiamt Gießen.

Gebhardt.

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