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Nr. U2

Zweites Blatt

m. Jahrgang

Erschein! täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieSiehener ZamIIienbläfter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Areirdlatt für den Kreis Kietzen" zweimal wöchentlich. Tierandwirtschaftlichen Seit­sragen" erscheinen monatlich zweimal.

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Eencral-Anzeiger für Gderhessen

Donnerstag, 1,4. Mai

Rotationsdruck und Verlag der Vrübl'Ichen UnwersitätS»Buch- und Steindruckerci. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- stratze 7. Expedition und Verlag: e=®51. Rcdaktion:c^KlI2. Tel.-AdruAnzeigerGietzen.

Die neue hessische Grdeusvorlage.

Die schon vor längerer Zeit von der Regierung ange- 'kündigte Gesetzesvorlagc, betr, die Revision der Gesetze über die religiösen Orden und ordcnsähnlichen Kongrega­tionen, ist vom Ministerium des Innern zunächst der Zweiten Kammer der Land stände vorgclegt w-orden Tic Vorlage besteht aus vier Artikeln, in denen die von der Regierung vorgeschlagcnen Abänderungen näher behandelt werden, und 'schließt sich im allgemeinen eng an die früheren Dar- .legungen über die Stellungnahme der- Regierung dem be­kannten Antrag Dr, Schmitt gegenüber an. Dieser von beiden Kammern einmütig angenommene Antrag ging da- tsin, die Regierung um die Einbringung einer Vorlage zu ersuchen, durch welche die Gesetze vom 23, April 1875 und ll.Juni 1895, die religiösen Orden und ordcnsähnlichcn Kongregationen bctresfend, abgcändert werden und nament­lich die schweren Ausnahmen von dem Grundsatz:Gleiches Recht für alle" beseitigt edier doch insoweit gemildert werden, daß den Ordensleutcii eine freiere Tätigkeit in religiöser, charitativer und sozialer Beziehung ermöglicht wird," Ge- legentlich der Beratung dieses Antrags konnte die Regie­rung wie sie in der Begründung der Vorlage bemerkt unter Aufrechthaltimg des grundsätzlichen Standpunktes der hessischen Ordensgesetzgcbung doch in ^mehreren Punkten ein Entgegenkommen in Aussicht stellen und die Reform­bedürftigkeit der Ordensgesetzgebung anerkennen. Sie lehnte ober dabei ausdrücklich die Anschauung ab, als verletze die hessische Ordensgesetzgebung den GrundsatzGleiches Recht ifixt alle", eine Bemerkung, die besser auch bei der Beratung des Antrages von den Landständen gestrick>en worden wäre, 'Denn den Katholiken ist so erklärt die Neuerung sehr ,richtig die Betätigung in religiöser, charitativer und 'sozialer Richtung an sich ebenso srcigestellt, wie den Anders­gläubigen, Solveit sie sich aber zu dieser Betätigung be­sonderer Einrichtungen bedienen, Orden usw,, die von den solchen Zloecken gewidmeten sonstigen Einrichtungen wesent­lich abweichen, muß die Staatsgewalt ihnen gegcirüber auch eine besondere Stellung cinnehmen, die von derjenigen sich unterscheidet, welche sic gegenüber der sonst üblichen Betätigung in religiöser, charitativer und sozialer Rich­tung cinnimmt, Ties führt zu einer gesetzlichen Rege­lung der Beziehungen der religiösen Orden und ordcns- ähnlichen Kongregationen zur Staatsgewalt, aber nicht l ju einer Ausna^megesetzgebung, die sich gegen eine bestimmte Konfession richtet.

Zur Betzründung der neuen Vorlage macht die Regie­rung verschiedene allgemeine Ausführungen, in denen es heißt:

Seit denk Erlasse der kirchenpolitischeu Gesetze sind nahezu 40 Jahre verflossen. Friedliche Beziehungen haben sich während dieser Zeit zwischen Staat und katholischer Kirche gebildet, und au» verschiedenen Gebieten arbeiten Staat und Kirche einträchtig nebeneinander zinn Wöhle des Volkes, Es ist erklärlich, daß manche Bestimmungen, die bei der Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche in den siebziger Jahren getroffen worden sind, unter den veränderten Verhältnissen in weiten Kreisen als ungerecht­fertigte Härte empfunden werden. Diesem Umstande lzat der Gesetz­geber schon wiederholt Rechnung getragen, indem er das Gesetz, die Vorbildung und Aistellung der Ölcistlichen bctresfend, vom 23, April 1875 durch das den kirchlichen Anschauungen und Be­dürfnissen mehr entsprechende Gesetz vom 5, Juli 1887 ersetzte, das ,'Gesetz, oen Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt betreffend, vom 23, Jtpril 1875 durch die Gesctzesnovelle voin 7, September 1889 erheblich milderte und die bereits im 'Gesetze, die religiösen Orden und ordenSähnlichcn Kongregationen betreffend, vom 23, April 1875 enthaltenen Ausnahmen von dem Verbote der Ordensnieder- i lassungcn durch die Rovellc vom 1, Juni 1895 erweiterte. Diese Novelle hat nach Ansicht kirchlicher Kreise den Bedürsnisscn des ! ,katholischen Volkes nicht ausreichend Rechnung getragen. Schon im Jahre 1906 hat das bischöfliche Ordinariat in einer Eingabe darauf hingewiesen, daß die kirchlichen Organe, denen die Pflege des religiösen Lebens als verantwortungsvolle Pslicht obliegt, den zahlreiche« neuen Aufgaben, welche die ungeahnte apolitische und soziale Entwickelung mit sich bringe, nicht mehr ge- , wachsen seien und notwendig der Unterstützung durch Kräfte klöster- I sicher Genossenschaften bedürften. Die eingehenden Erhebungen und ' Verhandlungen, die sich an jene Eingabe angeschloffen haben, cr- . gaben, daß die hessische Ordensgesetzgcbung noch einige, von her .katholischen Bevölkerung als Härten empfundene Bestimmungen ent­hält, deren Ausrcchterhaltung bei den gegenwärtigen friedlichen Be- ,ziehnngen zwischen Staat und katholischer Kirche nicht geboten cr- lscheint, Zu dieser Auffassung mußte man um so mehr gelangen, als Preußen schon seit Jahren seine Ordensgesetzgebung erheblich : gemildert hatte, ohne daß in Bezug aus das friedliche Ncbenein- iandcrbcstchen der verschiedenen christlichen Konfessionen sich Un- >zuträglichkeitcn gezeigt hätten, v

Die Trauerseier für die Gattin des Reichskanzlers.

Berlin, 13, Mai, Bei der Trauerfeier für die Ge­mahlin des Reichskanzlers im Kongreßsaale des Rcichs- kanzlerpalais waren außer der Kaiserin und den bereits gemeldeten Angehöriaen des Kaiserhauses u, a, anwesend: .Ver­treter der deutichen Bundesstaaten, die Hofstaaten, die Präsidien der Parlamente und eine unübersehbare Trauerversammlung her­vorragender Persönlichkeiten aus allen Zweigen des öffentlichen Lebens, insbesondere der Kunst und Wissenschaft, sowie der Han­dels- und Fiuanzwclt, Besonders zahlreich wir das Offizierkorps Vertreten, In der Mitte der Schmalseite des Saales war ein Altar errichtet, vor dem' der mit dem Kranze des Kaiscrpaares und anderen Blumengewinden geschmückte Sarkophag stand. Zahl­lose Kränze schmückten die anstoßenden Räume und milderten den tiefen Ernst des Trauerhauses, Ter Trauerrede, die Generalsuper- intendcnl v, Lahusen hielt, lagen die von der Entschlafenen sekbstgcwählten Worte des 25, Psalms zu Grunde:Leite mich in deiner Wahrhaft und lehre mich, denn du bist bcr Gott, ber Var hilft! Täglich harre ich dein: dann keiner wird zu Schanden, der deiner harrt." Gesänge des Königlichen Los!- und Tomchors, ebenfalls von der Entschlafenen für diesen Zweck gewählt, mw- rahmten die Feier, die voll Wehmut und Weihe einen ftcfcn Ein­druck in der Bersainmlung hinterlicß und einen ivürdigen Aus^ druck der allgemeinen innigen Teilmrhme darstcllt, die das dcuffchc Doll, vom Kaiserthrone bis zu den breitesten Schichten herab, dem ersten Beamten des Reichs in seinem schweren Leid zollt.

Die sterbliche Hülle der Gemahlin des Reichskanzlers wurde nachmittags nach der Trauerseier int Reichskänzlerpalais in aller Stille nach dem Stettiner Bahnhof übergesührt, um von dort nach Hohensinow gebracht zu werden, wo in engstem Familicn- kreise die Beisetzung itr der Bethmaaui Hollivcgscheu Familicngrust erfolgt.

Heer und Flotte.

Rücktritt des sächsischen Kriegsminisicrs. Wie derSächsische Lairdcsdrenst" erfährt, wird Gene- ralobcr st Freiherr v, Hansen nach Schluß des Land­tags auf seinen Wunsch von der Stellung als Kriegsministcr zurücktrctcn. Zu seinem Nachfolger ist der Gencraladjutant des Königs, Generalleutnant v, Carlowitz, in Aussicht genommen,

Kriegsminister v, Hausen Ixrt säst 12 Jahre an der Svitzc des sächsischen Kricgsministeriums gestanden. Seit langem halte er die Absicht, in den Ruhestand zu treten, da er bereits nahe der Schwelle der 70cr Jahre ist: er hat aber noch sein öOjährigeS Misitärdicnstjubilänm scrcrn wollen. Er komile dies am 11, De­zember vorigen Jahres begehen und war damals Gegenstand außerordentlicher Ehrungen durch den König von Sachsen, der ihn äum_ Chef eines bcr neuen sächsischen Regimenter ernannte, Frhr. v, Hausen ist am 17, Dezember 1816 als Sohn des früheren Stadtkommandanten von Dresden geboren, machte den Krieg von 1864 und die Feldzüge von 1866 und 1870/71 mit. Er erhielt das Eiserne Kren; und das Ritterkreuz erster Klasse des Albrecht- ordcns mit Schwertern, 1875 wurde er zum preußischen Großen Generalstab kommandiert, kam daun 1876 zum sächsischen General­stab und hatte nun verschiedene Posten inne, bis er 1902 als Nachfolger des Eienerals v, der Planitz zum Staats- und Kriegs- Minister ernannt wurde, 1910 wurde er zuin Generaloberst be­fördert, Er ist seit 1876 mit Marie, geborene v, Salviati, der Tochter des preußifchcn Geheimen Oberrcgicrungsrats v. Salviati, vermählt, Er besaß den höchsten sächsischen Orden, den HauSorden der Rautcnkrvne, und ivar seit hem Tode des Justizministcrs v, Otto Vorsitzender im Gesamtminislerium,

Sein Nachfolger Generalleutnant v, Carlowitz gilt als einer der hervorragendsten Trupvenfühver, Er hat die Gcneral- stabslausbahn durchgemacht, war Ehe» des Stabes vom 12, Armee­korps und lange Zeit Chef des sächsischen Generalstahes, Gegen­wärtig nimmt er die Stelle eines Erziehers beim sächsischen Kron­prinzen und dessen Bruder, dem Prinzen Friedrich Christian, ein. Beide Prinzei! bereiten sich auf eine militärische Prüfung vor. Sobald diese abgelegt worden ist und die Prinzen bann die Uni­versität beziehen, wird Generalmajor v, Carlowitz das Amt des Kricgsministcrs übernehmen. Er ist verheiratet mit der Schwester des sächsischen Gesandten in München, v, Stieglitz,

Dcutfcbe Kolonien.

D i e Anleihedenkschrift für die Schutz­gebiete, die dem Reichstage zugegangen ist, gibt Rechen­schaft über die Verwendung der Anleihen im Rechnungsjahre 1912. Nach der letzten Denkschrift vom 28, November 1912 sind in den Rechnungsjahren 1908 bis 1911 136172 298 Mk, durch Begebung von Anleihen realisiert worden. Es blieb somit als Rest für 1912 ein! Betrag von 744 493 Mk, Für 1912 wurden zu Anleihen be­willigt 34 037 029 Mk, Hierzu treten 83360 Mk, Depotzinsen aus der zinstragenden Anlegung des Anleihecrlöses 1911, die abzuziehen sind, so daß 1912 34698161 Mt, flüssig zu machen waren. Die Flüssigmachung der Anleihetredite kann auch im Wege eines vom Reich zu gewährenden Darlehns­erfolgen, Diesen Weg hat das Reilch bcschritten und den Kolonien ein Reichsdarlehen von 34 Millionen Mart ge­währt, Der Rest von 698161 Mk, verbleibt für das Rech­nungsjahr 1913, Dieses Darlehen wird mit 4,1 Pro- ver­zinst, Im einzelnen wird nachgewiesen, für welche Zwecke die Anlcihcmittel Verwendung gesunden haben.

Provinzial-Ausschutz der Provinz Oberhesse».

Gießen, 13, Mai, Anwesend: Provinzialdirektor Gehcimcrat Dr, U s i n g e r und 6 Mitglieder, Beginn 9, Ende 1 Uhr,

1, Enteignung von Gelände zum Ausbau der Ederstraße zu Gießen, Auf Antrag des Ober- bürgermcisters der Stadt Gießen war der auf heute an­gesetzte Termin von der Tagesordnung abgesetzt worden,

2, Klage des vereinigten Armenfonds der Stadt Friedberg gegen den Landarmen ver­band daselbst wegen Unterstützung des L, W, Wahl aus Bier stad t, W. wurde einige Zeit auf Ver­langen des Beklagten im Bürgcrhospital Fricdberg ver- pslegt. Nach einem Vertrag zwischen dem Landarmcnverband und dem Armenfonds Friedberg ist in derartigen FäUen ein Pslegegeld von 1,60 Mk, täglich zu entrichten, wenn der Betreffende in Friedberg selbst hilfsbedürftig wird, im anderen Falle 2 Mk, Der Armensonds war der Auffassung, daß es sich um einen nicht in Friedberg hcrvorgetretenen Pflegefall handele und forderte deshalb 2 Mk, für den Tag an. Der Landarmcnverband zahlte aber nur 1,60 Mk,, so daß der Armenfonds Klage der dem Provinzialausschuh einreichte. Sie wurde heute als unzulässig a b g e w i e s e n, weil der Provinzialausschuß der Ansicht war, daß über einen derartigen Streitfall die ordentlichen Gerichte zu entscheiden haben,

3, Gesuch des Andreas Reinhardt in Lollar um Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirt­schaft, Gcmeinderat wie Bürgermeister vvn Lollar haben sich gegen das Vorliegen eines Bedürfnisses für diese Wirt­schaft ausgesprochen und auch der Kreisausschuß des Kreises Gießen stellte sich auf diesen Standpunkt, indem er die nachgcsuchtc Genehmigung versagte. Die Berufung des Eesuchstcllers an den Provinzialausschuß ivar erfolglos. Nach Vernehmung verschiedener Zeugen wurde sie heute als unbegründet kostenfällig zurückgewiesen.

bismarck im Zilm.

Zn,Gunstcn des Bismarck-Nationaldenkmals aus der Elisen­höhe bei Bingen, brachte die Eiko-Film-Gesellschast einen Film heraus, der gestern zum ersten Male hier gezeigt wurde. Man könnte vielleicht Bedenken haben, ob sich das wechselreiche, taten­große Leben unseres eisernen Kanzlers im Lichtbilde gut wieder­geben lasse, aber wer der gestrigen Vorführung des Werkes bei­wohnte, muß zugeben, daß es, von kleinen Mängeln abgesehen, trcsslich gelungen ist. Bei einer derartig gewaltigen Aufgabe ist es ja selbstverständlich, daß nicht alle Szenen auf gleicher Höhe stehen und daß nicht alle Bilder von gleicher Güte sind, aber man muß daher dem, was hier geleistet wurde, wirklich Bewun­derung zollen, ^

Der Film beginnr mit der Geburb Bismarcks am 1, Aprft 1815, als der große Korse Elba verlassen hatte und nach Frankreich zurück­gekehrt war. Mit jubelnden Ruten eilen die erfreuten Bauern zum Herrenhaus und schauen mft blitzeirden Angen zu 8bn Fenstern hinaus, wo man sich freudig um den kleinen, zappelnden Jungen dränat. Frisch ivächst der stramme Bursche heran und findet an,

dem väterlichen Besitz seinen ersten Freund in einem alten Schäscr, zwischen dessen dickwolligen Schafen er Ivcit lieber sitzt, als lstntcr den schwcrlcibigcn langweiligen Schulbüchern, Als Siebzehnjähriger bezieht der begeisterte Jüngling die Universität Göttingen und bringt cs durch seine tollen, übermüftgen Streiche schließlich soweit, daß er vor dem Universitätsrichter erscheinendarf", der ihn zu acht Tagen Karzer verdonnert. Was tuts! Auch das gebt vorbei, wie das ganze Studium, Da ihm als Resercndar der bnrcaukratische Stumpfsinn nicht bchagt, zieht er sich aus seine Güter zurück, ssn rastloser Arbeit bringt er sic wieder in die Höhe und lebt m stiller Zufriedenheit, bis ihn sein König als Vertreter nach Frankfurt schickt. Rasch verschafft er sich Hin­sehen bei seinen Kollegen, die ihn gern als Krautjunker behandelet möchten, und kommt schließlich als Gesandter nach Petersburg und von dort nach Paris, Anr 22. Scvtembcr 1862 ernennt ihn König Wilhelm I, im Parke zu Babclsbcrg zum Ministerpräsi­denten Tirrch die Jahre der inneren Krisen und die Kämpfe von Düppel und KönrgMiätz leitet er seinen von ihm verehrten Herrn über die blutigen Schlachtfelder von 1870 zur Kaiserkrone, Mit gewaltiger Hand baut er jetzt das' Reich im' Innern aus und schosst ihm eine Glanzstcllung in der Welt, Als feit y ureigenstes Werk sichert der Dreibund noch heute den Wcltftieden, Ein drohendes Kricgsgewitter weiß er zu bannen, denn seine Worte:Wir Deutsche fürchten Gott, aber sonst nichts in der Welt!" lassen jeden Wasfenlärm verstummen. Mit heißem Danke lohnt du deutsche Nation ihrem Eisenkanzlcr, der trotz seines hohen Alters sie» an seinem Platze aushält, bi- er nach kiartem Ringen und bitterem Schmerze sein Abschiedsgesuch einreicht. Gerade dieser innere Kampf ist herrlich in dem Film wicdcrgegcbcn imd Vvn ergreifender Wirkung, Ebenso geht cs zum Herzen, wie der alte. kaMpfmüdc Mann von seinem verschiedenen Herrn im Mausoleum Abschied nimmt, oder wie er mft srohmütigcn, treuen Augen die kleinen Jungcns in seinem Parke begrüßt. Gerade diese letzte Szene ist um so erhebender, als sie geioissermaßcn eine Heerkchau desAlten ans dem Sachsenwaldc" über die Heranwachsende Jugend darstellt, die ihm mit roten Backen uird heißdankbarem Herzen cntgcgendrängt. Sie wissen, was sic ihrem Bismarck schuldig sind

tragen wir erst bessere Waffen,

Schützen wir, ivas d u geschaffen,

_Halten treu die Wacht am Rhein",

Die Gräfin Tiepolo vor Gericht.

-s. San Remo, 12, Mai, Die weitere Beweisaufnahme im Prozeß gegen die Haupt- 'mannssiau Oggioni gcb, Gräftii Tiepolo sin bisher nichts neues ergeben. Die Angeklagte wohnt den Verhandlungen mit verhält­nismäßiger Ruhe bei und weiß die Einwürso deS Staatsairwalts geschickt zu entkräften. Hin und Wider bricht sie in Dchrcikrämvfe aus, wenn die Rede ans ihren Mann ünd ihre Kinder kommt, oder sie verbirgt den Kops in den Händen, sobald Erörterungen heikler Natur beginnen.

Die bisher Aber das Eheleben der Gräsin vernommenen Zeugen haben nur bestäftgcn können, daß zwischen den Eheleuten das beste Einvernehmen bestand. Die Behauptung, die Gräsin habe zu zwei älteren Herren ihrer 'Bekanntschaft in engeren Beziehungen gestanden, ist bisher durch keinerlei Aussage bekräftigt worden, Bon den Zeugen, die zur Verwandtschaft des Erschossenen gehören, wird das begreifliche Bestreben an den Tag gelegt, diesen im besten Lichte erscheinen zu lassen. Er sei ein guter Sohn und Bruder gewesen und würde sich niemals zu einem Angriff aut seine Herein haben hi'irreis 7 en lassen. Verschiedene Mädchen aus per jBe?anntschost des Toteir, mit dencir dieser zeitweise verlobt war, b-stätigen aber, daß er sehr hinter den Frauen her war, Seme Ll-Hauptung, daß die Olräsin in ihn verliebt ser, haben die Zeu­ginnen für Renommisterei gehalten. Tos gleiche Urteil über Polimantr fällen auch verschiedene seiner ehemaligen Freunde: ein Chauffeur, mit dem der Tote ziemlich oft verkehrte, erklärte, daß dieser viel ausgeschnitten habe. Er habe viel mit seinem Oilüa bei Frauen renommiert und unter anderem erzählt, unter seinen Geliebten bcsinde sich auch die Frau eines Advokaten, Del einem anderen Freunde hat Polimanti einmal einen Blumenstrauß be­stellt, der angeblich für die Gräjiii sein sollte. Ein früherer Bursche des Hauplnuanns bekundet, daß sich die Gräsin in der ganzen Stadt der größten Achtung erfreute Uiid daß sic Nlit ihrem Mann in der glücklichsten Ehe gelebt habe. Sie sei ihm gegenüber stets^ liebevoll besorgt gewesen. Als er das Ehepaar verließ, habe er die Photographien des Hauvtmanns und seiner Frau erhalten. Ein anderer Zeuge, der ebenfalls einmal Bursche! bei dem Haupt- mann gewesen ist, bekundet, daß ihm die Gräfin sehr anteilvolle Briese geschrieben habe, als er in Libßen Soldat war: er habt sie dort verloren. Der Vorgesetzte des Hauvtmanns gibt dieiem ein gutes Zeugnis, Allerdings hätte er sowohl wie auch die Gräsin sich von allzu großer Milde gegen den Burschen leiten lassen. Als der erste Uebcrfall äus die Gräfin bekannt wurde, habe ein Lsfiziersrat stattgesunden, der aber beschlossen habe, nichts weiter zu unternehmen, da Polimanti vor seiner Entlassung stand, Die Verhandlung dauert fort,

Gietzener Strafkammer.

' Gießen, 12. Mai,

Die Einzieh ung zweier gefälschter Silbermünzen wurde durch Urteil ausgesprochen.

Wegen intellektueller Urkunde nsäls ini n g wurde der 19j, Schmiedegeselle A, M, aus Marksuhl in Thüringen zu einer Gefängnisstrase von 1 Monat verurteilt, welche durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erklärt wurde. Er hatte bei seiner Einlieserung in das Vilbeler Hastlokal trotz Belehrung über die Bedeutung des Eintrags in das Gcsangenenbuch einen iaischen Namen angegeben und so bewirkt, daß in ein öffentliches Register eine rechtserhebliche Tatsache falsch beurkundet wurde.

Wegen Nichterscheinens trotz ordnungsmäßiger Ladung wurde die Berufung des Taglöhncrs F, A, aus Homberg, der vom Schöffengericht wegen Unterschlagum. zu 5 Tagen Gefängnis vcrurteüt worden war, verworfen.

Zwei Italiener standen in der Person deS L, G, aus Quero und des A, E aus Eastcl de Rio vor den Schranken des Gerichts, Es war ihnen zur Last gelegt, in Gemeinschaft mit einem dritten, bisher noch nicht ermittelten Italiener in der Nacht vom 1, auf 2. Weihnachts- scicrtag vorigen Jahres in die katholische Kirche eingcbrochcn zu sein und dort den Opferstock gewaltsam geöffnet zu haben, um aus demselben Geld zu entwenden, ferner wurden sie beschuldigt, aus dem Hause Bohnhofstraße 48 mittels Einbruchs dem Obsthändler R, M. etwa 115120 Mark, einen Lederbentel mit 2 österreichi­schen Kronen und einen Kasseneinsatz gcstoUen zu haben. Die beiden Angeklagten, die einen aufgeweckten Eindruck machten und auch ganz gut deutsch verstanden, leugneten hartnäckig, vermochten jedoch ihr Alibi nicht nachzuweisen und wurden durch eine große Anzahl von Zeugen des Einbruchdiebstahls in der Bahnhvfftraße übersührt. Der Einbruch in der katholischen .Kirche der übrigens erfolglos verlies, weil der Opferstock leer war konnte ihnen jedoch nicht einwandsiei nachgewiesen werden, obwohl sie der Tat dringend verdächtig esicheinen: insoweit mußten sic also sreige- sprocken werden, Der Angeklagte G, wurde aiißcrdem allein noch des. Vergehens der intellektuellen Urkundenfälschung schuldig ep-