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Nr. 14

Drittes Blatt

t64. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme bei Soimtagä.

Tic«ifücntr .familitnblältet" werbe» den, .Anzeiger' viermal Ivöchentlich beigelcgl, das ..Kreisblatt für de» Krtis Sieftcn" jioeimal wöchentlich. DieLandwirlichaitlichen Seil

jrogen" erscheine» inanatlich ziveuiial.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Samstag, 28. März t9t4

RotiUronsdruck und Verlag der Brühl'jche» Universität^ - Buch- und Steindruckcrei.

R. Lang t, Gießen.

Redaktion, Grpebitiöit und Druckerei: Schul« stratze 7. Expedition und Verlag: Redaktion: 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGreßen.

Die vefchlüsfe öes prcutz. wahnung§aefetzauLs»usfcs in erster Lesung.

Ter Wobiiiiiigsgcsctzausschuß des preußischen Abgeord­netenhauses hat die erste Lesung des Wohnungsgesehes ab­geschlossen und ivird die zweite Lesung nach Ostern vorneh­men In der Ilvischenzcit sollen die Beschlüsse des Aus­schusses den Interessenten zugänglich geinachl werden, damit diese Miättderuugsvorschlägc bis Ende April unterbreiten können. Ter Ausschuß har seine Beratungen bisher sehr eingchcttd gestaltet und die inil dem Wohnnngsgesep sainnicnhäugeiideu Fragen ausführlich behandelt Tie Aus­gabe des Liohuugsgesehes ist vornehmlich, die Mitzstäude, die sich in den letzten fahren im Wohnungswesen heraus- gcbildct haben, zu beseitige». Ter u n g c s un den Boden- jpekulation soll ein Riegel vorgeschoben werdet,, damit der Bau v o u »lei nWohnungen nicht noch unrenta­bler sich gestaltet als bisher. Tie Bemühungen des Entwurfs und des Ausschusses gehe,! dahin, gesunde .uleinwohnangeu zu nicht teuren Preisen zu schaffen. (Zur Erreichung dieses (Ziels müssen Maßnahmen crgrisfeu werden, ivelche die der Errichtung kleiner prciSlvrrtcr Wohnungen erschivercnd ent gegcnstchcndc» Ursachen beseitigen. In zweiter Linie lver- den die Abhilsemaßnahmcu gegenüber den herrschenden Miß- ständen aus Erhaltung und Förderung der flachen and niedrigen Bauweise hinzielcnliisjcu Um die Miß- stände lvirksani zu bckäinpfeu, mußte die Gesetzgebung hin­sichtlich der Austeilung des Baugeländes inid hinsichtlich der Regelung der Bcbauutlg und Wohnungsbcnutzung abgc.in- dert werden. In Frage tonimcn hier das Gesetz betreffend die Anlegung und Peräiiderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften eine Reformierung der baupolizeilichen Borschristcn und der Wohnungsord­nungen, schließlich die Einführung einer allgemeinen Woh­nungsaussicht.

Tic Abänderungen, die der Wohnnngs- gefey-Äu sschuß des Abgeordnetenhauses an dem v o r g e l e g t c nW o h » n n g S g e s c tz v o r g eo m - men hat, seien w i e j o l g t kurz dargestellt:

In denr Abschnitte über Baugelände hat der Ausschuß bestimnit, daß in denieuigen Gemeinden, in denen die ört­liche Polizeiverwaltniig mehreren Behörden übertragen ist, als Ortspolizeibehördc diejenige Behörde gilt, der die Bau­polizei übertragen ist. Bei Festsetzung der Fluchtlinie ist ans das WohnungSbedürsnis sowie die Förderung des Verkehrs, der Fcucrjicherheit und der üfsentlichen Gesundheit Bedacht zu nehmen, auch darauf zu Halle», daß eine Vernnstal t u n g der Straßen und P l ä tz e nicht c i n t r e t c. Im tIntcrejse des Lohimngsbcdürfnisscs ist ferner darauf zu achten, daß in ausgiebiger Zahl und Größe Garten a n l a g c n , Spiel und Erhol» iigsplätze geschaf- chnt werdet» Bei Straßen oder Straßenteilen, für die Flucht­linien nicht förmlich scstgcstellt sind, entsteht das Recht der Gemeinde mit dein Zeitpunkt, in dem die Straße oder der Straßenteil gemäß den baupolizeilichen Vorschriften des Ortes für den öfscntlichcn Verkehr und für den Anbau fertig hcrgestellt sind

Als neue Paragraphen I5n bis e des Bcrusluchtlinien gcsetzes hat der Ausschuß folgende Bestimmungen einge­setzt: Tie Eigentümer von Grundstücken, die au ciue Straße oder einen Straßenteil grenzen, für welche die Ftuchtlinini scstgcstellt sind, sind befugt, die Straße oder den Straßen . teil" aus ihre Koste» gemäß den baupolizeilichen Bestimm mungcn des Ortes für de» öffentlichen Verkehr und den Anbau fertig,',»stellen, wenn I. die Straße oder der Straßen teil au eine Straße stößt, welche entweder gemäß den bau polizeilichen Bestimmungen des Ortes für den öffentlichen Verkehr und den Anbau fertiggesteltt ist oder mindestens zu cinciu Trittel der gesamtcu Frontlänge bereits mir Ge­bäuden besetzt ist, ciue den polizeilichen Bestimmungeu des Ortes cutsprecheude Eiitivässcrungsanlage und sofern in der Gemeinde eine öffentliche Wasserleitung besteht - auch eine solche Anlage har, 2. die Entwässerung und die Wasserleitung der neuen Straße an die vorhandenen An­lagen unmittelbar nngeschlossei, toerden tonnen und die Eigentümer auch die Kosten für die Herstellung der Wasser- leitiliig, sofern eine solche in der Gemeinde vorhanden ist, in der neuen Straße übernehmen; 2. die nnciitgeltlsiche schulden- und lastenfreie »ebertragung des Eigentums am Straßcukörpcr an die Gemeinde gesichert und die zeitioeisc. höchstens fünsjährige Unterhaltung der neuen Straße ge­währleistet ist: 1 die Gewähr gegeben ist, daß an der Straße oder dem Straßenteilc innerhalb einer in der Regel nicht unter zwei Jahren zu benicsscnden Frist dnrcl, den Bau gesunder und zweckmäßig eingerichteter Wohnungen

dem in der Gemeinde vorhandenen Wohiningsbcdürfnissc Rechnung getragen wird.

Tie Gemeinde ist unter diesen Poraussetzuiige» ver­pflichtet, das Eigentum am Straßcugelände zu übernehmen und den Anschluß an die vorhandenen EntwässcrungS und WasserleitungSanlageii der Anschlußstraßen zu gestalten. Ebenso ist sie verpflichtet, den Anschluß an vorhaudcue Be- lettchlungsanlageu daun zu gestatten, wenn diese ans reichen. Tie Gemeinde ist berechtigt, die Herstellung der Straße und de» '.Anschluß an die vorbezciämclcn Anlagen innerhalb zweier Jahre von dem Zeitpunkte an gerechnet für Rechnung der Eigentümer selbst zu bewirken, zu dem ihr der Straßeutörper zur Verfügung gestellt und für die kosten der Herstellung und der fünfjährigen Unterhaltung der Straße oder des Straßenleils Sicherheit geleistet ist. Falls ein oder mehrere Eigentümer von Grundstücken die Fertigstellung einer Straße beantragen, für welche die Fluchtlinien fcstgcstelit sind, ist die Gemeinde verpflichtet, dem Anträge zu entsprechen. Zn biefent Abschnitte Hut der Ausschuß eine Entschlicßnng angenommen, in der die Staatsregierung ersucht wird, die aus Gartengrundstücken errichteten Lauveu nicht als Errichtung eines Wohnhauses anzusehen.

Tie baupolizeilichen Vorschriften des Entwurfs sind im allgemeinen unverändert geblichen. Neu eingefügt ist die Bestimmung, daß die von Grundstückseigentümern übcr- nonimcncn Verpflichtungen in Baupotizeiangetegcuheitcn ohne weiteres auf den Nachfolger im Eigcntume übergehen. Fm Artikel über die Bennyung der Gebäude ist eine Be­stimmung cingefügt worden, daß der Regierungspräsident für Gemeinden mit weniger als 10000 Einwohnern de» Erlaß von WohnungSvrdnungen anordnen kann. Tic übri­gen Bestimmungen über WohiiimgSordnuiigeii undldie Be­stimmungen über Wohnungsaiissicht haben cinichiieidcude Aendcrungen nicht erfahren. In den Schlußbestimmungeil ist die Bestinnnung aufgcnomnren morden, daß bei der Anwendung der Vorschriften der Wohnungsordnungen und bei der Ausübung der Wohnungsaufsicht das Interesse des Denkmal- und Heimatsschutzes zu berücksichtigen ist. soweit nicht Interessen der Gesundheit oder der Sittlichkeit cnt- gegenstehen.

veretnsnachrilhten.

ö B a d-N a II h eit», 24. März. Ter Stenographen» VereinGabclsbcrgcr" feierte den 125. Geburtstag des Eriindcrs der deutschen Kurzichriit. Au einem VcrcinStvcttichrci- bcn in 'Abteilungen von 00 Silben an aufwärts, das morgens in der Stadtschule stottfnnb, beteiligten iich 55 Wctiichrcibcr, darunter mit guteni Erfolg 18 Schüler und Schülerinnen aus der Ober- tlalfe der Volksschule, die den von der Stadt eingerichteten fakultativen Unterricht an der Stadtschule gegenwärtig noch be­suche». Tic Leistungen von 10 dieser Volksschulen konnten in der nMerkten Silbenabteilung mii erste» Preisen bedacht werden. Am besten bat Frl. Minna Frank mit einem ersten Preis in 20 0 Silben abgcschnitten. Abends fand eine akademische Feier im Butkschen Saal statt, die zablrcich besucht war. Im Mittelpunkt des trefflichen und reichhaltigen Unterhaltungspro­gramms stand die Festrede, in der Lehrer Oßivald den Meister GabelSbcrgcr und sein Werk feierte. Weitere Ansprachen hielten noch die beiden Vorsitzenden des Vereins, Finanzaspirant Schnell und Stadtsekretär W e r l c.

l. Vilbel, 27. März. Ter 1851 gegründete Gesangverein Liederkranz veranstaltete einen Liederabend, der dem Gedächt­nis seines Gründers icnd ersten Dirigenten, des 187 s verstorbenen katholischen Lehrers Ried, geweiht war. Lehrer Ried, der an der»Bewegung im Jahre 1848 teilgenominen lullte und leider seines Amtes als Lehrer enthoben wurde, gründete in Vilbel und Seckbach je 2 und in Tortclweil, Berge», Niedcr-Erlenbach und Holzbauten r. d. Höbe je I Gesangverein. Ter Liederabend tvurde durch eine Anivracke des Beigeordneten H erg et einaelcitcl, in der er mit schönen Worten oas Leben und Wirken des Herrn Ried schilderte. Um das Programm recht rcichbaltig zu gestalten, hatte der Verein einige »onzertmngcrinnen und -Sänger aus Frankfurt a. M. (.»gezogen. Tie Ausführung der Ehöre tvar. unter der Leitung des Tirigcnten Herrn Lehrer K r v g c r cbensalls gut.

LanSivirtscbaft.

. Tic In sl neu za der Pferde. Tie Jnstuenza der Picrdc ist eine sehr bösartige, ansteckende Krankheit, an der ei» sehr hoher Prozentsatz der befallenen Tiere eil,gebt. Tic Arank- beit beginnt mit starken Fiebcrerscheiuungcn und allgemeiner Er- schlotiung. Tie Schleimhäute schwellen an und bekomme» eine schmutzig gelbe Farbe. Tann entstehe» Anicbivelinngcn am Bombe und an den Schenkeln. Wird ine Krankheit direkt erkannt und richtig behandelt, io gelinge es in den meisten Füllen, die Tiere vor Schaden zu bewahre»; wird aber die Htlic verzögert, so gehen die Tiere ein oder haben wenigstens noch lange unter den Nach­wirkungen und Folgen zu leide». Ist ein Pferd inslurnzaverdächtig, so stelle nlan cs in einen tvarmen zugfreien Stall und mache einen

nassen Leibcsumichlag. der aber sorgfältig mit wollenen Decke: eingebunden wird. Sobald er trocken ist. wird er erneuert Dazu erhält das Pferd leichte Nahrung, Grüniutter oder gutes Heu Mid Kleicnwasier zum Sausen. Decken uin>. zum Anlegen einer nasse» Verpackung soll jeder Tierhalter immer bereit halten.

T ie T nrstnot der Bi c» e n ist eine Winterkrankhcit und,stellt iich meist in den Gegenden ohne Herbstlracht ein, soscr» man versäumt hat, IUI Herbste mit illluigem Zucker oder aulgc- löstcm Honig zu füttern. Hier wird das liebet meist im Januar und Februar cintreten. Tritt Turstnot auf, so vertassc man sicki nicht aut das an den Wände» und Fenstern letztere gehören überhaupt während des Winters nicht in den Stock sich bildende Niederichlagswasser, das viele schädlick e, gistartig tvirkcnde Stois- mit iich führt, sondern greise zum angeieuchtcten Badeschwämme oder Leimoandlavven, die man eventuell ans Flugloch Heitel, bezw. hinge bei Mobilstöckcn mit Wasser gefüllte Wachswaben ein, bic cs uns ermöglichen, den Bienen mehr als hinreichend gesundes' Waiser in unmittelbarer Nahe darzurcichen.

dtcridittlaai

Marburg, 27. März. Am 11. Januar d. I ging au> dem Wege von Battenberg nach dem Babnhor aus dem Poiuvageu ein in Todcnan ausgegebencr Postbeulcl mit 800 Ml. in Geld und Papier und einer 'Anzahl Bricnchaften verloren. Zwei am dem Heimwege »ach Kröge an der Eder befindliche Korbmacher lande» den Beutel und nahmen ihn mir nach Hause. Gemeinichasl lich Mil der Frau des einen ötlnöten üe den Beutel, nahmen das Geld heraus und warfen die Briete in den Ofen. Heute hatten sich die beiden Korbmacher und die Frau wegen Funddiebstahls und Ilntcrichlaguug vor dem hiesigen Landgericht z>t vcrantworteit. Tas Gericht verurteilte de» einen Angcilaatcn zu vier Monaten und zwei Wochen, seinen Genosse» zu vier Monaten und die Fear zu einem Moiuu Gejängnis. Von der Untcrsuchuilgshast werden zwei Monate in Anrechnung gebracht

Berlin, 27. März. Ter hicjigc Rcchtsamvall v. Brest in c r ist nach mehrtägiger Verhandlung wegen Untreue in einem Falle tzu vier Monaten Gefängnis verurteilt ivorden. Tie Straie wurde durch die erlittene Untersuchungshatt als verbüßt erachtet. Zugleich sprach das Gericht dem Angeklagten die Fähigteit zur Bcilcidung öisentlicher Aemter für zwei Jahre ab. Ter Mit angcklagte Kaufmann Erich L ü w c n b c r g, der sich als Referendar Tr. Loweiiberg ausgab, wurde tvegcn Betruges und 'Anmaßung eines öffentlichen Amtesw sechs Wochen Gefängnis und vice Wochen Hast verurteilt.

M e l u ii, 27. März. Tas Zuchtpolizeigericht verurteilte wegen der ani 4. November v. Is. bei Melun staltgchabten Eiieichahn katastrovhc den Lokomotivfübrer Tunraine zu vier Monaten und den Zugiührcr 'Lernet zu einem Monat Gefängnis.

Cuftidiiifabrt

Paris, 27. März. Ter LcnibatlonMontgolfier", der heule morgen 7 .40 Uhr in M a n b e u g e ansgestiegcn war, erlitt nrittags aut der Räckfahrt unweit seines .Hafens eine Havarie am Venii lator und signalisierte, daß er nicht landen könne. Um 4 Uhr nach mittags trat eine Havarie der Stenerbordichraube ein. Von 5 Uhr nachmittags an trieb das Luftichiti der belaiichen Grenze cnrlnng. 25 Soldaten der Luilichisferabteilung vertolgen den Lciilliatlou in Automobilen. Alle Vorbereitungen sind in Maubeuge getroste», uni cine^ nächtliche Landung des Lustschisses zu ennöglickwn. Tas Luftschiff ist schließlich gegen 10 Uhr abends in seine Halle zunick gekehrt.

Briefkasten Ser Acdaktion.

lAnoupme Anfragen bleibe» unberücksichtigl.l

A. ION. Tie Strasversolgung wegen Beleidigung verführt in 5 Jahren, weil die Beleidigung ein Vergehen ist, das ini Höchst betrage mit einer längeren als dreimonatlichen Gefänguisßraie bedroht ist. Ticse Frist beginnt mit dem Zcilvnnkr der Begangen heit. Voraussetzung für die Strafverfolgung wegen Beleidigung ist jedoch, daß der Beleidigte (bet Ehefrauen neben der Frau auch der Elwmauu, bei Beamte» neben den. Beleidigten auch die Vorgesetzte Behörde innerhalb dreier Monate Straiantrag stcltr. Tie Zurück­nahme des Antrags ist zulässig. Ticse dreimonatliche Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der .Beleidigte von der Beleidigung und der Person des Täters Kenntnis erhält. Bel weckiselicitigcii Beleidigungen kau» jedoch der Augcllagtc bis zum Schluß der niündlicken Verhandlung erster Instanz und zwar bei Verlust dieses Rechtes wegen einer ihm zngelüglen Beleidigung Straf antrag stellen, auch wen» die dreimonatliche Frist abgclcuiscn. Tie Strafverfolgung wegen Beleidigung erfolgt gewöhnlich im Wege der Privatklaoei nur tvenu ei» ütieiitliches I»-eressc vor liegt, übernänmt ausachmsweiie die Staatsanwaltschaft die Ber lolgung und erhebt öffentliche Klage.

Anfrage der w. Ni. von Sichen. Antwort: Tie beide» angcsragtcn Entscheidungen liegen im Druck nicht vor und sind u. W. auch in feiner Zeitschrift erschiene», doch werden tie wobl bei beit Finanzämter» ;» haben sein, da es itch oifenbar unc vrinzivielle Enticheidungen bandelt. Tic Eiitichecdunge,, dürilen auch bei den einichlagigen Artikeln oder Paragravbcn der kom »icnliertc» Slcuergcsctzc erwähnt fein. Wir verweisen Sic auf öle diesbezüglichen Werke: 1. Anitttcke Handausgabe des Ge mcindeumlagengeietzes vom 8. Juli 1011. bearbeitet von Ostbeiuie rar Tr. Becker. 2. Hessisches Steuerbuch, 2. Band, l. Teil, be­arbeitet von Tänger.

Zwei höchst bemerkenswerte Briefe eines Arztes.

Mein Töchterchcn litt infolge schnellen Wachstums an kalkmangel, welcher sich an deßen Konstitution und auch speziell in der weichen und deshalb leicht kariös werdenden Iahnsubstanz bemerkbar machte. Ich gebe dem Kinde nun seit 5 bis 6 Wochen Ihr Liomalz und bin mit dessen Wirkung höchst zufrieden.

Das Kind hat schon jetzt sein gesundes,

blühendes Aussehen zurückgewonnen.

der Appetit hat sich gebessert, und die seit Jahren bestehende hartnäckige Verstopfung, an welcher es immer, selbst im Sommer bei größerer Be­wegung und reichlichem Obstgenuh, zu leiden hatte, ist seit Einnehmen Ihres Biomalzes verschwunden und durch dieses Präparat, im Gegensatz zu vielen ähnlichen Präparate», die Verdauung normal geregelt worden, was für die allgemeine Gesundheit von größter Bedeutung ist.

Ich kann also Ihr Biomalz nur bestens empfehlen, speziell bei schnell wachsenden Kindern, die denn auch meistens an gahndefekten leiden, bei der Iahnung und auch bei anhaltender Konstipation (Derstopfunz). Or. Paul W.

Auf unsere Anfrage, ob wir seine Inschrift veröffentlichen dürften, erhielten wir folgende Antwort:

In Erwiderung Ihres Geehrten vom 16. d. M. teüe ich Ihnen mit, daß ich also wirklich von der ausgezeichneten Wirkung Ihres Viomalz, welches ich bei meiner Tochter erprobt habe, über Erwarten zufrieden bin. Da dieser Befund vollständig der Wahrheit entspricht, kann ich gegen eine Beröffentlichung desselben nichts haben, ich würde es aber lieber sehen, wenn Sie meinen Namen nicht voll ausschreiben würden. vr. Paul W.

Biomalz

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