Nr. 105 Zweiter
Erscheint täglich mit Ausnahme der Toniitag?.
Tie „Sictzencr Zamilicnblötter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „ilrekblatt für den Kreis Sietzen" zweimal
wöchentlich. Die „candwirlschastlichen Seitstagen" erscheine» monatlich zwcnnal.
Blatt 164- Jahrgang
Giehener Anzeiger
Genekal-Anzeiger für Oberhejjen
Mittwoch, t>. Mai M
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schcn Universitäts - Buch- und Steindruckerci.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstrabe 7. Expedition und Verlag: e^i^ol. 9icbaftion:e^ll2. Tel.-Adr.:AnLeigerGießen.
Die Stellung Deutschlands zum Schieöswesen.
Noch dem jetzt vorliegenden Bericht über die Sitzung des Budgetausschusses des Reichstags voin 28. b. Mts. hat sich der Direktor im Ausuxirhigen Amt, Wirkt. Geheimer Regicruwgsrat Tr. Kriege, über die Stellung Deutschlands zum Schied s wesen mit folgenden sehr zutreffenden Ausführungen geäußert;
Vieliach sei die Ansicht verbreitet, das; Deutschland der Schicdö- gcrichlsidee wenig freundlich gegenübcrstrhe. Das fei keineswegs der Fall. Deutschland habe bereits im Jahre 1904 einen allgemeinen Schicdsvertrag mit Großbritannien geschlossen und chn seitdem zweimal erneuert. Ein ähnlicher Vertrag sei mit den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet worden, aber an dem Widerstande des amerikanischen Senats gescheuert. In einer Rache neuerer Handelsverträge seien Schiedsklauseln ausgcnoinnren nrordcn, wonach alle Streitigkeiten über Tarifiragcn besonderen Schiedsgerichten unterbreitet inerten sollen. Aus der Zweiten Haager Friedenskonferenz habe Deutichtand die Errichtrrng eines Internationalen Prisenhois vorgeschlagen und diesen Vorschlag zur An,rahme gebracht. Aut der letzten Haager WechsclrechtSkonscrcnz habe die deutsche Delegrtion die Errichtung eines internationalen Kaisationshots zur Erörterung gestellt, der zur Entscheidung vrivalrechtlicher Streitigkeiten aus internationale» Verträgen zuständig sein würde. Vor «item aber habe Deutschland in die wichtigen Verträge, die cS mit Frankreich zur Regelung der Marokkosragc geschlosien habe, »nt unbedingte Schiedsklausel kingcsügt, io dal; alle aus ihrer Anwendung sich ergebenden Streitigkeiten der schieds- gerichtlßbcn Entscheidung zu unterbreiten seien. Uebrigens habe Deutschland auch in Einzeltällen keine Bedenken getragen, Streitigkeiten von einschneidender Bedeutung durch das .Haager Schiedsgericht entscheiden zu lassen, so namentlich den Venezuela- und den Easablancastrcit.
Wenn aus der Zweiten Haager Friedcnskonierenz die deutsche Delegation d.-n dort voMeschlagencn Welt schicdsvertrag vbgelchnt habe, so sei das geschehen, weil nach ihrer Uebcrzeu- gung ein solcher Vertrag der Sache des Friedens nicht dienlich gewesen wäre. Nach dem Vorschlag sollten alle streitigen Rechtsfragen, insbesondere solche über die Anwendung und Auslegung internationaler Verträge der Schiedssprechung unterstellt werden iinter der Voraussetzung, daß weder die Lcbensintcressen noch die Unabhängigkeit oder die Ehre einer der streikenden Parteien entgegenständen. Ein derartiger Vertrag tväre so unklar in seiner Begrenzung, so unsicher in seiner Aus- sührung und so zweifelhaft in seiner Wirkung gewesen, daß er zu den größten Schwierigkeiten und Streitigkeiten Unter den Vertrags st aaten hätte führen müssen. Eine Begrenzung des Vertrags auf Rechtssragen sei notwendig, da bloße Jnteressensragcn ihrer Natur nach der Scksieds- sprechung nicht unterstellt toerden könnten. Es habe sich aber keine Formel sinden lassen, die geeignet sei, die Rechtssragen von den Jntercsienfragen in klarer Weise zu trennen. Auch die weitere Ansgabe, Streitigkeiten untergeordneter Bedeutung von der Schiedssprechung mit Rücksicht aus den damit verbundenen Zeit- und Kosten auswand ausznscheiden, habe die Konferenz nicht zu lösen vermocht. Noch bedenklicher sei die Einsügung der sogen. Ebrenklausel, das heißt der Besugnis jeder Macht, souverän darüber zu bestimmen, ob sie im einzelnen Falle unter Berufung «ns ihre Lcbensintereisen, ihre Unabhängigkeit oder ilzre Ehre die Schiedssprechung ablehnen wolle. Diese Klausel, deren Not- wendigkeil von der Konferenz mit Recht anerkannt worden sei, hätte den Vertrag geradezu illusorisch gemacht, da er alsdann nichts anderes als ein Vertrag ,nit der Klausel! „st volo" gewesen wäre. De Aurusung der Klausel sei überdies geeignet, den Streit der Parteien noch besonders zu verbitten;, da aui diese Weise leicht der Verdacht Entstehen könne, daß der Gegner nicht bona side handle, sondern sich im Gesühl seines Unrechts der Schiedsfprechung entziehen wolle. Endlich bleibt zweiiclhaft, welche Wirkung ein Schiedsspruch aut die gerichtlich: oder die gesetzgebende Gewalt eines Vcrtragsstaats ausüde, wenn eine dieser Gewalten durch eine Verlegung internationaler Verpttichtungen Anlaß zu der Streitigkeit gegeben habe. Solle in solchen Fällen die Gcrichts- barkei; oder die gesetzgebende Körperschaft gezwungen fein, dem Schiedsspruch Rechnung zu tragen, oder sollten diese Gewalten «nch dem Schiedsspruch gegenüber souverän bleiben? lieber diesen Punkt habe ans der Köntcrcnz eine vollständige Meinungsverschiedenheit bestanden, so daß bea dem Abschluß des Vertrags die Einheitlichkeit des BcrtragSünllenS von vornherein gefehlt haben würde.
Die vorstehend erwähnten Bedenken hätten auf der Konferenz dazn geführt, daß der Weltschiedsvertrag nicht nur von Deutschland, sondern auch von mehreren anderen Großmächten und einer Reihe kleinerer Staaten ab gell e h n t worden sei. In der Tat hätten die Erfahrungen, die verschiedene Staaten mit einem Schiedsvertrage der fraglichen Art gemacht hätten, jene Bedenken nur bestätigen können.
Im iveitcrcn Verlause der Sitzung führte der Ministerial- ldirektor noch ausi DaS Haager Abkommen über die Er ;richtung eines Internationale!; Prisenhois und die Londoner Erklärung über das Scekriegsrecht seien seinerzeit von den hauptsächlich in Betracht kommenden Staaten, darunter auch van Tentittüand gezeichnet worden. Deutschland sei auch zur alsbaldigen Ratifikation beider Verträge bereit, und zwar umso mehr, als es selbst zur Errichtung des Internationalen Prisenhois die Anregllng gegeben habe. Die scknvierigkeitcn für das Zustande kommen der beiden großen Völkerrechtlichei; Verträge lägen in England, zwar nicht bei der Britischen Regierung und beim Unterhause, wohl aber bei;,; Oberhäute, das Heide Verträge abgelehnt habe. Tie Britische Regierung suche diese Schwierigkeiten dadurch zu beseitigen, daß sie durch Verhandlungen niit uns und anderen Großmächten eine authentische Auslegung gewisser Be stimmungen der Londoner Erklärung hecbeiiühre. Wir seien der Britischen Regierung hierbei so weit wie möglich cntgegengekommen und hätten nunmehr Grund zu der Annahme, daß die Verhandlungen zum Ziele führen würde,;, so daß die Britische Regierung demnächst in der Lage sein werde, mit Aussicht aus Ersolg die Verträge von neuem ihrem Parlamente vorzulegen. Dem Zu- sammentreten der Dritten Haager Friedenskonferenz stehe Deutschland durchaus sympathisch gegenüber, wenn eS auch der Meinung sei, daß vorher die wichtigsten Ergebnisse der früheren Konierenzen sichergestellt, also die beiden vorerwähnten großen ' Verträge ratifiziert werden sollien. Wollte man immer neue völkerrechtliche Probleme in Eingriff nehmen, ehe man die bisher erörterten verwirklicht habe so würden diese Konferenzen bald ihren Wert verlieren. Eine weitere Voraussetzung sür die Einberufung der neuen Friedenstonserenz sei, daß ein Programm entworfen und von den Mattsten angenommen iverdc. Die Ztveitc Haager FricdenS- konserenz habe den Wunsch ausgesprochen, daß ein solches Pro gramm von einem internationalen Ausschuß ausgearbeiiet und alSdaun den Regierungen zur Genehmigung unterbreitet werde. Wegen der Zusammensetzung dieses Ausschusses schwebten zur Zeit Derdandlmtgen, die noch nicht zum Abschluß gelangt seien.
Inzwischen sei das Auswärtige Amt bereits mit der Ausstellung der deutscherseits sür das Programm zu machenden Vorschläge beschäftigt, da dieses Amt nach seiner Organisation und 'einen Erfahrungen am besten beurteilen könne, welche völkerrechtlichen Fragen der Regelung durch die Konferenz vor allem bedürftet;.
Das Austvärtigc Amt beteiligte dabei selbstverständlich die sonst in Betracht kotnmcnden Ressorts und ziehe auch BölkcrrettstSlchrer von Ruf zu.
Die Hoffnung, daß die Dritte Haager Friedenskonferenz zustande komme, sei durchaus begründet, und Deutschland werde woblvorbercitet in diese Konsercnz eintreten. Deutschland sc; überzeugt, daß die Konferenz durch Lösung wichtiger völkerrechtlicher Probleme zur Beseitigung von Streitigkeiten wesentlich beitragen und sich dadurch NM die Sache des Friedens wohlverdient machen werde.
Paris, 5. Mai. Wie amtlich verlautet, wurden die Mitglieder des interualivnalcn Ausschusses sür die Regelung der mit dem Balkan kriegezusammcnhängendcu Finanzsragcn verständigt, daß die Beratungen Ansang Juni von neuem ausgenommen werden sollen.
Der internationale Schiedsgerichts-Ausschuß zur Regelung der mit den Bergwerken in Marokko zusammenhängenden Streitsragen
tritt nächstens in Paris zusammen. Vorläufig ist das Bureau des Ausschusses beschäftigt, die zahlreichen Gesuche zu registrieren, die für die spanisäze Zone bis zum 20., für die französische bis zum 30. Mai eingercicht sein müssen. Die Gesuche werden einem Ausschuß unterbreitet, der aus einem Oberschiedsrichter, dem Schiedsrichter des Maghsen und einem Schiedsrichter der Nationalität des Antragstellers gebildet wird. Eine ablehnende Entscheidung des Ausschusses ist endgültig. Wenn die Ausschüsse die gleiche Konzession zwei Antragstellern verschiedener Nationalität zucrkcnnen, so wird die Frage einem anderen Ausschuß, bestehend aus dem Oberschiedsrichter, den Schiedsrichtern von der Nationalität der verschiedenen Antragsteller überwiesen. Der Ausschuß kann abgcwicsenen Antragstellern Schadenersatz zubilligen. Schiedsrichter s ü r T e u t s ch l a n d ist Lcgationsrat G n e i st, Schweden ernennt später einen Schiedsrichter.
Aus Hessen.
Aus dem Finanzausschuß der Zweiten Kammer.
rb D a r m st a d t, 5. Mai. Der Finanzausschuß der Zweiten Kanrmer setzte heute vormittag seine gemeinsamen Be- ratnngen mit der Rttsierung fort, die durch die Herren Finanz- minister Braun, Äaatsräte Dr. Becker und W i l b r a n d, Ministerialrat Schliepbake u. a. vertreten war. Der Vorsitzende des Ausschusses, ?ldg. Dr. Osann, gedachte zu Beginn der Sitzung mit warmherzigen Worten des dahingeschiedenen früheren Wgcordnetcn und Mitgliedes des Finanzausschusses, Geh. Justizrat Dr. G u t s l e i I ch, der im Ausschuß eine Reihe von Jahren den darin zu bewältigenden Aufgaben seine ausgezeichnete;; Kräfte geliehen habe und bei wichtigen Angelegenheiten, so bei Beratung des Justizvoranschlags und der Gemeindesteuerreform in ihrer srühcren Gestaltung Berichterstatter des Finanzausschusses war. Sämtliche Anwesende erhoben sich zum ehrenden Ändenkei; des Verstorbenen von den Plätzen. Alsdann bc;chästigte sich der Ausschuß zunächst lwit dem Antrag des älllbg. Schott, die Herdüberwachungskosten aus den Staat zu übernehmen. Der Antragsteller führte ans, daß wohl die ersten Maßregeln nach Entdeckung von Reblausherden bis zu den; Zeitpunkt der Vor- dispoiilion von der Gemeinde getragen werden könnten, daß aber von diesenr Zeitpunkt ab das öffentliche Interesse einsetze und auch die Ausgaben sür die Bekämpfung der Rvolaus nicht mehr von der Genrcindc, sondern vom Staate zu tragen sei. Er legte weiter dar, daß eine Reihe von Gemeinden, die sowohl an Seelcnzahl, wie an Leistungssälzigkeit gering seien, sonst mit außerordentlich hohen Kosten belastet werden würde; z. B. hätte die Gemeinde Gumbsheim bei 267 Einwohnern von 1907—1910 über 3000 Mk. auswendcn müssen. Die Abg. Tr. Weber und Molthain sprachen sich gleichfalls für d;e Uebernahme aus den Staat aus. Tie Regierung wandte sich dagegen, daß diese zunächst den Gemeinden zukommenden Maßregeln im allgelneinen auf Kosten des Staates übernommen werden sollten. Der Staat gebe bereits anderthalb Millionen für die Vertilgung der Reblaus aus und eine weitere Belastung müsse daher abgewiescn werden, doch wolle die Regierung die ganze Sache noch emmal in. Erwägung ziehen und prüfen, ob die Kosten von dem Zeitvvnkt der VordcRnsektion sür Vertilgung der Reblaus bei der Neuregelung evtl, zum Teil von den Gemeinden auf den Staat übernommen werden könnten. Seither bezögen bereits unbemittelte Gemeinden Beihilfen zu den Herd überwackmngskosten. Der Ausscknlß war sich darin einig, daß nicht die gesamten tzerdübcrwochungskosten, sondern nur die von der Vordesinsektion ab vom Staat getragen werden sollen. Ein weiterer Antrag Sckwtt, in Wöllstein ein Finanzamt zu errichten, wurde von dem Antragsteller mit dem Hinweis auf die Entlegenheit des jetzigen Sitzes des Finanzamts in Bingen für eine ganze Reihe von Ortschaften des Bezirks begründet. Wöllstein stelle überdies das FinanzamtSgebäudc und es tvürde auch die .-.weite Stelle eines Akademikers von Bingen ohne Schaden nach Wöllstein verlegt werben können. Die Regierung wandte sich unter Betonung des Grundsatzes, daß den kleinen Orten, tvenn irgeitd möglich, Behörden nicht entzogen und auch sonst geholfen werden sollte, gegen das neue Finanzamt und tose? weiter darauf hin, daß in dem parlamentarischen Vcreinsackmngsausschuß Bestrebungen zutage getreten seien, nicht allein eine Vermehrung der Finanzämter nicht eintreten zu lassen, sondern die vorhandenen 37 aus 23 zu vermindern, llcbcrdies sei es nicht möglich, nachdem bereits vor nicht langer Zeit ein akademischer Beamter des Finanzamts van Bingen versetzt und gespart worden sei, den zweiten Beamten nach Wöllstein zu versetzen; cs würden durch die Errichtung des Finan-.aints in Wöllstein auch Kosten entstehen.
Der Ausschuß wandte sich darauf zu den; Antrag Schönberger, betr. Staatsbeiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften. Der Antragsteller vermißte tür die Erstellung. der Beiträge des Staates im Kapitel 31 des Budgets den Nachweis der rechtlichen Grundlage und verlangte, daß die Einstellung Jo lange nicht mehr erfolge, bis diese Grundlage nachgewiesen sei. Die Regierung legte dar, daß für einen Teil der Summe sowohl sür die evangelische wie für die katholische Kirche bestimmte Vereinbarungen aus der Zeit des Versassungserlasses gegeben seien. Fair andere Punkte se; feit Jahren die Bewilligung durch die Landstänte erfolgt und e; habe mit dem Recht der Verleihung der Besteueering an die Kirche im Jahre l87b jedenfalls nicht gesagt werden wollen, daß hiermit die Beiträge des Staätes wkgzutallen hätten. Aus den; Ausschuß wurde geltend genracht, daß eine Regelung des Bcitragsvcrhälmisses des Staates an die Kirche eine Abänderung dahin bedürfe, daß nicht alle Jahre Bewilligungen durch das Budge; stattsinden, sondern durch eine Ablösung das Kapitel gebildet Iverde, welches der Staat für die Zivccke in den Erträgniisen zur Verfügung stellen soll. Da die Regierung meinte, cS solle hier die Anregung seitens des Lberkonsiswriiims abgewarlci werden, sa wurde daraus hingewiesen, daß auch die kitch'iche Behörde zu erkennen gegeben habe, daß sie eine Regelung durch Ablösung für erforderlich erachte. Ter Ausschuß wird die Schritte befürworten, die^ dahin führen, daß eine Ablösung der seitherigen Leistungen des Staates an die Kirche bei den lirchlichen Behörden unternommen werden.
Eine längere Aussvrache entspann sich dann noch über den weiteren Antrag Schönberger, die Erhebung der Staats-
steucrn betr. Ter Antragsteller verlangt, baß nach vrcnßischcm Muster die Staalsstcucrn unter Verantwortung des Bürgermeisters von den Gemeinden cingezogen werden und weiter, daß die Staats« steuern mit den Gemeindesteuern zusammen in vier Zielen erhoben werden möchten. Von der Regierung wurde daraus hingcwicicn, daß eine solche Erdebung in nur 4 Zielen gegen seither 12 Zielen von den Steuerzahlern gewiß nur wenig angenehm begrüßt werden würde und auch erhebliche Ausfälle sür die Staatskasse zur Folge Hütte. Weiter würden aber auch die Gemeiinden die Erhebung der Stoatsstenern kaum unentgeltlich übernehmen und sich überdies daraus beruieu, daß sie ihren Gcmeinderechnern bet der Fülle der ihnen schon obliegenden Arbeiten keine neuen Lasten auserlegcn könnten. Eine Beseitigung der Untcrcrhcberstellcn — so wurde dann von Ausschußmitglicdern dargetan — die der Antrag Schönberger im Gcsolge haben dürste, würde aber kcinestvcgs von der Bevölkerung begrüßt werden, weil besonders die Auszahlungen, die jetzt von den Untcrcrheberstellen ausgchcn, den Beifall der Bevölkerung geuinden hätten Utch es nicht mehr erforderlich sei, sich bei Auszahlungen an die Bezirkskasien zu wenden.
Ein Antrag Breidenbach, eine Gestütsstation in Reichelsheim ;. d. Wetlerau zu errichten, fand lebhaften Widersvruch bei der Regierung, welche daraus aufmerksam machte, daß bereits cttva 7 Kilometer entfernt in Taucrnheim eine solche Station besteist lind auch noch andere Stationen nicht weit davon liegen. D;c Fortsetzung der Beratungen erfolgt Mittwoch vormittag.
Ermittelung des Umsangs und des Wnchsknms der sideikommissarisch gebundenen Güter.
Ter vierte Ausschuß hat über den bekannten Antrag U r st a d t, wie wir den Landtagsdrucksachen entnehmen, wie folgt Bericht erstattet;
Mit Rücksicht auf die fortschreitende Entlvickclung der Neubildung und Vergrößerung der sideikommissarisch gebnüdetien Güter, welche allgemein als ein volkswirtschastlicher Nachteil emv- fuirden wird, richten die Antragsteller das Ersuchen an die Großh. Regierung ;cm Feststellung erstens dcS Umiangcs l;nd ztveüens der Zunahme der 'ideikvmmissarisch gebundenen Güter.
Tie nnindliche sowohl als auch die schriitliche Antwort der Regierung, Ivelche dein Vierten Aussehuß in dieser Angelegenheit zugcstellt wurde, ging dahin, daß sie gewillt sei, dem Antrag nach dieser Richtung Folge zu geben. Allerdings werde doS, nach Ansicht der Regierung schwer zu bearbeitende Material längere Zeit beanspruchen. Mit Rücksicht aus den in naher Zeit bevorstehenden Schluß des Landtages glaubt der Ausschuß, so sehr er dies einerseits bedauert, den Antrag auch ohne das von der Regierung ü; Aussicht gestellte Materials erledigen zu sollen. Ein weiterer Umstand, welcher den. Ausschuß zu dieser Stellungnahme veranlaßte. ist der. daß ein bereits aus dem XXXIV. Landtag gestellter Antrag Köhler, Drucksache 107, in derselben Richtung, aus gleichen Gründen Nicht verabschiedet wurde. Ter Ausschuß steht einstimmig aus dem Boden des Antrags und
beantragtdcShalbAnnahmedesAntragsder .Abgeordneten Urstadt und Genoss^m_
Aus den Reichstagsausschüssen.
:: Berlin, 5. Mai. j
Der Budget-Ausschuß
setzte die Beratung des Militärvoranschlags bei den einmaligen Ausgaben fort. Ein Fortschrittler wandte sich gegen die Kasino- bautcn. An den meisten Plätzen seien sic unnötig. Es sei ein Fehler, wenn die Ossizierc nur in ihrem eigenen Kreise verkehrten. Der KricgSminister erwiderte, daß sich fast überall das Bedürfnis eines Kasinos ergebe, da es den Ofsizieren an den meisten Plätzen nicht möglich sei. zu jeder Zeit ein Eisen zu annehmbarem Preise zu bekommen. Bei de;; Forderungen sür daS Militörverkehrswesei; kamen u. a. die Bitrschristen des Oberstleutnants Lübbeke aut 'Anstellung von Versuchen mit sogenannten unzerstörbaren Luttschiftcn zur Sprache. Der Kviegsminister erklärte, nach seiner Auslassung sei das starre Lnftschist der deutschen Militärverwaltung das beste der Welt. AuS den UnglückSsällen könne man nur die Lehre ziehen, daß noch da und dort Verbesserungen anzu- bringcn sind. Aber man dürfe deshalb die Waise nicht vreisgeven. Rach vertraulichen Mitteilungen über den Wert der deutschen und ausländischen Lustsckstfsc bemerkte der Minister, man möge es ge- trost der Heeresverwaltung überlassen, ob sie Versuche mit der Lübbekeschen Erfindung sür notwendig halte. Zurzeit liege ein Modell noch gar nicht vor, es handle sich nur um vapicrne Vorschläge. Demgegenüber wurde von mehreren AuSsckmßmitgliedern der Wunsch nach eingehender Prüfung der Lübbekeschen Erimdung wiederholt^ — Längere Zeit unterhielt man sich dann über die Vergebung von Mijitärbautcn, insbesondere wurde auf die vielfach austrctenden Ringbildungen verwiesen, die die Militärbauten ott wesentlich verteuerten. Es wurden Anregungen gegeben, die Ringbiidungen unmöglich zu machen oder doch zu mchweren.
Nach der Erledigung der Voranschläge sür Sachsen und Württemberg kam erneut die Frage des Grundstückes stir das Militär- kabinctt zur Sprache. Ter Berichterstatter lehnte es ab, einen Antrag aus Bewilligung zu stellen. Ter Kriegsminister begründete die Forderung mit ihrer Dringlichkeit. Tie Anlieger beschwerten sich über den Zustand des Grundstückes Viktoriastraßc 34. Es drohe einzustürzcn. Er habe bei dem Schatzamt angcsragt, ob nicht eine andere Verwendung sür das Grundstück möglich sei, aber das Schatzamt habe die Frage verneint. Ter Rcichsschatzsekretär gab zu, daß keine besonderen Versuche, das Grundstück zu verkaufen, gemacht seien. Dazu sei keine Zeit gcivesen, und cs sei auch von keiner Seite ein Angebot gemacht worden, da ja der Reichstag als Mindesterlös den Betrag der Selbstkosten vorgeschrieben habe. Ein Nationallibcraler erkannte an, daß der Kricgsministcr alle Garantien sür die künftige Einhaltung des Budgetrechts gegeben habe.
Es handele sich um eine Schonung des Steuerzahlers, da bei weiterem Dertall des Grundstücks ununterbrochene Verluste eintreten würden. Man möge daher die Vergangenheit als erledigt betrachten und der Forderung zustimmen, zumal ein Neubau des Militärkabinetts in jedem Falle nottvendig sei. Ein Fortschrittler bestrttt, daß wirtschastliche Gründe für die Bewilligung sprächen und hob überdies die politischen Gesichtspunkte hervor, die der Bewilligung ent» gegenständen. Der Neubau, von dessen Einsturz die Rede sei, bestehe eben sür den Reichstag gar nicht. Ein Sozialdemokrat schloß sich an. Ein Konservativer meinte, es wäre höchster Bureaukratis- mus, wenn man um einer Formsache willen die Steuerzahler belasten wolle. Ein Zentrumsmitglied bemerkte, es handele sich nicht um Prinzivienreitcrei; man müsse wenigstens versuchen, das Grundstück zu verkaufen oder sür eine andere Behörde zu verwenden.
Für jetzt sei die Forderung abzulchnen. Tie Forderungwnrde gegen bStimmen, nämlich die konservativen und die Hälfte der nationall;bcralen, abgelehnt. — Zum Schluß der Beratung des Militärvoranschlags wurden von der Linken Klagen über den Rcmontenankaut vorgebracht. Tie kleinen Besitzer würden nicht genügend berücksichtigt. Der Kriegs- Minister erwiderte, der Begriff des Händlers uich Züchters sei vielfach nicht streng zu scheiden. Natürlich wolle die Heeresverwaltung den; Züchter soweit wie möglich entgegcnkommen. Aus eine besondere Bitte, den Züchtern in Hannover durch srühzcitige Benachrichtigung Gelegenheit zu geben, sich auf die Zucht der jetzt geforderten Neincren Remontepferde vorzubereiten, antwortete der Minister, das Höchstmaß von 162 Zentimetern bade schon srsther bestanden und sei unverändert geblieben. Dem Wunsche, das Kupieren der Pserdc zu verhindern, brachte der Minister volle Snm- > pathie entgegen, erklärte aber, bei dem großen Bedarf sei cs nicht


