Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Gemäß Verfügung des KriegsministcriumS wird den Fabriken nd Händlern der Verkauf von Automobilreisen an Private, nutzer rr Bereifung der für die Heeresverwaltung bestimmten Kraslsahr- mge, hiermit verboten.
Private, welche Reisen zn kaufen wünsch>en, haben sich an die ei der Inspektion des Lust- und Krastfahrwesenö in Berlin- -chöneberg gebildete „Bereisungsstelle" zu wenden, die allein dar- der zu entscheiden hat, ob und in wclelicm Matze der Privatbedars us wieder instand gesetzten oder zurückgesetztcn Reisen — mir >lchc kommen in Betracht — befriedigt werden kann.
Tie Abgabe der seitens der BereisnngSstelle sreigegebencn Rci- -n an Private erfolgt ab den Hauptlagcrn der Bereijungsstellc in Frankfurt a. M. oder Köln-Deutz. Bei Anträgen Printer aus ,-reigabe von Reisen wird zweckniätzigerwcise anzugebcn sein, bei wlchem der beiden Lager der Empfang gewünscht wird.
Das Rote Kreuz hat sich wegen Ankaufs benötigter Reisen irekt an das dem immobilen Kraftwagendcpot 3,4 angeglicdcrte lauptlagcr Frankfurt a. M. zu wenden.
Frankfurt a. M., den 2. November 1914.
Stellvcrlr. Generalkommando 18. Armeekorps.
Bekanntmachung
betreffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900 Vom 26. Oktober 191!.
Aus Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwescn vom 8. Oktober 1871 iRcichs-Gesetzbl. 3.347) und des § 3 Ülbi. 2 es Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechselprotestes am 30. Mai 1908 lReichs-GeseM. S. 3211 wird § 18a „Post- rotest" der Poswrdnung vom 20. März 1900 wie folgt geändert.
1. Für die Tauer der Geltung des 8 1 der Bekanntmachung es Bundesraks vom 22. Oktober 1914 (Rcichs-Gssetzül. 3. 449), etressend weitere Verlängerung der Fristen des Wechsel- und ö<i eckrechts sür Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw., ist unter V att des mit den Worten: „Pvstprotestausträge mit Wechseln, die n Elsas-Lothringen, in der Provinz Ostpreutzcn usw." beginnen- en Absatzes — Bekanntmachung vom 27. September 1914 lRcichs- 4csetzbl S. 419) -- zu setzen:
Postprotesiausträgc mit Wechseln, die in Elsas-Lothringen, in der Provinz Ostpreußen oder in Westpreutzen in den itzreiscn Maricnburg, Elbing Stadt und Land, Stuhm, Marienwerder, Rostnbcrg, Graudenz Stadt und Land, Löbau, Culin, Briefen, Strasburg, Thorn Stadt und Land zahlbar sind, werden erst am einhundertundzwanzigsten Tag? nach M aus der Proteslfrist des Art. 41 Abs. 2 der Wechselordnung, wenn dieser Tag aut einen Sonn- oder Feiertag fällt, am nächsten Werktage noch- mals zur Zahlung vorgezeigt. Das gleiche gilt für die nochmalige Vorzeigung von Postprotestaufträgen mit solchen im Stadlkreise Danzig zahlbaren gezogenen Wechseln, die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angeben, der in Ostpreußen oder in einem der be,zeichneten wcstpreutzischcn Kreise liegt.
2. Hinter dem durch Ziffer 1 geänderten Absatz ist als neuer üb'atz einzurüchen't
Solange die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheelrechts besteht, kann die Post damit betraut werden, neben der Wechselsummc mich die v^m Tage der ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechselzinsen einzuzichen und im Nichtzahlungssallc deswegen Protest zu erl-eben. Wird hiervon Gebrauch genracht, so ist in den Vordruck zum Postprotestaus-
trag hinter „Betrag des beigesügten Wechsels" einzutragen .prebst Verzugszinsen von 6 v. H. vom Tage der ersten Vorzeigung, nämlich- vom....... ab". Ter Zeitpunkt, von dem
au die Zinsen zu ber«l'ueu sind, ist nicht anzugeben, wenn die Post die giste Vorzeigung des Wechsels bewirkt. Hat der Auftraggeber die Einziehung der Zinsen verlangt, so ward der Wechsel nur gegen Bezahlung der Wechselst,mmc und der Zinsen auc-gehändigt, bei Nichtzahlung auch mir der Zinsen aber wegen des nicht gezahlten Betrags Protest mangels Zahlung erhoben.
3. Vorstehende Aenderungen treten sofort in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
_ Kraetke. _
Bekanntmachung
betreffend die Regelung des Verkehrs inst Kraftfahrzeugen der
Militärverwaltung.
Vom 23. Oktober 1914.
Ter Bundesrat hat auf Grund des 8 6 des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 iReichsgeseybl. S. 437, sür> den Verkehr mit Krastsahrzeugen der Militärvcrwal- tuiig aut öffentlichen Wegen und Plagen während des Krieges die nachstehende Verordnung beschlossen.
Berlin, den 23. Oktabe- 1914.
Ter Reichskanzler.
In Vertrcrung: Delbrück.
Verordnung
zur Aenderung der Bundesratsverordirung über den Verkehr nist ,Krastsahrzeugen vom 3. Februar 1910.
8 1. Für die Tauer des gegenwärtige» Krieges treten hrn- sichstich der im Eigentnme der Militärverwaltung stehenden Kraftfahrzeuge die Vokschris».» der Verordirung über den Berühr mit shraftialwpeugen vom 3. F-cbruar 1910 -Reichs gesetztst. S. 389) über Zulassung zum Verkehr und Kennzeichnung (§§ 6 bis 13) allster Kraft.
§ 2. Tie für die Zulassung zum Verkehr und zur Kennzeichnung der im Eigenstime der Militäcvcrnmltung stehenden Kraftfahrzeuge criorderlich-en Vorschriften werden von den Militär- ,Zentralbehörden erlassen.
8 3. Gegenwärtige Verordnung tritt mtt dem 1. Dezember 1914 in Kraft. ___
Bekanntmachung.
Die nachstehenden Bestimmungen wegen Ausstellung von Ausweisen zu Reisen an die Front usw. werden zur Nachachtung ver- 'üssentlicht.
Gießen, den 3. November 1914.
Droßherzoglichcs Krcisamt Gießen.
Or. U s i n g c r.
Ausstellung von Ausweisen zu Reisen an Sie Front usw.
Für die Ausstellung von Ausweisen an Privatpersonen zu deren Reisen an die Front oder nach den durch deutsche Truppen besetzten feindlichen Landesteilen sind folgende Grundsätze zu beachten :
1. Die Ausstellung von Ausweisen an Privatpersonen nach sorgfältiger Prüfung der zur Begründung des Antrages vorge- brgchten Tatsachen steht allster dem Kricgsniinistrrium lediglich dem Oberkommando in den Marken, den stcllverlretenden General- lommandos und dem stellvertretenden Großen Generalstab zu. Nachgeordnete Kommandobehörden haben die Gesuchstcller hieraus
aufmerksam zu machen und sind berechtigt, die vorgrlegtcn Aus- weispapiere (Nr. 2) der Gesuchsteller auf ihre Gültigkeit zu prüfen.
2. Für die Ausstellung von Ausweisen müssen Militärpaviere, polizeiliche Ausweise, Bescheinigungen von Staats- oder städtischen Behörden vorgezeigt werden.
3. Das Kriegsministcrium stellt Ausweise nur aus aus un- niittelbavcs schristliches Ansordern der Rcichsämker oder der preußischen Staatsbehörden.
4. Nicht statthaft ist die Ausstellung von Ausweisen für Privatpersonen, die sich mit Einzelltebesgaben zur Front begeben oder mit Msrüstungsstücken, Lebensmitteln, Zigarren usw. Handel treiben wollen.
5. Für die Zulassung von Photographen und Schlachtenmalern ist die Genehmigung de» stellvertretenden Generalstabos cinzuholen, der über die Ausstellung der Ausweise entscheidet.
6. Für Handelsfirmen, die gemäß 8 53 b Bekleidungs-Ordnung 1 an einem Etappenhauptort, an dem Sitze eines Gouverne- inents oder einer Kommandantur in den vom deutschen Heere besetzten Gebieten eine Zweiganstalt cinrichten wollen, ist vor der Ausstellung des Ausweises die Genehmigung des zuständigen Gouverneurs (Kommandanten) oder Etappcninsvekteiirs einzuholcn.
7. In Ucbcreinstimmuiig mit deni General-Oliarliermeisier ist die Uebcrföhrung von Leichen mit der Eisenbahn aus dem Ope- rations- und Etappengebiet in die Heimat nicht zu gestatten. Soll die Uebcrsührung einer Leiche duvch Kraftwagen erfolgen, so darf sie nur mit Zustimmung der zuständigen Etappcninspektion geschehen. Rach cingeholtcr Zustimmung der zuständigen Etappen- inspektion darf die Erteilung eines Ausweises erjolgen.
Berlin, den 22. Oktober 1914.
Tas Kriegsministcrium.
I. V.: v. W a n d c 1.
Zusätze des Generalkommandos.
Zu Ziffer 1. Me bisher an Privatpersonen ausgestellten Ausweise ßind von allen Seiten als ungültig sofort einzu-, ziehen und zum 5. November hierher einzureichen.
Zu Ziffer 2. Als Unterlage sür die Ausstellung von Ausweisen des Generalkommandos gelten nur Bescheinigungen usw. von Behörden, mindestens im Range der Oberbürgermeister, Landräbe, Krcisräte, Polizeipräsidenten.
Zu Ziffer 8. In allen die Beförderung von Liebesgaben betreffenden Angelegenheiten stellt jedoch das Generalkommando Ausweise nur aus auf unmittelbares schriftliches Ansordern der Herren Territorialdelegierten; vergl. meine Verfügung vom 6. 10. 14 Nr. 31836.
Frankfurt a. M., den 26. Ollobcr 1914.
Ter kommandierende General des 18. Armeekorps.
FreiherrvonGall, General der Infanterie.
Bekanntmachung.
Betr.: Tie Ermittelung von Gefangenen.
Um eine möglichst schnelle Auskunft über Gefangene und Vermißte zu erhalten, ist bestimnit worden, daß künftig alle Anfragen von den Interessenten selbst an das Zentral-Nachweis- BureaninBerlin direkt zu richten sind. Die Anfragen haben nur dann raschen Erfolg, wenn hierzu die bei der Post zum Preise von 1 Pfennig das Stuck erhältliche rosa Toppelkarte verwendet werde.
Gießen, den 3. November 1914.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Or. U s i n g e r.
Bekanntmachung.
Die landmrtslhasWkn SaushalliiiiMiileii zu Sannen uni) Lindheiiii betr.
Die landwirtschaltlichen Haushaltungsschulen zu ' a n g e n und L i n d b e i m eröffnen am 4. Januar 1915 inen nenen sünlnionatlichen Kursus.
Der Zweck und die Ausgaben der Anstalten bestehen n der Heranbildung der Mädchen ans dein Bürger- und landwirlsslaade z» kllnltigcn iüchligen Hausiraucn diireb. ingcmcffencn wirtschaftliche» Unterricht und durch praklische Interwcisung ln allen in einem einiachen bürgerlichen Haushalte vorkoiniiiendcii Verrschliingen lind Arbeiten.
Gegenstände dcS Unterrichts sind: Hauswirtschaft, Gc- nüsebg», Obstverivcrliniq, Gesundheils- und Eruährunqs- chre, Krankenpflege, Rechne», Absgssling von Auffätzen »>d Briclcn, Buchsübrung, sowie weibliche Handarbeiien. lluch ist sür gute Lektüre gesorgt und wird Gesang gcpstegt.
Für Wohnung und Mobiliarbenutzung zahlen:
a) Mädchen aus Hessen........25 Mk.
b) Mädchen von außerhalb Hessen. ... 40 ,
Ür den ganzen Kursus.
Ter Preis für die Perpflegimg wird nach den Selbst- ‘often, bczw. den Preisen der Lebensmittel berechnet. Weitere Kosten eiitstchcii nicht und ist insbesondere der .Interricht lmentgeltlich.
Die Anmeldungen, welche bis spätestens Ende Novemberd.Fs.erbeten werden, sind beiden! Vorsitzenden rer Örtsichulkomniissionc» der Haushaltinigsschnleu, den Herren Bürgermeister Me tzger-Langen bcziv. Oekononiic- :at Wcsternacher-Lindheiin einzureichen, welche ebenso nie die LandwirlschaslSkamnier selbst zn jeder weiteren lluskiinst gerne bereit sind. Wegen Berücksichtigung der «ach dem 1. Dezember d. Fs. eingehenden Slmneldungen nun Verbindlichkeit nicht übernommen werden.
lieber die Ausnahme entscheidet die Landmirtschasls- ‘nmmer.
Tarmstadt, den 26. Oktober 1914.
SanDwirtf^aftsfammer für das
Walter.
Ckvßh. Men.
Im Kampfe fürs Vaterland starb am 3. November 1914 im Feldlazarett 5 des XV. Armeekorps an seinen bei Werwik am 30. Oktober erhaltenen Wunden unser lieber Korpsbruder
Di'. Julius Kosslei
Lehramtsassessor und Leutnant d. R. im Inf.-Regt. Nr. 136, Ritter des Eisernen Kreuzes 2. Kl.
Der C. C. der Starken!)ur£ia.
Nach langer Ungewißheit erbieltcn wir die schmerzliche Nachrichi. daß mein innigstgeliebier Mann, der treusorgende Baicr seines Kindes, unser lieber Sohn und Bruder
Heinrich Geist !V., Schmied
Reservist im Rcicrvereaimcnt 116, 11. Rotnp.
am 28. August bei Monzon, im 25. Lebensjahre, aus dem Felde der Ehre gefalle« ist,
11216 Die licsirauernden Hinterbliebenen:
Anna Geist geb. h'ofmann und Kind,
Familie Heinrich Geist I.
Ober-Widdersheiin, den 3. November 1914.
Danksagung.
Ich empfehle
Wasserdichte Schlaf- und Wäschesäcke Wasserdichte Westen, äMk. 12.—, luftdurchlässig u. doch wasserdicht u. warm. Vielgekaufter Artikel, ausserordentl. bewährt Lederwesten ä Mk. 34.—
Seidene Westen mit Wollfutter, wasserdicht, ä Mk. 28.—
Lungenschützer, echt Kamelhaar Dünne wollene Schals Schlauchmützen, seidene und wollene Pulswärmer Wollene Handschuhe Offizierhandschuhe mit und ohne Pelzfutter Gummimäntel für Herren und Damen Vorschriftsmäss. Feldflaschen u. Trinkbecher Essbestecke etc.
Gamaschen in Leder und Segeltuch 11100 Revolver mit Munition Reitzeuge und Pferdeausrüstung für Offiziere
H&agMSt ICiBbingev*
Seltersweg 70 Telephon 2022
Den Heldentod für das Vaterland starb im Feldlazarett in Billecourt nach schwerer Verwundung am 9. September unser innigst geliebter Sohn, Bruder, Schwager und Onkel
Theodor Gerhard
Tambour in der 4. Kompagnie infant.-Regiment „Kaiser Wilhelm“ Nr. 116
im Alter von 23 Jahren.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Heinrich Gerhard III.
Steinbach (Kreis Giessen), 4. November 1914.
Für die überaus zahlreiche Beteiligung und sür die Blumenspenden, sagen wir auf diesem Wege unseren herzlichsten Dank.
Im Namen der licstraucrndcn Hinterbliebenen:
Gtiwii Biitknbttg uni) Kinder.
Gießen, den 4. November 1914, 1UM
SDP?"
Danksagung.
Für die unS erwiesene liebevolle Teilnahme beim Hinscheidcn unserer lieben Entschlafenen
Frau Katharina Peter Ww.
sagen wir allen unseren innigsten Dank.
Tie iiancrndcn Hiiiterbliebcncu.
Jirfi liii svit 3Fahren an gelbl. Ansschlag nrii furchtbarem
HanLzilfkeri
Durch einönlb.St.Znckers Fftien(41c«lizln»l*Seire habe ich das Uebel vslllg be- seiiigt. H. S., Pollz.-Serg." iF» drei Slüiken, ä 50 Pf., M. I.— und M. 1.50.1 Dazu Zuckooh-Crcme (50 und 75-61). In der Universität.« Apotbckc,Hirich-Avotboke, bei Aug. Noll, <5. Lcidel, Bk. Kilbingcr, C. »ciinni, Emil Karn, Ernst 'Noll und W. Schräder, Drogerien. _ [103971s! _
Brunnenbau Itohrungenonj Purnji-Anlagen
billigst.
Am 22. August starb den Heldentod fürs Vaterland unser innigstgeliebier, unvergeßlicher, treuer Sohn, Bruder, Bräutigam und Schwager
Karl Wehn
Gcfr. d. Res. im Inf.-Regt. 116/11.
im 26. Lebensjahre. 07704
Die trauernden Hinterbliebenen.
I. d. N.: W. Wehn.
Gießen, den 5. November 1914.
?lm Riegelvfad52
Von Beileidsbezeugungen bitten wir abzusehen.
Gießen, den 5. Novomber 1914. Großer Steinweg 5,
11220
Danksagung.
Verwandten, Fremiden »nd Bekannten, so- wic den AlicrSgeuoffc» unseres lieben Eni- ichlgsenen sagen wir »ür die Beweise herzlicher Teilnahme während der langen Krankbeil, beim Hinlchcidcn und der Beerdigung unseres »euren Bcrewlgien den wärmsten Dank. Insbesondere danken wir noch dem Gesangverein „Germania' und den, Turnverein sür das Icpic Gel«ic und die unter ebrcnde» Worte» niedergeleglen Kränze. Tiesemistlmdenen Dank sagen wir Herrn Pfarrer .Kocbier für die am Grabe ge- sprochenen warmen und trostreichen Ä.-o^te.
Ernst RirolauS u. Frau, gcb. Horn.
Sictnbach, den 3. Slovember 1914. nm
(Hessen).
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