Kreisblatt für den Kreis Gietzen.
Nr. K4 4. November 1910
Kelrannlmachnng.
Betr.: Bläschenausschlag unter dem Rindvieh zu Heuchelheim.
Ter unter dem Rindvieh zu Heuchelheim ausgebrachene Bläschenausschlag ist erloschen.
Gr eß en, den 1. November 1910.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger.
Gießen, den 2. November 1910.
B e t r.: Zähluna von Gewerbebetrieben.
An die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Bei der Durchführung der Bestimmungen der Gewerbeordnung stellen sich namentlich seit dem Inkrafttreten der letzten Novelle häufig Zweifel darüber ein, ob und in welchem Umfange der Großh Gewerbe-Inspektion Gießen eine Zuständigkeit einzelnen Gewerbebetrieben gegenüber zukommt, insofern die Beschäftigung von fremdem Arbcitspersonal in ihnen alljährlichen Schwankungen unterliegt. So beschäftigen beispielsweise viele Getreidemühlen im einen Jahre gar keinen, in anderen Jahren dagegen wieder einen
Gehilfen, viele Sandgruben- und Backsteinbrennereibesitzer habert iml einen Jahre 5, in anderen dagegen unter 5 Arbeiter beschäftigt rmd unterstehen so im einen Jahre der Gewerbeaufsicht, im anderen dagegen nicht. Aehnlich verhält es sich mit den Anstreicherbetrieben. Bei de,l alljährlichen Erhebungen am 1. Oktober werden rms nur stets diejenigen Betriebe angegeben, die unt diese Zeit fremde Gehilfen in der erforderlichen Zahl beschäftigen, während andere Betriebe fehlen, die das ganze übrige Jahr zwar eine größere oder geringere Zahl von Arbeitern aufweisen, und nur am 1. Oktober wicht die erforderliche Zahl haben. Es ist daher auf Grund dieser Erhebungen eine gerechte und gleichmäßiger Behandlung aller Betriebe nicht möglich. Sie wollen deshal« bis zum 1. Dezember 1910 die Namen aller
1. G etreidemüh lcnb esi tzer,
2. Ziegelei- und Backsteinbrennereibesitzer,
3. Sandgrubenbesitzer,
4. Anstreicher, Weißbinder, Lackierer, Schindlet,
5. Maurermeister und Bauunternehmer uns mitteilen.
Großherzogliches Kreisamt Gießen^.
Dr. Usinger.
Gießen, den 28. Oktober 1910.
Betr.: Kontrollversammlungen.
Das Mraßherwgtiche Kreisamt Gießen
an die Grofth. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, die nachstehende Bekanntmachung ortsüblich zu veröffentlichen.
I. V.: LangermanNr
Bekanntmachung.
Betr.: Herbstkontrollversammlungen int Landwehrbez. Gießen 1910« Es haben ohne weiteren Befehl zu erscheinen!
1. Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte der Reserve^ (Kleiner Dienstanzug.)
.2. Die Mannschaften der Reserve, sowie die zur Disposi^ tion der Truppenteile und Ersatzbehürdelr Entlassenen! aller Waffen, einschließlich nur Garnisondienstfähigen und zeitig Feld- und Garnisondienst n n fähigen.
3. Diejenigen der Landwehr I. Aufgebots angehörige« Mannschaften, welchen ein besonderer Gestellungsbefehl zum Erscheinen bei der Hcrbstkontrollversammlung zugeht^ Die Ersatz-Reservisten haben .bei der Herbstkontrollversarnn^ lang nicht zu erscheinet^
Kreis Gießen,
Bezirk des HanptmeldeamtS Gießen.
Gicften-Lnnd:
Mr die Bewohner folgender Gemeinden, welche zum Bezirk des HanptmcldeamiS gehören.
Gemeinden einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe pp.
Ort
der Kontrollversammlung
Platz
Tag
Stunde
Heuchelheim Wiescck
Klein-Linden Allcndorf a. d. Lahn
Gießen
Hof der Zeughaus kaserne am Land graf-Philipp-Plaf
22. Nov.
2 Uhr nachmittag-
Annerod Leihgestern
Alteu-Bnseck • Rödgen
Großen-Linden Trohe
Hansen Watzenborn-Steinberg
r
*
23. Nov.
9 Uhr vormittags
(Aiesxen-Stadt:
Für die Bewohner der Stadt Gießen aus Dem Hose der Zeughauskaserne am Landgraf. Philipp-Platz.__________
Jahrgänge und Waffengattung
Tng
Stunde
1903 und 1904
aller Waffen, sowie die unter Nr. 3 Äufgeführten (Landwehr I. Aufgebots), denen ein besonderer Gestellungsbefehl zuin Erscheinen bei der Kontrollversammlung zngeht.
23. November
2 Uhr nachmittag»
1905 und 1906 aller Waffen.
24. November
9 Uhr vormittag»
1907 bis 1910
aller Waffen, sowie die oben unter Nr. 1 Äufgeführten aller Jahrgänge und Waffen der Reserve (Offiziere pp.)
24. November
2 Uhr nachmittag»
Für die aus Bahnhof Gießen beschäftigten Beamten und Arbeiter aus Bahnhof Gießen. ______ _
Sämtliche Mannschaften, soweit sie nicht von der Bahn al- unabkömmlich bezeichnet werden.
26. November
9 Uhr vormittag»


