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Icljier Üubtoifl SSortb ein Sotm^ $etuj Helmut. 20 Dem Wirt !lS«u»ih Oiultau ltzrüg« ein Sohn. Heinrich ®Rtai:b Dem Schreiner Rnix'ls l^rrl Johann Hvlmain eilt Sohn Dem Schreiner Karl August Gäbisch ern Sohn, Walter August Lldolf. Dem Obcnraiiifmciftrr Wilhelm Löher ein Sohn, Heinrich. dem HilsSfeuernumn Job. Heuser ein Sohn. Hans. Dem stellver-- t-rtenbeu In tendanrur-Sekretär Karl Wctzberger eine Tochter, Viktoria 9[nun Marie Lina Paula.

Sterbe fälle: Ilugust 20. Friedrich Füller, 82 Jahre alt, Locher Straße 74. 23. Willi Erb, LMonlate alt, Neucn-- weg 48. 25. Albert Karl Trinthanrmer, Handlungslehrling. .1 b Jahre alt, Bnrggraben 9. 27. Abraham Grünebaum, Rentner, 66 Jahre alt, WestLlnlage 60.

Fricdbcrg.

Geborene: August 17. Dem Kansmann Wilhelm Moll ein Sohn, Wilhelm. 25. Dem Schuhmacherrneister Heinrich Lpper eine Tochter.

«terbesällc: August 26. Opper, 10 Stunden alt.

Grünberg.

Eheschließungen: Aug. 15. Karl Neeb, Finanzamts-- gehille, mit Emilie Kratz. Damenschneideri», beide in Grimberg. 23. Reinhard Lavv in Hertingshausen, mit Elisabeth Erbes in Grünberg. 26. Paul Peter Euler, Ehauffeur in Gießen, mit Marie Ried in Grünberg.

Geborene: Aug. 1.4. Dem Schuhmacher Johann Friedrich Gustav Seng ein Sohn, Gustav Traugott.

Sterbefälle: Aug. 16. Dorothea Müller, Wtve., 53Jahre alt. 22. Mathilde Fatun, 30 Jahre alt.

Langsdorf.

Geborene: Dem Landwirt Hermann Krämer eine Tochter, Minna.

Lautcrbach.

Eheschließungen: Aug. 3. Franz Heinrich Kans, Kauf­mann, mit Marie Katharine Schiebelhuth, beide in Lauterbach. 4. Georg Kurz, Fabrikarbeiter, nrit Marie Keitz, beide in Lauter­bach. 6. Heinrich Faust, Fabrikarbeiter, mit Marie Dietz, beide in Laüterbach. 20. Friedrich Wilhelm Huscher, Fabrik­arbeiter, mit Juliane Stamm, beide in Laüterbach.

Geborene: Juli 26. Dem städlischen Kanal- und Straßen­wärter Heinrich Bäuscher eine Tochter, Anna Elisabetha. 11. Dem Schlosser Ludwig Köhler ein Sohn, Friedrich. 13. Dem 'Fnhrknecht Johannes Roth eine Tochter. Elisabetha.

Ster des alle: August 13. Heinrich Stöhr II., Rentner,.

7. " Jahre alt. 15. Christoph Renker, landw. Arbeiter, 62 Jahre alt, von Angersbach.-17. Marie Schönhass, geb. Grob, Wwe., 81 Jahre alt. 20. Marie Schneider, geb. Becker, Ehefrau, 54 Jahre alt, von Maar,- 22. Gustav Jockel, Krcisstraß«!- meister, 56 Jahre alt. 26. Marie Oestrnch, geb. Fett, Ehefrau, 74 Jahre alt, von Allmenrod.

Lollar.

Eheschließungen: August 19. Johann Konrad Matterir. Kutscher in Gießen, mit Barbara Kumps in Lollar.

Geborene: August 9. Dem Wagner Ludwig Seipp VIII. Än Sohn, Walter. ^ 17. Dem Hüttenarbeiter Peter Preis ein Sohn, Friedrich.

Nidda.

Eheschließungen: Aug. 3. Adolf Lnpp, Maurermeister, mit Emma Mehring, beide in Nidda. 4. Karl Ludwig Hermann Schwarz, Oberniontenr in Wetzlar, mit Berta Runk in Nidda.

8. Gustav Adolf Spengler, Eisenbahnschlosser in Nidda, mit Ba- betta Anna Berta Stadler in Darmstadt. 18. Wilhelm Lttdwig Karl Heldmann, Obermonteur in Stadthagen, mit Lina Run? in Nidda.

Geborene: Aug. 5. Dem Taglöhner Heinrich Dörnis ein Sohn, Heinrich Wilhelm. 11. Dem Taglöhner Karl Betz ein Sohn, Gustav. 12. Dem Brunnenverwalter Ludwig von stiott- kap eine Tochter, Alexandra Josesina Katharina. 18. Dem Schuhmachern!eister Wilhelm Müller eine Tochter, Luise.

Verantwortlich für den gesamten redaktionellen Teil: Aug. Go eh.

Kirchheim-Teck. Einjähriges. Bei dem dieser Tage in Stuttgart abgebalkenen Einjälirig-Freiwilligen-Examen hat das Pädagogium twissenschaftliche Abteilung der Höheren Handels­schule) Kirchheim-Teck wieder einen vollen Erfolg erzielt, indem alle seine Kandidaten den Berechtigungsschein erhielten. Im Gegen­satz zu anderen Jnstitriten hat die Anstaltsleitung im Interesse der wissensckaftl, uich der kaufmännischen Zöglinge den Unterrichts­betrieb trotze der erschwerenden Verhältnisse aufrecht erhallen. Im Einverständnis mit der Oberschnlbehörde sind Einrichtungen getroffen worden, daß im Pädagogium auch Schüler ausgenom­men werden, welche das Einjährige oder die Primareife in den hiesigen staatlichen Anstalten Realschule oder Realprogymuaftum erwerben wollen. Schüler, welche für die betreffende Klasse noch nicht reif sind, werden im Pädagogium entsprechend vorbe- reiter. Für viele Elten: gewiß eine willkommene Gnrichtuug.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Auf Grund der vom Königlichen Krieg snrinisterinm unterm 21. August 1914 ausgestellten Grundsätze über Abgabe v ou Betriebsstoffen bestimme ich für den Bezirk des XVIII. Ar­meekorps mit Ausnahme des Festtrugsbereiches der Festungen Mainz und Coblenz Nachfolgendes:

1. Die große Bedeutung, die der Bersorgung des Heeres mit Betriebsstosjen für Explosionsmotoren beizumessen ist,

j wacht es notwendig, daß die Freigabe von Benzin usw. aufs äußerste eingeschränkt wird.

2. Die Freigabe vou Benzin^ Benzol und sonstigen leichtsiedenden .Petroleum- und Teeröl-Destillaten, die für den .Betrieb von Explosumisntotoren geeignet sind, darf, nur in beschränktem Umfange au die nachstehend bezeichueten Verbraucher staNfinden:

a) Feuerwehren, bl Krankenhäuser und Aerzte,

I o) Fabriken und sonstige Betriebe, die Heereslieferimgeul auszuführen haben, soweit sie hierfür Benzin oder Benzol nicht entbehren können und d' Bergwerke zur Speisung der Wetter-Slctwrheitslampen.

3. Den Gesuchen um Freigabe muß eine Bescheinigung des betr. Landrats nsw. über die Richtigkeit der gemachten An­gaben beigefügt sein. Die Beurteilung der Notwendigkeit der Freigabe bleibt jedoch ausschließlich dem stellvertreten­den Generalkommando überlassen.

)4. Der nur einmal gültige Freigabescheiu wird (Muster eines .Scheines ist beigrsilgt) auf eine bestimmte Menge lauten.

5-Etwa bereits ausgestellt« unbeschränkte Frei- l gäbe sch ei ne ohne Mengenangabe werden hiermit für ungültig erklärt und sind an das Generalkommando zurnck- zureichen. !

6. Freigabe von Betriebsstoffen für landwirtschaftliche M o t o r e wird besonders geregelt, Bescheinigung usw. wie zu Z. 3.

:7. Tie Zivilbehörden haben für geeignete Bekanntmachung der vorstehenden Verfügungl durch alle Ortspolizeibehörden und Amtsblätter zu sorgen.

8. Die Verkaufsstellen haben am Sonnabeudjeder Woche die Freigabe scheine» die vont Verkäufer des Benzins usw. einzubehalten sind, an die Inspektion des Militär-Luft- stnd Kraftfahrwesens in Berlin-Schöneberg einzusenden.

Nachstehend eine Anleitung für Vergasereinstel­lung für Spiritus-Brennstoff.

Frankfurt a. M., den 27. August 1914.

Der kommandierende General.

, Freiherr von Gall, General der Infanterie.

Anleitung

für Vergasereinstellungen für Spiritus-Brennstoff.*)

Zunächst muß für eine gute Anwärmung des Vergasers gesorgt werden.

Um nur reinen Spiritus venoenden zu können, bedarf es der Anbringung eines Benzin-Zwischenbehälters, welcher zum An­lassen oder Ankurbeln und zum Warmwerdeu des Motors dient. Ist dieses erfüllt, so wird durch eineu Zwischenhcchn vom Benzol auf Spiritus umgestellt.

Da der Brennstoffverbrauch bei Spiritus iu der Menge höher ist, als bei Benzol, ist es zu empfehlen, eine Mischung mit Benzol und Spiritus vorzunehmen: und zwar haben Versuche ergeben, daß man mit 7 0°/o Spiritus und 3 0«/» Be nzol-Zusatzdie besten Ergebnisse erzielt.

Bei vorgesagterMischung kann auch der vbengenamrte Zwischenbehälter für Benzin in Wegfall kommen. Auch wem: der Motor sich, im kalten Zustand beftndet, genügt eine einmalige Einspritzung in die Kompressiousräum«, unr den Motor in Gang zu bringen. Man läßi hiernach den Motor so lange auf der Stelle laufen, bis er sich genügend erwärmt hat, wonach das .AnkurbelU ohne Einspritzung von statten gtfrt.

Vergaser-Einstellung.

Je nach der Größe von Motor und Vergaser ist bei allen Konstruktionen der Brennstoffdüsen-Austritt nach Bedarf zu ver­größern, an Vergaserkonstrullione», die Zusatzlnft-Zuführung aus- weisen, ist selbige nach Bedarf zu vermindern, bis der Motor zum einwandfreien Laufen kommt.

Schwimmer sind nach Bedarf zu beschweren, ab« unbedingt nötig ist es nicht.

Bei Spiritus ohne Benzol-Mischung muß der Brennstoff- düsen-Austritt größer sein, als bei Aenzolznsatz-Mischung.

*> Vorstehende Anleitung! kann von Krastwagenbesitzern beim Generalkommando empfangen werden.

Bekanntmachung.

Betr.': Die landwirtschaftliche Winterschiile zu Lich.

Wir verweisen hiermit auf unsere Bekanntmachung im

Gießen« Anzeig« Nr. 203 über den Beginn der obigen Schule im Winter 1914/15 und beauftragen Sie, diese Bekanntmachung alsbald einigemal ortsüblich »«öffentlichen zu lassen und bei den Landwirten Ihr« Gemeinden, welche Söhne haben, die den land­wirtschaftlichen Berus «greifen wollen, auf Anmeldungen zum Schuleintritt eindringlichst hrnzuwirken.

Zugleich empfehlen wir möglichst bald, spätestens ab« bis zum 10. September d. I. eine Mitteilung an den Schulvor­steher, .Hern: Oekouomi«at Weitzel zu Lick, gelangen zu lass«:

1. über die Namen derjenigen jungen Landwirw Ihrer Ge­meind«!, welche in diesem Herbste in die landwirtschaftliche Wipterschule Lich eintreten wollen:

2. üb« die genau«! Adressen derjenigen Eltern, die zwar zum tzBlesnche der landwirtschaftlichen Schule geeignete Sühne besitzen, sich aber noch nicht entschlossen haben, fte die ge­nannte Schule besuchen zu lass«!.

Die Vollständigkeit der an Herrn Oekonomi«at Weitzel in Lich zu erstattenden Mitteilungen werden wir kontrollieren. Gießen, den 28. August 1914

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Br. Using er.

Betr.: Ausführung d« Reichsversicherungsordnung.

An dir Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir haben die Erfahrung gemacht, daß Sie den § IS ber Be­kanntmachung vom 22. September 1913 (Siehe Regierungsblatt 1913 Nr. 22 Seite 182) nicht genügend beachten. Mr bringen des­halb diese Bestimmung und unser Amtsblatt ohne Nr. vom 24. Ok­tober 1913 in Erinnerung.

Gießen, den 26. August 1914.

Großherzogliches Kressamt (Versich«ungSaMt> Gießen.

I. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Wir machen auf folgeickes aufmerksam:

1. Für Versicherte, die zur Erfüllung d« Wehrpflicht in Mo- bilmachungs- oder Kriegszeit«! eingezogen werden oder in dies«: Zeiten freiwillig nrftftäriiche Dienstleistungen verrichten, brauchen während d« Dienstzeit keine Befträge zur Invaliden- und Hiuter- bliebenenv«Sicherung «ltrichtet zu werd«i. Zur Aufrechterhaltung d« Anwartschaft w«den für die Dau« d« Dienstleistung Bei- tragswochen II. Lohnklasse augerechnet.

2. Für Versicherte, die durch den d«zeiftgen Kriegszustand ihre Beschäftigung infolge Schließung d« Geschäfte, Fabriken, Be­triebe usw. ausgeben mußten, in eine neue versicherungspflichtige Tätigkeit ab« nicht eingetreten sind, empfiehlt es sich, daß sie sich durch freie Beitragszahlung weiterversichern. Sie lausen barat nicht Gefahr, daß sie durch zu wenig geleistete Wochenbeiträge die An­wartschaft auf Rente v«li«en. Durch diese Weiterversicherung sichern sich ab« diese Versicherten auch für den Fall ihr« Erwerbs- Unfähigkeit eine höh«e Rente.

Gießen, den 26. August 1914.

Großherzogliches Kreisamt (V«sicherungsamt) Gießen,

I. B.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr/: Feldbereinigung Leihgestern: hier die Grenzregulkrnngen1 mit Großen-Linden, Ober-Steinberg, Watzenborn-Ster n- b«g und Schiffenberg.

Mit Entschließung vom 11. Juni 1914 hat Großherzogliches Ministerftmt des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe d«t Zuteilmrgsplan gib« diechen Nachbargcmarkungea Großen-Linden, Ob«--Sternberg, Watzenborn - Sternberg und Schisfenberg ftng^ogeuen Grundstücke auf iGrirnd von Artikel 36 des Feldbereimgungsgesetzes ftr d« Fassung d« Bekanntmachung vom 7, Juli 1906 sich vollziehbar «llärt.

Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt d« Ausführung (Ei- gentumSübmgangl den 1. Oktob« 1914 und überweise mft Wirkung von dies«n Tage den Beteiligten die Neuen Grundstücke

Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1. Meliorationen können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenmnmen werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränder­ung d« Zuteilung gefallen lassen, die infolge d« Aus­führung von Meliorationen, d« Anlage von Wegen, Grab«! oder aus sonstigen Gründen innerhalb d« Zeit der Aus­führung dies« Arbeften notwendig wird.

Ein hierdurch bedingt« Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentum« nach dem Bonitätsw«t v«gütet b^w, zu­geschrieben.

Friedberg, den 24. August 1914.

T« Großherzogliche Feldbereiuigu ngskommiffär: Schnittspahn, Kreisampnann.

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seine Entstehung, seinen Verlaus und seine Folgen darstellen werden, ein den Reiz des Unmittelbaren und Selbsterlebten widersviegelndes Erinnerungs­buch, das den Hauch schicksalsbanger Stunden atmet und in keiner deutschen Familie fehlen dürfte.

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