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Bersrod, 21 . März 1014.
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H iermit beehre ich mich meinen werten Bekannten, sowie auch den übrigen verehrlichen Einwohnern der Stadt Giessen ergebenst bekannt zu machen, dass ich vom 1. April d. Js. ein u*«.; ?.....- .
Milch-, Butter-, Eier- und Geflügelgeschäft
betreiben werde. Ich sichere prima Ware, sowie prompte Bedienung zu und bitte mein Unternehmen gütigst unterstützen zu wollen.
Hochachtungsvoll
Carl Baiser, Rödgen.
Rödgen, am 31. März 1914.
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Amtliche Bckauutmachungen der Ttadt Gietzen.
Zkachdem die Stadtkast'c Giestcn mit Wirkuna vonl 1. April 1914 unter Postscheckkonto Nummer 8315 beim Bosticheckamtc Frankfurt a. Main angeschlvsien morden ist. könneit nunwehr alle Schuldigkeiten an die Stadtkast'e (Ziehen oder an die der Stadrkasse airgeschlossenen Aeben kassen. nämlich des Nealgnmnastums und der Oberreal' schule, des Ärmenamts. des Gas- und Wasserwerks, des Elektrizitätswerks und der Strastenbahn im Wege des Postscheck- und UeberweisungSperkehrs entrichtet tverdeu.
Tic Giuzablullgeil können erfolgen:
1. mittels Zählkarte
2. „ Uebcrmeiiuna.
<^in;ablilngcu mittel« Z.ablkarte
Tie Formulare für Zahltarten sind am Schalter des Postamtes einzeln unentgeltlich zu haben: sie könueu von dort auch in Heften gegen Bezahlung bezogen werden. Auch die Stadtkafse wird ans Wunsch einzelne Formulare unentgeltlich abgeben.
Aus dem der Zablkartc zu Mitteilungen beigesücktcu Abschnitte sind der 9!anre des ZablnogspslichtigeiiX die Nummer des Hebregisters, das Ziel und der Bcirag genau auznqeben. Bei jeder Emzablung ist noch eine Gebühr non 10 Pfennig nnt einzubezahlen. Sendungen, die diesen Bor schritten nicht entsprechen, müssen zurückgewiesen werden.
Einzabluugen mittels Ueberweiiuug.
.Zahlungspflichtige, die selbst ein Postscheckkonto be sitzen, können ihre Schuldigkeiten^ auch durch Neberwetsnng von ihrem .Monto auf das der Stadtkaüe entrichten. Tie Zahlung tvird jedock erst als erfolgt angesehen, wenn die Einlösung der Neberweisung erfolgt, oder der Vollzug auf das Konto der Stadttanc geschehen ist. In diesen Jällen ist der Siadtkaise unter genauer Bezeichnung der Schuldigkeiten entsprechende Mitteilung zu mackten. Wird Quittung verlangt, so erfolgt diese erst nach Einlösung der Neberweisung oder nach Gutschrift auf das Konto der Stadtkasse.
Die vorerwähnten Schuldigkeiten können auch durch Schecks auf die Reichsbank oder aut die mit dieser im Giro Berkehr stehenden hiesigen Batikgeschäite an die Stadtkast'e entrichtet rverden. jedoch unter der Bedingung, dast die Bankgeschäfte die Schecks vrovifiousfrei einlösen, oder die Beträge aus Ersuchen der Stadtkane dem Giro- Konto der Stadtkasse bei der Neichsbauk überweisen. Die Zahlung wird erst als ertrügt angesehen, memt die Einlösung der Schecks oder die Gutschrift durch die Reichsbank geschehen ist. Die Schuldigkeiten können auch direkt der Neichsbauk aui das Storno der Siadrkane oder der Mittcldenticbcu Kreditbank. Filiale G»oücn ani das Konto der ^tadtkaste überwiesen werden. .Zn allen diesen Hallen ist die Etadtkaise vo,f der Uebcrwei'ung unter Angabe der tarnen der Zahlungsvstichtlgen. der Nummer der oebreglster, der Ziele und der Beträge zu benachrichtigen.
. ?‘. c «ij^Jnilnngen bei- «tobifafte an bie Gläubiger
bev Stabt «lesen fdiuicn aur ber-n Lunich ebentnlls nn Wege beä tonnScrt. m;b Ueberwriinngsvorlrhrs oder im >etchsbank'Gtro Verkehr crwlgcn. 4263 B
üiil)ilfluiii 6 =iti|)ciiDicii= 2 tiitiiH!i;»ßlircii öci' 25 iüf|r. Sifflicniiiü i>cs HMelilicii SroßlicrjOüd Lulivig III.
2luS obiger Stiftung, die bezweckt, das; ans den Kapital- zinsen drei jntige Leute und zwar ans jeder der drei Provinzen einer, eine gleichmästige Beihilfe zu den Kosten ihrer Ausbildung auf einer höheren Bildtmasanstalt er ballen sollen, sind für das Aahr 1014 drei Stipendien von je 400 Mark zu vergeben.
Das Stipendium kann auf drei Aalire ausgedehnt werden: es können jedoch nur 'Angehörige solcher Gemeinden berücksichtigt werdeti, die Beiträge zu dieser Stis- ttmg geleistet haben.
Hiernach berechtigte und befähigte junge Männer, die zum Zwecke ihrer Ansbildnng eine höhere BlldungSanstalt besuchen oder besuckiett wollen und sich um das Stipendium zn bewerben beabsichtigen, sind eingeladen, ihre Gesuche durch ihre betrcst'cnde Bürgermeisterel an den Oberbürge; - meister der Hauptstadt ihrer Propiuz. also aus Orlen der Provinz Skarkenbarg an den Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt, aus Nhelnhesscn an den Oberbürgermeister der Stadt Mainz, aus Oberhessen an den Oberbürgermeister der Stadt Gienen
bi» längstens zum 20. Avril d. I. gelangen zu lasten.
An Zeugnissen sind den Gesuchen beizulegen:
1. ein behördlich beglaubigtes Bermögenszeugnis.
2. eine behördliche Bescheinigung, dast und wo Weüirtu steller studiert.
3. daS Maturiläks beziv. Schulabgangszeugnis,
4. ein Führungs- (Cettmunds-i .Zeugnis.
2lusterdenc ist der Aachweis zn erbringen, dast der
Gesuchsteller in Hessen geboren und hessischer Staatsangehöriger ist.
Mainz. Darmstadt. Giesten, den 12. März 1911.
Das K u r a t o r i n m :
■Dr. Göttelmann, Dr. Glässing.
Oberbürgermeister. Oberbnrget meister.
Keller,
Oberbürgermeister. 3855 B
Durch Beschlus; der Stadtverordneten-Bersammlung vom 16. März d. Js. ist der Strompreis für Krastzwecke mit Wirkung vom 1. Avril d. Js. ermästigt worden. Das Elektrizitätswerk liefert die elektrische Energie im Stadtgebiet zu folgenden Preisen:
1. für Beleuchtung-zwecke 45 Pfennig für die .Kilowattstunde.
2. mr Krastzwecke iEleklromotoren) und elektrochemische Zwecke bei einem Jahresverbrauch von Ibis 5000 Kwstden. 18Pfg. für dieKwstde.
„ 5001 „ 10000 „ 16 „ „ „
w 10001 „ 20000 „ 11 „ „ „
„ 20001 „ 30000 ^ 13 „ „ „ „
„ 30000 und mehr ,. 12 .. „ „ „
3. für Treschbetriebe bei einem J-abrcsverbranch
Pfg. für die Kwnde.
15 Pfennig für die
von 0 bis 1000 .stwstdcn. 15 1001 „ 2000 „ 14
„ 2001 „ 3000 „ 13
„ 3001 und mehr „ 12
4. für Hetz- und.stochzivecke zu Kilowattstunde.
5. für auSaesprocheiie Tagesbetriebe mittlerem Umsangs, wie v B. Steinbrnche. Sägeiverte und dergl. kann aus Wunsch des Stromabnehmers der Strom nack, folgendem Dovveltaris geliefert tverden:
a) Strompreis ivährend der Tagesstunden wie unter 3. von 0 bis 10OO Kwftden. 15 Pfg. für die Kw'tde. ^ 1001 „ 2000 „ 14 „ „
„ 2001 „ 3000 •„ 13 „ „ „
,, .3000 und ntebt „ 12 ., „ „ „
Als Tagesstunden gelten: in den Monaten die Stunden
Aov., Dez.. Jan. von ^ Uhr morgens bis t Uhr nachm. Jebruar, Oltob. ., 8 „ „ „5 „ .,
März. Septemb. „ 7 „ „ „ 6 „ „
Avril bis August ,. 7 „ „ „ 7 „
b> Strompreis während der übrigen Stunden 30 Pfg. pro Kilowattstunde.
et Der Doppettarif ist nur dann anzuwenden, wenn der Abnehmer einen jährlichen Mindestperbrancki von 3000 Kitowattslnnden garantiert. Wird dieser Mindest- verbranch nicht erreicht, so erfolgt die Errechnung für das betr. Jahr nach dem allgemeinen Krafttaris.
d) fjrüv den Doppeltariszähler ist eine doppelte Miele zu bezahlen, wie für einen nornialen Zähler. 4248B
.stotspreise.
Es kostet 1 Zentner ab Gaswerk:
bei Älbnahme von mindestens 6 Ztr 36 .. 200 ., 400 „ über 800
Stückkoks M. 1^»
,. 1.15 ,, 1 . 1 "
,. 1.05 1-
Nnstkoks 2». l.:m .. 1.30 .. 1.25 „ 1.20 1.15
In» Gaswerk findet nur Per kauf von über 5 Zentner statt, die meisten hiestgetl Kohlenhändler perabsolgen Gas koks auch in Mengen irnter 5 .Zentner ;um Preise puit M. 1.20 für Stück- und M. 1.30 für Annkoks uro Zentner. 5ür die Anfuhr an das Haus werden 10 Pfennig für den Zentner berechnet. Jür Llbnehmer ansrerhalb der Ge- urarkung Giesten ermästfgen sich die Preise ansterdein um de« Betrag der Oktroi A'iickpergmnng von 4 Bwnniq mr den Zentner.


