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Ter eftflmr Anzeiger

erschein! täglich, außer Sonntag?. - Beilagen: viermal wöchenilich SietzeneiZamilienblätter; zweimal wöchenil.Ureis- dlaNtärdenAreirtziehen Iwienslng und Freitags; xwetma! rnonatl. land- wirllchastllche 3e itf ragen Fervivrech - Anschlüsse: für die Redaktion 112, Serlag ». Expedition öl Adresse für Depeschen: Anzeiger Gienen. Annahme von Anzeigen für d:e Tagesnunnner dis vornriliagS s Uhr.

5 Blatt

\W. Jahrgang

ßreitag.

General-Anzeiger sür Oberhessen

Rotationsdruck und Verlag der vrühl'schrn Univ.-Vuch- und Steindruckerei R. Lange.

Redaktion. Lrpedition und Druckerei: Schnlstrahe 7.

,3. März 19

VezuqSvretA:

monatlich 75'15U oic ctel* jährlich Mk. 2 . 20 ; durch ?lbhole- iu Zweigstellen nwnatlich 60 Pj.; durch diePost Att. 2. viertel- jährl. auSschl. Besteüq. Zeilenpreis: lokal 15Ps^ ausivärls 20 Mennig. Chefredakteur: A. Goetz. Verantwortlich für den volit. Teil: Aug. Goetz; sür .Feuilleton*, .Ver­mischtes* uuV.Genchts« faal": Karl llteuralü; für .Stadt und Land": Kurt Bendt; für den Anzeigentell: H. Beck.

Die heutige Nummer umfaht 12 Seiten.

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Tagcskalcndcr aus -cm Jahre 1813/14.

13. Mär,: Napoleon schlägt dcit russischcil General St. Priest bei Reims.

Bändigung. Umzug und Miete.

Von einem praktischen Juristen.

Das Quartal rückt heran, in welchem die meisten Uni- xüqe stattsindcn. Sind diese erledigt, dann häufen sich bei unseren Gerichten die Prozesse aus Mietsstreitigkeiten Sn erschreckender Weise. In ihnen werden die Meinungsver­schiedenheiten zum Austrag gebracht, die daS neue Miets­verhältnis zeitigte und die nunmehr vor dcni Richter ihre Schlichtung finden sollen. Zweck der nachstehenden Ausfüh­rungen soll cs daher sein, einige strittige Punkte, Über die das Gesetz eine gerade Aufklärung nicht gibt, an der Hand der Rechtssprechung klarzustcllen.

Schon die Kündigung gibt in vielen Fällen Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten. So z.B. die Anbringung des Plakates, das die aufgekündigtcn Räume zur Vermietung anzeigt. Der gegebene Platz für eine solche Aufkündigung ist die Haustür, die dem alleinigen Verfügungsrecht des Vermieters untersteht. Der Mieter braucht sich die An­bringung der Aufkündigung an den Fenstern seiner Woh­nung oder seiner Geschäftsräume nicht gefallen zu lassen (Kammergcricht, Blätter sür Rechtspflege). Was die Be­sichtigung der Mietsräume durch Mietslustige anbelangt, so wird hierüber nach dem herrschenden Ortsgcbrauch ent­schieden. Im allgemeinen besieht sür Städte der Brauch, daß die Besichtigung von ll bis 1 Uhr vormittags und von 3 bis 6 Uhr nachmittags verlangt werden kann (Kammer- gcricht und Gutachten verschiedener Handelskammern). Ist der Mieter einmal nicht zu Hause, so erfolgt daraus noch nicht dessen Schadenersatzpflicht dem Vermieter gegenüber (Kammergcricht in Blätter für Rechtspflege). Gleichwohl aber hat der Mieter dahin Sorge zu tragen, daß Miets­lustige die Wohnung besichtigen können (Oberlandesgericht Dresden). Die Vertragsklausel:Die Wohnung übernimnit der Mieter in gutem und brauchbarem Zustande" verpflichtet den Vermieter, die Wohnung vor dem Einzuge des Mieters instand zu setzen (Rcichsoberhandelsckericht). Nimmt der Mieter die Wohnung trotz der offenkundigen Mängel an ohne sie zu rügen oder sich seine Rechte deshalb vorzubehal- ten, so geht er seines Anspruches auf Aushebung des Ver­trages, Befreiung vom Mietzins, wie ihn § 537 Bürgerliches Gesetzbuch fixiert, verlustig (Obcrlandesgencht Braun­schweig in Seufserts Archiv). Die Beanstandung der an­gebrachten Tapeten betrifft keinen die Tauglichkeit der Wohnung mindernden Fehler (Oberlandcsgericht Karls­ruhe). Wegen nicht rechtzeitiger Einräumung der Miets- wohnuug iann der Mieter erst dann zurüütrctcu, wenn er dem Vermieter zu dem Zwecke der Beseitigung dieses Uebelstandes eine Frist gestellt hat (Oberlandcsgericht Dres­den in Warncyer Bürgerlich. Gesetzbuch). Zeigen sich Wanzen in der gemieteten Wohnung, so hat der Vermieter sür die Beseitigung derselben Sorge zu tragen, sofern der Mieter nicht selbst diesen Zustand herbeigeführt hat (Rechtsprechung

der Obcrlandesgerichte). Der Mieter einer verwanzten Woh­nung, die bis zu seinem Einzüge vom Vormieter bclvohnt war, kann erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist kündigen (Kammergerichl im Recht). Wer eine Woh­nung in einem Reubau bezieht, muß das übliche Maß von Feuchtigkeit ertragen und selbst zu deren Beseitigung Mit­wirken. Ter Mieter ist aber nicht verpflichtet, die Miets- räume über die Grenzen seines eigenen regelmäßigen Be­dürfnisses hinaus zu Heizen und zu lüften. Schadenersatz wegen Feuchtigkeit in einem Neubau kann nicht verlangt werden (Lberlandesgcricht Karlsruhe, Köln, ferner Reichs­gericht bei Warncyer).

Wer einen Raum zum Gewerbebetrieb mietet, darf an der entsprechenden Außenwand sein (Firmenschild anbringen, er kann sogar vom Vermieter die ,Entfernung anderer Schilder von diesem Raum verlangen (Reichsgericht, Juri­stische Wochenschrift, verschiedene Obcrlandesgerichte). Da­gegen besteht ein Recht aus Anbringung eines Schildes des scheidenden Mieters mit dein Hinweis auf die neue Woh­nung nicht (Kammergericht, Blätter für Rechtspflege). Ter Mieter darf eine Fernsprechanlage in den Mielsräumen an­bringen und der Verinieter muß die dazu erforderliche Er­klärung abgeben (Entscheidung des Reichsgerichts in Zivil­sachen). Das Benutzungs- und Besitzrecht des Mieters er­streckt sich auch auf die Außenwand der gemieteten Räume, sofern nichts anderes vereinbart wurden ist. Wird er durch die Lichtreklame eines anderen Mieters an dieser Wand gestört, so kann er deren Beseifigung verlangen (Reichs­gericht in Juristischer Wochenschrift). '

Ist eine Wohnung ober ein Geschäftsraum einschl. der durch die Zentralheizung des Grundstücks erfolgten Heizung vermietet, und wird trotz Setzen einer angemessenen Ab- hilfesrisi wiederholt nur eine geringere als normale Wärme erzielt, so ist der Mieter zur vorzeitigen Lösung des Miets- Verhältnisses berechtigt (Entscheidung des Reichsgerichts in Zivilsachen). Mängel der Dampsheizungsanlagc muß der Vermieter mit größter Beschleunigung ausbessern lassen, wenn sie nicht auf einer Vernachlässigung des Mieters oder seiner Dienstboten beruhen. Mangelnde Erkundigung nach den für die Behandlung solcher Anlagen allgemein aner­kannten und üblichen Regeln stellt ein Verschulden des Mie­ters dar (Lbcrlandesgericht Braunschwcig im Recht). Die Gesundheilsgefährlichleit eines einzelnen Raumes berechtigt den Mieter zur sofortigen Kündigung, wenn die Tauglich­keit der Mietsräume zu dem vertragsmäßigen Gebrauch er­heblich beeinträchtigt wird. Das würde z. B. der Fall sein, wenn die Schlafstube einer aus drei Zimmern bestehenden Wohnung infolge andauernden faulen Geruches unbenutzbar wird (Kammergericht, Warneyer, Bürgerl. Gesetzbuch). Der Mieter kann fristlos kündigen, wenn der Wirt Dirnen ins .Haus nimmt oder Absteigcguarlierc diildel (Rechtsprechung der Lbcrlandcsgerichle, Sächsisches Archiv für Rechtspflege).

Ist dem Mieter die Aftervermietung gestattet und dem Vermieter aber darin ein Auswahlrccht eingeräumt, so darf er dieses nicht wider Treu und Glauben ausüben (Kammer­gericht, Blätter für Rechtspflege). Ob der Vermieter dem Mieter die Erlaubnis zur Untervcrmietung verweigern kann, ist danach zu beurteilen, ob dem Vermieter mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Dritten billigcrweise zugemutet werden kann, diesem den Mietsgegenstand zu überlassen

(Oberlandesgericht Colmar, Rechtsprechung der Oberlandes gcrickile).

In persönlichen Verletzungen, die vom Vermieter oder dessen Angestellten (wie des Pförtners) ausgehen, liegt für den Mieter ein Kündigungsgrund (Kammergcricht in Recht sprechung der Oberlandcsgcrichte). Nimmt der Vermieter mehrmals hintereinander verspätete Mictzinszahlungen au, so liegt darin eine vertragsmäßige Acnderung der Zahlungs- weisc, die ater nicht über die vom Vermieter gestellte Frist hinausgcdchnt werden darf (Reichsgericht in Warncycrs Bürgert. Gesetzbuch).

veutscbs» Ncicb.

Ter Kaiser wohnte am Donnerstag im Ministerium für öffentliche Arbeiten einem mit der Vorführung zahl­reicher Modelle verbundenen Vortrag bei, der von dem Vortragenden Rat des Ministeriums, Geh. Oberbaurat H o o g c n, über Anlagen zur Sicherung des Eisenbahn­betriebes gehalten wurde.

Die Gründung einerDeutschen Gesell­schaft für Welthandel". Von beteiligter Seile wird mitgeteilt: Tic Verhandlungen über die Gründung einer Teufichcn Gesellschaft für Welthandel" führten zu dein Ergebnis, daß von einem weiteren Verfolg der Angelegen­heit A b st a n d genommen ivurdc. In einer unter dem Vorsitz des Direktors Ball in abgehaltenen Versammlung wurde gemeinsam von den Vertretern des Zcnlralver- b an des deutscher Industrieller und des Bun­des der Industriellen beschlossen, diese Gesellschaft unter der Voraussetzung zu begründen, daß der deutsch- amerikanische Wirtschastsverö^nd fick der deut­schen Gcscl scha t sür We thandcl auf Grund und im Rahmen ihrer Satzungen anschliehen werde, alt Zeniralvervand deutscher Industrieller und der Bund der Industriellen vertraten den Standpunkt, daß nach Gründung der neuen Gesellschaft ein Bedürfnis für das Weiterbestehen oder die Ncugründung zwischenstaatlicher Verbände nicht bestehe. Diese Voraussetzung erfüllte sich nicht. In hohem Maße be­dauerlich bleibe bei diesem Ausgange, daß hiermit die Ge­legenheit, in gemeinsamer Arbeit an einer großen, außer­halb des Rahmens unserer heimischen Zoll- und Handels­politik liegenden Aufgabe die deutsche Industrie zu einen, unbenutzt vorübergegangen sei.

Das 21. Bittschriftenverzeichnis ist im Reichs­tage ausgegcbcn worden. Zu den Anträgen über die Regelung des Unterbietungs- und Lieferungswesens bittet die Ver­einigung clektrotcchntschcr Spezialfabriken in den Gesetz­entwurf über das Berdingungswesen den Behörden die Unternehmungen gleichzustellen, an denen öffentliche Gelder mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Zur Besol­dung s n o v c lle liegen eine Reihe von Abänderungs- Wünschen vor. Die Bestrebungen nach Einführung völliger Sonntagsruhe werden durch ungefähr 1300 Eingaben unter­stützt. Tie Handelskammer in Schopfheim bittet bei dem Gesetz gegen die Gefährdung der Jugend durch Zurschau­stellung von Schriften Bestimmungen aufzunehmcn, die eine Verwarnung der Ladeninhabcr vor ihrer Bestrafung vor- schcn. Ferner seien erwähnt Bittschriften um Errichtung einer Pensionskasse selbständiger Geschäftsleute, betreffend Zulassung der evangelischen Geistlichen als Schöffen bei Jugendgerichten, Erhöhung des Gewichts für die zum cr-

Geh imer Uegierungsrat Prof. Vr. Ahmann.

Von Privatdozent Tr. A. P e p p le r.

Am 1. 2lpril dieses Jahres tritt der Begründer und lang­jährige Direktor des Kgl. Pr. Aeronautischen Observatoriums

und Berlin Medizin und nahm anr deutsch-französischen Kriege teil. Nack; vorübergehender Tätigkeit als praktische r^A r z t entschloß er sich, seiner Neigung zu meteorologischen Studien folgend, ganz der Meteorologie zu widmen. 18811885 war er Leiter der Wetterwarte der MagdeburgUcken Zeitung, einer Gründung des für wissenschaftliche Forschungen begeisterten Zeitungsverleqers Fab er. 1885 wirkte Aßmann als Privat- do»e n t in Halle, von wo er 1886 an das Kgl. Pr. meteorologische Institut in Berlin berufen wurde.

Wenn der gewaltige Aufschwung, den die Erforschung der freien Atmosphäre in dieser Zeit nahm, gerade mit Aßmanns Tätigkeit in Berlin zusammensiel, so war es sein eigenstes Ver­dienst. Durch die Konstruktion des Aspiration st her in o- Meters, des einzigen Apparates zur Bcstüumung der wahren Lufttemperatur, wurde Aßmann zum eigentlichen Begründer der Aerologie. Alle vor dieser Zeit unternommenen wissen­schaftlichen Luftfahrten sind ziemlich ergebnislos verlaufen, weil eben ein Instrument fehlte, das die für alle anderen Messungen grundlegende. Lufttemperatur im Ballon ui messen gestattete. Daher waren seit 1866 alle wissenschaftlichen Luftfahrten als aussichtslos eingestellt worden. Ter unermüdlichen Tätigkeit An­manns gelang es, in den 90er Jahren jene kl a s si s ch gewordene Periode der Berliner Wissenschaft l i ch e n B a l l o n- führten zustande zu bringen, an deren Ausführung sich zahl­reiche Gelehrte und Offiziere beteiligten. Der Kaiser felbft, der lebhaftes Interesse für diese Fahrten hatte, fpcndete hierzu reich­liche Mittel. Man wird die Verdienste Anmanns um jo hoher bewerten müssen, als die Fahrten zu einer Zeit durchaeiührt wurden, in der von Flugzeugen und Lcnkluftfchifsen noch ferne Rede war, und daher kein direkt praktisches Interesse an der Er­forschung des Luftmeeres vorhanden war. Die Erqebinffe der Berliner Fahrten legte Aßmann in dem dreibändigen Werke W i f s e n s ch a s t l i ch e L u s t s a h r t e n" nieder, da^ auch licute noch für die Physik der Atmosphäre von anindlegender Bedeutung ist. Im Jahre 1899 griff Aßmann die Verfucne der nordameri­kanischen Meteorologen, mittels Drachen die Atmosphäre zu er­forschen aus, und gründete bei Reinickendorf (Berlin) dav erste aeronautische Observatorium der Welt, das 1904 nach Lindenberg in der weiteren Umgebung Berlins verlegt wurde, um die störenden Einilüssc der Großstadt aui die aeronaulvchen Erverimentc auszuschalten. Es bcdurslc der ganze» Schanenskrast eines so unermüdlichen Forschers, wie es .lßmann nt, um die

wisscnschastliche Eroberung des Lusimeeres aus den bohcii tech­nischen Stand zu bringen, den sic heute inne Hai. Aßmann kann mit Recht der Pater der Aerologie genannt werden. Trachen- aiifstiege bis aus 6000 und 7000 Meter Höhe sind keine Selten­heit nichr. Durch die Erfindung der Gummiballone hat Aß­mann den Forschimgsbcrcich bis 30 Kilometer Höhe ausgedehnt: dabei ivurdc er zum Mitcntdeckcr jener lange Zeit rätselhaften relativ warmen Lustströmimg, die oberhalb 10 Kilometern Höhe vorhanden ist und deren Kenntnis sür die verschiedensten gco Vhlisikalischcn Probleme von größter Bedeutung wurde. So sind hierdurch unsere Ansichten über die Zusammensetzung der Lust in großen Höhen und die Erstrcckimg der irdischen Atmosphäre in volllonimcn neue Bahne» gelenkt worden. Das Aeronautische Observatorium Lindenbcrg hat in unserer Zeit der vraktischcn Luit- sahrt ganz besondere Bedeutung, erhalten. Es gilt vorbildlich sür ähnliche Anstalten, die zurzeit von den zahlreichen Gelehrten aus allen Ländern, die sich als Schüler Aßmanns in den letzten Jahren in Lindenbcrg mit den dortigen Einrichtungen vertraut gemacht haben, errichtet worden sind. Es wird die Zeit nicht mehr fern sein, wo die ganze Erde von einem Rep aeronautischer Observatorien nach Aßmannschcn Borbild umspannt wird. Hier­durch hat Aßmann eine wahrhast nationale Tat vollbracht. 1908 gelang ihm die Entsendung per deutschen aerologischcn Asrika- expedition. Trotz seiner ausgedehnten organisatorischen Tätigkeit sindct Aßmann immer noch Zeit zu wisscnschastlichen Vcrössent- lichungcn, die außerordentlich zahlreich sind. Zusammen mit dem Phnsikvrosciior Karl Scheel redigiert er dieFortschritte der P b » s i k" und int Verein .mit Hcrgesell die ,,B c i t r ä g e zur Physik der freien Atmosphäre". Ferner ist er Redakteur der MonatsschristDas Wetter". Gcheimrat Aß­mann wird sich in Gießen niederlasscn, um sich scei von Vcr- waltungsarbeitcn ganz seinen wisscnschastlichen Forschungen widmen zu können.

Die Odyssee der deutschen Rcichskleinodten. Tic dem Reichstag vorliegende Petition, die sich mit der Frage der Möglichkeit einer Ilcbersührung der in Wien vcrivahrtcn deut­schen Rcichskleinodien nach Berlin beschäftigt, weckt die Erinnerung an die Ivechielreichc Odyssee, die diese symbolischen Insignien der deutsche» Kaiierwürdc im Laute der Jahrhunderte erleben mußten. Die Mehrzahl der noch erhaltenen Reichskleinodien ist bekanntlich nicht aus deutschen Werkstätten hervorgcgangcn: Kaiser Friedrich II. ersetzte die verloren gegangenen Insignien aus den märchenhaften Schützen der siztlianisch-normamiischen Könige, die früher in die Hand seines Vaters Heinrichs VI. gefallen waren. Das ist auch die Ursache, daß viele der Kleinodien orientalische Ornamente und kusischc Inschriften zeigen: ursprünglich gingen sie wahrscheinlich aus den Werkstätten sarazcnisckzer Goldschmiedekünstler hcroor. Ein Teil der Schätze war 1242 bei dem Braunschwctgcr Srhloß- brand zugrunde gegangen: den Verlust ersetzte Richard von Korn

Wallis bei seiner Krönung in Aachen. Allein als Rudols von Habs­burg gekrönt wurde, war kein Szepter vorhanden und Rudolf be­gnügte sich mit einem Kruzifix. In seinem Stammschlosse Kvburg in der Schweiz ließ er nun die Kleinodien verwahren: sein Sohn Albrecht mußte sie dem König Adolf ausliefern, aber nach dessen Tode kehrten sie nach Khburg zurück, wo die ungarische Königs^ Agnes eine Kapelle sür sie erbauen ließ. Aber Ruhe war ihnen nick t beschiedcn. Heinrich VII. brachte sie nach Aachen, Ludwig von Bayern nach München, Karl IV. nach Prag in den Hradschm und sein Sohn Wenzel schließlich ans das teste schloß .Karlstein bei Prag. Es kamen die Hussitenkriege: und ohne Vorwisfcn der deutschen Reichssürsten ließ König Sigismund die Rcichskleinodien in die ungarfichc Feste Biscgrad an der Donau übersührc». Das criegte wiederum heftigen Unwillen im Reich, und die Kursnrsten setzten es durch, daß Sigismund die Insignien wieder hcrausgab: 1424 hielten sic aus einem gewöhnlichen Fischcrwagcn ihren Ein zug in Nürnberg. Ter Rat der Stadt hatte sich ein Privilegium zu verschasfcn gewußt, die Rcichslieinodien aui ewige Zciien ver­wahren zu dürfe». Und cs kam auch eine 300jährigc Rast sür die vielgewanderien Insignien: alljährlich am Freitag nach Ostern diirilc das Poll die Schätze bewundern. Doch als Nürnberg luthe­risch wurde, machte ihm Aachen das Privileg streitig, cs lam zu einem erbitterten Federkriege, in dem einstweilen Nürnberg Sieger blieb. Als 1796 die Franzosen die Stadt besetzten, schlich am Tage vor ihrem Einmarsch der Losungsrat von Haller mit etlichen Herren des Rates in sfiller Nachtstunde in die Gewölbe, ließ die Insignien in Körben in seine Wohnung schaffen lind am nächsten Tage in Kisten aus der Stadt bringen. Man batte dtc Kisten auf Karren geladen und mit Pscrdedünger bedeckt: so. in Mist ver­graben, nahm ein kaiserlicher Oberst aus Ansbacküsck: in Gebiete die heimatlos gewordenen Kleinodien in Empsang und schasste sie nach Prag, Während der »avoleonischen Kriege lvandcrtcn iie in einem schwarzen Kosscr nach Rcgensburg zum Freiherr» von Hügel Der österreichische Kaiser lchnic es 1805 ab, die Schätze in Bcr Wahrung zu nehmen: erst 1818 kamen sie, aus Grund eines Be­schlusses des Aachener Monarchenkongresscs »ach Wien, wo sic seit­dem in der kaiserlichen Schatzkammer von ihren Irrfahrten aus- luhcn,

Eschcrichs Forschungen in Ncukamcrun, Ter Kgl, bahcrischc Forstmeister Dr. Georg E s ch e r i ch , der soeben über die Ergebnisse seiner Reise nach Ncukamcrun in andcrthalbstündiqem Vortrage dem Kaiser Bericht erstattete, ist bekannt durch seine sorst- wirtschastlichen Untersuchungen in Abessinien. In Neukamcrün bc- saßte sich Escherich im Aufträge des Reichokolonialamts mit Studien über die Erschließung der neuen Gebiete. Er begann seine Tätigkeit' in dem sog. Küste »drei eck. dem kleinen, im Norden von Svanisch- Guinca, im Süden von der iranzöfischc» Gabnnprovinz begrenzten Bezirke, durchauertc den östlichen Teil von Spanisch-Guinea und dessen Hinterland und untersuchte endlich noch das Gebiet des Wam- bcrct Und Sanga bis zum Kongo.