Ausgabe 
18.10.1910
 
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Kreisblatt für »en Kreis Gietzen.

Nr. SS >emb?r 1910

Betr.: Die Abwehr der Maul- und Klauenseuche,- hier: die . Ausstellung von Gesundheitszeugnissen durch die be­amteten Betcrrnärärzte.

An die Grotzh. Bürgermeistereien deS Kreises und das Grotzh. Polizeramt Gietzen.

- Indern wir Ihnen nachstehend das Ausschreiben Großh. Mi­nisteriums des Innern vom 5. l. Mts. an die Großh. Kreis­veterinärämter und die Großh. Assistenzveterinärärzte zur Kennt­nisnahme mitteilen, empfehlen wir Ihnen, besonders wichtige Anordnungen, z. B. das Verbot der Abhaltung von Viehmärkten (außer den Schwcinemärkten mit Tieren aus Zuchten des Kreises) und des Handels mit Klauenvich im Umherziehen den in Ihrem Bezirk wohnenden Viehhändler besonders bekannt- geben zu lassen.

Gießen, den 12. November 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Zu Nr. M. d. I. II. 5588.

Darmstadt, am 5. November 1910.

Betr.: Die Ausstelftmg von Gesundheitszeugnissen durch die beamteten Veterinärärzte.

Das Großh. Ministerium des Innern Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege

au die Großh. KreisveierinLramter u. Grohh. Assistenzveterinärärzte.

Zeugnisse der beamteten Vetcrinärärzte über die Gesundheit und Seuchenfrciheit von Tieren werden zuweilen von Händlern dazu benutzt, diese Tiere den Käufern gegenüber besonders zu empfehlen hind auch bei kontrollierenden Polizeibcamten den Glauben zu erwecken, als sei den über die Abwehr der Einschlep­pung von Seuchen erlassenen Vorschriften genügt worden. Wir weisen Sie daher an, künftig zur Verwendung innerhalb des G r o h e r z o g r u m S Zeugnisse gedachter Art nur noch in den Fällen auszustellen, in denen durch die erlassene-,l seuchen- polizeilühen Bestimmungen solche vorgeschriebeu sind. Auch ist in diesen Zeugnissen stets der Zweck, zu dem sie ausgestellt werden 'imb die Vorschrift, auf die sie gegründet sind, anzugeben.

Sollten Zeugnisse von Ihnen für Tiere verlangt lverden, die zum Verkauf in nichthessische Gebietsteile ver­bracht werden sollen, so ist dieser Umstand in den Zeugnissen be­sonders zu erwähnen.

,____________________Dr. Weber.______________Salomon.

Gießen, den 16. November 1910.

Betr.: Tie Unterstützung von Familien der zu Friedcnsübungen einberufencn Mannschaften.

Das Großherzogliche Krrisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Tie Gemeinderechner sind anzuweisen, die noch in ihren Händen befindlichen Empfangsbescheinigungen innerhalb 14 Tagen an die Kreiskasse einzusenden und die vorgelegten Betrüge mit derselben zu verrechnen.

Auch sind über etwa noch zu erhebende Unterstützungsansprüche die Empfangsbescheinigungen alsbald aufzustellen und vorzulegen. ___________________________Dr. Usinger.____________________________

Bekanntmachung.

Be 1 r.: Gesuch des Wilhelm Webemann von Eberstadt um Genehmigung zur Anlage eines Kammerofens.

Wilhelm Wedemann von Eberstadt beabsichtigt auf dem Grund­stück Flur IX Nr. 519524 der Gemarümg Eberstadt einen Kammerofen zu errichten.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung bezw. im Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Eberstadt zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Eberstcckü vorzu- brrngen.

Gießen, den 12. November 1910.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

____________Dr, Usinger.____________________________ "" G icßen, den 28. Oktober 1910.

Betr.: Kontrollversammlnngen.

Das GrMerzogliche Kreismnt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, die nachstehende Bekanntmachung orts­üblich z» veröffentlichen.

I. V.: Langer manu.

Bekanntmachung.

Betr.: Herbstkontrollversammlungen ün Landwehrbez. Gießen 1910. Es haben ohne weiteren Befehl zu erscheinens 1. Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte der Reserve, (Kleiner Dienstanzug.)

2. Die Mannschaften der Reserve, sowie die zur Disposi­tion der Truppenteile und Ersatzbchörden Entlassenem aller Waffen, einschließlich nur Garnisondienstfähigen und zeitig Feld- und Garnisondienstunfähigen.

3. Diejenigen der Landwehr I. Aufgebots angehörigen Mannschaften, welchen ein besonderer Gestellungsbefehl zum Erscheinen bei der Herbstkontrollvcrsanlmlung zugeht.

Tie Ersatz-Reservisten haben bei der Herbstkontrollversamm- lltng nicht zu erscheinen.

Kreis Gieße«,

Bezirk des Hauptmeldeamts Gießen.

Gietzen-Land.

Für die Betvohner folgeudcr Gemeinden, welche zum Bezirk des Hauptmeldeamts gehören.

Auf dem Hose der Zeughauskaserne am Land« graf -Philipp -Platz zu Gießen.

Für die Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Wicseck, Allen- darf a. d. Lahn (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.) am 22. November, 2 Uhr nachmittags.

Für die Gemeinden Annerod, Alten-Buscck, Großen Linden^ Hausen, Leihgestern, Rödgen, Trohe, Watzenborn-Steinberg (cin< schließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.) am 23. Nov., 9 Uhr vormittags.

Gietzen-Stadt:

' Mir die Bewohner der Stadt Gießen.

Auf dem Hofe der Zeughauskaserne am Land- graf-Philipv-Platz zu Gießen.

Jahrgänge 1903 und 1904 aller Waffen, sowie die unter Nr. 3 Aufggführtcn (Landwehr I. Aufgebots), denen ein be­sonderer Gestellungsbefehl zum Erscheinen bei der Kontrollversamm- lung zugeht, am 23. YLovember 2 Uhr nachmittags.

Jahrgänge 1905 und 1906 aller Waffen am 24. November 9 Uhr vormittags.

Jahrgänge 1907 bis 1910 aller Waffen, sowie die oben unter Nr. 1 Aufgeführten aller Jahrgänge und Waffen der Reserve (Offiziere rc.) am 24. November 2 Uhr nachmittags.

Für die auf Bahnhof Gießen beschäftigten Beamten und Arbeiter auf Bahnhof Gießen, Sämtliche Mannschaften, soweit sie nicht von der Bahn als imafct römmlich bezeichnet werden, am 26. November 9 Uhr vormittags«

Gietzen-Land:

Für die Betvohner der übrigen Gemeinden, welche zum Bezirk des Hauptmeldeaints gehören.

In Lang-Göns auf dem Marktplatz am 26. November, 3 Uhr­nachmittags für die Gemeinden G r ü n i n g e n , Holzheim, La n g - G ö n s , Neuhof (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.).

In Lollar an der Bürgermeisterei am 28. November, 8y2 Uhr vormittags, für die Gemeinden Taubringen, Heiberts- hausen, Lollar, Mainzlar, R utters hau sein, Kirchberg, Staufenberg, F riedelhausen (einschließ­lich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.).

In Londorf auf der Burgstraße am 28. November, 3Vs Uhv nachmittags, für die Gemeinden Allendorf a. Lda., Clim­bach, Treis a. Lda., Allertshausen, G e i l s h a u s e n, Kesselb ach, Londorf, Odenhausen, Rüddings- Hausen, Weitershain (einschließlich der dazu gehörenden! Mühlen und Höfe usw.).

In Grünberg am westlichen Ausgang auf der Straße nach Gießen am 29. November, 9% Uhr vormittags, für die Gemeinden ^Beltershain, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Lauter, Lumda (Groß- und Klein-), Reinhards- Hain, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Queckborn (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.).

In Reiskirchen auf dem Schulwasum am 29. November, 3 Uhr nachmittags, für die Gemeinden Bersrod, Hattenrod, L i n d e n st r u t h, Reiskirchen, Saasen, B o l l n b a ch, Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Großen- B u seck, Oppenrod, Veitsberg, Wirberg (einschließ­lich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.).

In Qungcn an der Turnhalle am 30. November, 9yz Uhy vormittags, für die Gemeinden Bellers heim. betten*