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Nr. 88

Erschein! tiigüch mit 9IuSnatjme be-5 Sonntag?.

Tie $amtlienbIiStt<r" werden dem

.Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Krtisitlart fSr den Krtis Sietzen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschasttichen öeit

fragen" erfcheinen monatlich zweimal.

164. Jahrgang Samstag, 14. Februar 1814

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Rotationsdruck und Verlag der Vrühlffchrn UnwersilätS - Buch- und Steindruckerer. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition Mid Druckerei: Sch»ck- straße 7. Expedition und Verlag: Redaktion: e« 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießeii.

Mb. Deutscher Reichstag.

SIS. Stsung, Freitag, den 13. Februar.

'Im Tische des Vundesrats: Dl. Delbrück.

Vizepräsident De. P a a k ch e eröffnet die Sitzung um l Uhr.

Kurze Avsrageu.

Tie NationaNiberalen B ffcrmann und Freiherr von Richte Hofen fragen:

ZcitmigSnachrichtev zufolge Hai die amerikanische Regierung das vishcr bestehende Verbot der Waffenausfuhr nach der Republik Mexiko amgeboren. Cs dürrtc zu befürchten sein, daß dadurch die Revolution gegen den auch deutscherseits anerkannten gegenwärtigen Präsidenten der mexikanischen Republik be­deutend gestärkt und die Wiederherstellung der Ruhe entsprechend erschwert wird. Ist der Hcr: Reichskanzler in der Lage, Aus­kunft darüber zu geb-n. ob der kaiserlichen Regierung mit Rück­sicht auf die durch die andauernden Unruhen in Mexiko schwer geschädigten deutschen Interessen Mitteilungen über diese Maß­regel seitens der amerikanischen Regierung gemacht worden sind?

Eine inhaltlich gleiche Anfrage wird auch von dem Abg. Dr. Alnnck (Vp.) gestellt.

Unterstaatssckrctär int Auswärtigen Amt Zimmermann teilt in Beantwortung beider Anfragen mit: Die Regierung der Ver­einigten Staatcil Hot die Aufhebung des Waffenausfuhrverbotes amtlich rnitgeteilt. Sie ha dabei der Ueberzeugung Ausdruck ge­geben, daß niemand aiißerhalb Mexikos imstande sei, die Angelegen­heiten des Landes zu ordnen. Die Wiederherstellung ruhiger Ver­hältnisse sei nur zu erhoffen, wenn cs beiden Parteien überlasten bleibe, ihren Zwist unter sich auszusechten. Durch die Maßregel beabsichtigt die amerikanische Regierung, ihre Staatsangehörigen in dieselbe Lage zu versetzen wie die Staatsangehörigen anderer Länder, denen es vcn Anfang'an frcigcstellt war, nach Me^ko zu verkaufen, was sie wollen. Der Schutz der Deutschen in Mexiko durch die kaiserliche Negierung wirv nach wie vor Gegenstand ernster Sorge sein. Sobald sich die Lage bedrohlich gestaltete, wurden nach Mexiko da§ Kriegsschiff ..Hertha" und ein kleiner Kreuzer entscnrdt. llnsera Schiffe sollen das Leben der Deutschen wenigstens an der Kaste schützen unh außerdem im Notfälle den aus dem Inneren Mexikos flüchtenden Deutschen sichere Zuflucht gewähren. Zu diesem Zwecke können auch dank der Bereitwilligkeit der Hamburg- Amerika-Linic deutsche Handelsdampfer herangezogen werden. Ten Deutschen im Innern deS Landes Schutz zu ge­währen, ist die kaiserliche Regierung nach Lage der Dinge anßer- stande. Deshalb wurde an besonders bedrohten Punkten den Deut­schen wiederhol: der 9iat gegeben, sichere Orte auszusuchcn. Da einzelne Familien aber nicht über die rüstigen flüssigen Geldmittel verfügten, schld von deutscher amtlüher Seite ihnen- Unterstützungen gegen Schuldscheine gewährt worden. Der kaiserliche Gesandte hat außerdem amtlich geleitete Expeditionen veranstaltet, uni das Leben der Bedrohten 51t beschützen Im allgemeinen sind die Verluste bis­her verhältnismäßig gering. ES gen! uns in dieser Hinsicht nickt besser und schlechter als anderen Nationen. Selbstverständlich wird die mexikanische Regierung nach völkerrechtlichen Grundsätzen für den Schaden unserer Landsleute aufzukommcn haben.

Mg. Schulz-Erfurt (Soz.) fragt:

In einer Versammlung des Berliner Philoloyenvercins im Dezember 1913 bat der preußische Ministerialdirektor von Bremen mitgcteilt,' daß in Kürze ein pädagogisches Zentral­inskitut errichtet werden solle. Kann der Herr Reichskanzler darüber Auskunft geben, oh es sich bei diesem Plane um eine Zentralstelle für Preußen oder tun ein pädagogisches Zentral­institut für das Deutsche Reich handelt?

Ministerialdirektor Lcwald: Daß in Berlin von der Königlich Preußischen Unterrichtsverwaltnna gegründete Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht bezweckt, alles auf diesem Gebiete Vor­handene in- und ausländische Material zu sammeln, dieses Mate­rial durch Ausstellungen. Museen u. dcrgll weiteren Kreisen zu­gänglich zu machen und die Veranstaltung von Kursen zu för­dern. insbesondere auch die Gründung von Arbeitsstätten vorzu- nehmcn und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ist das Institut auch nach seiner Gründung als em preußisches anzu- schen. so wird cs doch an dieser seiner Wirksamkeit durch die Kom­petenzfrage nicht gebunden sein.

Die Welfen Eolshorn und Frhr. v. Schclc fragen:

Die Klagen sind allgemein, daß in Ausführung der Reichs­versicherungsordnung auch Eltern, die sich in durchaus ge­sicherten Vcrmögcnsverhältnisten befuiden, gezwungen werden sollen, :bre nur im eigenen Betriebe mitarbeitenden, bei ihnen wohnenden Kinder in den Landkrankenkaffen zu versichern. Mau verlangt solches beispielsweise im Landratskrcisc Stolzenau (Hannovers von wohlhabenden Hofbesitzern, die zur Wehr­steuer herangczogen sind, oder fordert den Nachweis eines Bar- kaprtals von mindestens 3000 Mark für jedes betreffende Kind. Tn eine derartige Handhabung der Neichsversicherungsorünung unserer Auffassung nach, diesem Gesetz nicht entspricht, so richten wir die Anfrage an den Herrn Reichskanzler, ob er eine der­artige Interpretation des Gesetzes für die richtige hält?

Ministerialdirektor Dr. Caspar: Es kann nicht als allgemeine Regel gelten, daß der Nachweis eines bestimmten Vermögens ver­langt werd«l darf. Das ist nur in besonderen Fällen zulässig.

Die Fortschrittliche Volkspartcr fragt durch die Abgg. Dr. Müller, von Payer und Dr. Wiemer:

2Sa? gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um die fort­gesetzten schweren Unglücksfälle auf dem Flugplätze Johannis­thal, der zur Ausbildung von Fliegeroffizreren in hervorragen­dem Maße Verwendung findet, durch entsprechende Maßregeln, insbesondere durch Verbesserung der ungenügenden Start- und Landungsverhaltniste auf dem Flugplätze, zu verhüten?

Vizepräsident Dr. Paasche teilt mit, daß die Anfrage nach Erklärung der Regierung erst später beantwortet werden könne.

Las Reichsamt des Innern.

(Neunzehnter Tag.)

Zunächst wird über die gestern zurückgesiellten Resolu­tionen zum Reichs versicherungsamt abaestimmt. Angenommen wird die Resolution Dr. Spahn (Zentr.), die die baldige Verlegung der Vorschriften behufs Bereitstellung der Rücklagen der Berufsgenossenschaften für den genoß cnschaftlicyeN Personalkredit fordert. Angenommen wird ferner die Resolution Mumm (Wirtsch. Vgg.). die bei ge­stiegenem Lohn höhere Renten verlangt, und die Resolution BehrenS (Wirtsch Vgg.). die eine Erklärung des Begriffs Fach arbeiten" in der Reicksversicherungsordnung empfiehlt. Auch d,e sozialdemokratische Resolution auf Vorlegung einer Denkschrift über die Frage, wie sich die Grundsätze für die

Gewährung und die Durchführung des HeilverfabrenS bewährt haben, gelangt zur Annahme.

Die Denkschrift über die Rücklagen der Berufs- genossenschaftei: wird einer Kommission von 14 Mit­gliedern überwiesen.

Das Kanalamt.

Abg. Legren (Sog.):

Die Arbaitsoerhältniffe der Schleusenarbeiter sind unerträg­lich. Sic muffen meist 84 Stunden in der Wock» arbeiten und haben keinen freien Sonntag. Auch die Löhne sind ganz unzu­reichend. Bei der Berechnung der Überstunden werden die Ar­beiter benachteiligt. Im Privatbetriebe nennt man das B c - mogeln.

Abg. Hoff (Bp,):

Wenn der K a i s e r - W i l h c l m - K a 11 a I auch in erster Linie strategischen Zwecken dient, so n,uß er doch auch, soweit es mit der Landcssichcrhcit verträglich ist, den Zwecken des Ver­kehrs und der Kultur dienen. Der Verkehr steigt erfreulicherweise von Jahr zu Jahr. Wenn das Reich praktische MittclstandS- volitik treiben will, dann soll es sich der kleinen K ü st e n - sch i f f e r mehr annehmen. Sie muffen oft zehn bis zwölf Tage liegen b l e r b e n . cbe sie durch den Kanal kommen. Tie Schäden des jetzigen Submissionswcscns treten am krassesten in Krisenzeiten zutage. Der gewerbliche Mittelstand in Kiel hat darunter schwer zu leiden.

Ministerialdirektor v. Jonqmöres: lieber die Beteiligung der ausländischen Arbeiter und über die Lobnverhältnissc liegt ein ausführlicher Bericht des Kanal- amtI vor. Herr Legten soll einen Auszug erhalten. Die Zahl der ausländischen Arbeiter hat sich erfreulich verringert. Der Prozentsatz ist von 36 auf 25 herabgegangcn. Nun sollen wir den Unternehmern bei Vergebungen zur Pflicht machen, die Löhne aufzubeffern. (soweit können wir nickt gehen. Tatsächlich sind die Löhne auch auskömmlich. Zu den UnterstützungSkaffen muffen die beteiligten Kreise natürlich auch Beiträge leisten. Eine Mogelei der Kaualverwaltung bei der Ueberstunden- berechnung ist völlig ausgeschlossen. Eine gewisse Unregelmäßig­keit beim Kanalbetrieb ist nickt zu vermeiden. Denn bei gutem Wind melden sich natürlich sehr viele Schiffe^an. die sich dann im Hafen eniammcln. Die Reform dm: Schlepptarifc wird erwogen.

Abg. Legren (S^oz.)':

Die Heranziehung ausländischer Arbeiter beckä-mpfts. wir nur deshalb, weil ihnen niedrigere Löhne gezahlt werden.

Abg. Hoff (Bp.):

Die Beschwerden der Kleinschiffer sind nur zi I'erechtigt. Sie muffen berücksichtigt werden.

Das Aufsichtsam^ für Privatversichcrung.

Abg. Gicsbcrts (Zentr.) erklärt, daß der Abg. Astor (Ztr.) gestern nurfürfeinePer- son gesprochen habe, als er erklärte, die Unfälle des täglichen Lebens sollten nicht entschädigungspflichtig sein. Die Zentrums­fraktion ist der Ansicht, daß diese Unfälle, soweit sie den Betreffen­den bei der Detricbstätigkeit treffen, entschädigungS- pflichtig sind.

Es liegen zwei Resolutionen Dr. D 00 r manu (Vp.) Jckler (nafU Dr. Pfleger (Ztr.) Rupp-Marburg «Wirtsch. Ver.) vor. Die eine verlangt eine Aenderung des Gesetzes über die Privatversicherungen dahin, daß auch die öffentlich- rechtlichen Versicherungsunternchmungen.

deren Geschäftsbetrieb sich über mehrere Bun­desstaaten oder Provinzen erstreckt, der Aufsicht deS Kaiserlichen Aufsichtsamtes unterstellt werden. Die zweite ersucht den Reickskanzler, bei den Landesregierungen dahin zu Wirtin, daß die öffentlich-rechtlichen Versicherungen (Le­bens- und Volksversicherung) die nicht der Aufsicht des Reichs- amteS unterstellt sind, bei ihrer Propaganda und Versicherungs­werbung die Grundsätze beachten, die das Reichsamt für die pri­vate Versicherungen aufgestellt hat. Ferner soll Behörden und Beamten untersagt sein, ihren amtlichen Einfluß zu Gunsten irgend einer Lebcnsversicherungsform geltend zu machen.

Abg. Giebel (Soz.):

Für die Versickerungspflicht von Privatangeftclltcn sollte we­niger die jeweilige Beschäftigungsart, als die allgemeine Stellung des Einzelnen maßgebend sein. Jäbrlich kommen 150 M i l l i 0 n e n Mark Beiträge ein. Diese ungeheuren Summen sollten so angelegt werden, daß auch das soziale Jntereffe der Angestellten dabei gewahrt wird. An Bcrgwerksgesellschaften darf man kein Geld geben. Jndustriepapiere gelten doch nicht als mündelsrcher. Man sollte daS Geld an Baugenossenschaften geben. Die Angestelltenverhältniffe in der RcichsversicherungSanstalt sind ganz bureaukratisch Den 1200 Beamten will man keinen PersonalauS- schuß gestatten. Zu mißbilligen ist die Bevorzugung der Militär- anwärter. Die Bureauräume sind so eng. daß die Beamten dort wie cingepökelte Heringe sitzen.

Ministerialdirektor Caspar:

Die Landesversicherungsanstalt ist auf der Selüsrvcru>altung aufgebaut. Da können wir nicht eingreifen. Das gilt auck für die Anlage der Kapitalien. Die (sirundsähc für die Kapitals- anlagc sind mit dem Verwaltungsrat cingehclid beraten worden. Beleihungen von Gruben. Bergwerken usw. sind unzulässig. Einzelne Beschwerden gehören vor den Verwal- tungsrat. Jeder Angestellte soll jährlich einen Kontenauszug er­halten. Auf Anfrage der Angestellten, ob der Beitrag deS Ar­beitgebers cingegangcn ist, mutz Antwort gegeben werden. Nack» dem Gesetz soll ein Drittel der Beamten Militäranwärter sein. Tüchtige Leute soll man aber nicht abwei'en, wenn daS Drittel schon besetzt ist.

Abg. Wallenborn (Zentr.):

Die Unterstellung jener öffentlich rechtlichen Versicherungs- Unternehmungen, deren Geschäftsbetrieb sich über mehrere Bun­desstaaten erstreckt, unter die Aufsicht des Aufsichtsamt ist un­bedingt erforderlich. Private Versicherungen, die das gemein­nützige Unternehmen der Volksversicherung in die Hand genommen haben, sollen nicht schlechter gestellt sein, als die öffcnllicken Ver­sicherungen. Tie Monopolstellung, die Gencrallandschaftsdircktor Kapp für die letzteren anstrebt, können wir nicht begünstigen.

Abg. v. Wiuterfcld-Menk (Kons.): Selbstverständlich wehrt man sich, wenn ein »rderer sich in einen alten befestigten Besitzstand cindrängen dagegen und wird zornig. Wie es im Sprichwort heißt: Der alte Kater beißt

den jungen. Die öffentlichen Bersichermigen haben in eine ge wisse Notwehr gegenüber den privaten gchairdelt. Die Versiche­rung der crstcren weißt in noch kui^er Zeit reckt erhebliche Zahlen auf. -sie können sehr wohl zu einer Ausgestaltung der Lel'ens- vcrsickeruna beitragen. In der Beziehung kann, wie England und Amerika zeigen, bei uns noch sehr viel geschehen. Wir wollen auch einen Platz an der Sonne. Die Lebensversicherung ist d i e beste Gelegenheit zum sparen. Die Ausdehnung dsr öffentlichen Versicherungen auf die westlichen Provinzen ist durch­aus natürlich. Wir werden aber in Zulunft alles ausschalten. was diese Zwistigkeiten unterhalten kann. Tic Arbeit einer ein­zigen Persönlichkeit, des Dr. Kapp, hat die öffentliche Anstalten in ungeahnter Weise entwickelt. Man wird sich einzelnen Aus­stellungen dieser Tätigkeit Bewunderung nicht versagen kömien.- (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Doormann (Vp.):

Auch wir bedauern den Streit zwischen den pri- baten und öffentlichen Gesellschaften, und geben zu, daß er zu mancheii Angriffen auf die letzteren geführt bat, die nicht schön tvarcn. (Hört! Hört!) Es ist sehr unangenehm, zu untersuchen, wer diese Streitigkeiten veranlaßt lntt. Wir tönnen nur wünschen, daß sobald als möglick eine Einigung hcrbeigcführt wird. Wir sind nicht Gegner der öffentlichen Ver­sicherungen. Wir glauben aber die Sacke zu fördern, wenn wir beide, dre privaten und die öffentlichen, fördern. Für einen friedlichen Wettbewerb ist Raum genug.

Abg. Dr. Junck (Natl.):

Wir verlangen nur, daß öie Waffen gut ulid gleick sind. Der Streck zwischen den üsscntUchcn urst) privaten Gesellschaften soll nicht auf das Niveau eines gewerblichen .Konkurrenzkampfes kom­men. Die crstcren haben die Unterstützung der staatlichen und Ge­meindebehörden in Preußen. Eigentümlich berührte der Gegensatz bei der Volksversicherung. Die öffentlichen Versicherungen hoben durch ihr Verhalten die Sozialdeuwkratie unterstützt. Auch unser Wunsch ist cs, daß der Streit aufhörc.

Stoaissekretär Dr. Delbrück:

Bei dem Konkurrenz st reit zwischen öffent­lich-rechtlichen und privaten Versicherungs­gesellschaften ist eS zu Ausschreitungen gekommen, die die -Aufsichtsbehörden häufig gimug mit aller Schärfe zarückgewiefen haben. Nun hat sich aus per Tatsache, daß die Aufsicht über den c^nen Tc^ der Unternehmungen das Aufsichiöamt der Privat- vcrsicherungen führt, über den arideren Teil das preußische Mini­sterium des Innern, mit Recht oder Uiireckt die Vorstelluirg ent­wickelt, als ob die verschiedenen Aufsichtsbehörden die eine oder andere Partei begünstigen. Das ist ein Irrtum, den ich mit aller Entschiedenheit zurückwcise. Die Angelegenheit ist von Anbeginn in engster Fühlung zwischmr dem preußischen Minister 'des Innern und mir beh<rnLclt worden. Wir haben von Anfang darin uiber- cingcftimmt, daß eine energische Propagierung der Volksversicherungen eine überaics wichtige Aufgabä ist und daß alle jene, die sich dieser Aufgabe unterziehen, angemeffenc Förderung durch die Behörden erfahren müssen. Ick babe inch bemüht, den Volksversicherungcn ihren gemeinnützigen Charakter zu sichern, weil ich aus den Kreisen der großen Arbeiterorgani­sationen darum gebeten wurde.

Wir waren uns auch darüber einig, daß eS in hohem Maße unheilvoll wäre, wenn die beiden gleichzeitig ins Leben getretenen Unternehmungen sich bekämpfen würden. Ick bin redlick bemüht gewesen, rechtzeitig eine Einigung zwischen den Be­teiligten herbei-uführcn. Das ist mir bis jetzt leider nickt gelungen. Aber jedenfalls will sowohl der preußische Minister des Innern wie auch ich dafür Sorge tragen, daßi-der Kampf sich in angemessenen Formen vollzieht. Die erforderlichen An­ordnungen sind von uns ergangen, und ich hoffe, daß sich i n nicht allzu ferner Zeit die Einigung vollziebcn wird. Anläßlich dieser Vorkommnisse ist nun hier ini Hause eine Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen vorgcschlagcn worden, wie sie in den beiden Resolutionen zuni t'lusdriick kommen. Das erscheint mir nicht tunlich. Wir sind nicht in der Lage, eine Organisation, die der Aufsicht der prcußisck,en Behörden untersteht, auch der Aufsicht einer Reichsorganisation zu imtcr- stellen. Ich halte es auch nicht für erforderlick, da die einzel- staatlichen Beauflichtigungen ihrer Aufgabe vollkomnicu gerecht werden. Deshalb ,nuß ich Bedenken tragen, eine Aenderung dt'r gesetzlichen Bestimmungen herbeizusühren. Ich glaube auch nicht, daß die Befürchtung, es lonnte durch das Ucbergrciscn einzelner Persichcrungsunternchmungeu in andere Bundesstaaten eine Rechtverwirrung entstehen, berechtigt ist.

Die Frage, ob die Geschäftsbetriebe solcher Anstalten auch in 5eni oußcrprcußiscken Gebier von der preußischen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden dürfen, ist dahin zu beantworten, daß an fick der preußische Minister des Jnncr-.l auch dort die ?lufsicht fübrcn darf. Doch ist dies praktisch wenig boit Bedeutung, da solche Be- triebe außerbalb Preußens nur mit Gurehmigung des betreffenden Bundesstaates eingerichtet werden dürfen und diese Genehmigung nur unter bestimmten Bedingungen erfolgt. Prakti sch durch­führbar sind derartige Unter nehmen in meh- r e r e n Bundesstaaten durckaus. Auch die Befürchtung, daß die öffentlichcn-rechtlichcn Versicherungsanstalten sich d-am or­dentlichen Gerichtsstand entzieheii könnten, ist yickt zutreffend. ES besteht zwischen dem preußischen Minister des Innern und mir Einigkeit darüber, daß derartige Vernckerungsannaltcn uneingc. schränkt der Rechtsprechung des ordentlichen Gerichtes uistersicbcn. Sobald es sich um das Verhüten einzelner Beamten liandelt, kön­nen Zweifel entstehen, ob nach den geltenden Vorschrifte»l der Auf* slcktsbchörde oder im Wege der Prozcffe entschieden werden soll.

Ick würde bcr Auffassung zu neigen, daß hier eine Klage zu- lasftg ist, doch ist die Frage zweifelhaft. Ich trage also na ck dem Gesagten Bedenken, ein Gesetz in Aussicht zu stellen, das die Befugnisse bt5 Aufsichlsamtes für Privat- versicherungcn ausdebnt auf öffentlich-rechtliche Nnteruehinungcri. die über die Grenze eines Bundesstaates hinaus betrieben wkcdeiu Im übrigen stimme ick mit den Rednerir aus dem Hause darin überein, daß Ausschreitungen im Konkurrenzkampf voii d>-r e'ne» oder anderen Partei noch den gleichen Grundsätzen und mit gleicher Sckärse geahndet werden müssen. Der preußische Minister des Innern und ich haben die erforderlichen AnardniWbn -getroffen.

Abg. Rupp-Marburg (Wirtsch. Vgg.):

Die Flugblätter, in dem der Streit ziviscken den Versicker'ungs- gescllichoften veröffenjlicht wurde, beweisen, daß Behörden in ganz unzulässiger Weise für die öffentlichen Anstalten tätig gewesen sind.

Abg. Hildenbrand (Soz.):

Die Reichsregierung hat jahrzehntelang gleichgültig zugesebeM, wie auf dem Gebiet der Versicherung der Kapitalismus sozialen Mißbrauch trieb. Die Volkssürsorge war den pruvakerl Gesell­schaften unbequem, deshalb hat nian' versucht, das Aufsichtsamt zur