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Bekanntmachung.
I» unser Handelsregister Abi, l! würbe heule eingetragen die Firma: Ewald Rohlinann L Co., Gesellschaft mit beschrankter Haftung ;>, Gieße».
Gegenstand des Unteruehinens ist der Erwerb ! mtb die Berwertung des GesamtgrilndbcsitzeS nebst Zubehör der FirmaSanatoriuniStvlzcnbcrg.G.m.b.H. zu Frankfurt am Main. Das Stanimkapital betragt 20000 Mark.
Zum Geschäftsführer ist bcstcUi I)r. jur. Curt Spohr in Gießen.
Der Gesellschaftsvertrag ist am ÜO. März 1914 festgestellt. Oeffenlliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Reich-anzeiger.
Gießen, den 31. Marz >914. 443IL
Großst. Amtsgericht.
Ätzemilie SrtBfrattfcufajfe Gitjen.
Bei der ani:tt. Mär^ b. FS noraenonnnenen AnS. tckunwabl wurden icilens der B-rrncherten Hel gütngc stimmen abgcgebeir^ Hiervon eniigllcn an» Lüic 1 äKst »»d aui "ine 2 2!>re! Stimmen. Ir« gelten iomit als Aus lcknnmitgliedcr gewählt l
Mannchc. Heinrich Läntvv. Friedrich
Avvel. Auguit »uchlcr. Foievst
lumvs. Sar> Tchncider. Bruns
ttrieger, H W- Becker. Lnd>vig
Maier. Jolel Braun. AugnU
Nanner. Auguit Fornligl«. (rille
Hinkler, Heinrick Ästling, Fohgnnes
Tilrlner, Theodor Korber. Heinrich
Geniner, Foievb Krsb. Ätaric
Tchmidt. Philip» Gröblich, Foiei
Bulch. Karl schuuv. Kaibarine
Beckmann. Georg Frist. Friedrich
Günther. Heinrich Beckilisid. Heinrich
Bsbrback. Heinrich Horlt. Karl
Maier. Zoobic Kirchner. Hermann
Betters. Friedrich Gobckc Fnlianc
Mail». Albin Weiner. Georg
.-',gbn, Walter Adam (Smil
Holmann, Wilhelm S'mt». Heinrich
Dtntnerl, Wilhclnt Kohl. Mathilde
und als Erlastmannci Schocker. Auguit ?.ortet Wilhelm
Brnnnengräbcr, Dbilivv ?,iegler. Heinrich Fiicker. Anna Bronim. Berta
Krob. Karl Weber. Andreas
Psvoenbaier. Karl, Ludwig Kr-'ck. Hein- ick Nliehs. Wilhelm LliiS. Foh Pbiliv»
Trstig. Karl Onimcrt, Ciilabeihe
-ckuckardt, W'Ihcltn «ckneider. Auguit
Fiicker. Hemrick Teckerl. Kalvar
Boiat. Arno Ament. Loren;
sickert, Wilhelm Dönges. Wilhelm
Henning, Barrl Riewilch. Baut
Treiber, Georg Wagner. Elilabeih
Loren,. Elisabeth Noll. Emma
Loole. Gustav Hartmann. Bau!
Hillaartner. Fakob Woil. ^alln
^eirin. Fakob Witz. Minna
Mülll-r. Hermann Krick. Karl
Lckmidi. Heinrick Biever. Heinrich
Ehrilt, Wilhelm Fortong. Herminc
Für die Arbeitgeber wurden insgesamt 5447 Stimmen abgegeben und ,war aus Liste 1 84l und aus Liste 2 87 Stimmen. ES gelten somit als gewählt:
Abermann. Martin Höblbanm. Frau Pros.
Bieran. Balthasar Horst. Emil
Bindewald. Adalbert Krumm. Eduard
Braun. Adols Lehnhardi. Fräulein
Tahmer. Georg Meucr, -Ctto
Erle. Heinrich Naab. Ludwig
Haas, Karl ir. Schmidt. Christoph n.
Hahn. Karl Siraust. Moritz
Herr, Wilhelm Wlnn. Heinrich
Hcttler, Heinrich Andräe, Richard
und als Ersabmänner:
Bernhardt, Ludwig .Kansstnann, Engen
Bourgeois, Adols »rogmann. Fncdnck
Dinaeldein. Mathilde LooS. Theodor
Grob, Friedrich Miihli». Heinrich
Hamann. Gustav Noll. Adoli
Havoel. Luise Prölchold. vennann
tzanback. Georg Nnckstnhl. .Heinrich
Heb. Job. .Kasvar Schneider. Qiio
Fmhenler, Roberi Schreiner. Fakob
Fast. Frau Witwe Äieinschmidi. Fran,.
Tie Güliigkeii dieser Wahl kan» innerhalb 2 Wochen nach der Betannimachuna anaesochicn werden. Tie Anfechtungen sind bei dem Borstnnd oder dem Bcriichernnge- ami »nnibringen.
Giehcn. den 1. Avril 1914.
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.Zwischen Gieffen und derLandesarenze bei .ix'uchclhenn erforderlichen 200 chm 3\4nf?crbnuftcittc ioft ttt einem LoS öffentlich vergeben werden. . „
Die Bedingungen find bei Olroffb. -vomvanamt («Ziehen während der Dienffstunden zur Einnckn offen ge- 1 cat, wo auch die vorgeschriebenen Angebotstormulare abgegeben werden. _ , . .
Hinsichtlicki der allgemeinen Vertragsbedingungen wird ans die Ministerialerlasse vom 16. Junt 1803 und 24. Februar 1911 verwiesen. 4
Mit entsprechender Aufschrift ver ehene Angebote
Mittwoch, den 20. Avril l. vormittag- 10'Ulhr portofrei bei bei Unterzeichneten Behörde etnAnretdien.
Abgabe der Bedingungen naäi auswärts kann nrcht erfolgen. Zuschlagssriit 3 'Vochen.
Mainz, den 1 Avril 1914. , 4428nz
Gronb. DZasserbauamt. Main».
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Ttadt GieHeil.
Born 1. Avril 1914 bis dahin 1915 hat die Ztamiu- rcinignng ausznführeln
5^annnseger ^cil in bem südöstlich der Straize von Frank- furt nach Marburg belegenen Dtadtteil. ^ Kaminieger Bweich in dein nordwestlich dieser Straffe
belegenen Stadtteil. 4316B
v 4it der Zeit vom 0. b:o 30. Avril 1914 werden die sämtlichen städrisdien Straffcnkanäle gespült.
Während dieser Beit sind die Ni'ilkstauverschlüffe an Grunditülf^entwässeinngen verschlossen zu halten I43 97B
Lille noch rückständigen 9»cchttnngcn über Arbeiten und Lieferungen, die in der Zeit vom 1. Avril 1913 bis 31. März 1914 für das Dieibauaml erfolgten, sind bei Aicidnng der l)ttchtbeiücksich:igl»ng bis spätestens 1. Ma. d. in dovveltee Ausser.igung unter Beifügung der Bestellscheine an das Tieibananu einznreichen. 144161 '» Alle noch rückständigen Rechnungen über die für städtische (Gebäude im Nechnnngsiahr 1913 II. Avril 1913 bis 31. März 19141 ansaeiü rten Arbeiten und Licserungcr sind bei Me düng der Nichlberücküchiigung bis spätestens den 1. Mai ds. in doppelter Ausfertigung an das städtische Hochbauami ein zur eichen. (441SB
Die Besitzer ö rjenigen Pferde und Aahrzcngc.
welche bei der Anshebnug im ^allc einer Mobil'
machung zu gcücUen sind, werden bereits im Frieden
ausdrücklich ans folgende gesetzlickien Bestimmungen aus'
merksam gewacht:
1. Uebertieiungen der hiniidnlich der Stellung der Pferde zur Lin- Hebung getroffenen Anordnungen werden nach 8 27 des >lriegSleistungSgeseves vom 13. Juni 1878 mit Geldstrafe bis zu 15) Jtnvf geahndet.
2. Pserdebenver. welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht ungesäumt und vollständig uorfführen. haben auncr der gesetzlichen Straic zu gewärtigen, daff auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeisäiaffang der nicht gc stellten Pferde vorgenounnen wird.
3. Der Verkauf eines Pferdes vor crbal-encr (^ettcllungs- anffordernng entbindet mein von dessen Gestellung, sofern die Aolieterung an den neuen Erwerber noch nicht erfolgt ist. Eine Ausnahme findet nur statt, wenn nachweislich der Verkauf an die Militärbehörde. an Otnziere. Sanitätsosfiztere oder Militärbeamte, welckie .sich ihre Vierde für die Mobilmachung ielbn beidiaffen. erivlgt war.
4. Bon Bekanntgabe des Vcobilmaäiungsbeseolü bis nach Beendigung der PserdcauShcbung in jede 'Ausführung von Pferden in andere 51 reife oder Ortschaften verboten. Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen f>all mit der in 8 27 deö Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 vorgesehenen Strafe geahndet. Eine AuS nähme von dem Verbote ffndet nur Natt, ivenn nach« weislich der Verlaus an Militärbehörden des Aus- hebungsbeürks oder an »olche Offiziere. Sanitätsoffiziere oder Mililärbeamte. welche sich die Pferde für die Mobilmachung selbü beschaffen, geschehen ist.
5. Bei der Vorführung müssen die Pferde durch den Besitzer versehen sein mit:
Halfter, Trense, zwei mindestens zwei Meter lange«
Stricken und gutem Hufbeschlag.
Der Wert dieser Stücke ist in der Tare mitenthalten. »reblt eines derselben, so werden die dadurch entstehenden
Kosten bei der Tarsumme in Abzug gebrackit.
6. Pfer e, welckie als brauchbar ausgewählt, aber zunächst nicht abgenoininen werden, sind von den Besitzern, bei Dkeidnng der unter 1 erwähnten Strafe, aus drei Wodien vom Tage der Aushebung an gerechnet, zur Verfügung der Militärbehörde zu hatten. Bis zur färmttdien 2lb- nähme Huben die Besitzer oder deren Beauftragte die Pferde zu beaufsichtigen und auf eigene Kosten zu ver- vffegekt. Wenn die Besitzer dieser Verpflichtung nicht genügen, werdeu die dadurch entstandenen Kosten bei Anszahluug der Tarsumme in Abzug gebracht.
7. Bei beu bereits früher gemusterten Pferden sind an
den Halftern auf der linken Seite die Bestimmungs- täielchen. welche die Desiguation der letzten Musteruna answeisen, zu beseitigen. 4415B
8. Schläger und bissige Pferde sollen ausdrücklich als solche bezeichnet werden, um Unfällen vorzubeugen.
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