Einzelbild herunterladen

Nr. X09 Zweiter

Erschein! täglich mtl Ausnahme ixs Sonntag?.

Tie«ebener SamilienMättcr" werden dem »Anzeiger- viermal wöchentlich beigelegt, da? ,,«reir»1«tt für den Xteir Sieben" zweimal wöchentlich. Tierondwirtschastllchen zeit­fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Blatt t64- Zahrgang

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Sberhejsen

Montag, is. Mai

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schcn UnwersttätS - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^§*51. Redaktion:d^Al12. Tel.-AdruAnzeigerGießen.

Mb. Deutscher Reichstag.

253. Sitzung vom Sonnabend, den 9. Mai 1914.

Am Bundesratstisch: v. Falkenhayn.

Präsident Dr. Kacmpf eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 15 Minuten.

Der Milärelal.

(Fünfter Tag.)

Die Beratung wird fortgefcht beim Kapitel: Militär» Justizverwaltung.

Abg. Kuncrt (Soz.):

Die Zahl der Soldatcnmitzhandlungcn können wir nicht fest, stellen, wir kennen nur die Zahl der Gerichtsverhandlungen. Diese haben wohl abgcnommen. aber damit ist noch nicht bewiesen, daß auch die Mißhandlungen abgcnommen haben. Der Kern des UehelS ist unsere rück st and,ge Militärgerichtsbar. k e i t. Der schon vor sechs Jahren von uns gefaßte Beschluß aus Vorlage einer Kriminalftatistik ist vom Bundesrat in der schnödesten Weise abgelchnt worden. (Präsident Dr. K a e m p f rügt diesen Ausdruck.) Gegen ungerechtfertigte Be­fehle der Vorgesetzten müßte den Soldaten ein N o t w e h r r e ch t zugestandcn werden. In Bezug auf den strengen Arrest reichen selbst die Bcfugnifie der russischen Offiziere nur halb so weit als die der deutschen Offiziere. Selbst Knebelung kommt bei uns noch vor. Das ist entehrend für diejenigen, die solche Strafen ver. hängen. Seit Jahrzehnten ist keine Reform der Militärgerichts» barkeit durchzusetzen. Dieses gemeingefährliche Verfahren der ReichSreglerung muß entschieden gebrandmarkt werden. (Vize» Präsident P a a s ch c ruft den Redner zur Ordnung.) Gegen solche Infamie müssen wir Front machen.

Generalmajor v. Langermann:

Dir können nicht mehr tun, als Ihnen die Zahlen der Kriminalstatistik bekanntzugeben. Wenn S,e uns nicht glauben, können wir es nicht ändern. Eine Reform der Militärgcrichtsbar. keit w,rd sich vor der Reform der Zivilgerichtsbarkeit nicht durch­führen lassen. Die Gerichtsbarkeit der Militärjustiz überhaupt zu entziehen, können wir nicht gutheißen. Daß Gesundhcits. schädigungen durch strengen Arrest erfolgt sind, ist nach der Statistik unrichtig. Die Kriininalstatistik des Heeres ist günstiger als die zivile Statistik und sie weist eine Besserung im Laufe der Jahre aut.

Abg. Weinhausen (Dp.):

Mir geht aus meinem Wahlkreise ein mich aufs tiefste bewegender Br,es zu. Ein vor neun Jahren in China vom Militärgericht verurteilter ehemaliger Soldat erhält heute noch Briefe von der Militärverwaltung mit der Aufschrift: .An den ehemaligen Militärgefangenen Soundso." Hier wird ein ohnehin bedrücktes Gewissen in schwerster Weise miß­handelt. Ist ein derartiges Verfahren Regel oder Ausnahme?

KliegZminister v. Falkcnhayn:

Mir ist nicht bekannt, wie in solchen Fällen im allgemeinen Verfahren wrrd. Billigen könnte ich ein Verfahren, wie hier dargestellt, nicht. Ich hätte es gern gesehen, wenn ich vorher über die Sache unterrichtet worden wäre. Dann hätte ich heute schon sagen können, daß ich bereits ein» gegriffen habe, um derartigen Vorkommnissen für die Zukunft vorzubeugen. (Beifall.)

Abg. Schmidt-Meißen (Soz.):

Die Militärverwaltung bestreitet immer, daß der Boykott aus Politischen Gründen verhängt wird. Das Gegenteil läßt sich aber an vielen Beispielen Nachweisen. In Sachsen sind wir damit keineswegs besser daran als in Preußen. Ich allein könnte über hundert derartig boykottierte Lokale anführen. (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Als der Redner sich anschickt, diese Lokale nacheinander aufzuzähien, ersucht ihn Vizepräsident Dr. Paa­sch e, sich kürzer zu fassen, da noch 49 Redner zum Mili- läretat vorgenierkt seien. (Große Unruhe.)

Na ja, aber einige Beispiele muß ich doch noch anführen. (Heiterkeit.) Als Dr. Poaschc den Redner zum zweiten und drit» ten Male mit demselben Hinweis unterbricht, fährt dieser fort: Ja, jetzt komme ich erst zu den interessanten Fällen. (Heiterkeit.) Allen Versicherungen vom Bundesrat zum Trotz muß eS dabei bleiben, daß hier das Militärverbot immer aus po­litischen Gründen verhängt worden ist.

Söchs. MiliitärbevoNmächtigt. General Lencknrt v. Weißdorf: Das Militärverbot wird nur verhängt von dem militärischen Befehlshaber, der für die Disziplin seiner Truppen verantwortlich ist. Soweit möglich, werden die wirtschaftlichen Interessen der Inhaber geschont. Aber allein der militärische Befehlshaber ver- mag zu beurteilen, ob das Verbot dauernd oder nur für einige Tage zu verhängen ist. Soweit er nicht aus eigener Wahrnehmung entscheidet, stürtzt er sich auf das Urteil der Polizeibehörde. An dieser Handhabung halten wir fest und lassen nicht nach im Interesse der Disziplin. Denn eine Truppe ohne Disziplin und Ordnung ist nicht brauchbar. (Bei­fall rechts.) Zurückweisen muß ich die schweren und sicher ganz ungcrechtfertigen Angriffe auf die sächsischen Gendarmen. (Bei­fall rechts.) Im übrigen gehe ich auf die Erörterungen des Abg. Schmidt nicht ein. Sie geyören in ihrer Mehrzahl zu dem Mini­sterium des Innern. Ich habe ihm im vorigen Jahre bereits ge­sagt, sie in Sachsen vorzubringen; das kann ich nur wiederholen.

Abg. Keil (Soz.):

Auch in Württemberg sind solche Militärverbote vorgekommen. Mit solchen Mitteln hebt man die Disziplin nicht.

Württcmb. Militärbevollm. Generalmajor v. Gracwcnitz: ES ist nicht Sache einer Militärbehörde, festzustcllen. was ein sozialdemokratischer Verein ist. Das ist Sache der Polizei- Behörde. _

Abg. Schöpflin (Soz.)k Ist der KricgSminister bereit, mit den Generalkommandos e,n Einvernehmen herbeizuführen dahin, daß die jetzige Handhabung des Militärboykotts gemildert wird?

Generalmajor Wild v. Hohenborn:

Wir nehmen gern Notiz davon, daß der Abg. Schoepflin keine völlige Beseitigung, sondern nur noch e,nc Milderung des Mllitar- Verbotes verlangt hat. (Unruhe b. d Soz.) Wir habe, feil einiger Zeit Milderungen eingeführt und sind nach den gemachten Erfahrungen ganz zufrieden damit. Für wertere Milderungen werden wir aber nicht zu haben sein.

Abg.Zimmcrmann (Natl.):

Tie bei der Landesaufnahme beschäftigten Kupferstecher sind durch die Einführung des jedigen Akwidshstem- schwer ge,chad^gl worden. Wünschenswert ist. daß der Kartenvcrlauf dem Buch. Handel freigegeben wird.

Generalmajor v. Scheeler:

Wir haben -ine grundlegende A-nd-rung in der Besoldung der Kupfcrsteckcr bcrcüs ms Äuge gesicht. TaS ützigr. aus Gcball und Akkord kombinierlc System entspricht UN, ereil Wunden Nicht.

JBu der .Geldbcrpflcgung' befpricht

Abg. Held (Statt.):

die Schädigungen der Offiziere durch das dauernd« Verweilen in kleinen Garnisonen. Sie müssen verbittert werden, wenn sie in den kleinen Garnisonen jene geistigen Anregungen vermissen, die den Kameraden in den großen Städten geboten sind. Die erforder­lichen Versetzungen von Reserveoffizieren zum Train muß in allen Fällen sofort erfolgen, damit die Offiziere Gelegenheit haben, den schweren Traindienst gründlich zu erlernen. Der hohe Wert eines guten Trains sollte in der Armee genügend gewürdigt werden.

Generalmajor Wild v. Hohenborn:

Wir verkennen die Nachteile der kleinen Garnisonen nicht. Eine regelmäßige Verschiebung läßt sich praktisch nicht durch­führen, da jedes Offizierkorps ein geschlossenes Ganzes bildet,' ^ssen Charakter man nicht durch fortwährende Aenderungen ; * ann \. Es ist auch schwer, die richtige Auswahl aus den

Offizieren für die Versetzungen aus den Grcnzgariiisonen zu tref» fen. UebrigenS haben sich die Verhältnisse gebessert insofern, als [ die Offiziere jetzt nicht mehr so lange in den Grenzgarnisoncn ! bleiben. Die Hebung des Trains wird seit Jahren eifrig i betrieben. Ein weiterer Ausbau ist geplant, seine Durchführung, j hängt von der Bewilligung deö Reichstags ab. Insbesondere soll die Wehrhaftigkeit des TrainS besser als bisher ausgebildet, werden, von einer Aenderung des NamcnS haben wir aber abgesehen, da der Train unter diesem Namen mit Ehren an den Kriegen teilgenommen hat und deshalb selbst die Beibehal­tung des Nainens wünscht.

Abg. Ponschab (Zentr.)' tritt für Besserstellung der Waffenmeister ein, bi« 1 zu mittleren Beamten aufrücken möchten.

Generalmajor v. Wild:

Diesem Wunsche kann nicht entsprochen werden; dagegen spricht ihre handwerksmäßige Beschäftigung. Auch in das Zivilbeamten­verhältnis können sie nicbl überführt werden.

Abg. Erzbcrgcr (Zentr.):

Man könnte doch gehobene Unterbeamtc auS ihnen machen und sie dadurch besserstellen.

Generalmajor Wild v. Hohenborn:

Diesen Wunsch finde ich begreiflich, kann aber keine bestimmte Zusage machen.

Abg. Pauly-Cochem (Zentr.):

In der landwirtschaftlichen Bevölkerung wurde cs sehr unan» genehm empfunden, daß zur Zeit der Ernte die Ein­ziehung von Reservisten in großem Umfange erfolgte. Das ist inzwischen besser geworden und ich möchte der Militärverwal­tung den Dank dafür aussprechen. In besonderen Notfällen sollte den Soldaten aus familiären Gründen die Erlangung des Ur­laubs erleichtert werden.

Abg. Schwabach (Natl.):

Die Einwohner der Kreise Memel und Heidekrug wünschen dringend die Errichtung eines Bezirkskommandos in Memel. Die beiden Kreise werden schon immer von der Militärverwaltung recht stiefmütterlich behandelt und auch bei der letzten großen Hecresvermehrung sind ihnen keine neuen Garnisonen gewährt worden.

Generalmajor Wild v. Hohenborn:

In den Uebungsbestimmungen wird die weitgehendste Rück­sicht auf die Verhältnisse des Weinbaues genommen. Der Wunsch des Abg. Schwabach wird in wohlwollende Erwägung gezogen.

Ab». Znbeil (Soz.):

Den Zivilberufsmusikern wird die Existenzmoglichkeit immer mehr durch die übermächtige Konkurrenz der Militär­musiker erschwert. Die Militärmusiker haben aus dem Gelds der Steuerzahler so viele Vorteile, daß die Zivilmusiker in dem Konkurrenzkampf sehr benachteiligt sind. In den Berliner Militärkapellen haben viele Musikmeister Minister-Ein­kommen. Die Militärkapellen spielen überall, sogar bei Schweine, und Schlachtfesten. (Heiterkeit.)

Das Generalkommando hat abgclehnt, mit dem Zentral­verband der Zivilberussmusikcr in Unterhandlungen zu treten über einen Einheits-Mindesttarif für Zivil- und Militärkapellen.

I Die Militärkapellen unterbieten fortgesetzt die Zivilkapellen. Von ihnen wird die schlimmste Schmutzkonturrenz geübt. Die Militärmusiker werden von den Kapellmeistern ausgebeutet. Die Militärkapellen wirken gemeinsam mit Ulk-Bauernkapellen am Bockbiertrubel mit. Seit Inkrafttreten der Ange- l stclltcnversicherung bevorzugen die Wirte natürlich erst recht die Militärkapellen, um die Versicherungsbeiträge zu sparen. Die Militärmusik muß auch in steuerlicher Beziehung als reiner Ge- toerbebetrieb^ betrachtet werden. Sie verbreitet die Gassen- hauermelodien. Es gibt einen Militärkapellmeister, der komponiert nicht bloß, er dichtet auch! (Zuruf des Abg. Schultz- Bromberg: Unerhört! Große Heiterkeit) Nein, das ist nicht unerhört! (Erneute Heiterkeit.) Da heißt es z. B.: Untern Linden, Untern Linden Geh'n die kleinen Mägdelein.

Hast du Luft mal anzubinden.

Wandere munter hinterdrein.

Bist du am Pariser Platz Schwubs, da ist sie schon dein Schatz!

(Antauernde schallende Heiterkeit.) Das soll Kulturarbeit sein!

Generalmajor Wild v. Hohenborn:

Das warme Herz, das der Vorredner offenbar für die Zivil- Musiker hat, haben wir auch. Wir verübeln den ehrsamen Stand nicht, daß er für sein Recht eintritt. Aber auch wir haben unsere Existenzberechtigung. Wir haben viele einschränkende Bestimmun­gen erlassen,'daß wirklich darin nicht weiter gegangen werden kann. Musik wird jetzt in geradezu schrecklicher Weise gehoben. In Berlin kann man kaum noch ein Glas Bier trinken, ohne Musik. Und mancher denkt wie Wilhelm Busch:

Musik wird oft nickt schön empfunden.

Weil stets sie mit Geräusch verbunden!

Es gibt eine Ueberproduktion von Musikern. Aber es sind nicht bloß Deutsche, sondern Ungarn, Slowaken, Russen usw. Das vorgetragene Gedicht galt einem Fastnachtsfeft. Da gehen die Wogen wohl einmal zu hoch. Indessen gebe ich zu, daß hierbei der KAlturfaktor etwas unter den Tisch gefallen ist. (Heiterkeit.) Im Ernst gesprochen, unsere deutsche Volksmusik ist ein Kultur­faktor und wird von den Militärkapellen gepflegt. Freilich immer Oratorien spielen das können Sie nicht verlangen. (Heiter­keit und Zustimmung.) Und unsere kleinen Städte verlangen Militärmusiker. (Sehr richtig!) Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß einmal ein Kapellmeister seine Stelle verkauft hat. Das darf nicht sein! (Sehr richtig!)

Wir haben gerichtliche Entscheidung angerufen, und ich gebe Ihnen die Versicherung, de-rartiges wird nicht wieder Vorkommen! (Lebh. Beifall.) Aber wie wird solche Stelle manchmal besetzt? Zu einem Obersten, der den »Feuerzauber" nicht von einem Straußschen Walzer unter­scheiden kann (Heiterkeit), kommt sein alter Kapellmeister, er könne nicht mehr und empfehle den und den als seinen Nach­folger. _ Der Ober st fra gt seinen Adjudanten, der allenfalls den

Zapfenstreich undHeil dir im Siegerkranz" pfeifen kann (Große Heiterkeit). Sie einigen sich bann, daß der Empfohlene die Stelle erhält. Aber wie gesagt, seitdem wir aufmerksam geworden sind, werden Verkäufe nicht mehr Vorkommen. (Lei'h. Beifall.)

Wir brauchen Reserve-Musiker, um die Kapellen auf der Höhe zu erhalten. Aus demselben Grunde können wir auch den Ge­werbebetrieb nicht entbehren. Das Volk will, daß sie auf der bis­herigen Höhe bleiben. Dem, wie Sie (zu den Sozd.) es nennen, öd<;n Kaserncnlebcn schafft die Musik die besten Stunden. Selbst Herr Noske hat verlangt, die Marschmusik solle man den Sol­daten nicht nehmen. Ucber wie viele trübe Stunden hat die Musik unsere Leute vor Metz und Paris hinweggcholfen! Und wie er­hebend war es, wenn über die Schlachtfelder klang: »Heil dir, im Eiegerkranz" und »Nun danket alle Gott". (Lebh. wiederholter Beifall.)

Abg. Ponschab (Zentr.):

Die Konkurrenz der Militärmusiker muß insoweit auSge» schaltet werden, als sie nicht billigere Preise als die Zivilmusiker stellen dürften.

Abg. Gunffer (Vp.):

Die Forderung deö Deutschen MusikerverbandeS. den Militär» kapellen jeden Wettbewerb zu verbieten, geht viel zu weit. Die Militärkapellen leisten zweifellos Kulturarbeit. Die Klagen der Zivilmusiker zeugen von einem gewissen Futterneid und einem Mangel an Solidarität. Gerade Huren von der sozialdemokratischen Fraktion habe ich oft schon in Lokalen mit Militärmusik getroffen. (Gr. Heiterkeit.) Selbst Herr Zubeil hatte Freude an den Verben. Er schmunzelte. Es tut ihm wohl nur leid, ooß er in seinen alten Tagen nicht mehr mitmachen kann (Heiterkeit.)

Generalmajor Wild v. Hohenborn:

Die Musikbeiträge der Offiziere sind schon reichlich hoch. Sie betragen in manck^en Garnisonen für einzelne bis 120 Mark jährlich. (Hört! Hört!)

Abg. Belzer (Zentr.) fordert eine Garnison für Hechingen, die auch das Wachtkommando für die Burg Hohenzollcrn stellen könnte. Mindestens sollte ein Bataillon dorthin verlegt werden.

Generalmajor v. Hohenborn:

Auf der Burg Hohenzollcrn liegen ein Offizier und 36 Mann. Das muß genügen, zumal auch der Kaiser als der älteste des Geschlechts Hohenzollcrn damit einverstanden ist.

Montag 11 Uhr: Weiterberatung.

Abcinöerung de; hessischen Leldsirafgesctzes vom 13. )uli s9i)-s.

Der Ziveitcn Kammer ist folgender Gesetzentwurf betr die Abänderung des Feldstrafgcsctzes vont 13. Sitli 1904 zugegangen:

Artikel I.: Das Feldstrafgesctz vom 13. Juli 1901 wird dahin geändert: 1. Im Artikel 17 Absatz 4 erbält der 2 . Satz fol­gende Fassung:Ern Antrag auf Bestrasting ist nur erforderlich wenn die bandlung gegen einen Angehörigen begangen ist." 2. Artikel 24 Absatz 2 wird gestricky-ii 3. Im Artikel 28 Absatz 1 werden die Worteoder aus Fahrlässigkeit (Artikel 27>" gestrichen.

4. Im Artikel 39 Absatz 2 werden die Zifsern3, 4" gestrichen.

5. Im Artikel 43 Absatz 1 werden nach dem Wortebedürfen" die Worte einqcfügt:mit Ausnahme der Anordnung nach) Ar­tikel 39 Nr. 2 /'.

Artikel II.: Das Gesetz, das Verfahren in Forst- und Fcldriigesachen betreffend, in der vom l. Januar 1905 an geltender» Fassung (Regierungsblatt von 1904 Seite 356) wird dahin go ändert: l. Ärtikel 5 erhält als Absatz 3 salgende Bestimmung: Strafanträge bedürien nicht der im § 156 Absatz 2 der Straf* Prozeßordnung vorgesehenen Form. Sie können insbesondere bej de» mit dem Feld- und Polizeischutz betrauten Personen auch ntüntilfcf) angebracht werden." 2. Im Artikel 26 wird zwischen Absatz 4 und Absatz 5 salgende Bestimmung als besonderer Absatz eingcsügt:Im übrigen finden die Bestimm,mgen des Deutschen Gerichiskostengesetzes mit der Mastgabe entsprechende Anwendung, das, her Berechnung einer Teilgrbühr die im Absatz 2 scstgesetztc Gebühr von 1 Mark zu Grunde zu legen ist."

In der Begründung wird ausgeführt:

Das F-eldsirasgesetz vom 13. Juli 1904 hat in An­lehnung an neuzeitliche Feldstrafgesepc anderer Staaten in weiterem Umfange als das alte Feldstrafgcsetz den Strafantrag als Voraussetzung der Strafverfolgung ge­ringfügiger Feldfrevel vorgesehen. Dagegen macht sich seit einiger Zeit in landwirtschaftlichen Kreisen ein lebhafter Widerspruch geltend. Es wird darauf hingewiesen, daß die besonderen Verhältnisse aus dem Lande dein Geschädigten häufig die Stellung eines Strafantrags unmöglich wachten. Er müsse verwandtschastliche, nachbarlickw oder sonstige Rücksichten nehmen und sei aus diesem Grunde häufig ge- zwungen, von einem Strafantrag abznsehen, selbst wenn er an sich die Bestrafung des Täters wolle. Blieben solche Fälle vereinzelt, so seien sie unbedenklich, werde aber, wie dies auf dem Laube der Fall sei, «ine solckw zlvangsweise Rücksichtnahme allgemein, so leide der Feldschutz und damit die landwirtschaftliche Bevölkerung unter solchen Zustän­den auf das sck,werste. Diesen Klagen kann eine gewisse Be­rechtigung nicht abgesprochen werden. Die aüsstchenden Feldfrüchte bedürfen zweifellos eines energischeren Schutzes als die Sachen, die sich in Verwahrung des Be­rechtigten befinden: sie sind gewissermaßen dem Schutze der Ocsscnllichkeit anvcrtraut: vergreist sich jemand an ihnen, so ist neben dem privaten Interesse das öffentliche Inter­esse insofern in besonderer Weise berührt, als durch den be­gangenen Feldfrevel an den Tag gelegt ist, daß der Schutz der Oeffentlichkeit hier nicht ausgcreicht hat, um den Be­rechtigten vor Eingriffen in sein dem öffentlichen Schutze anvcrtrautes Eigentum zu bewahren. Es hat deshalb auch die Allgemeinheit ein hervorragendes Interesse an der Vcrsolgung selbst geringftigiger Feldfrevel, weil eben jeder Frevel gewissermaßen den stillen Vorwurf begründet, daß der öffentliche Schutz versagt habe. Aber abgesehen von dieser theoretischen Erwägung ist es vor allem das prak- tisckw Bedürfnis der Landwirtschaft, das, nachdem es zu wiederholten Malen durch ihre berufsmäßige Vertretung, die Landwirtschastskammer, konstatiert worden ist, dazu nötigt, das Erfordernis des Strafantrags möglichst einzu schränken. _

. Nach dem geltenden Rechte ist ein Strafantrag not­wendig, wenn der Täter Felbfrüchte von unbedeutendem Werte oder in geringer Menge zum alsbaldigen Verbrauch entwendet. Hierunter fallen die meisten Obstentwen- düngen durch Kinder. Die Ansicht weiter Kreise der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung geht dahin, daß ge­rade diese Fülle trotz chrer Geringfügigkeit im EcryzcILalle