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Bekanntmachung.

Auszahlung der II. PreiShälfle der auf den Bezirks lierschauen zu Grünberg am 13. Plai, Gienen am 15. Mai und Lidi am 23. Mai 1913 zucrkannten Preise betreffend.

Damit die Auszahlung der II. Preishälfte der auf vorbenannten Bezirksschauen zuerkanmen Preise für Vogelsberger und Simiuenlalcr Rinder, Schweine. Ziegen und Sdiase nunmehr erfolgen kann, werden die betrcffen- den Bichbesitzer hiermit ansgeiorderl, die Bescheinigung der Groffberzoglichcn Bürgermeisterei, das; die betreffenden Preistiere nach der Schati noch in Hessen ein volles Jahr zur Zucht verwendet ivordeu sind, bis spätestens zum 10. Juni d. IS. an den Landwirlschastskammer-AuSschus; für Oberheffen in Gienen einzureidien. Der Anspruch aus Auszahlung der II. PreiShälfle erlischt, wenn dieser Aufforderung uidn Folge geleistet wird.

Gicffen, den 25. Mai 1914.

Landwirtschaftskann,ler-Ausschuf; _ für Oberheffen. Ksmt,

Gräserci-Vcrpachtnng

Donnerstag, den 28. Mai l. IS., vorm. 11 llhr

soll in der GastwirtschaftZum Treppchen" bei Ferdi­nand Dreiling zn Hcnchelheim die GraSnutznng an der Lahn in den Gemarkungen Greffen und HenchelHeim für da-5 lausende Jahr öffentlich an die Meistbietenden ver­steigert werden. [04120

Mainz, den 18. Mai 1914.

Groffh. Wafferbauamt Mainz. _ Schmitt. __

Spor und Vorschuß-Verein e. G. m. u. H. zu Treis an der Lnmda.

Bilanz am 31. Dezember 1Ul3

A. Aktiva. Jb

Ausstkl. Kapitalien:

a) Gegen gerichil.

Obligationen 213725.17

b) Gegen Schnld-

u. Bürgschein« 205311.15

c) Gegen Güler- kaufgelder 101446.67

In 1914, 1915 usw. werden weiter fällig 18000. An barem Kassen­vorrat 23877.29 An Ausständen 13512.80 Mobilien nach 10°/o Abschrei b. 191.38 576064.46 Die Zahl der Mitglieder In 1913 gingen zu .

«. Passiva. J6

Ausgcnommcnc Kapitalien 552872.74 Mitglieder- guthaben 16466.

Reservefonds 5451.54 Bciricbsrücklage 1274,18

576064.46 betrug Ende 1912 178 ....... 4

182

In 1913 gingen ab........ 17

Daher Stand der Mitglieder Ende 1913 . 165

Die Rechnnng liegt 8 Tage lang zur Einsicht der Genossen ans dem Bureau des Rechners offen. Der Vorstand:

W. Decker I. I. Decker Xll. G. Amend

Direktor. Rechner. Kontrolleur.

(tzeueralversammlmrg.

Sonntag, den 14. Juni ds. Js., nachmittag» 3 Nhr, findet die erste ordentliche Gciierat-

versanimlung aus dem Ralhauie t>n..icv statt, wo zu alle 'Mitglieder sicundl:chst cingeladcn werden. Tagesordnung:

1. Abhör der Rechnung pro 1913.

2. Beschlußfassung über Dividendcnvertcilung.

3. Verschiedenes

Ter Ausfichtsratsvorfitzcnde:

W. Dapper. 8035

Amtliche Bekanntmachungen Stadt Gieffen.

Die Elektrizitätswerke und Straßenbahn beobffchtigen einige Verkaufsstellen für Straftenbabnzablmarkcn

einzuriditen und werden diejenigen Geschäftsleute, weldie bereit sind eine Verkaufsstelle zu übernehmen, ersucht. nch mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. (6518B

Die Maurer. Zimmer-, Schreiner- und Wcift- binderarbciten für einen Stockwerksausbau in der Hof- reite Marburger Straffe Nr. 66 sollen

MittivM, Den 3. Juni i>. Z.. normittagö 10 llhr,

öffentlich vergeben werden.

Die Unterlagen liegen auf dem städt. Hochbäuamt zur Einsicht offen. Angebote aus Bordruck, der hmelbst er­hältlich, sind bis zum genaitnten Termin dorthin einzu- reichen. -- ZufchlagSfrift 3 Wochen. _ 6533 B

Eisverkauf im städt. Schlachthof.

Hotels, Gaitwiriiiliaslen. Konditoreien. Bnckereien. Fischbandtunaen. Delikaicisenacsihösie usw. werden Nut das im itüdlischen SLloiblbos beraeüellte J

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hingewiesen. Dasselbe wird in Blöcken von je 25 zum Preise von 30 Pfg. täglich vom Eislager im Schlnchthot von 5 Uhr morgens bis 6 Uhr abends abgegeben. 5817 B

Der Cclbcbarf der Elektrizitätswerke tu Straften*

bahn der Stadt Gietzen soll öffentlich vergeben werden. Die Bedingungen können bei der Verwaltung derselben^ ZoHnstrofte 28, Zimmer Nr. 4, in Empfang genommen werden. Angebote sind bis znm 6393 6

ämtnü, ica 5. Zrnii ü. Zs., Durraittuss 11 Uhr,

mit entivrechender Antichrist versehen, cin^ureichen.

Pserdemusterung.

l?ant Bekanntmachung Ylroffberzoglichen KreiSamts Gieften vom 7. Avril 1914 ffndet die diesjährige Pferde­musterung für die Pferde aus der Stadt «rieften auf dem Trieb lErerziervlau, stau und zwar:

1. tvrittwvch. den 27. Mai 1014. vormittags l0> 2 Uhr, für die Pferde der Besitzer auS der Stadt (^jcftcn. deren Namen mit den Buchstaben A bis cinichlicft lich < beginnen:

2. Tvnnerslag, den 28. Mai 19l 4, vormittags KV...Hhr, tür die Pferde der Besitzer aus der Stadt Gieften, deren Namen mit den Buchstaben H diS einschlieft- lich o beginnen, und aus Schiffcnbcrg:

3. ft-rcitag. den. Mai >014, vormittags 10 Uhr, für die Pferde der Besitzer a»S der Stadt (tzieftcn, deren Namen mit den Buchstaben I* bis einichlicft- lich z, beginnen.

Die Pjecoe sind zwecks einer ordnungSmäHigen Aus­stellung seitens der Pferdebefitzer l U Stunde vor Beginn des 'MusteruttgSgesdiäftS aus den GestcllungSvlatz zu ver­bringen.

Jeder Pterdebefftzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gestelleu mit AttsnaHiue: aj der unter 4 Jahr alten Pferde: b> der Hengste:

c) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgesohlt haben «als bodnrageud sind Stuteit zu betrachten, deren Ab- sohlen innerhalb der nnchsiett 4Wochen zu erwarten ist»:

d) der Bollblutstuten, die im allgemeinen deulsrlien Gestütbuch oder in den hierzu gehörigen osffziellen vom Uttionklub geführten Litzen eingetragen und von ciuern Boltbltuhetigst laut Decksdiein belegt sind, aus Antrag deö Besitzers,-

es der Bierde, die auf beiden Augen blind sind: kj der Pferde, welche in Bcrgiocrken dauernd unter Tag arbeiten: g) der Werde, ivelchc wegen Erkrankung nicht »narsch- fähig sind oder tvegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlaffen dürfen Un diesen Jällcn ist lier- arztlirltes Zeugnis vorzulegenl: bs der Pferde, weldie bei einer früheren Pferde- Musterung als dauernd lriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind: i> der Pferde unter 1,50 m Bandmatz.

Bott der Berpslichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind auSgenomu en:

a> die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde, bl Beamte im Reichs- oder Staatsdienst hinsiditlich der ztmt Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlicki der zur Ausübung ihres Berufs am Tage der Diutzerung unbedingt notwendigen Pierde: es die Postballer hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, weldie von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäftig gehalten werden muff. Pferdehändler sind von der BorfüHrting ihrer Pferde nicht beir-eit.

Unter besonderen Umständen, namentlich in dringenden Jällen. kann GroschcrzoglicheS Kreisamt Greffen Befreiung von der BorfüHrung eimreten lassen.

Ich fordere hiernach rärntliche Pscrdcbesitzcr hie­siger Stadt aus, ihren Pscrdebeitand sofern dicS noch nicht gcichcbcn umgehend bei mir nnznmelden und in dem angegebenen Termin recIMaselllg: vor- xnführen bczw. vorsnbren zu lassen.

Ich ma be die rechtzeitige E',cstcllung der Pferde allen Besitzern znr Plicht und bin zur (5'rmöglichung einer ordnungSmuftiacn Abwickelung des MuslerungS'' gcjchäftcS genötigt, allen Sänmiacn, die ihre Pferde l li Stunde vor Beginn der Musterung auf dem Mnste- rnngsvlatz nicht gestellt haben, znr Anzeige bringen zu laffen.

Die Pferde sind gezäumt, im übrigen aber ohne Geschirr

vorzuführen.

Pferdebesitzer, welche ihre gestellnnqsvflichtigen Pferde und Fahrzeuge nicht rechtzeitig oder vollzählig vorftihren, haben nutzer der gesetzlichen Strafe bis zu 1.'»0Nck. zu ge- ivärtigen. daff gus ihre Kotzen eine zwangsweise Herbei- schaffung der nicht gestellten Pierde vorgenotumen tvird.

Da' Borsühreu der Pferde durch Kinder oder durch alte gebrechliclie ^eme ist verboten.

Insoweit biS zum Musterungstermin Veränderungen im Pferdebetzand durdi Zn- und Abgang eintreten, hat der betreffende Pserdebesitzer hiervon soiort aus dem Stadthaus tZiinmer Nr. 15) Anzeige zu machen.

Gieffen, den 15. Avril 1914.

Der Oberbürgermeister.

_ I. V.: Emmelius. _

Betr.: Die Wahl der Beisitzer des KanfmannSgerichtS.

Für das Kaufmauu-Oericht (tziefteu sind von den wahlberechtigten Kauiteuten aus der Zahl der lvählbaren Kautleute und ' on den wablbereditiuen Handltmgsge- hilfen aus der Zahl der wählbaren Handlungsgehilfen je

4 Beisitzer aus 3 Jahre zu wablcn.

Die Wahlberechtigten iverden zur Vornahine dieser Wahl auf

Donnerstag, den 25. Inni 101-1

in den Stunden non 6 bid !> Mir nnchmittaas in den Siadloerordneten-2>vnngosaal,Stadtbauc.,Äanenitralie2, Ztinmer Dir. II berufen.

Walüberechtini find die Kauüeme und HnndlmiliSne- biiien, die zur ,6eit der Wnlii dnd Z>. Vebcnf.inlir uollcnbet imb im «emclnbebejirt der Stadt (ffienen ihre Handels- nicicrlafumn oder Beschaftiauna haben, die Kanflenie auherdem nur, wenn üe mindefiens l OandiunaSnehilfen oder eine» Handinnadiehrima reaeiniania da-? 3ai>r b>n. durch oder »u aewchen Keilen des FnhreS befchainaen.

Die Wahl iiinmiveibar und aebcini: sie etlolnt nach den Grundfitven der PerhüiiniSwahi.

Tie Ahsüimnenden neben ihren Stinrnneitel i» eiaener Perfon ab: juristifche Personen üben ihr Slinimrcchl durch ihre aeseblichen Verireier aus.

Es wird drin-iend emviohien, das, die Kausicnie durch Belcheiniauna der Polireiverwaiiuna. die Handiun.is- aehilien durch Zeuanisse ihrer Arbeiiacher. der Poiirei- verwaituna oder der zustandiaeu Rrankeukosfe sich nor de,» WaviauSfchus, über ihre Wahlbercchiiaun., nusweisen, da sie andernialls zurückgewiesen werden können. Unaültia sind Stiminzetlel:

1. weiche nicht von weibem Panier oder welche mit eine,» nuneren Kenn,eichen verleben sind:

2. weiche keinen oder insoweit sie keinen lesbaren fllamen enthalten:

3. iniowe» darin die Perfon eines Gewählten nicht mb »weiselhaft zn erkennen ist:

4. ans weichen mehr als 4 Namen, oder infowei, darin Nnmcn von nicht wählbaren Personen verzeichnet sind

5 welche eine Berwadruna, einen Pordehali oder eine Bemerkung enlballen. die nicht iedigitch den Gewablien kenntlich machen soll.

Gleich,eilig ergebt hiermit Aussorderung , ein- reichung getrennter Wnblvorichlagslisten siir Kausleute und HandlungSgebilsen.

Jede Vorschlagsliste mub vier Namen enthalten, von mindestens zwanzig Wadlberechtigirn des de,reuenden Teiles unier»eichnct und svä,ei>enS zwei Wochen vor dem Wablierwin bei dem Oberbürgermeister eingereich, fein.

Die rechtzeitig eingereichien BorfchiaaSiinen werden nach erfol.uer Prüiung ivaieüens 8 Tage vor der Wahl in orlSüdiichcr Weile veröffeniiichl.

Gießen, den 22. Mai 1914.

Der Oberbürgermeister

Keller. «3S48