Neueste Meldungen.
Amtliche Meldung des Wolsschcn Telegraphen-Bureaus.
, Berlin, 31. Juli. S. M. der Deutsche Kaiser hat aus Grund des Artikels 68 der Neichsdersaffung das Reichsgebiet ! mit Ausnahme von Bayern in den Kriegszustand versetzt. Für Bayern gelten dieselben Bestimmungen.
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I Berlin, 31. Juli. Ans Petersburg ist die Nachricht des deutschen Botschafters emgctrossen, daß die > allgemeine Mobilmachung in Rußland angeordnet worden sei. Daraufhin hat L. M. der Deutsche Kaiser den Zustand der drohenden Kriegsgefahr besohlen. S. M. der Deutsche Kaiser wird heute nach Berlin übersiedeln.
Frankfurt a. M.. 31. Juli. Als militärische Maßnahmen kommen bei drohender Kriegsgefahr in Betracht:
1. An der Grenze und zum Schutze der Eisenbahnen erforderliche Maßnahmen.
2. Berkehrsbeschränkungen der Post, des Telegraphen, der Eisenbahn usw. zugunsten des militärischen Bedarfes.
Weitere Folgen des Zustandes der drohenden Kriegsgefahr sind:
3. Erklärung des Kriegszustandes für das ganze Reichsgebiet.
4. Verbot über Veröffentlichungen von Truppenbewegungen und Verteidigungsmitteln. Der Kriegszustand ist gleichbedeutend mit dem Belagerungszustand in Preußen.
(Artikel 68 der Reichsversassung.)
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