Nr. |25
Zweiter Blatt
Erscheint täglich mit AuSnahnr« der Sonntags.
Die ..«ietzeiiek ZamilienblSttcr" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigetegt, das „KrrisblatI fnt den ltreir «tcßen" zweimal wöchentlich. T,e „randwinjchastlichen Sell- srageft" erscheinen nwnatlich zwennal.
Jahrgang
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Donnerstag, 28. Mai 19^
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'scheu Universitäts - B»»ch- und Steiudruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei:- Schul- straße 7 Expedition und Verlag: e^ä&bl. Redaktion.112. Tel.-Tldr.: AnzelgerGießeru
3iir Verlobung im Aaiscrhause.
Ein staatsrechtlicher Mitarbeiter schreibt uns:
Die Ehen werden im Himmel geschlossen: sie sind aber ouherchem, ob die Liebenden wollen oder nicht, ein — Rechtsgeschäft. Dieses Rechtsgeschäft gestaltet sich ganz besonders tchtvicrig, wenn der Sproß eines Fürstenhauses heiratet. Für den hohen Adcl^hat das Moment der Ebenbürtigkeit nicht minder schwere Sorgen im Gefolge, wie für den ehelustigcn BurgcrlicheN-die Existenzfrage, das Auskommen und die Mil rÄ r-rundsätzlich gilt nur die zwischen zwei Hochadligen geschlossene Ehe als vollgültig, sie allein gewährt der Ehefrau und den der Ehe entsprossenen Kindern den vollen Genuß der Familien- und Vermögensrechte. Heiratet aber ein Hoch- adliger eine nicht Hochadlige, wie nun bald Prinz Oskar, der fünfte Kaisersohn die Gräfin Ina Bassewitz, so spricht man heute noch wie in früheren Jahrhunderten von einer masLllinnos. Frau und Kinder erhalten dann nicht die von der Ebenburk abhängigen Standes und Vermögensrechte. Die Gräfin Bassewig wird nicht Prinzessin Oskar von Preußen werden, sic wird auch nicht ihren mecklenburgischen llr- adcl in die Ehe milbringcn, sondern einen Rainen erhalten, den das Heroldsamt noch eigens für sic ersinnen wird. Aber ^v^'ter. Werden die Wirkungen einer solchen „Mißheirat" durch Ehcvertrag sestgestcllt (und das werden sie in unserem »alle sicherlich), so spricht man auch heute noch mit Recht von einer Ehe zur linken Hand, wenn auch die eigentümliche Form der Antrauung nicht mehr beobachtet wird. Der Ausdruck morganatische Ehe, der dasselbe bedeutet, rührt von der im Ehcvertrage der Frau ausgesetzlen Morgcngabe her. Es mag auffallend klingen, daß die Ehe -ur linken Hand heute noch zulällig ist. Unser Reichspersonenstandsgeseg vom 6. Februar 1875 und das Bürgerliche Gesetzbuch erwähnen zwar die Antrauung an die linke Hand nicht. Aber es war auch nicht die Form der Eheschließung, sondern die Zulässigkeit einer vertragsmäßigen Feststellung der Stellung von Frau und Kindern das wesentliche bei der Ehe zut linken .Hand, und hierin wurde auch durch das Bürgerliche Gesetzbuch nichts geändert. Bestimmt es doch in seinem Einführungsgcsetz (Artikel 58), daß in Ansehung der Familienverhältnissc des hohen Adels die Vorschriften der Landcsgescye und nach Maßgabe der Landesgesetze die Vorschriften der Hausvcr- fassungen unberührt bleiben.
Als durch die Berfassungsurkunde Artikels der Grundsatz ausgestellt wurde: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechtc sindeii nicht statt," wurde zweifelhaft, ob die Privilegien des hohen Adels nicht als beseitigt anznsehen seren. Dies wurde aber durch ein zur Deklaration der Verfassung ergangenes Gesetz vom 10. Juni 1854 verneint, und so kommt cs, daß Prinz Oskar von Preußen, toeil er seine künftige Gemahlin nicht aus dem Kreise der landesherrlichen und standesherrlichen Familien erkoren hat, unter dem Bonn der Unebenbürtigkcit seiner Ehe gestellt wird. Als er großjährig wurde, verpflichtete er sich, wie jeder preußische Prinz, schriftlich, die Housgesetze zu respektieren. Die Ehe wird als morganatische selbst dann nur gültig, wenn der König von Preußen als Lberhmipi des Hauses seine Genehmigung gibt. Diese Genehmigung ebenso wie der königliche Ehckonsens für den Prinzen Oskar als preußischen Offizier (der Prinz steht zurzeit als Hauptmann und Kompagniecktef im I. ttzardereaiinent zu Fuß in Potsdam! sind, wie bekannt wurde, aus Fürsprache der Kaiserin für ihre frühere Hofdame hin vom Kaiser erteilt, und so steht dem Glücke der beiden Liebesleutc rechtlich nicht das mindeste mehr entgegen.
Nonllinftatistik.
Nach den vorläufigen Ergebnisse»! der Konkursstatistik ttir das 4. Vierieljahr 1913 wurden im Deutschen Reiche 3010 neue Kon- knrse aejälilt (qegeu 3335 im 4. Vierteljahr 1912). Es »vurden 2223 Konklirsveriahreu eröffnet und 787 Anträge auf Konkurseröffnung mangels hinreichender Masse adgelehnt. Die 3010 ne»»en
Konlurse verteile» sut) wie solgt
Konkurse
davon mangels Masse abqelehnle Anträge auf
ne»»e
ttonkurSerüfjnung
Nakinckichc Personen . . .
1670
34"
N'ichlässe.......
592
315
Cmizelfirincm......
435
25
Cffene Öandelsa«sellscl)astcn.
103
12
J?omTMan'itqc}eflfdmtten . .
7
3
Nktienqesellschatten ....
14
6 .
6Zesellschc»tten m. ü. ö. . .
167
77
Bergbauliche Gewerkschatten
3
1
Gingetragene Genossenichaiten
15
Andere Gemeinjchuldne: . .
4
2
2019
787
Aui 48 Großstädte mit mehr als 100 0°0 Einwohnern) entfiele», 973 neue Konkurse, davon 413 mangels hinreichender Masse abge'ehnte Konkursanträge.
Au» ßcficn.
Aus dem Gesetzgebungsausschuß.
(rb) D a r m st a d t, 27. Mai. Der Gcsetzgebungs- a u s s ch u ß der Zweiten Kammer war heute unter Vorsitz des Abg. ».Brentano versammelt. Der vom Abg. Reh erstattete Bericht über die Regierungsvorlage, betr. die religiösen Orden und ordensähnlichen Kongregationen, wurde verlesen und genehmigt, desgleichen die Berichte des Abg. Lutz über den Antrag Uebcl betreffs Aenderung des Art. 139 der Landgcmeindeordnung und über die Vorstellung des Anglcrbuiides zu Mainz, betr. das Fischereigesetz. Die Beratung über die Regierungsvorlage, betr. die Losgesellschasten, wurde zu Ende geführt und der darüber erstattete Bericht genehmigt. Die Vorlage wurde mit einigen Abänderungen angenommen, lieber die Regierungsvorlage betr. die Abänderung des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 bestehen ,m Ausschuß über verschiedene Punkte Meinungsverschiedenheiten und da auch in dem Entwurf Bestimmungen enthalten sind, die anscheinend dem Reichsstrafgesetz nicht entsprechend sind, so soll zunächst noch einmal mct der Regierung darüber in Beratung getreten werden. Rach den Bestimmungen der neuen landständischcn Geschäftsordnung wurde der Abg. Lutz zum Schriftführer des Ausschusses und Abg. Fulda zum Stellvertreter gewählt.
Die Gewährung von Darlehen an Mitglieder hessischer landwirtschaftlicher Genossenschaften
Ter Abg. Reh Hai in der Zweiten Kammer beantragt, die Rcgicritng um baldige Vorlage eines Gesetzes zu ersuchen, wonach denjenigen in Hessen wohnenden Mitgliedern hessischer landwirtschaftlicher Genossenschaften, die aus Anlaß ihrer Mitgliedschaft einen erheblichen Vermögensverlust zu erleiden hib.ii, Darlehen aus der Landcskreditkasse oder aus anderen staatlichen Mitteln zu den für Darlehen aus der Landeskreditkassc bestehenden Bedingungen bis zur Höhe von 85°/» des Wertes der belichcncn Objekte gewährt werden.
Der Erste Ausschuß bcantragl gegen eine Stimme, den Antrag abzulchncn. In dem gedruckten Ausschußbericht wird ausgesührl:
„In per inzwischen de» Landständen zugegangcncn Vorlage, die Zentralkassc der hestischen landwirtschaftlichen Genossen - schaslcn betrcssend, ist den Anregungen des Herrn Abg. Reh und Genossen insoscrn Rechnung getragen, als wir aus die Unterstützung würdiger und bedürftiger Mitglieder einer Gcnossen- schast unser besonderes Augenmerk richten wollen. Dies soll dadurch geschehen, daß die mit Staatskredit unterstützten Gc- nossenschastc» ihren bedürstigen Mitgliedern durch ausreichende Kreditgewährung ihrerseits helfen. Den von den Herren Antragstellern ausgesprochenen Gedanken, einzelnen Mitgliedern einer Genossenichast direkt aus staatlichen Mitteln Darlehen zu gctvähren, glauben wir nicht verfolgen zu iollcn. einmal der Konscguenzen halber, sodann aber auch, weil er sich von dem gcnossenschaillichen Grundgedanken und dem damit zuiammcn- hängenden Verantwvrtlichkcitsgcsübl völlig entfernt. Auch würde eine Beleihung von Grundstücken bis zu 85 Prozent des Werts eine bedenkliche Entwertung des Immobiliarkredits bedeuten. Tatsächlich tvürdc der Fiskus voraussichtlich in ganz kurzer Zeit in vielen Fällen in die Verlegenheit kommen, entweder außerordentliche Zinsrückstände aus die von ihm gemährten Darlehen anivachicn zu lassen oder aber als Gläubiger Zwangsvollstreckungen zu betreiben und eine ganze Anzahl von Grundstücken, von Häusern oder -gar ganzen Bauernwirtschalten demnächst in eigene Verwaltung.zu nehmen. Bei alledem würden diejenigen Mitglieder einer Genossenschaft der Staatshilfe nicht teilhaftig werden, die feine oder keine ausreichend verpsänd» baren Immobilien besitzen.
Nach dem Gesagten können wir daher den Antrag Reh und Genossen nicht weiter verfolgen, als dies nach der Regierungsvorlage beabsichtigt ist."
Es soll nicht verkannt werden, daß trotz der Zuftihrung cr- beblicher Mittel an die neu gegründete Zentralkasie aus der Staatskasse viele Grundbesitzer sich in einer Notlage bcsindcn, die zum Zusammenbruch führen und erhebliche Schädigungen von Gemeinden und Steuerkrästen des Landes im Gesoige .haben kann. Trotzdem glaubt der Ausschuß dem Antrag des Abg. Reh und Genossen nicht folgen zu können, da er sich in seinen Konieauenzcn nicht überblicken läßt und die von der Regierung befürchteten Folgen wohl nicht ausbleiben dürsten.
Die Errichtung einer Gestütsstation in Reichelsheim (Wetteraul,
die dec Abg. B r e i d c n b a ch in der Zweiten Kammer beantragt hatte, ist vom Ersten Ausschuß abgelehnt worden. In dem gedruckten Ausschußbericht heißt es:
Dieser Antrag ist damit begründet, daß das Bedürfnis nach Vermehrung des Hengstbestandes auch in jener Gegend sich gezeigt habe. Nur mit großen Verlusten an Zeit und Geld könne heute die Pserdezucht in jenen .Gegenden getrieben werden. Die Regierung hat darauf erwidert, daß die benachbarten Stationen Dauernheim, Düdelsheim und Berstadt, die vorher mit zwei Hengsten bestellt waren, in dem letzten Jahre'drei Hengste erhalten hätten. Diese drei Stationen seien von Reichelsheim aus aus guten Straßen in kurzer Zeit zu erreichen. Entfernungen vo» 8. 12 und 13 Kilometer seien nicht als 'zu groß zu bezeichnen. Erst müsse denjenigen Gegenden geholscn werden, die mit noch weiter gelegenen Deckstationen versehen seien, die Kosten seien aber bei Vermehrung der Station so erhebliche, daß nur^langsam vorgegangcn werden könne. Auch die Möglichkeit, den Stationen Berstadt und Daucrnheim Hengste zu entnehmen und sie in Reichelsheim auszustcllcn, sei aus technischen Gründen nicht möglich und führe zu einer erhöhten Abnutzung des vorhandenen Hcngstmaterials. Ans den dargslegten Gründen hat die Regierung die Errichtung einer Gestütsstation in Reichelsheim abgelchnt.
Der Ausschuß kann sich den von der Regierung vorgc- brachten Gründen nicht verschließen und beantragt:
den Antrag des Abg. Brcidenbach als zur Zeit nicht ausführbar sür erledigt zu erklären.
Provinzial-Ausschuß der Provinz Oberstessen.
Gießen, 27. Mai.
Anwesend: Provinzialdirektor Geheimerat Dr. Usinger, als Vorsitzender, vier Mitglieder und ein Ersatzmitglied. — Beginn 9 Uhr, Ende 2 Uhr.
1. Ansinnen Großh. Kreisamts Friedberg gegen die Gemeinde Ober-Eschbach wegen Anstellung einerGemeindehe bamme. Die Sache wurde vertagt.
2. Klage des Viehhändlers Elias Hofmann in Friedberg gegen den Bürgermei st er der Stadt Frie dberg wegen Aufhebung eines Polizeibesehls. Es wurde folgender Bcweisbeschluß erlassen: Es sollen die von pem Vertreter der Bcigeladenen angebotenen Beweismittel erhoben und es soll zugleich dem Vertreter des Klägers anheim gegeben werden, die ihm gut- dünkcnden Beweismittel innerhalb 14 Tagen dem Gericht anzugeben, worauf weiterer Termin zur Beweiserhebung und Verhandlung anberaumt werden wird
3. Klage des Ortsarmenverbandes Niederscheld ge gen den Ortsarmenverband Nieder-Rosbach wegen Unterstützung des W. M. H. H. wurde in Niederscheld hilfsbedürftig und mußte mit Lebensmitteln.und barem Gelbe unterstützt werden. Er hatte vorher l 1 /, Jahre ununterbrochen in Nieder-Rosbach gewohnt, weshalb Kläger den dortigen Armenverband um Ersatz ersuchte. Dieser weigerte sich und es kam zur Klage. Nieder-Rosbach wurde heute dem Klageantrag entsprechend verurteilt.
4. Klage des Ortsarmenverbandes Frischborn gegen den Ortsarme »verband Melbach wegen Unter st ützung der W. E. Die W. E. und ihr Kind mußten in Frischborn unterstützt werden. Der Orts- armenverbaud Frischborn war der Ansicht, daß die R., die drei Jahre in Melbach gedient halte, dort noch ihren llnter- srützungswohnsitz habe und forderte von dort Ersatz seiner Auslagen. Auf die Weigerung des Ortsarmenverbandes Melbach erhob Frischborn Klage. In der heutigen Verhand
lung ergab sich, daß die R. ihren Untcrstütziingswohnsitz in Melbach durch länger wie einjährige Abwesenheit verloren hat und landarm ist. Kläger wurde'deshalb mit seinen Ansprüchen kostensällig abgewiesc».
Lanötvirtschaft.
sl Heskem, 27. Mal. Im Saale der Gastwirtschaft Heuser lncli Iv'ute nachmittag der L a n d w i r t i ch a i t l l ch c Kreis- verern Marburg eine zahlreich besuchte Wandern er i a m n, I u n n ab. Der seit etwa 30 Jahren dem Verein angc- hörcnde Kreisiierarzt, Bcterinärral Stamm IN Kirchliatii wurde zum Chreumttglicd ernannt. Für die Marburgcr WalderholiiNgs stättc bewilligte die Bersammlunfl 100 und für die rm Herbst in Marburg stattiindende Bezirks Obitbauausitcllniig 50 Mark. Bezüglich der von der Landwirtsckiaiiskammcr in Aussicht genoni- menen Präntiicrung bäncrlickter Wirlschasten wurde beschlossen, sich in diesem Jahre nicht a» diesem Wettbewerb zu beteilige». Bo» mehreren Rednern wurde daraus hingclvicsen, daß die Ftetich- prcise den so sehr gesunkenen Viehpreisen nicht solglcn. Bezüglich der Ernteaussichtcu wurde allgemein über Mäusciraß, -chnck- keuvlage und die Folgen der kalten und nassen Witterung Klage geiührl, besonders stehe Körn und Klee nicht gut Zum Schluß hielt Land» irlschaftslchrer Müller einen intcressamen Vortrag über Pflanzenschädlinge und ihre Belämpsung.
Sport.
Leichtathletische AuSscheidungskämpfe.
Dieser Tage sandeil in Wetzlar die leichtathletischen Aiis- scheidungskämpse sür die Städte Gießen, Marburg, Wetzlar und Weilburg statt. Die Ergebnisse der einzelnen Konkurrenzen sind sollende: 100 Meter Laus: I. Sichert, A. T.-V.-Marburg, 11,24 Sek.: 2. Dank. V. s. R.-Gi-ßen, 11,48 Sek.: 3. Clement. V. f. R.-Gießen, 12 Sek. 200 Meter-Laus: l. Tiebcrt, A. T.-V.»Marburg, 22,36 Sek.: 2. Werner-Gießen: 3. Latz, V. s. B.-Marburg. 400 Meter-Laus: I. Henne, A. T.-V.-Marburg, 58 Sek. 800 Meter-Laus: 1. L i st III a » II , Ballspielkliib Gieße», 2 Min. 8,2 Sek: 2. Hohmann, V. s. B. Marburg, 2 Min. 10 Sek. 1500 Meter-Lauf: l. Geiste, M.-T.-V-Gießen, 4 Min. 45,12 Sek. : 2. Bücking, V. i. B.-Marburg, 4 Min. 45,24 Sek. 7500 Aüeter-Laus: l. L i st m a n n - Gießen, 29 Min. 35,24 Sek: 2. Kölb-Wetzlar: 3. Bücking, V. s. B.-Marburg. Hochsprung: I. Lotz, V. s. B.-Marburg, 1,70 Meter: 2. Henne, A. T.-V -Marburg, 1,66 Meter: 3. Todt, Gießen, 1,52 Meter. Weitivrimgt l. Lotz, V. s. B.-Marburg, 6,13 Meter; 2. K übel, Gießen, 6,12 Meter: 3. Henne, A. T.-V.-Marburg, 5,92 Meter.-Diskus- werscn: l. Schindler, 29,50 Meter; 2, Hohmann, B. s. B. -Marburg, 28,30 Meter: 3, Clement, Gießen, 27,70 Meter. Sveer- wer'sen <MitIelgrisf>: l. Clement, Gießen, 36,90 Meter; 2. Buchenau, A. T.-V.-Marburg, 34 Meter; 3. Strang, 29 Meter. Stabhochsprung: 1, Kübel, Gießen, 2,90 Meter; 2. Hahn, A. T.-V Marburg, 2,85 Meter. 800 Mctcr-Staiettc <400, 200, 100, 100): 1. Marburg (Sichert, Henne, Lotz, Hohmann), Zeit 1 Min. 45 Sek.: 2. Gießen 50 Meter zurück; 3. Wetzlar. Zu den im Juni in Köln stattsindenden Auswahlkämp- s en sind vorgesehen: Heime (A. T.-V.), Sichert tA. T.-V.), Lotz (V. f. B.)-Marburg und Kübel (Gießen).
— Bad-Na»heim, 28. Mai. Ter Klirdircktor schreibt imS: Das sportliche Leben in »nierem Badeort, das in den legten Jahren imnier iiiehr aii Bedelltlnig geivoniien hat, hat in dieser Saison iviedcr eine wesentliche Bereicherung eriahren. Cg holte bisher nit Gelegei,heit geiehlt, de» Reitsvort aiiszuübeii. Tiesei» Mangel begegnet das neu gegründete Bad-Na» Helmer Reit- Jnsljtiil 'öofqut Luisai. Das junge llnternehinen verkügt über einen Bestand von 10 Pterdcn, darunter auch Pontes (üi Knider. Tas Pierdcinaleria! ist von einer für eine» Totleisatl seltenen (Wüte. Tie Pierde werden z>> Anseitle» iniD gesellschastlichen Ausflügen vermietet; ferner wird Reitnnlerricht für Tomen, Herren und Kinder erteilt TaS Unternehme» fleht unter Leitung des bekannte» Sporismannes^ Herrn v, Bon gracz, detsen Nanie sür eine ante tachmäi,»tsche Führung bürgt. Tie Errichtiing einer gedeckten Reitbahn ist, irie wir hören, aevlant.
h. F r a ii k s u r t a. M„ 27. Mai. Neben dem Weinbcrg- schen Gestüt ist neuerdings aus Franksurter Bvdeu durch Rittmeister B a „ m a n n aus tzcrsietd ein zweites eingerichtet worden. Das neue Gestüt, in dem bereits mehr als 30 Tiere stehen, soll in erster Linie zur Aufzucht und Ausbildung von Osslzlers- pscrden dienen.
Uttivcriitätö-Nacßricvte».
Marburg, 27. Mai. Der Professor der Zoologie, Gehcim- rat K o r s ch c l t, hat einen Ruf nach Leipzig als Nachfolger des vcrswrbenen Professors Chun erhalten.
— Ter Geheime Regicrungsrat Professor Dr. Eugen Kor- i ch e l t, Direktor des zoologischen Instituts der Unwcriität Vk a r- bürg, l-ot einen Rus „ach Leipzig als Nachjotgcr des verstorbenen Geheimen Rats Pros. Chun crlwlten.
— Dem a. o. Professor für gerichtliche Medizin an der Universität München LandgerichtSrat Dr. Mar Richter ist die erbetene Entlassung aus dem Staatsdienste erteilt und an leincr Stelle der a. o. Professor Dr. Hermann Merkel in Erlangen vom l. Mac ab zum ctatsmäßigen a. o. Prosessor für gericht- ltche Medizin in der Münchener Fakultät und zum Landgerichtsarzt am Landgerichte München t ernannt worden.
— Dem ordentlichen Professor und Direktor der Augenklinik an der Universttät S t r a ß b u r g Dr. med. Ernst H e r t e l ist der Charakter als Kaiserlicher Gchclmer Mcdtzinalrat verliehen worden.
, — Der Direktor des Zuchthauses in Ludwigsburg Maximilian Schwandncr wurde von der Tübinger Juristen- sakultät zum Ehrendoktor ernannt.
Gictzencr Ltrafkammer.
-otiLuy» i m .71 u u | a 1 1
wurde der Taglöhner W. G. aus Bermersheim unter Eiiibetichiing der durch das Schöfscngericht Kreuznach, die Straskammeni Kaiserslautern, Koblenz und Mainz ebenialls wegen Betrugs erkannten Strafen zu einer Gciämtgesängnisstrase von 4 Jahren veruNcilt, von der Beschuldigung des Diebstahls wurde er sreigcsprochen. Er hatte aus einem Schranke, in dem er seine Sachen ausbewahrtc, eine Quittimgskartc des Knechtes H., der vor ihm seine Stellung eingenommen hatte und seine Quitwngskarte liegen gelassen hatte, sich angeeigntt, in Fricdberg unter Vorzeigung dieser Karte als Legitimation iitch bei einem Jahrradhändler ein .Rad geliehen, dieses aber nicht zuruckgegeben: er ist damit durch den Taunus geiahren und hat in Weißkirchen das Rad als Pfand für die Hingabe von 15 Mark zurückgelassen. Wegen der Wegnahme der Quittungskarte mußte er freigesprochen werden, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, daß cr wußte, daß sie noch fremdes Eigentum war. Hingegen ivurden wegen des Betruges unter Zubilligung müdcrnder Umstände 6 Monate /tzcsängnis für angemessen erachtet.
Wegen Vergehens gegen das Pcrsonen- standsgcsctz
wurde ein Standesbeamter zu 3 Mk. Geldstrase verurteilt. Er hatte am 14. Dezember 1913 eine Ehe ziruschen einem Wiährtgen


