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Zwettez Blatt
Erscheint tigüch mit Ausnahme deS EonotogS.
Die .fMüljtnbStttT" werden dem
.StnjojM* viermal woehentlich beigelegt, das „Kreisfe&H fSr den Kreis Hießen" zweimal wöcheurlich. Die „raudiollttchastiiebe,, z«l- ftngen" erscheinen monatlich zweimal.
m. Jahrgang
ietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
5rettag. 1.9. Zuni
Rr>tatwnLdruck und Verlag der Brübl'scheu Unwerfitäts - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: S-ZAbl. Redaktion: 112. Tel.-Adr.: AnzergerGießen.
hessische Zweite Aammer.
rb, D a r m st a d t, 18. 3tuti.
Dm Regierungsrrschc: Staatsminsster Dr, ». Ewal d, Finanz- nttmfrer Dr. Braun, Ministei des Innern v, Homo erg k, SttUttsrat. Lordachcr.
Präsiden! Köhler crüsinei die Sitzung um 9>/4 Ilhr Tas Laus setzt die Beratung über di« Regierungsvorlage, bctr, die Revision der OrdenSgcsetzgedung fort Abg. Tr, Schmitt (Zentr.) erinnert daran, daß sein Antrag aui Revision der Ordensgesetze schon aus dem Jahre >911 stammt. Nach zwei Jahren hat dann die Regierung den Gesetzentwurf vorgelegt der sich genau <ru chre Antwort aus den Antrag beschrankt und nichts neues bringt. Wenn man da wagt, zu sagen, das Vorgehen der Regierung sei überstürzt und die ganze .Beratung eine übereilte Sache, so beleidigt man damit sowohl die Regierung, wie die Bolksvertreinng, Das Verlangen der hessischen Katholiken nach der Reviiion der Ordensgesetze datiert schon mehr als neun Jahre zurück. Das bischöfliche Ordinariat Holle schon im Jahre 190fc> an die Regierung da-- Ersuchen um Revision gerichtet, mid nur mll Rücksicht mit die großen anderen Gesetze, besonders die Revision des Wahlgesetzes, haben wir unseren Wunsch zurück- gedrängt. Wir haben dos Ovscr im Interesse der Allgemeinheit «bracht und dafür verdieuen wir keine Angriffe, sondern Anerkennung. Wenn wir für das Zustandekommen der Vorlage ar beiten, so tun wir das. weil es sich um die dringendsten Bedürsnissc der Kirche hanoell Wenn die Vorlage abgelchnt würde, hätten rau bei den nächsten Wahlen nicht nöllg, irgendwelche Agitation zu treiben. Tenn die Tatsachen allein würden genügen. Latte» mir je die 'Atnicht gehabt, mit unserem Antrag ein volitisches Geschält zu machen, so hakten wir nicht eine Milderung, sondern die Abschaffung der früheren Ordensgesetze beantragt. Und dadurch, daß wir uns aus linscren Antrag beschränkten, woUtcn wir alles tun, was möglich war, um den konfessionellen Frieden zu wahren! Ter Redner geht nun aus die Vortage näher ein und besonders aui das, was sie iür die Katholiken bietet. Er weist daraus hin, daß das, was die hessischen Katholiken jetzt durch die neue Novelle bekommen sollen, in Preußen schon soll langen Jahren Gesetz ist. Schon in den Jahren 1880 und 1886 wurden in Preußen Revisionen der Maigeietzc oorgenommen und 1887 folgte eine dritte Novelle, durch welche die Orden für Seelsorge und Krankcnvslcge sreigegeden wurdcv Selbst wenn die fetzige Vorlage Gesetz wird, werden die Katholiken in Lessen noch lange Nicht so gestellt sein, wie schon seit Jahrzehnten in Preußen. In Preußen sind längst alle Schulorden zugclassen: nur müssen jetzt noch darum jammern, daß man uns nur die Möglichkeit gewähren soll, daß nur ein einziger Orden zugelchscn wird. Der Redner geht dann aut die Anträge Korell näder ein. Durch den Antrag Korell in betresi der Englischen Fräulein ivürde noch eine Verschlecht rung des bestehenden Zustandes cmireten, Ter Redner hat schon einmal aui die verschiedenartige politische Auffassung des Abg. Korcll- Jngelheim innweilen müssen. Dieser hat in Alzen-Bingen im Wahliamv, mit den Narionalliberalen gestanden. Während der natwnallibcralc Kandidat es ablehnte, eine bindende Erklärung bezüglich, seiner Stellung zur Ordensfrage abzugcbcn, lull sich Wg, Korell öfseilllich als Gegner aller Ausnahmegesetze bekannt. Und heute? Ein 'Abgeordneter, der so seine politischen Ansichten , ändert, kann doch keinen Anspruch daraus erheben, ernst genonimcn - zu werden Das Institut der Englischen Fräulein besteht in Mainz bereits seit 1760, in den anderen Städten jedensalls schon vor den, Jahre 1874, sie untren also schon vor Inkrafttreten der Simulion- tchule und der Volksschule da Und die Gesetzgebung hoi sich gegen die Englischen Fräulein gerichtet, nicht die Englischen Fräulein gegen die Geictzgebiaig. Selbst die Regierung in der srairzösischen Revollmonszeii und die Klubbisten hoben es nicht gewagt, gegen die Englsichen Fräulein vorzugehen. Es ist reine Phantasie, daß ein Amrag o.er irgend eine Anregung ersolgi loärc, die Englischen Fräulein sollten in Mainz ihre Prüfung ablegeu. Äic Lehrer,,inenprüfungen erfolgten früher dort, bevor der Staat eine Anstalt für das Lehrerfnneneramen besaß. Wenn der diesbezügliche Antrag Korell angenommen würde, dann hätten wir ein Ausnahmegesetz gegen die Englischen Fräulein, wenigstens bis zur Revision des Vollsschulgesetzes, Tic Privatschnle der Juden und der Protestanten 1 alten dann ganz andere Rechte, als die der Katholiken, sowohl aus den Bemerkungen des Abg, Lutz, wie denen des Abg, Stephan habe ich entnommen, daß mau immer noch Bedenke» bat, der Zulassung des zloeiten Ordens für die Seelsorge zuzustimmen, trotzdem inan ganz genau weiß, um weichen Orden es sich handelt und daß nur die Dominikaner, Franziskaner, Benediktiner und Oblaten dafür in Betracht kommen können. Man spricht davon, daß wir Nicht zusriedeu seien mil der Vorlage, Wollen Sic mir zumuteii, meine Herren, daß ich mich für völlig befried,gi erklären soll mit einer Vorlage, in der loir ganz auf die Gnade oder Ungnade des hessischen Ministeriums an- oewiesen sind? Abg, Ulrich ruft: Sehr richtig!) Die Regierung steht dock, den Liberalen viel, viel näher als uns. tAbg. Ulrich: Ra. na!) Was wir schoii miieinander durchgemrnht haben, das wissen Sie ja! ,Abg, Ulrich: Früher haben Sie j, manche Husaren- rille gemacht, die machen Sic jetzt Nicht mehr!' Ich bin trotz niemer 59 Jahre im Notfall auch letzt noch dazu bereit ltzeiter- keit.) Ter Redner erklärt, wenn das Haus den Antrag Korell betreffs der Englischen Fräulein in der vorliegenden Fassung annehme, dann würde die Zeillrumstraktion geschlossen gegen das ganze Gesetz Ammen. Um dem Volke wenigstens für cm Menschenalter ähnliche Angriffe zu ersparen, wie sie uns jetzt zuteil werden, beantrage ich zu Art. I. Pos. 3, den ersten und zweiten Absatz anzunchmen, dagegen den Antrag Tr. Stephan aus Strich der Worte „und Offenbach" hinter dem Satz: ,,Tie Errichtung einer neuen Niederlasiung in Bensheim" abzulchnen iciid d,e beiden Worte nach dem rüdlnßantrag bestehen zu lassen. Weiter deaniragc ich den «atz: „Unter denselben llmsländen kann in Mainz eine neue Niederlasiung der Benediktiner gestallet werden", Ter Zusotzantrag Stephan könnte angenommen werte» Es würden dann sie Bensheim und Ottenbach die von der Regierung und dem ganzen Hause nicht beanstandeten Kapuziner sich mederlassen können und die Möglichkeit geben, ln Main» eine Niederlassung der Benediktiner zu errichte» Wir ivürdeu dann auch mll dem Zusatzantrag Tr, Sterl an einverstanden sein: „An ,edem Orte, an welchem eine Niederlassung eines seelsorgeordens besteht oder gcüallei werden kann, dar, mit Ausnahme von Mainz nur eine einzige Ordensnicderlaffung zugelassen werden." Abg. Korell habe be- hauptek, die Erregung in der euangelischcn Bevölkerung ict ohne tete Organisation entstanden und nicht der Evangelische Bund, sondern zwei naiioiialliberalc Blätter in Mach; und Darmstadt 1 ätten den Hauptkamv, gefühlt. Aber den Zuschristen dieser Pläner sah man die Ohren des Evangel. Bundes deullich au. Van einem Mitglied desselben sei ihm süngst ein Zirkular des Bundes mit einer Zuschrist zugegangcn. worin der Betreuende seiner Empörung darüber Ausdruck gibt, daß sich eine kleine rochar von 'tuten kein Genüssen daraiis »rache, das friedliche Zusammenleben der beide» Konfessionen NI Dissen zu'stören. Auch zu einer "chneebast Kollekte gegen die Ordensnorlage würbe autgefvrdert. iö-, tzerrswe über die Tätigkeit der Orden in Hissen noch grotze Unkenntnis - so werde B, der Orden vom guien Hirten vletsoch sär einen männlichen Orden gehalten, tHeitcrkell.k Das Zentrum wolle einen öäuerndeu Frieden, und daß cs ihm damit Ern>i iei.
zeige sich dar,», daß es nur das Notwendigste fordere. Und wenn las Haus nach der^Gesinnung handle, die es bei Beratung seines Antrags am 13, r>cpt, 1913 durch dessen einstimmige Annahme bewiesen habe, so müsse es letzt auch die abgeandertc .Vorlage nach sesiicn Vorschlägen annchmen,
Abg. Bleidenbach (Bbd.) niacht darauf aufmerksam, daß eine Anzahl seiner politischen Freunde heute und morgen dringenden lanünnrlschaitlichen Verhandlungen wegen nicht anwesend sein könne und ersucht, die Aussprache zuvar zu Ende zu führen, aber die Abstimmung erst am Dienstag vormittag 11 Uhr vorzunehmen.
Albg. v. Brentano u, a, ssinimen diesem Antrag zu, der darnach csinstchimig angenommen wird,
Abg, W o l s - Sradecken Bbd.) spricht sich für die möglichste Einigkeit und Verständigung zwischen den beiden .Kvnsesiionen aus. Er erllärl, dlaß er für die Vorlage mit den Anträgen Tr, eschinllt ciutreten werde. Dabei lasse er sich nicht von loahltakllschen Gründen leiten, sondern im Interesse des konfessionellen Friedens, Dieser werde durch die Vorlage nicht gefährdet, Tic Regierung habe seder- zeü die Macht, bei etwaigen Mißständen einzugreifcn. Man sei doch trotz der verschiedenen Nachgaben in Hessen noch weit davon cnt- sernt, verklösiert zu werden. Allerdings fei durch geistlichen llcber- eifer namentlich in gemischten Ehen viel Unheil angcrichtet worden, Es müsse Ausgabe des Staates sein, jede Störung des konfessionellen Friedens energisch zurückzuweuen. Der Ausschußrcsc- rent habe seinen Bericht als Jurist kurz abgeiaßt, und das könne bei dem Laien zu Mißverständnissen führen, Tie Zcntrumsblälter sollten sich hüten, mit Forderungen aicizutreten, wie z, B,, daß der Großberzog kath, Minister anstellen solle usw. Als ob der Landesherr seine Miisister nicht ohne Rücksicht aus die Konfession nur nach ihrer Fähigkeit auszusuchen hätte! War doch der frühere Fi- nanzmlnifter Gnauth konjessionslos! Die Kammer habe auch noch der Regierung gegenüber Machtmittel, sie brauchte nur einmal den Ministern nicht die Gehälter zu bewilligen, <Gr, Heiterkeit.) Ter Redner betont zum Schluß, daß auch das Zcittrum jeden Uebergriss vermeiden müsse ,mi> daß die Proselvtenmacherei als grober Unsug bestraft werden sollte. Es müsse alles zur Erhaltung des konses- iioncllen Friedens getan werden und deshalb werde er auch für die Vorlage stimmen.
Ahg. Bach sNatl.) führt aus, daß er hinsichtlich des Seelsorgeordens und der charitallven Tätigkeit aus demselben Standpunkt stehe wie Abg. Tr, Stephan, Er müsse aber als Schulmann seine größten Bedenken über die beantragte Erweiterung der Rechte ber llnterrichksorden äußern. Er sei entschiedener Anhänger der Simultanschule und diese sei auch das Ziel des Volksschulgesetzes gewesen. Durch das Jnssitut der Englischen Fräulein werde sie aber durchbrochen und deshalb sollte mau dieses nicht erweitern, sondert, allmählich ganz verschwinden lassen. In dem Umstand, daß die besseren Stände vieliach ihre Kinder diesen Juslltuten anvertrauen, erblickt der Redner eine große Gefahr sür den religiösen Frieden in der Zukunti. sWiderspruch.im Zentrum.) Ter Redner meint, eS scheine ihm, daß man wieder auf die unerauick- lichcn Zustände losstenere, die zum Erlaß der liberalen Schulgesetz- Hebung von 1875 führten. Er gebe allerdings zu, daß aus beiden Seiten gesündigt worden sei. Wenn hinsichtlich der Erweiterung der Konfcssionsschulen einmal Nachgaben gemacht werden, dann wird sich deren Eillwickelung kaum noch aushallen lassen. Es nürd durch sie eine gewisse Unruhe in das Simultanschulwesen hiiieliigetragen, weil die dort nicht brauchbaren Elcincnte einfach abgeschobcn werden, wie das ^z. B, bei der Fortbildungsschule in Mainz deutlich erkennbar sei. Wenn Abg. Dr, Schmitt darüber Klage führe, daß Aba. Korell-Jngelheim mit seinem Antrag bezüglich der Englischen Fräulein nicht bis zur Revision des Volksschulgesctzes gewartet hat, so frage er dagegen, warum denn das Zentruni mit seinem Antrag nicht bis dahin gewonet habe. (Ohorusc.) Das Ordens- gesetz sei ei» Kamptgesetz gewesen, das Schulgesetz aber nicht. Die Tängkeit in den beiden Erziehungsanstalten zu Drais und Klein- Zimmern sei sehr anerkennenswert, aber es sollten gerade in solchen schwierigen Anstalten gereiste Lehrer und Leute tätig sein, die Erfahrung besitzen und Nicht Ordensleute.
Die Sitzung wird darauf um 1 Uhr abgebrochen und die Fortsetzung aus Freitag früh 9 Uhr anbcranmt.
Um 7«2 Uhr nahmen die Kammermitglieder und zahlreiche Vertreter der Regierung, dacumer die drei Minister und Staatsrnt Tr, Becker, sowie Erz, Römheld, gemeinsam aus der,Kunst- lerkolonie-Ausstellung das Mttagcssen ein, worauf eine zwanglose Besichtigung der Ausstellung folgte.
Die Lwerfeider Lieberttagödie vor Gericht.
Ll Elberfeld, 17, Juni,
Unter überaus starkem Andrange begann heute vor dem hie- iigen Schwurgericht die Verhandlung in dem Prozeß, dessen Hintergrund die Auffehen erregende Tötung des Gerichtsasjes- s o r s Dr. Nettelbeck bildet.
Unter der Anllagc des Mordes hat sich die 21 Jahre alte Brunhilde Wilden zu verantworten. Neben ihr nimmt der vraki, Arzt Dr, N o l t e n aus Tüfseldorf unter der Anllage der Anstittung und Beihilfe zum Plordc aut der Anllagedank Platz — Tie Angeklagte Wilden ist eine hübsche schlanke Erscheinung mit frischem Gesicht und dunkelblondem krausem Haar Nach Der- leiung des Eröffnungsbeschlusses beschließt der Gerichtshoi gegen erneu Antrag der Verteidigung, die OeffenlliHkeit nur zeitweise auszuschließen:
Der Vorsitzende gibt zunächst sür die Geschworenen cme kurze Vorgeschichte des Falles: Tic Angellagie Wilden hat sich im Oktober 1913 mit dem vrakt, Arzt Tr, Nolten verlobt, Bor ihrer sberlvonug hatte sie bereiis Beziehungen zu dem Gerichtsassessor Dr, Nellelbeck unierhalten und hat diese Beziehungen auch nach der Verlobung hatte sie bereiis Beziehungen zu dem Gerichtsassessor der Angeklagten und ihrem Verlobten, aber auch zwischen dem Angeklagten Dr, Nolten und Dr, stiettelbeck geführt — Tie Angeklagte Wilden iuhr am 13. Februar vo» Düsseldorf nach ElberieL, sie besaud sich im Besitz eines Revolvers, In Elberfeld suchte die Angeklagte den Assessor Nettcibeck in seiner Wohnung auf und Halle dort nnl ihm eine längere Unterredung, Nachdem die Angeklaate den Assessor verlassen hatte, wurde dieser mit einer schweren Schuß- vcrletzung ausgesunüen, an deren Folgen er bald verstorben ist,
— Ter Vorsitzende stellt fest, daß gegen diese Darstellung von keinem der Prozeßbeieiligien Einwendungen erhoben werden. — Ter Vorsitzende geht dann mit der Angeklagten deren Lebenslauf durch. Sic hat eine voll katholischen Schwestern geleitete Sckiule besuch! und betätigte sich später auch im Haushalt ihrer Eltern,
— Bei der Erörterung des serucllen Lebens der Angeklagten wird die Oesientlichkeit ausgeschlossen. — Bei der weitere!, Vernehmung hält der Vorsitzende der Ängellagten verschiedene merk- würdigr Momente in ihrem Verhalten geMn ihren Verlobten Dr, Nolten und gegen Dr, lstellelbcck vor. — Tic Angeklagte behauptet, daß Dr, Nolieu die Verlobung mit ähr aufgelöst habe, nach, dem er auf einem Maskenbälle in der Eonhalle in Düsseldorf von einer ihrer Freundinnen erfahren habe, daß sie bereits mit Dr, Nellelbeck intim verkehrt habe. Ta sei ihr der Gedanke gekommen, daß Dr. Nellelbeck ihre Ehre durch eine Heirat rehabcki- sieren müsse, andernfalls habe sie sich vor seinen Augen erschießen wollen. Tic Angeklagte wlll dann Einzelheuen von der Tat selbst nicht m»hr wissen. Es sei ihr schwarz vor den Augen geworden,
als sie sich durch Dr, Nellelbeck verraten und oerkauit hielt. Besinnungslos sei sie aus der Wohnung iongestürzt und erst wieder in der Wohnung ihrer Eltern zu sich gekommen. — Ter Borslkmüd« stellt fest, daß sie mehrere veriänglichc Bemerkungen gegen Dr, Net» telbeck ausgestoßen rmü noch an dessen Todestage den Dr, stdollen besucht habe, — Bei ihren 'Aussagen erklärt die Angellagie u. a„ daß ein Mann umer alten Umständen verpflichtet sei, die Ehre einer Dame zu retten, auch um den Preis seiner eigenen Ehre. — Der Angeklagte Dr. Rollen will mit der Tal nichts zu tun haben, muß aber zugeben, daß der Revolver, mil dem die Tat ausgejührt wurde, ihm gehönc und von ihm erst am Todestage Dr, Nettelbecks gelaust wurde,
-ck Elberfeld, 18, Juni, In der Bcwcisautnahme werden zunächst einige frühere Ledreiinnen^ der Ängellagten vernomnien. Emc von ihnen, eine katholische Schwester, sagt aus. daß die Angellagie mitunter Anfälle hatte. Wenn sie diese auf der Straße bekam, spielte immer ein helfender Herr eine große Rolle, Als die Angellagie öfter in Äerreirbegleitung gesehen cvurde — sic besuchte damals das Lp- .zeum — wurde ihr bedeutet, wenn das so Iveitergehe, müsse sie die Schul" verlassen. Verschiedene Freunde des 'Angeklagten äkolten bekunden, daß dieser »ach Aushebung der Verlobung völlig zerrüttet ivar. Weitere Zeuginnen sind die Hausbewohner, die Tr, Nellelbeck nach dem verhängnisvollen Schuß ausianüen. Ein Äaus- mädchen erllärl, Tr. 'Nellelbeck habe gerufen: Sic hat mich geschossen, nicht etwa: Ich bin geschossen, Tie beiden Acrztc, die zu Dr. Nellelbeck geholt ivurden, machten Mitteilung über die Behandlung des «chwerkranken im Wohnhausc und Krankenhause. Es sollte eine Operation^vorgenommen werden, er starb aber bald nach der Einlieserung. Sachverständiqer Gehcimral Braun hat die Sektion der Leiche oorgenommen, Ter Tod ist durch Verblutung insolge^Verletzimg der Pfortader eingetretcn. Tie Verletzung muß große Schmerzen hervorgcruscn haben. Zwei Kunstmaler, die im Hause der Eltern der Ängellagten verkehrten, sagen aus, daß diese mitunter schr exalsiert war. Wcknm sie log, so sei das keine eigent- liche Lüge gewesen, sondern eine Entgleisung ihrer Phantasie. Ein Zeuge Dr, Klapveck ist ein Freund des Vaters der Ängellagten. oie hat dem Zeugen den intimen Umgang mit Nellelbeck eingestanden und gesagt, dieser müsse sie jetzt rehabilitieren. Die Schußszene habe sie ihm unllar geschiidcri und dabei einen verwirrten Eindruck gemacht, Ter Vater der Angeklagten sagt aus, er habe Dr Nellelbeck gesagt, er möchte dos Mädchen in Ruhe lassen, sie sei für ihn zu schade. Ms er von dem intimen Verkehr erfuhr, habe er Nettelbeck anlelepboniert, er müsse jetzt kommen und Helsen, die Sache in Ordnung zu bringen. Er habe sich aber mit Zell- mangel entschuldigt, er hätte 18 Urteile auszufcrtigcn, Ter Zeuge gibt der Meinung Ausdruck, daß Dr. Nolien, der sciuc Tochter liebte und ein guter Mensch sei, keiucssalls diese ausgcsordert haben kömie, den Dr, Nellelbeck zu erschießen. Seine Tochter habe ihm nockf erzählt, daß bei der letzten Zusammenkunft Tr. Nellelbeck ihn das Wort „chrloscs Frauenzimmer" cntgegcngcworfen habe, wodurch ihre Wut auss höchste gessiegcn sei. Es sei ihm geraten worden, die Tocküer über die Grenze zu bringen: diese habe das aber abgelchnt mll der Bemerkung: laß die Leute reden, ich habe ja nichts getan.
Briefkasten der Redaktion.
(Anouhme Anfragen bleiben unberücksichtigt.)
1, Anfrage von 3. S. von B. Antwort erdeten unter J. S. 100.
Antwort: Ein allgemeines Recht oder eine Bellinimnng, daß ein Zugtier bei der Bestellung eines londwcrtschaillichcn Grundstücke« das Stachbargrundstück (Wiese oder Acker: bcireicn dar-, besteht nicht, Wohl aber kann ein solches Recht durch Vettrag oder Er- sitzimq erworben werden. In, letzteren Fall cnuß aber der Berechtigte sein Recht mindestens 10 Jahre lang regelmäßig anSgeübt haben. TieseS Recht wird auch dadurch nicht berührt, daß es etwa bei der Anlegung des neuen Grundbuches nicht eingetragen ist. Es muß nur vorher bestanden haben.
2. Anfrage des (h. K. von ?. Antwort: Zwischen den beiden, von Ihne» angezogenen Bestiminunaen besteht kein Wider- svruch; eS bedars nur einer vernunsigen,äßen Auslegung. Nach Art. 8 des hessischen Jagdgesetzes vom Jul, 18,8 ist Jagdsokge mit sremdeS Jagdgebiet verboten, d, h. der Jagdberechiigle, der aus seinem Gebiet ein Stück Wild angeschosse» hat, dars keine Per» solgung dieses Wilder mehr vornehmen, Ivenn er weiß oder steht, daß das Wild aus sremdeS Gebiet geflüchtet ist, Fällt das WUd lenseits der Grenze, so ist allein aneignungsberechtigt der Jagdnachbar. Anders ist jedoch die Sache. Ivenn der Jagdberechiigle de» Hund auf die Fährte eine- anqeschossenen Wildes gehetzt hat. Der Hund (der die Grenze ja nicht kennt, dar! das Wild über die Grenze versolgen, und wenn er es zurückbringt, gehört es dem jagdberechtigten Schütz-,,, Ties geht aber nichl josiveN, daß der JaHdberechtigie etwa den Hund über die Grenze schicken dürste: dies ist u, E. nicht erlaubt.
3. Anfrage des tl. St in <S. Antwort: Eine Pervstichtung des Mieters, die Wohnung Reflekiantcn zu zeigen, bestehl nur lür die Zeit, von der ab bie Kündigung zulässig ist, nicht Iür die Zeit vorher, wenn die Kündigung seitens des Bermieters vorzeitig er- solgt ist. Eine solche Kündigung kann übrigens znrückgewlejen werden.
Märkte.
lo. WieSbadcu, IS, Junh Heu- und Strohmarkt.
Angclahren waren: 20 Wagen Hen, g Wagen mit Stroh. Man notierte: Heu höchster Preis 4,10 Bck,, niedrigster Preis 3,10 Mt Durchschnittspreis 3,60 Mark, Stroh (Richtstroh) höchster Preis 2,60 Mk., niedrigster Preis 2,30 Mk,; Durchschnittspreis 2,45 Mk. Krummstroh höchster Preis 0,0ü Mk,, niedrigster Preis 0VÜ ll>!k - Durchschnittsvreis V.ÜU Mk. — Fruchtinarkt, Haser höchster Preis 9,80 Mk., niedrigster Preis a,öü Mk,,- Durchschnittspreis 9.80 Mk. Alles sür 00 Kilo.


