Ausgabe 
31.7.1914
 
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Neueste Meldungen.

Amtliche Meldung des Wolsschcn Telegraphen-Bureaus.

, Berlin, 31. Juli. S. M. der Deutsche Kaiser hat aus Grund des Artikels 68 der Neichsdersaffung das Reichsgebiet ! mit Ausnahme von Bayern in den Kriegszustand versetzt. Für Bayern gelten dieselben Bestimmungen.

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I Berlin, 31. Juli. Ans Petersburg ist die Nach­richt des deutschen Botschafters emgctrossen, daß die > allgemeine Mobilmachung in Rußland angeordnet worden sei. Daraufhin hat L. M. der Deutsche Kaiser den Zu­stand der drohenden Kriegsgefahr besohlen. S. M. der Deutsche Kaiser wird heute nach Berlin übersiedeln.

Frankfurt a. M.. 31. Juli. Als militärische Maßnahmen kommen bei drohender Kriegsgefahr in Betracht:

1. An der Grenze und zum Schutze der Eisenbahnen erforderliche Maßnahmen.

2. Berkehrsbeschränkungen der Post, des Telegraphen, der Eisenbahn usw. zugunsten des militärischen Bedarfes.

Weitere Folgen des Zustandes der drohenden Kriegsgefahr sind:

3. Erklärung des Kriegszustandes für das ganze Reichsgebiet.

4. Verbot über Veröffentlichungen von Truppenbewegungen und Verteidigungsmitteln. Der Kriegszustand ist gleichbedeutend mit dem Belagerungszustand in Preußen.

(Artikel 68 der Reichsversassung.)

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