Kr. M
Drittes Blatt
Erscheint mit Ausnahme d-S S»nntagS,
Jahrgang
Die „«tetzener ^amiliendlätter" werden dem
.Anzeiger" »iernral wöchentlich beiqelegt, bas „Xreirbtatt für den Ilreir Sietzen" zweimal wöckienckich, Die „landwirtschaftlichen seil- fragen" erscheinen monallich zwcnnal.
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhejjen
Samstag, 27. Juni
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'scheu Uinversitäts - Buch- und Steindrrlckerei. R. Lange, Gießern
Redaktion, Erpedition und Druckerei: Schul« st rage 7. Ervednion und Verlag: Redaktwn:e-s^I12. Lel.-ÄdruAnzelgerGleßen.
Aus Liegen.
Erwerb der Solm^BrannfelSschen Braunkohlengruben in der Wetterau.
Der Zweiten Kammer ist eine Regierungsvorlage zugegangcn, in der cs heißt ;
Ucber den Erwerb der in der Wetterau gelegenen Fürstlich- S«lmS--BrairnfeIsschen Braunk'HIengruben durch den Staat Tft seit fuhren verhandelt irvrdcn. Die fürstliche Verwaltung hat'erTreu- lichmwekse stets aut oem 'Standpunkt gestanden, im ststall- eines Verkaufs die Gruben am F'ebstcn ttl das sigemnm des Staates übergehen zu lassen, Nachdeln die schwebenden Verhandlungen Mehrfach zum Stillstand gelangt waren, kamen sic erneut in Gang, als während der letzten Jahre namentlich außerheftischc Jnteresjcnteu an die iürstliche Verwaltung mit Kansangebaten herantratcn. Ein Wechsel im Eigentum des fürstlichen Grundbesitzes kannte für den Staat bei der unmittelbaren Nähe seiner eigenen oberhcssischen Grubenfklder an sich nick» gleichgültig sein. Neben den umnittclbaren wirtichafklichen und techliisckxm Vorteilen, die eine solche Bereinigung der staatlichen und fürstlichen Felder in einem einheitlichen Betriebe zur Folge hat, ist es vor allem die stets wachsende vvtkswirtschastlichc Bedeutung der Eleklrizftäl auf ihren verschiedenen Anwendungsgebieten, die es rechtfertigt, die vorhandenen Kohlenschätze in staatliches Eigentum stberzuiüh- rcn. Begegnen sich insoweit die Beweggründe der Regierung mit den gleichgerichteten Bestrebungen anderer Bundesstaaten, so bestand für das Unterzeichnete Ministerium daneben ein besonderer Anlas; zu einem Anlaut der Kohlenfclder aus dem Grunde, weil es der steigende Strombczug durch das Uebcrlandwerk der Provinz Oberhessen wünschenswert macht, sich entsprechend «*nt Liesernngsvertrage mit der Provinz für das staatliche Kraftwerk einen für alle Fälle ausreichenden Kohlenvorrat zn iiidern. Die Regiernng ist daher mit der Fürstlich solms-Braunfelsschen Verwaltung über den Erwerb der fürstlichen Kohlenbergwerke und.Grubensclder einig geworden, nachdem man sich über angemessene Ucbcreignungsbedingungen verständigt hatte, Hiernach werden die fürstlichen Berggerechrsame Wölfersheim lGrubcnseld in einer Ausdehnung von etwa 350ha), Weckesheim lGrnbcnseld von etwa 368 das,
WckhelmshoNnung Grubenscll) von etwa 862 du),
Barbara lGrubcnseld von etwa 7 ha),
Birklar (Grubenscld von etwa 119 ha), dünge» lGrubenreld von etwa 195 ha; zum Preise von 369090 Mk. aus den Staat übergehen. Anher den eigentlichen Grubenielher» werden auch die den iürfllichen Betrieben dienenden Gebäude i Fabrikgebäude, Grubengcbäude, Verwaltungsgebäude usw. , Betrtebsanlagen, Vorrichtungen, Grundstücke und Rechte aut den Staat übereignet.
Der Kaufpreis ist vor allem nach der Menge der in den Feldern ruhenden gewinnbaren Kohle bemessen. Ueber diese Kohlcn- nrcnge liegen Gutachten zweier Sachverständiger vor. Die hiernach festgestellten Vorräte wurden mit dem Werte in Ansatz gebracht, den die vorhandene Kohle in der Erde besitzt. Daneben wurde bei der Bemessung des Preises auch die Tatsache berücksichtigt, daß die sürsstiche Verwaltung die Pensionslast für Beamte zu tragen hat, die der Staat nicht Wecker be lästigen kann.
Nach dem llebereinkomvien mit der fürstlichen Verwaltung ist ein Teil, des Kaufpreises in Höhe von 209009 Mk. alsbald in bar zu entrichte». Er ist durch Anleihe auizubringen. Der Rest des lErtrerbspreises soll im Wege allmählicher Abrcntnng in der Art abgetragen werden, daß der fürstlichen Verwaltung während der Jahre 1915 bis 19-14 30 Annuitäten von je 6050 Mk. zuilirhen, die zu diesem Zweck alljährlich in Kavitel 114 des Hanptvvr- anschlags in Ausgabe eingestellt werden sollen.
Um den bar anzuzahlenüen Betrag von 200 000 Mk. im Wege des Staalskredits slüsfig zu mack«», soll in de» Nennbetrag, der •Zur Beschaffung der Geldmittel notwendig sein wird, eine Anleihe zu dem Zinsfuß ausgenommen werden, welcher der jeweiligen Lage des Geldmarkls entspricht. Diese Schuld soll in der Art getilgt werden, dah Mittel zum Ankauf einer entsprechenden Anzahl von Schuldverschreibungen durch den bauptooranschlag der Staats-Einnahmen und -Ausgaben bestimmt und demnächst verwendet werden. Dem Staat soll das Rech! Vorbehalten bleiben, die Anleche ganz oder teilweise auch zur Rückzahlung des Kavitachetraqs in bar zu kündigen. Dagegen soll den Gläubigern der Slnleihe ein Siiit« digungsrecht iricht zustehen.
Mit Allerhöchster Genehniigung Seiner Königlichen .Hoheit des GrohherzogS beehrt sich das »ickerzcichnete Ministerium an die Landstände des Großdcrzogtums, und zwar wegen der Eilbedürftigkeit gleichzeitig an die Erste und an die Zweite Kammer das Ersuchen zn richten, gegenwärtiger Vorlage die landständischc Zustimmung zu erteilen.
In einer weiteren Regierungsvorlage ersucht die Regierung, die Ermächtigung zur Erweiterung des Kraftwerks noch in dieser Tagung zu erteilen. Ter Ausbau des Kraftwerks macht es notwendig, ein drittes Maschinen- a g g r e g a i aufzustellen. Für dieses ist eine Leistungsfähigkeit von etwa 3000 Kilowatt vorzusehcn. Ferner muß ein dritter Kessel beschafft werden Daneben ist cs erforderlich geworden, einen zweiten Kühltnrm zu errichten. Im Zusammenhang mit den neuen Maschinen müssen endlich neue Rohrleitungen und neue Schaltanlage» ansgcfiihrl werden. Welcher' Aufwand für alle diese Neuanlagen im einzelnen vorzusehen ist. bleibt zweckmäßig nälzcrer Mit- teilnng an die Ausschüsse Vorbehalten. Insgesamt werden die Reuanlagen sowie die hierbei erforderlich werdenden Banarbeiten eine Gesamtsumme von eliva 250000 Mk. erfordern. Dieser Betrag soll im Wege des Staalskredits flüssig gemacht werden.
Die Hundesteuer,
Abg, K o r e l l - Angenrod stellte in der Zweiten Kammer folgenden Antrag;
Ich beantrage zu Artikels folgenden Absatz2: Die Steuerbefreiung nach Artikel 3 tritt auch hier ein, wenn der vom Haus- haltuiigsvorstand anzumeldenüe Hund unentbehrlich notwendig ist zur Ausübung der Hut im Sinne dieses Artikels.
Kirdtc »ttifc Schule.
Warum Wack-r ans den Inder kam.
Es ist eigentlich eine müßige Frage. Denn, von der ZenirümSpresse, der in diesen, Falle die Einsalt zur Pflicht geworden ist- weiß alle Welt, daß dos Berdammungsurteil die Sätze aus jener Essener Rede trifft, die die bischöfliche Autorität in nichtrelrgiosen, also besonders politischen Dingen l e u g n c n , die zugleich auch die Grundlage dersoq Jnterkonscssionalität der Zentrumspartet bilde,,. Die Zentrumspresse hat ja den Bcr,uch gemach-, -heo o- gische Jrrtnmcr" vorzuschutzen, aber s,c ha bis setzt auch nicht ein Iota von dieser irrigen Theologie w.tte, en können. Dagegen scheint ,nan aus Rom so allmählich die Bestätigung dafür zu erhalten, daß d»c obige Lehre
aes Zentrumsstrategcn und nichts anderes indiziert worden st. Der römische Korrespondent der „Tügl. Rundschau" macht nämlich auf eine Publikation in den „Cahiers Ro Mains" und der „llnita cattolica" vom 21. Juni ansmerk l'am, der offenbar die Denunziationsschrift zu gründe liegt, die das Schicksal der Wackerschen Arbeit her- ocigcsührt hat.
Darin werden nun die falschen Lehren Wackers deutlich bloßgelegi. An erster Stelle wird getadelt, daß Wacker die Gewalt des Papstes und der Bischöfe widcrrccht lich einzuschränken suche, um einer unerlaubten Ungc- bundcnhcit das Wort zu reden. Die Leugnung des Eln- mischungsrechts der kirchlichen Autorität in politischen Fragen wird als der gefährlichste und verderb- iichste Irrtum angesehen. Es wird weiter aus die un- gcheuerlichen Folgen solcher Lehre aufmerksam gemacht, auch wird Herrn Wacker ganz unverblümt „unkatholische Gesinnung" vorgeworsen. Zusammcnsassend werden dann den Wackerschen Lehren, daß der katholische Politiker von der geistlichen Autorität unabhängig sei, daß der katholische Politiker keine konfessionelle Politik machen könne, daß auch die Presse unabhängig sei, ferner, daß es den katholischen Politikern erlaubt sei, sich auf dem Gebiete der Politik dem Gehorsam der geistlichen Aulorität zu entziehen, endlich, daß der Staat den Katholiken die Ausübung des parlamentarischen Mandats verbieten könne, wenn die geistliche Behörde den katholischen Politikern Verhaltungsmaßregeln erteilt — all diesen Wackerschen Lehren werden die entgegengesetzten Lehren Leos XIII. und Pius X. in ihren Enzykliken „pascendi", „singulari qua- dam", „immortale Dei", „sapienliae Christianae" usw, gegcnübergeftellt. Da nun die Jndexkongr.galion die Indizierung beschlossen hat, so ist kein Zweifel, daß sie sich oic Srilit der Denunziati-'nsschrift zu eigen gemacht hat. Braucht da noch ausgesprockien zu werden, daß mit Wacker die ganze „Kölner" Richtung samt dem Zentrum getroffen ist?
Univefsitäts-Nacririctsten.
— Der ordentliche Professor in der Berliner philosophischen Fakultät, Wirkliche Geheime Rat Dr. Alfred von derLeyen begeht am 28. ds. Mts. seinen 70. Geburtstag.
— Die Universität zu Breslau weist in diesem Semester 2813 immatrikulierte Studierende auf. Dazu kommen 414 Hörer. Die Gesamtzahl der Berechtigten ist mithin 3227.
— Der Dozent für Geschichte der antiken Kunst an der Technischen Hochschule zu Dresden, Professor an der Akademie der bildenden Künste daselbst, Tr. phil. Paul H e r r m a n n, ist zum .Honorarprofessor in der Allgemeinen Abteilung der Technischen Hochschule ernannt worden.
— In Bremen ist am 23. ds. Mts. der a. o. Professor der inneren Medizin an der Universckät Halle a. S„ früher Direktor der medizinischen Poliklinik, Dr. mcd. Eberhard N e b e l i h a u im -50. Lebensjahre g e st o r b en. Professor Nebelthau, geboren zu Bremen, promovierte 1888, wurde am 1. Oktober 1889 Assistenzarzt an der Marburger medizinischen Klinik unter Prof. Mannkopf, habilitierte sich ebenda im Herbst 1894, wurde später Oberarzt der medizinischen Klinik, 1898 a. o. Professor und siedelte im Jahre 1900 nach Halle über. 1907 wurde er krankheitshalber von den amtlichen Berpslichtungen entbunden.
Gietzener Strafkammer.
Gießen, 26. Juni.
Verworfen
wurde die Berufung des W. M. II. in Homberg, da er trotz ordnungsmäßiger Ladung nicht erschienen ist. Er war vom schössen- gerichl Homberg zu einer Hattstrasc von 6 Tagen verurteilt worden, weil er der Unterhaltspflicht gegen seine Famülc nicht nachkam.
Zehn Tage Haft erhielt der schrcincrgeselle H. aus Alsfeld au, Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechendc Urteil Gr. Schöffengerichts Alsfeld. Derselbe kam der Aufforderung der Gr. Bürgermeisterei Alsfeld, sür den Unterhalt bzw. das Unterkommen seiner Familie zu sorgen, nicht nach Ter Angeklagte bestritt in der heutigen Verhandlung selbst nicht, daß er in der Lage ist, der Aut- sorderung nachzukommen, zumal er jetzt gar kein Wirtshaus mehr besuche.' Die Solidität beruht natürlich nicht, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, aus der eigenen Entschließung des Ange- klagicn, sondern auf dem an die Wirte gerichteten Trinkocrbot.
Eine MarkGeidstrafc erhielten zwei Arbeiter, G. und Sch. aus Leusel, weil sic sür einen Kaufmann in Alsfeld am Bahnhof daselbst Kohlen ausluden gegen dass Verbot des Bahnhofsvorstehers, da der Frachtbrief noch nicht cingclöst war. Der dritte Arbeiter Oe. erhielt wegen der gleichen Ucbertrctung zwei Mark Geldstrafe. Erschwerend kam für ihn in Betracht, daß er sich weigerte, dem Bahnhofsvorsteher seinen Namen anzugeben.
Zurückgewiesen wurde die Berufung des Gastwirts D. in Homberg gegen das ihn zu fünf 'Mark Geldstrafe verurteilende Erkenntnis des Großh. schössengcrichts Homberg. Derselbe hatte am.26. Oktober v I. >m Saale seiner Wirtschaft das Tanzen junger Leute zu einem Orchestrivn geduldet, ohne krechaintliche Erlaubnis und ohne den gesetzlichen Stcmvel zu entrichte».
Freigcsprochcn wurde der Kausmann K. aus Frankfurt a. M. von der Ueber- tretuilg im Oktober v. I. bei eingetretcner Tunkelbeck am Aus- gange von Butzbach dos hintere Kennzeichen seines Automobils nicht beleuchtet zu haben. Tic Jdcncktät des nichtbeleuchrrtev Autos mit dem des Angeklagten konnte nicht nachgewlcsen werden.
Zu 50 Mark Geldstrafe wurde der Arzt Tr. med. W. in Bad-Nauheim verurteilt, weck er bezüglich einer früher bei ihm bediensteten Schwester an deren nachmaligen Eher, einen Arzt in Salzungen, schrieb, dieselbe gehöre weder in ein Sanawrium noch in ärztliche Dienste. Er war nicht um Auskunft angegangen ivorden.
Verglichen
wurde eine Privatklogc zwischen einem Bad-Nauheimcr Bauunternehmer und einem Tapezierer unter der Bedingung, daß der im heutigen Termin nicht anwesende Privatbeklagte bis 3. Jul, l. I. schriftlich bei Privatkläger zurücknimmt.
Gerichtssaal.
Büdingen, 22. Juni, (Schöffengericht.) Der Steinbruch- arbecker F. H. tz. aus Berlin, zuletzt in Düdelsheim wohnhaft, hatte dem Kausmann Wilh. Traumüller in Düdelsheim, wo er vorübergehciid wohnte, Kleidcrstossc im Werte von ca, 30 Mk.
ntwendct und teilweise einem Schneider ^zum Ansertigcn eines Anzugs für sich gebracht. Ten anderen Teil hatte er II» Einverständnisse seiner Braut, der Dienstmagd M. L. in Düdelsheim, -n deren Bette versteckt, wo die Stoffe bei der Haussuchung gc- unden wurden. Weiter entwendete er den Val. Scibert Ehcl. von Lindheim, hei denen er am dritten Psingsttage mit seiner Braut zu Besuche weilte und bewirtet wurde, ein Zwanzigmarkstück aus einem unverschlossenen Vertiko. Er wurde zu einer Gesamt» gejängnisstrasc von zwei Monaten verurteilt Seine Braut, die außer der Hehlerei den Fr. H. Zinn Ehel. in Düdelsheim gelegentlich des Milchholens kleinere Geldbeträge aus einem oisencn, aus dem Küchenschrank stehenden Tovie entwendet hacke, wurde zu einer. Gcsamtgcjängnisstrase von einer Wackre verurteilt. Das Schöffengericht wird sie zum bedingieu Strasauft'chub empschlen. — Als Pseisenmarder stand der Milchkutscher G. B. von Düdelsheim ,vor Gericht, er hatte bei drei Milchlicfcranten seines Dicnst- bcrrn aus deren Wohnungen je eine kurze Preise zum Rauchen ruh rechtswidrig angecignet. Weiter lratic er dem Landwirt K. P. Klink in Düdelsheim aus dessen Behausung, als er sie gelegentlich eines Geschäftes betrat, aus einem unverschlossenen Schrank den Betrag von i,50 Mk. cntivendct. Er wurde zu einer Gesamtgcsängnisstrase von acht Tagen verurteilt. Das Schösfcn- gericht wird den Verurteilten zum bedingten Straiausschub cmv- seblen. ~i Gegen drei Walzbrüder wurden sotgcnde Strajen wegen Beckelns Erkannt: 1. Arbeiter S. W. von Lingclbach l4 Tage Hast. 2. Schreiner H. Sch. von Glogau l Woche Hast, 3. Kuvicr- rchmied F. B. von Aachen 4 Wochen Haft. — Der Taglöhnee G. H. und der Tienstniann A. Tr, beide von Büdingen, hatten »ach Beendigung einer Tanzmusik im Balenrinschen Saale in Büdingen am 2. Pftngstseiertage den Taglöhner F. G. von Büdingen, mit dem sie schon vorher Streittgkcitcn hatten, körperlich mißhandelt, indem ihn H. zu Boden warf und schlug, T- eilte dann hinzu und schlug ebenfalls mit der Hand aus C. ein, der blutende Kratzwunden davontrug. H. erhielt 10 Tage Gefängnis und T. 30 Mck. oder 6 Tage Gesängnis. — Tic Taglülmcr H. G. und W. R., beide von Rinderbügen, sollten den Brand der Schutz- Hütte im Büdinger Wald aus Fahrlässigkeit verschuldet haben, auf Grund der Beweisaufnahme konnte keine fahrlässige Brandstiitung scstgcstellt werden und erfolgte Freisprechung. — Die Schülerin K. SS. von Büdingen erhielt wegen Diebstahls die strafe des gerichtlichen Verweises. — Der Viehhändler S. H. von Düdelsheim hatte gegen einen amtsrichterlichen Strafbefehl wegen Ueber- trctung der Gewerbe-Ordnung rechtsgültig Einspruch eingelegt, da nicht nachgewiesen werden konnte, daß der Angeklagte sein Gewerbe als Viehhändler am fragt. Tage in Orleshausen ausacübt halle, erfolgte Freisprechung. — Ter Landwirt H. Sch. von Burgbracht hatte wegen unentschuldigten Fernblechcns von einer ordnungsmäßig bekanntgemachten Feuerwchrübung einen amtsrichier- lichcn Strasbcsehl erhallen. Seinen rechtsgültig eingelegten Einspruch gegen denselben nahm er vor Beginn der Hauptverhandlung zurück und wurde mit den Wecker enlstandenen Kosten des Ver- sahrens belastet. — Die Gastwirte Ehr. Schw. und Ö. K., beide von Büdingen, hacken gegen die gegen sic ergangenen amtsrichterlichen Strasbeschle rechtsgültig Einsvruch erhoben. Sic sollen geistige Getränke trotz Verbots an auf der Trinkeiliste stehende Päckonen verabreicht haben. Die Hauptverbandlung wurde zwecks weiterer Beweiserhebungen ausgcsetzt.
vermischte«.
"" Hausfrau hüte dich; I. Ein Kind, welches dir anvertraut ist, auch nur für kurze Zeck allein zu lassen! 2. Ein .Kind am offenen Fenster sitzen zu lassen! 3. Kochende Flüssigkeiten, heiße Bügeleisen, Streichhölzer, dort binzustcllcn, wo Kinderhände darnach greisen können! 4. Giststossc frei stehen zu lassen! 5. Gist- stosse so auszubewahrcii, daß ein Irrtum möglich ist! 6, Flaschen, Gläser, Töpfe zu benutzen, die du nicht vorerst gründlick; gereinigt hast! 7. Kupferne oder messingene Kochgeschirre zu benutzen, lvenn sie nicht gul verzinnt sind! 8. Estwaren, besonders Fleisch, unver- dcckt stehen zu lassen oder in beschriebenes oder bedrucktes Papier einzupacken! 9, Petroleum oder Spiritus in bremiendc Lampen oder Kocher zu gießen. 10. Brennendes Fett mit Wasser löschen zu wollen! Bedecke die Flamme, daß keine Luft zutteten kann, so erlischt sie! 11, Die Petroleumslammc so einzudrchen, daß sic zu schwach, oder so auszudrehen, daß sic zu hoch brennt! 12, In der Nähe einer ossenen Flamme, bei Feuer und Licht mit Terpentin, Flcckwasser, Benzin, Petroleum zu hantieren! 13. Die Klappe am Ofen zu schließen, so lange Brcnnstoft im Ösen ist! 14. Mit ossener Wunde an Hand oder Finger, und wäre sie auch ganz unbedeutend, zu wirlichasten! Die Wunde muß wegen der Reinlichkeit und baldigen Heilung mit einem Verbände versehen sein!
* Vor dem Untersuchungsausschuß über den Untergang der „Empreß os Jreland" sagte ein Schiffsarchiteki namens John Rcid aus, daß seiner Ansicht nach das Steuerruder der „Empreß of Jreland" nicht groß genug war, um das Schiss leicht steuern zu können. Er fügte hinzu, daß nach seiner Meinung die „storstad" nur eine wasserdichte Abteilung der „Expreß os Jreland" verletzt habe und daß das Wasser in die anderen Teile des Schisses eindrang, weil die Scho tien türen und die Luken nicht geschlossen waren. Dagegen sagte ein Vertreter der Firma, die die „Empreß of Jreland" gebaut hat- daß das Steuerruder besondere Vorzüge hatte. Die Zeugenvernehmung war damit beendet und cs beginnen nun die Plai- doyers,
— Ocfscntliche Tennisplätze in London stehen dort in nicht weniger als 43 Parks und össenUichcn Plätzen zur Verfügung. Die Benutzung der Plätze, deren Verwalwng dem Grasschastsrat untersteht, ist grundsätzlich frei sür lebcrmann, abgesehen von eckttgen viejbenutzten Tagesstunden. An Viesen kann aber auch jeder „rcgistered Player" lecknehmen, und hierfür Ivird nur die Eintragung in eine Liste gegen Hinterlegung von 0,50 Mk. sür die Saison verlangt. Balljungen stehen aus Wunsch zur Verfügung und müssen mit mmdestens 20 Pig. für die Swndc bezahlt werden. Für Turnierzwecke stehen besondere Anlagen zur Sser- iügung. Trotz des sehr beträchtlichen svielbctriebs und der Ilcbcr- iüllung zu bestimmlen Zecken kommen keine nenncnslvcrlen Klagen vor. — Das geht also au; dem englischen Rasen vor. Sollte sich ähnliches nicht lvenigstcns auch aut deutschen! Kicsboden durch einigermaßen wohlhabende Städte zur Freude der Büpgerschait schassen lassen? Dann wäre der Tcnnisspori jedenfalls plötzlich nicht mehr unerschwinglich teuer.
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Liebhaber einer Flasche amten Bieres verlang, ansdrückl
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