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1910
Krtisbfatt für den Kreis Gießen.
Nr. 50 8. Juli ' "
Kelimintnmchung.
B et r.: Die Rhcinreise.
Geringer Beteiligung wegen muß die für den 16. und 17. Juli geplante Rheinreise ausfallen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die Interessenten hiervon zu benachrichtigen.
Gießen, den 7. Juli 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Br. Nsin g er.
t , Gießen, den 5. Juli 1910.
e t r.: Den 4. apologetischen Jnstrukrionsknrsus des Zentral- Ausschusses für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche.
Die Großh. Kreisschullnnnmischm Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
. (x~)cr obenbezeichnete Kursus soll vom 12. bis 21. Oktober I. I. tn Berli ii ab geh alt en werden. Wir ersuchen Sie, den Lehrern, Die daran Interesse haben könnten, hiervon Mitteilung zu macken. Im Falle der, Teilnahme kann ihnen Urlaub gegeben lo erben- Näheres ist aus unserer Kanzlei zu erfahren.
Dr. Usinger.
m _ Gießen, den 5. Juli 1910.
B e t r.: Den Turnunterricht.
Die Groß!). Kreisschuüiomnlisslon Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Die Erledigung der Verfügung vom 10. Juni 1910 wird hiermit in Erinnerung gebracht.
__Dr. Usinger.______________________________
Bekanntmachung.
Die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise betragen für den Lieferungsverband, einschließlich eines Aufschlages von Fünf vom Hundert, für den Monat Juni 1910 für 100 Kilogramm:
Hafer 16,55 Mk., Heu 10,00 Mk., Stroh 5,80 Mk.
Gießen, den 5. Juli 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
______________________________Dr. Usinge r.______________________________
Bekanntmachung.
Das Proviantamt S? anau hat den Ankauf von neuem Heu, unmittelbar von der Wiese weg, zu den gangbaren Tagespreisen, aufgenommen.
Das Heu muß gut geerntet und vollständig trocken sein, eine frische Farbe und einen kräftigen Pstanzenseruch haben und darf bei der Einlieferung nicht s ch w i tz e n.
Die Einlieferung kann ohne vorherige Anmeldung sowie an jedem Wochentage und zwar:
Montag bis Freitag von 8—12 Uhr vormittags und von 2— 4 „ nachmittags,
Samstag nur von 8—12 Uhr vormittags erfolgen.
Gießen, den 5. Juli 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. 11 f i n g c r.
Bekanntmachung.
Met r.: Gesuch das Philipp Bender von Langsdorf um Genehniigung zur Erbauung eines Schlachthauses.
Philipp Bender beabsickstigt auf dem Grundstück Flur I Nr. 549 und 550 (alt 895Vio) der Gemarkung Langsdorf ein Schlachthaus zu errichten.
Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses in der Darmstädter Zeitung bezw. im Kreisblatt für den Kreis- Gießen an gerechnet, auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Langsdorf zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meidnng des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Langsdorf vorzubringen.
Gießen, den 7. Juli 1910.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
____________________________Dr. Usinge r.___________________________
Bekanntmachung.
Bet r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ettingshausen.
In der Zeit vom 8. bis einschließlich 21. Juli l. I. liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Ettingshausen
ein Projekt über Ausführung von Drainagen in den Fluren I,
Bekanntmachung.
d e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung M a i n ; l a r .„ . k4n9Wt zur Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligten findet? der dienen Ersatzgrunchtücke geltend machen loollen.
J1' Yy1' IX- \ouitb XI nebst Beschluß der Vollzugs- konMission vom 23. Juni 1910 3 J
Zur Einsicht der beteiligten offen.
;,..,3nnVCsöun?e!I t)!erdf^en Nnd bei Meidnng des Aussckst'usses der obenaugegebenen OsfenlegungSfrist bei Großh. Bnr- girnniteiet Q:t.titg-hgn]eji_ idn in!>. i' einzureiä^n und zu begründen. F i le d b e r g , den d. Juli 1910.
Ser Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:
- ck n i r t s v a h n . £brt? i Sa in tm a n n.
Freitag b e n 22. Juli 1910, b o n vormittags 10 Uhr bis u 11 Hör» ini Rathaus zu Mainzlar statt.
. ,Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten (nach ö'hir und Nummer zu bezeichnenden) Grunde stricke zusammengelegt werden sollen und bei welcher allen Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.
Wünsche, die . in diesem Termin nicht schriftlich cingeretdit werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Friedberg, den 2. Juli 1910.
Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär r Kirnberger, Kreisamtmamt.
Bekanntmachung.
B c t r.: Viehmarkt zu Alsfeld am 13. Juli 1910.
„. Aus Anlaß des am 13. Juli 1910 in Alsfeld stattfindendcn Lziehmarttes machen wir hierdurch noch einmal besonders au unsere Bekanlitmachnng betr. Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche nnd der Schweinepest (Schwelneseuche) vom 23. Febr. 1910 — Amtsverkündigungs- bjott Nr. 8 — und vom 3. Juni 1910 — Amtsverküudiaungöi blatt Nr. 2b — aufmerksam, mit dem Anfügen, daß hiernach alles aus verseuchten Bezirken eingeführte oder auf Viehmärkten oder den Schlachthöfen zu Frankfurt a. M., Mannheim und Mainz aufgekaufte dtußvieh der in unserer erwähnten Bekanntmachung vom 23. F^br. 1910 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 8 — angegebenen Quarantänezeit, sowie alle in das Groß Herzog tum eingeführten Schweine vor ihrem Austriebe zum Markte einer 12- bezw. ^tägigen Quarantäne unterlegen haben müssen. Bescheinigung hierüber ist dem überwachenden Kreisveterinärarzt vorzuzeigen. Bon den Vorschriften unserer Bekanntmachung vom 23. Februar 1910 werden insbesondere alle diejenigen Tiere betroffen', welche in das Großherzogtum eingeführt werden und von denen nicht glaubwürdig nachgewiesen wird, daß sie aus unverseuchten Bezirken stammen.
Ferner bestimmen wir das Folgende:
1. Der Austrieb auf den Markt darf mir von der Romroder Straße ans durch die neuangelegte Straße nach dem Viehmarkt zu (Schillerstraße) erfolgen. — Die Zugänge zum Markt von dem Altenburger Weg und der Jahnstraße (früher Mainzer Kuh-, weg) aus sind für den Viehtransport gesperrt.
2. Alles auf den Markt zu bringende Vieh unterliegt vor dem Austrieb auf den Markt (100 Meter entfernt von diesem) einer Untersuchung durch den Großh. Kreisveterinärarzt. Allen von diesem getroffenen Anordnungen ist von den die ViehtranSporte begleitenden Personen auf das Pünktlichste zu entsprechen.
3. Zucht-, Einlegeschweine und Ferkel, welche aus int Grvß- herzogtnm befindlichen nnverseuchten Zuchten stammen, unterliegen Beschränkungen im Transport nicht, doch müssen Personen, die diese Schweine zum Zweck des Feilbietens oder Verkaufs oder in Er- fnllung eines Ueberlieferungsvertrags transportieren ober transportieren lassen ober einer anderen Person zum Transport übergeben, mit einem amtlichen Nachweis über die Herkunft der Schweine versehen sein.
Diese Zeugnisse sind von ber Ortspolizeibehörde des Herkunftsortes der Schweine auszustellen nnd müssen Ort und Zeit des Erwerbs der Schweine, bereit Alter und Zahl und die Namen der Besitzer angeben, deren Zuchten sie entstammen.
4. Händlerschrveine sind von anderen Schweinen getrennt auf den besonoers hierfür vorgesehenen Plätzen aufzustellen.
5. Vor 7 Uhr vormittags darf mit dem Auftrieb des Viehes nicht begonnen werden. Um 9 Uhr vormittags ist der Auftrieb geschlossen.
6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden auf Grund der einschlägigen Strafgesetze bestraft.
Alsfeld, den 23. Juni 1910.
Großherzoglickes Kreisamt Alsfeld. Dr. Heinrichs.
Rotationsdruck der Brühl'scheu Iluiv.-Buch» und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.


