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Nr. 104

erscheint »glich mit Msnahmi de? Sonntag?.

TieGietzkner zamiltendlitter" werden dem .Anzeiger" vierinal wöchentlich beigklegt, da? Krcisblutt (Sr den Kreis «ietzen" zweimal wöchentlich. Di-limdwirtlchastiich«» Seit­sragen" erscheinen nwnattich zweimal.

164. Jahrgang

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Dienstag, 8. Mai 1814

Rotationsdruck und Verlag der Brühi'schen Untversiläls - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: ^®51. Redaktion: es® 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGteßm.

Mb. Deutscher Reichstag.

248. Sitzung, Montag, den 4. Mai. /

Am Tische des Bundesrats: Kommissare.

Präsident Dr. Kacmpf eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 15 Min.

Die konlurrenzllausel.

^ i e zweite Lesung des Gesetzes zur Aenderung der §§ 74, 75 und des § 76 Abf. 1 des Handelsgesetzbuchs wird fort­gesetzt. Bekanntlich hat die Regierung die K o m m i s s i o n s - be schlösse in mehreren Punkten für unannehmbar er­klärt. Den Wünscheit der Regierung kommt nun ein Aus­gleichsantrag der bürgerlichen Parteien entgegen.

Danach soll die Konkurrenzklausel nichtig sein, wenn das Gehalt deS Handlungsgehilfen den Betrag von 1500 Mark nicht übersteigt. Die Kommission hatte 1800 Mark beschlossen. Ein sozialdemokratischer Antrag will 2000 Mark festretzen.

Nach dem Ausgleichsantrag soll weiter der § 75c folgende Fassung erhalten: ...Hat der Handlungsgehilfe für den Fall, das; er die

in der Vereinbarung übernommene Verpflichtung nicht erfüllt, eine Strafe versprochen, so kann der Prinzipal An­sprüche nur nach Maßgabe des § 340 des B. G. B.

geltendmachen. Die Vorschriften des B. G. B. über die Herab­setzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben un­berührt. Ist die Verbindlichkeit der Vereinbarung nicht davon , abhängig, daß sich der Prinzipal zur Zahlung einer Entschädi- ! gung an den Gehilfen verpflichtet, so kann der Prinzipal, wenn sich der Gehilfe einer Vertragsstrafe unterworfen hat, nur die verwirkte Strafe verlangen. Der Anspruch auf Er­füllung oder auf Ersatz eines weiteren Schadens ist aus­geschlossen.

Schließlich soll nach dem Ausgleichsantrag das Gesetz am 1. Oktober 1914 in Kraft treten.

Eine Einigung ist noch nicht erzielt in der Entschädi­gungsfrage. Nach dem Vorschläge der Regierung soll der Prinzipal für die Tauer des Verbots eine Entschädigung zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens ein Drittel der letzten Gehaltsbezüge beträgt. Die Kommission verlangt d i e Hälfte des Gehalts als Entschädigung.

Die Sozialdemokraten verlangen ferner grundsätzlich e i n Verbot der Konkurrenzklausel.

Abg. Hoch (Soz.):

Der Regierungsentwurf hat die Handlungsgehilfen schwer enttäuscht. Wenn das Wettbewerbsverbot aufrechterhalten bleiben soll, so müssen die Handlungsgehilfen mindestens die .gleichen Rechte wie die Geschäftsleute erhalten. Wie soll man aber diese Rechte gegeneinander abgrenzen. So lange die bürgerliche Recht­sprechung noch an sich glaubte, erklärte sie ein Wettbewcrbverbot einfach für nichtig. Jetzt hat sich die Allmacht des Groß­kapitals ein geradezu himmelschreiendes Vorrecht geschaffen. Alle Bemühungen, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, sind durch die Beschlüsse der Konillrission vereitelt worden. Auf einem Um­wege soll das wieder gutgemacht werden durch die Entschädigung der Karenzzeit.

Tie ganzen Bestimmungen de? Regierungsentwurfs sind zu­geschnitten auf die Wünsche des Großkapitals. Die jetzt vorgeschla­genen Bestimmungen aber bedeuten sogar eine wesentliche Ver­schlimmerung. Tenn der Handlungsgehilfe kann sich von dem Wettbewerbsverbot nicht mehr durch die festgesetzte Strafe frei­machen, sondern zu wiedcrbolter Geld- und zu Haftstrafe ver­urteilt werden, wegen Nichterfüllung des Vertrages. Das schlägt jedem menschlichen Empfinden ins Ge­sicht, und es ist unbegreiflich, daß die bürgerlichen Parteien diese unerhörten Bestimmungen gutbcißen wollen. Sic geben damit direkt die Anleitung, wie man d i e Angestellten, die sich derartige Vorschriften gar nicht denken können, betrügt. (Präsident Dr. Kaempf rügt diesen Ausdruck.) Wir erweisen den Handlungsgehilfen einen schlechten Dienst, wenn wir diesen Entwurf annchmen. da er ungünstiger als die bestehenden Vor­schriften ist. Das erklärt selbst dcr Leipziger Handlungsgchilfcn- verband. der durch den Kollegen Marquart genaueren Einblick in die Verhandlungen gewonnen hat. Tie Regierung hat plan- mäßig darauf hingearbeitet, die Handlungsgehilfen zurückzu- drängen, und die bürgerlichen Parteien haben sich darauf einge­lassen. Die Angestellten müssen dadurch zur Erkenntnis kom­men. daß ihnen Hilfe nur durch den Anschluß an die So­zialdemokratie zuteil wird. (Lebhafter Widerspruch und Lachen bei den bürgerlichen Parteien.) Mit Ihrem Lachen schaffen Sie die Tatsachen nicht aus der Welt, das werden Sie bei den Wahlen erfahren.

Abg. Trimborn (Zentr.):

Mit einer an Ungeschicklichkeit grenzenden Offenheit hat der Vorredner den Anlaß zu benutzen gesucht, um die Handlungsgehilfen ins sozialdemokratische Lager zu ziehen. Das ist die Methode, mit der man die Sozialpolitik diskreditiert und schädigt, und dadurch hat in weiten Kreisen die Neigung, die Sozialdemokratie weiter­zubreiten, abgenommen. W'r wollen einen billigen Aus­gleich suchen und denken dabei nicht nur an die Gehilfen, son­dern auch an die Prinzipale, deren Interessen doch schließ­lich auch gewahrt werden müssen. Von den Prinzipalen hat der sozialdemokratische Redner aber kein Wort gesagt, ihr Schicksal ist ihm gleichgültig. Tie bürgerlichen Parteien haben sich, um die Vorlage Zustandekommen zu lassen, entschlossen, in oen zwei Punkten nachzugeb ' n, ln denen die Regierung einUn. annehmbar" gegenüber den Konimissionsbeschlüssen ausgesprochen hat, nämlich in der Gehaltsgrenze und in der wahlweisen Zulassung der Erfüllungsklage Die völlige Beseitigung der Kon­kurrenzklausel läßt sich nicht erreichen, und deshalb ver- lverfen wir den sozialdemokratischen Antrag. Aber wir wollen die Bedingungen der Konkurrenzklausel herabmildern. Unsere eifrigen Bemühungen, die Gehaltsgrenze ganz zu beseitigen, sind leider er­folglos geblieben. Wir müssen zuaeben, daß das Existenzminimum von der Konkurrenzklausel freibleiben muß. Die Differenz, ob 1500 oder 1800 Mad als untere Grenze angesetzt wird, ist nicht so bedeutend, daß wir daran das Gesetz scheitern lassen dürfen. In der Frage der Erfüllungsklage ist der Standpunkt der Regierung durchaus logisch. Denn wenn man den Gehilfen entschädigen will dafür, daß er nicht zur Konkurrenzfirma geht, dann muß man auch die Gegenleistung dafür verlangen dürfen, daß auf Erfüllung dieser Unterlassung geklagt werden kann. Auf Anregung des Kol­legen Walditein sind wir dann zu der Formulierung gelangt, wie sie im Kompromißantrag nicdergelegt ist.

Auch die Wirksamkeit der Konkurrenzklausel bei Kündigung des Gehilfen erfährt durch den Kompromißantrag eine wesentliche Beschränkung gegenüber der Regierungsvorlage. Wenn man sich alle diese Neuerungen vorurteilslos vergegenwärtigt, so kann man nicht leugnen, daß hier ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustand erzielt ist, und daß es nicht zu verant.

Worten wäre, die Vorlage scheitern zu lassen. Auch die einsichtigen Prinzipale können einer Regelung nicht widerstreben, die die bisher bestehenden allseitig anerkannten Härten beseitigt. Durch unsere Lösung haben alle berechtigten Interessen der Prinzipale und Gehilfen ihren ausreichenden Schutz gefunden. Ich verspreche mir davon den Erfolg, daß die leicht­fertige und gedankenlose Art, in der bisher oft Konkurrcnzklauseln vereinbart wurden, verschwinden wird. Man wird jetzt seitens der Richter doppelt scharf in jedem einzelnen Falle prüfen, ob eine

Konkurrenzklau selgenaudemGesetzeentspricht.

Durch das Zustandekommen der Vorlage wird dem Interesse des Rechtes gedient und cs wird damit der sehr verderblichen Bewe­gung Einhalt geboten, die in letzter Zeit dahin ging, die Kon- kurrenzklauscl auf alle möglichen gewöhnlichen Arbeiter. Scheuer­frauen und dergleichen auszudehnen. Die radikalen Elemente der Gehilfenschaft werden nach wie vor den Standpunkt des Alles oder Nichts! vertreten. Ich habe aber zu der Mehrheit der kauf­männischen Gehilfen das Vertrauen, daß sie mit der Zeit die Fruchtlosigkeit dieser Alles oder Nichts-Politik einschen und mit dem ErfolgunsererArbeit zufrieden sein wird. Weit ent­fernt von überschwänglichem Lob der Vorlage muß ich doch sagen: annehmbar ist sie und wir wollen uns die Freude daran nickt trüben lasten. (Beifall.)

Abg. Dr. Thoma (Natl.):

Die Vorlage kann manchen Mißständen ein Ende machen, und meine Freunde haben von jeher die Emanzipationö- bestrebungen des wichtigen Standes der Hand- lungSgehilfen unterstützt. Wir können uns aber noch Lage der Tinge nicht entschließen, für ein absolutes Verbot der Wett-bewerbsklausel zu stimmen. Wir wollen nicht mit dem Kopf durch die Wand rennen. Vielfach ist die Konkurrenzklausel in I Unkenntnis des Gesetzes oder in reiner Gedankenlosigkeit an- gewendet worden. Sälchen Auswüchsen soll natürlich unter allen I Umständen gesteuert werden. So bedeutet das Gesetz auch nach I Zugeständnis von sozialdemokratischer Seite einen unleugbaren Fortschritt. Die Klausel ist nickt zu verwerfen, soweit für sic schütz bedürftige berechtigte Interessen nackzu- wcisen sind. Versucht der Prinzipal in einem Prozeß einen solchen Nachweis, so wird man annehmen können, daß solche Interessen auch wirklich vorhanden sind. Die Aufstellung einer Gehaltsgrenze bat natürlich etwas Schematisches und paßt eigentlich gar nicht in dieses Gesetz.

Die bezahlte Karenz hat zur logischen Konsequenz d i e Wiedereinführung der Erfüllungs klage. Di ei e war schon nach dem bisherigen Recht keineswegs unmöglich, eher wird das Gegenteil der Fall sein. Bei einem Scheitern de^Gc- I i'ekeS würden die Vertragsstrafen verschwinden, und an ihre Stelle würde einfach die Erfüllungsklage treten. Von einem Umfallen !bc- uns kann man ilicht reden, wenn wir mit der Regierung ! zu einem Kompromiß kominen. Das sind doch nur Redensarteii. Wenn aber die Sozialdemokraten von dem absoluten Verbot der Konkurrenzklausel auf die Gehaltsgrenze von 2000 Mark zurück- gehen, so ist das ein riesiger Um fall. (Sehr gut! und Heiterkeit.) Gerade Sie (zu den Sozialdemokraten) kommen gor nicht aus dem Umfallen heraus! (Heiterkeit.) Ich habe von mei­nen früheren Ausführungen nichts zurückzunehmen. Aber dies Gesetz muß besoiiders angesehen werden im Hinblick darauf, daß die Handlungsgehilfen eine bestimmte, gewissermaßen privilegierte Arbeitnehmcrschicht bilden, zu deren Gunsten wir eine andere Schicht, die Arbeitnehmer, belasten müssen.

Unter dicseii Umständen waren wir bereit, endlich einmal Schluß zu machen und das Scheusal in die Wolfs- schluckt zu werfen. (Heiterkeit. Zuruf bm den Soz.: Also dock umgefallcn!) Nachdem alle? umgesaltcu ist. kommt e? auf mich allein auck nicht an. (Große .Heiterkeit.) Sie (zu den Soz.) sind auch mißfallen und über den Stecken der Regierung gesprun­gen. Wenn man die Tinge genau ansieht, so wird man finden, daß nicht einer von 100 Handlungsgehilfen unter der Klausel zu leiden hat. Wir mußten hier zu einem Ende kommen, wobei wir nach Möglichkeit die berechtigten Interessen gegeneinander auszugleichen suchten. Das ist der Inhalt des Gesetzes, auf den wir uns geeinigt haben. (Beifall bei den Natlib.).

Abg. W-ildstcin (Vp.):

Ter Mehrheitsbeschluß wird von einem sachlichen Fanatismus getragen. Politische Gesichtspunkte scheiden ganz aus. Tie Sozialdemokraten verfolgen nur einseitige Inter­essen, während wir die Wünsche aller beteiligten Kreise in Ein­klang zu bringen suchen. Herr Hoch hat einen Sirenensang an- gcstimmt. Sirenengesänge sollen schön sein das gilt für Herrn Hock nickt. (Heiterkeit.) Aber es war ein Lockgesang, von der starken Sehnsucht getragen, andere Leute auf seine Seite zu ziehen. Wir wollten kein Gesetz gegen die Konkurrcnzklauscl machen, sondern ein Gesetz gegen den Mißbrauch der Konkurrenzklausel. Mit der Frage der Erfüllung ist ein bedauerliches agitatorisches Spiel getrieben worden. Ich freue mich, daß die Regierung sich nicht auf den Standpunkt gestellt hat: Wir haben zwar unzweifelhaft Recht, wollen aber der Agitation wegen nachgeben. Ich freue ynch. daß die Regierung stark ge­blieben ist. Denn wir brauchen neben einem starken Parlament auch eine starke Regierung. Die ganze Frage läuft dar­auf hinaus, daß die Handlungsgehilfen in diesem Punkte nur auf den Boden des gemeinen Rechts gestellt werden. Tem sozial­demokratischen Anträge, wonach bei der Erfüllungsklage Frei­heitsstrafen u n z.u lässig sein sollen, können wir nicht zustimmen. Wir haben alles versucht, einen Mißbrauch der Konkurrenzklausel zu verhindern. Die Gewohnheit der ge­dankenlosen Konkurrenzklausel wird der Ver­gangenheit angehören. Wir tvollen uns freuen, daß wir dazu beigctragen haben.

Abg. Frommer (Kons.):

Drei Fragen wüsten wir uns vorlegen; nämlich: Ist die Kon­kurrenzklause! nötig, wünschenswert oder unmora­lisch? Wo wird sie vornehmlich angewendet? In Berlin, in den großen Zentre i Westfalens usw. Sehr selten ist sie in Sachsen und Schleswig-Holstein. Gcwiste Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt werden. Auch die Arbeitgeber haben berechtigte Interessen. Die Hereinziehung der Techniker ist wünschenswert. Die Vorlage bringt so viele Vorteile, daß wir sie nicht scheitern lasten dürfen.

Ein. Abänderungsanlcag zum Kompromißantrag be­stimmt, daß das Gesetz nicht am 1. Oktober 1914, sondern erst am 1. Januar 1916 in Kraft treten soll, lieber den Antrag auf Nicht­zulässigkeit der Freiheitsstrafe bei der Erfüllungsklage wird namentlich abgestimmt werden.

Abg. Dombeck (Pole):

Auch wir verlangen einen Ausgleich der widersprechenden Interessen.

Abg. Merlin (Rp.):

Die verbündeten Regierungen haben während der Kommis­sionsberatungen in sehr wichtigen Punkten große Konzes­sionen gemacht. Das mutz doch anerkannt werden. Die^ Re­gierungen haben lange nach einem goldenen Mittelweg gesucht. Zwei große HandlungSgehilfcnverbändc, der 58 - Verband und der deütschnationale, haben uns gebeten etwas Positives zustande zu bringen, selbst wenn nicht alle Wünsche der Handlungsgehilfen berücksichtigt werden sollten. Wir freuen unS, daß es noch Handlungsgehilfen gibt, die die sozialdemokratische AlleS-oder-nichts - Politik nicht mitmachen. Wir sind dann noch der unmodernen Ansicht, daß cS noch Prinzipale gibt. Auch ihrl Interessen wüsten geschützt werden.

Abg. Mumm (Wirtsch. Vgg.):

Hier liegt ein Schulbeispiel des Gegensatzes zwischen Agi» tationspolitik und realer Politik vor. Diese Forderungen der sozialdemokratischen Agitationöpolitil l>ckämpfen wir, während die sozialpolitische Differenz nicht so groß ist. Scheitert eine Heeresvorlage, so wird der Reichstag aufgelöst, und die Heeres- Vorlage erscheint als erste wieder auf dem Plan. Scheitert eine sozialdemokratische Vorlage, so wird sie im Reichsamt des Innern an die letzte Stelle gelegt. Damit wäre diese Frage auf absehbare Zeit erledigt. Tas wollen wir nicht. Tarum nehmen wir das Erreichbare. Ich wundere mich über den geringen Blick für praktische Politik des Leipziger Ver­bandes, der uns jetzt noch Aenderungen vorschlägt, die gar nicht durchführbar sind. Für den Fortgang der ganzen Frag« wird viel davon abbängen, wie sich die deutschen Prinzipale dazu stellen. Nur ein Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeit­nehmern kann das deutsche Geschäftsleben fördern.

Ministerialdirektor Delbrück:

Ter Staatssekretär Dr. Lisco ist leider verhindert, heute hiee anwesend zu sein. Er hat aber das lebhafteste Interesse für diesen Entwurf. DenStandpunktdcrVerbündetenRegie- Hinten hat der Staatssekretär bereits in der Sitzung vom 27. März dargelegt. Ich habe diesen Ausführungen nichts hinzuzusetzcn. Herr Trimborn fragte an, ob die A n g c st e l l t e n der V e r s i ch c r u n g s v e r c i n e auf Gegen­seitigkeit der Wohltaten dieses Gesetzes teilhaftig werden sollen Ich kann das bestätigen. Diese Angestellten würden unter dielet Gesetz fallen.

Abg. Dr. Quarck-Frankfurt (Soz.):

Alle Verlnsserungeu der Vorlage sind auf unsere Anregun­gen zurückzuführen. (Widersruch der bürgerlichen Parteien.) Wenn man uns Alles- oder NichtS-Politik vorwirft, so haben sich diele Herren ein schönes Stück Demagogie geleistet. (Der Redner erhält einen Ordnungsruf.) Viele große Ge- fd^aftc kommen jetzt schon ohne Konkurrenzklausel aus. Die Re­gierung hätte vacligeoen müssen, wenn Sie bei der Stange ge- blieben wären. Eine sehr günstige taktische Situation haben Sie unbenutzt gelassen. Sie haben ein rührendes Vertrauen zur Re­gierung. Denken Sie doch an den Reichskanzler und das Vercinsgcsctz. Er hat sein Versprecl)en nicht eingelöft und io Preußen polizeiliche Mißbräuche gegen dieses Gesetz zugelassen,

Geheiinrat Delbrück:

Diese Vorwürfe gegen den Reichskanzler sind in Tatsachen nicht begründet. (Lachen der Soz.) Ich muß dagegen auf da­schärfste protestieren. (Lachen der Soz.)

Abg. Dr. Bell (Zentr.). weist die sozialdemokratischen Angriffe gegen die bürgerlichen Parteien zurück. Es muß einmal vor dem ganzen Lande fest- gestellt werden, daß die Sozialdemokraten die Fortschritte dieses Gesetzes zwar anerkennen, das; sic es aber trotzdem ablchnen. (Zu­ruf rechts: So macken sie es immer!) Ihr Vorschläge gehören gar nicht in dieses Gesetz, sondern sie würden in die Zivilprozeß­ordnung hineingehören. Die Einigkeit der bürgerlichen Parteien in dieser Frage ist ein bedeutsames Zeichen dafür, wie auch in Fragen der Sozialpolitik eine unüberbrückbare Kluft besteht zwischen den Parteien, die auf dem Boden der Verfassung stehen und jener Gruppe, die nur negativ wirkt. Die Handlungs­gehilfen werden erkennen, daß ihre wahren Freunde nickt bei den Sozialdemokraten sitzen. (Beifall.)

Abg. Marquardt (Natl.):

Die Koiikurrcnzklausel lastet schlver auf den Handlungs­gehilfen. Ich habe mich in der ersten Lesung und auch in der Kommission für ein Verbot der Konkurrenzklausel ausgesprochen, aber ich habe mich auch dem Kompromißantrag angcschlossen, soweit er nicht eine Verschlechterung des bestehen­den Zustandes herbeiführt. Eine solche Verschlechterung liegt aber darin, wenn künftig die Erfüllungsklage ausgedehnt werden soll. Von der Sozialdemokratie wird die Mehrheit der Handlungsgehilfen durch eine tiefe Kluft getrennt bleiben. (Beifall.)

Präsident Dr. Kaempf ruft den Abg. Dr. Quarck wegen seiner gegen den Reichskanzler gerichteten Acußerung, gegen die bereits Gchcimrat Dr. Delbrück protestiert hatte, zur Ordnung. . v -

Abg. Cohn (Soz.):

Das Kompromiß liegt nur im Interesse der Prinzipale.

Die Aussprache schließt.

Der sozialdemokratische Antrag, der überhaupt jede Kon» kurrenzklausel verbieten will, wird abgelehnt, ehenso die anderen sozialdemokratischen Anträge.

Ein sozialdemokratischer Antrag fordert, daß bei der Er­füllungsklage Freihcits st rasen unzulässig sein sollen.

Geh.-Rat. Delbrück erklärt namens der Regierung, daß der Antrag für sie unannehmbar ist.

Ueber diesen Antrag wird morgen namentlich abgestimm' werden. Die Kompromißanträgc werden angenommen.

Abg. Schumann (Soz.) begründet einen Antrag, das Gesetz auch auf gewerbliche Arbeiter auszudehnen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Eine Resolution, die einen Gesetzentwurf forderk, der diel Unpfändbarkeit des Arbeitslohnes erweitert, und eine Resolution, die das .Konkurrenzklauselgesetz auch auf andere Angestellte aus­dehnen will, wurde angenommen.

Dienstag 2 Uhr pünktlich: Anträge, die heute zurückgestcllttz) namentliche Abstimmung, Militäretat.

Sckluk 8 Uhr.