Nr. 38 Zweites
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonntags.
Tie „»ietznier LamIIienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beiqelcgl, dar „«reirdlatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Tie „landwirtichaffllchen öeit- sragen" erscheinen monatlich zmeunal.
Blatt 164. Jahrgang
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Sberhefsen
Samstag. 14.5ebruar 16
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sche» Unwersucils - Buch- und Sieindruckerei. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» siroße 7. Expedition und Verlag: e=g^51. Redaltiome-^IIL. Lel.-Adr.:Anze>gerG,eßen.
3nr Verb lligung der hessischen Slacitsverwaltu g.
Es ist schon seit dein Jahre 1910, das unserm Großherzogtuni die löprozcnlige Erhöhung der Einkommensteuer brachte und da- nrit den Grundstein zu dem gewaltigen Ansäiioellcn der staatlichen ReserveiondS gab, von allen Seiten auf die dringende Notwcndig- keil verwiesen worden, den viel zu kostspieligen VerwaltungS- apvaral des Staates nach Möglichkeit zu vcrcinsgchen. Ter Ver- einsachungöausschuß, der seit jener Zeit aus Mitgliedern beider Sländckanmicrn und der Regierung zu diesem Zweck gebildet wurde, hat aber bisher die aus ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt und nur wenig Ersparnisse von Belang oder Verein- sochungen durchgreifender Art zustaichc gebracht. Aus diesem Grunde hat sich auch die Zweite Kammer gelegentlich der Beratung der BeiotdungSvorlage veranlagt gesehen, an die Regierung einstimmig das Ersuchen zu richten, „nachdrücklicher als bisher dabin zu wirken, daß die Vereinfachung der Staatsverwaltung durchgesührt wird, um die Mittel für Durchsühruna der Bcsoldungtrechrm tatsächlich zu erhalten". Tic Erste Kammer ist i» diesem Punkt iwch weiter gegangen und hat nicht nur dem vorstehenden Ersuchen zugestimm', sondern auch eine R ihr neuer VereiniachungSvorschl ge i rcS Jinan-a S ch >i es ang-nom- mcn: Reben der Beschränkung der Zuständigkeit des Rot.irS im rechtsrheinischen Rechtsgebiet die Einsührung d S Stcmp U für Piivatverträge, Vcreiniachungen ans 'dem Gebiet der Bauvcrival- tirng, der Steucreinschätznng und Steuererhebung, des Lokal- kaiienweienS niw, In Ueber.inslimmung mit diesen Beschlüssen hat auch die Zweite Kammer an die Regierung das Ersuchen gerichtet, die Stellen der Kontrollbeamtcn der Lokalkas'cstellcn in Zukunst mit mittleren Beamten zu besetzen, bezw. die Stellen als selbständige Stellen ganz in Wegfall kommen zu lassen, ebenso die Stelle des vauptstaatskassicrers und des Kassierers der Staatsscknildcnkasie. Tagcgen ist die Erste Kammer dem Ersuchen des andern Hauses, auch die Stellen der Gerichtsschreiber bei den Kollegialaerichten mit mittleren Beamten zu besetzen, nicht b-eigetrctcn. Sie hat vielmehr beschlossen, die Regierung zu ersuchen, diese Stellen in Richter'teckcn um,»wandeln: denn diese Beanuen würden schon jetzt vielfach mit Pcrs nialiragcn und son stigen Arbeiten zur Unterstützung der Prisiden'en braßt und bei Verleihung der Richlerei-enschait könnten sic auch vorübergehend zu Berretungcn l-e an e-.ogen werden, widurch besonders die Heranziehung van ausw ck.igen Am Srich er» reemieden werden könnte.
Bon weit größerer Bedeutung zur Erzielung von Ersparnissen in der StratSverwoltung aber, als die angeführten Vorschläge, itt der aus Antrag des Ftnanzausschiisse» von der Ersten Kammer gefaßte Beschluß, die Regierung z» ersuchen, die R st b e II b c s ch ä f- tigung der Staatsbeamten zu verbieten. Schon bei Beratung der BeioldnngSvorlage vom Jahre 1898 wurden von den beiden Kammern Iibercinstimmendc Entschließungen an- genommcu, die eine möglichste Beseitigung der Nebenbezüge der Staatsbeamten und die Erhebung der Gebühren zur Staatskasse bezweckten. Auch bei den jüngsten Vorberatungen des Finanz- ausichusscs der Zweiten Kammer wurde die Frage dieser Reben- bezügc erörtert, sowie auf sein Ersuchen von der Regierung eine Zusammenstellung darüber vorgelcgt. Tiefe Zusammenstellung crgiLt. daß über 1000 Beamte bezahlte Nebenbeschäftigungen haben, von denen in etwa 620 Fällen die Bezahlung auS der Staatskasse erfolgt, während in 430 Fällen nichtstaatliche Fonds für die Bezahlung aufzukommen haben. Man darf aber annehmen baß diese amtliche Zusammenstellung einen Anspruch auf Vollständigkeit wohl nicht erheben kann und in Wirklichkeit die Zahl der Ncbenbeschästigungcn noch größer ist. Die Zweite Kammer bat denn auch, fttj» s. Z. bei dem hastigen Durcheinander der Beratung zumeist kaum beachtet worden ist, daS einstimmige Ersuchen an die Regierung beschlossen, „nachdrücklich dahin zu wirke» daß Rcbenbezügc für Staatsbeamte nicht mehr gewährt werden".
Ter Finanzausschuß der Ersten Kammer, auf dessen Antrag auch das Kammcrplcnum diesem Ersuchen beistimmte, hielt eS aber kür angczeigt, über das Ersuchen noch hinanSzugehen lind die Regierung auch zu ersuchen, bezüglich derjenigen Ncbcnbcschäs- tigungen, für die eine Vergütung ans anderen Fonds bezahlt wird, ebenfalls „allgemein beschränkende Bestimmungen" zu erlassen. Zur Begründung dieser Forderung wurde auSgcführt. daß der Staat, weil er den Beamten bezahlt, auch verlangen kann, daß ihm dieser seine volle Arbeitskraft widmet. Es soll aber dem Beamten^ nicht grundsätzlich verwehrt werden, neben seiner Haupt- bcschäftigung >n seiner dienstfreien Zeit eine entgeltlichcuNcben- stelle zu versehen: in erster Linie in hier zu denken an milde FondS»Stistnngcn usw., deren Geschäfte von dem vom Staate honorierten Beamten in billiger Weise geführt werden können. Allein es dar! eine solche Bcschäftigung de» Beamten nicht zu sehr in Anspruch nehmen, auch nicht in seiner dienstsreien Zeit, da sonst der Beamte in seiner Arbeitskraft zu sehr zum Schaden für den Staat verbraucht wird. Rebenbeschästigungen, die mehr als ein Viertel der Arbeitszeit des Beamten erfordern, und für die deshalb ein höherer Betrag als ein Viertel des Höchstgehalts des betreffenden Beamten als Vergütung bezahlt wird, können nicht im Interesse des Staates für förderlich erachtet werden. Viele Beantte versehen ihre bczalilten Reüenbeschäuigungen aus den staallichen Bureaus und auch während ihrer Tienststunden: für diese Zeit entziehen sie dem Staat ihre Arbeitskraft. Wenn deshalb dem Beamten eine solche Rebcnbcschästigung gestattet wird, so hat andernfalls der Staat auch einen begründeten Anspruch daraus, von dieser dem Beamten gezahlten Vergütung einen Teil zu erhalten: es erscheint auch gerecht, im Falle mit der Nebenstelle ein PensionSanspruch verbunden ist, die staatliche Pension des Beamten um diesen Betrag zu kürzen. Besonders mußte beanstandet
werden, daß Revisoren der O b c r l e ch n u n g s k a m m e r Reben beschäsligungcn haben, die eigentlich mit ihrem Amt nicht verein bar sind. Ein Beamter einer Behörde, die eine unvarteiische Revision von Rechnungen vornehmen soll, dars in keinem Fall eine Rechnung ausstellen oder vorprüscu, die demnächst dieser Behörde zur Prüfung vorgelegt wird: noch weniger aber dars er selbst der Rechner einer solchen Kasse sein. Als unerwünschte Beschäitigungen im Sinne dieser Anregungen will der Ausschuß aber wissenschaftliche und literarische Betätigungen snsbcsondcic der Hochschullehrer nicht verstanden wissen.
Tic irrste Kammer schloß sich diesen Ausführungen ihres Ausschusses an und stimmte dem Antrag bei: Großh. Regierung zu ersuchen, Bestimmungen zu treffen, wonach die entgeltlichen Nebenbeschäftigungen der Staatsbeamten beschränkt werden und zwar unter folgenden Gesichtspunkten: 1. Einem Staatsbeamten dürfen im allgemeinen ständige Ncbcichcschästigungcn, für die er eine feste Vergütung erhält, nur insoweit gestattet werden, als die Bezüge insgesamt den Betrag von Ist des Höchstgehalts seiner Dienststelle nicht übersteigen. 2. Erhält ein Staatsbeamter eine Vergütung für eine Nebenbeschäftigung aus der Staatslasse, der Kasse einer Provinz, eines Kreises oder einer sonstigen ösicntlichm Korporation und versieht er diese Nebenstelle im wesentlichen aus seinem Dienstzimmcr und währcich seiner Tienststunden, io ist die Hälstc der Vergütung an die Staatslasse abzu führen. 3. Einem Beamte» der Oberrcchnungslammcr ist es untersagt, iür eine Kasse, oeren Rechnungen der Prüfung der Oberrechnungskammer unterliegen, eine Rechnerstclle zu übernehmen, Rechnungeir auszustellen oder vorzuprüsen. TaS Gleiche gilt für die Beamten der K r e i S ä m t e r hinsichtlich der Voranschläge und Rechnungen van Gemeinden usw., deren Kasse der Visitation des Kreisamts unterliegt. 4. Bezieht ein Beamter aus einer öffentlichen Kasse für eine Nebenbeschästignng eine Vergütung, für die ihm ein Pensionszuspruch zugesichert wurde, io ermäßigt sich sür den Fall seiner RuhestandSversetzung die staatliche Pension um den- jenigen Betrag", den der Beamte aus der anderen Kasse bezieht.
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Tie Entsendung deutscher Lehrkräfte ins Ausland.
Die Vermitllung tüchtiger deutscher Lehrkräfte für_bie deutschen Schulen int Auslande gehör! zu den wichtigsten Maßregel», um die Erhalluug u.,d Verbreitung deutscher Sprache und Kuliur in der Fremde zu fördern. Lange Jahre hindurch hat der Verein für das Deulschtum im Ausland als Anwalt aller deutschen Kulturintcressen im Auslände die Arbeit und Kosten dieser Vermittlungstätigieit allein getragen und sich auch in diesem Zweige seiner umfassenden Tätigkeit wesentliche Verdienste um unsere Deutschen Volksgenossen in der Fremde erworben. Der Verein hat cs dankbar begrüßt, daß seil einigen Jahren das Auswärtige Amt eine eigene Vermittlung zu. diesem Zwecke eingerichtei hat, die ihn nunmehr durch ihre amtliche Tätigkeit nach dieser Richtung hin immer mehr unterstützt.
Im verslossenen Jahre wurden durch diese Vermittlung des Auswärtigen Amtes 144 Lehrkräfte gegen 114 im Vorjahre ins Ausland gesandt. Davon entfielen auf Argentinien 5, Belgien 8, Brasilien 8, Bulgarien 2 , Chile 17, China 15, Costarica 1, Ecuador 6, Großbritannien und Kolonien 4, Guatemala 1, Italien 8, Japan 3, Marokko 2, Mexiko 3, Niederlande 1, Persien 4, Peru 1, Portugal 2 , Rumänien 17, Rußland 4, Spanien 6, Türkei 23, Venezuela 2 , Vereinigte Staaten von Amerika 1. Unter den 144 Lehrkräften befanden sich 10 akademisch gebildete Oberlehrer, 8 wissenschaftliche Hilfslehrer, 17 Kandidaten des höheren Lehramtes, 4 Handclslchrcr, 80 Volksschullehrer, 15 Lehreruinen für höhere Mädchenschule, 6 Lehrerinnen für Volksschule und 4 Kindergärtnerinnen. _
Aus ven Eeicl)stagsGHSiit)üftett.
:: Berlin, 13. Februar.
Der Budgetausschuß erledigte heute die Bittschriften zum Marinevoranschlag. Sic beziehen sich überwiegend auf Bcamtenwünsche, deren materielle Beratung mit Rücksicht aus die kommende Besol- dungsnovelte nicht vorgenommen wurde. Der Ausschuß ging dann zu der beim Reichsamt des Innern zurückgestellten Forderung iür den Neubau eines Rcichsarchivs zurück Ministerialdirektor Tr. 0 c w a l d teilte mit, daß das Reich zusammen mit Preußen an dem Neubau Miteigentümer sein solle. Vertreter der Sozialdemokratie und des Zentrums wandten sich jedoch entschieden gegen diese Verbindung. Nach längerer Erörterung vertagte man die Entscheidung Ministerialdirektor Dr. Lewald teilte dann mit, daß dem Reichstag in der nächsten Woche ein Gesetzentwurf über die Ucbernalime von Bürgschasten durch das Reich sür Hypo- theken im Kleinwohnungsbau zugchen werde.
Ter Ausschuß iür daS H a u i i e r w e s e n und die Wanderlager lchmc heute den Vorschlag des Rcgicrungsentwurfes, den Hausierhandel mit R o h b e r n st e i n zu verbieten, mit 13 gegen 11 Stimmen ab Ein Antrag des Zentrums und der Konservativen, nicht nur Taschenuhren, die jetzt schon vom Hausierhandel ausgeschlossen sind, sondern Uhren überhaupt auszuschließen, sand eingehende Besprechung. Tie Vertreter der Regierung baten, ihn al>- zulehncn da er sich nicht mit der Gewerbesrelheit vertrage. Die Vertreter der württembergiichen und badischen Regierung wollen bis zur nächsten Sitzung statistisches Material über den Wanderhandel mit Uhren beibringen __
Ter Ausschuß für das Spionagegesetz nahm heute den Absatz 2 des K l in iolgender geänderter Fassung an: „War das Geheimnis oder die Nachricht dem Täter in seiner Eigenschaft als deutscher Beamter oder deutsche M i l i t ä r p c r s an zugänglich, so lann, wenn der Verrat einen schweren Schaden für die Sicherheit des Reiches zur Füge gehabt oder der Täter dies vorausgesehen hat, aus lebenslängliche» Zuchthaus erkannt werden." S 3 wurde in iolgender Fassung angenommen: „Wer ohne den Vorsatz, die Sicherheit de» Reicktz-s zu gefährden, vorsätzlich und rechtswidrig ein militätisches Geheimnis an einen anderen gelangen läßt, wird mit Gesängnis oder nnt Fesuinghait bis zu fünf Jahren be- i: r li 11 ücv Venu.i, in itrnil'o: _
Lingcsanvt.
'Für Form und Inhalt aller unter Bieiet Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Veronkworkung.)
— Wetterscli>, 14. Febr. Tie Eingesandt» in Nr. 28 und 32 vom 30. Januar »nd 6. Februar, in denen sich zwei anonyme Einsender mil den Bahubassverhältnissen in Welter- ield beschäs igen, veranlassen Mich, folgende Zeilen zur Richtigste l l ii n g zu vcrösientlichcn:
ES steht jedermann frei, Mißstände einer Kritik zu unterziehen und öicnckich sür deren Beseitigung cinzutrelen, und es gibt keinen Wetterielder, der nicht eine Verbesserung der Haltestelle nrit Freude begrüßen würde. Die Kritik muß aber vor allem sachlich sein und die tatsächlichen Verhältnisse müssen wahrheitsgetreu geschildert werde». Beide» läßt sich nicht von dem zweilcu Eingesandt kehauplcn. Man wird dem Herrn Einsender allerdings mildernd anrcchnen müssen, daß er ohne jede Kenntnis der ganien Enlwicklimg der Haltcsteklcnangc- legenheil geschrieben ha>. Umsomehr ab r hätte er dann Grund, keine Angaben erst sorgsälliq zu prüfen, ehe er vollständig unbe- gründcie Vorwürfe gegen eie leemeindcverlo.ltUng von Wetters, ld richlcl, ES ist auch recht bezeichnend sür ihn und seine ganze Tenk- weise, daß er in kluger Tapierkcit unter Berschwügung seines Rainen» die Wecker elder Gcm indeve w.lkung angrcift. Wenn er die Stirn hat, Angrisfe zu erheben, so soll er auch den Mut haben, seinen Namen zu nennen. Die Ocssentlichkeit, insbesondere Ae Bewohner Meckeret)», werden wissen, wo» sie von den Behauptungen des Eingesandts zu Hallen haben,
Tie Wettcrsclder Gemeint» verwallung hat zu keiner Zeit die Bahn abgelehnt. Sie ist wohl s Zt. in erster Linie sür ein ans eres Pro ekt, Laubach-Wctler eld-Grü-berg, cingct.c en weil dann der Balmhoi ganz in die Nähe Wetterseld» zu liegen gekommen wäre. Wenn sie dieses Projekl der Nä!>e des Bahn- l o'S wegen iür ihre Gemeinde iür günstiger hielt und chm vor der nun bestehenden Strecke dm Vorzug geben zu müssen glaubte, so hat sie nur die Gemeindeintereisen gewahrt unh niemand, auch kein anonymer Einsender, hat ihr hieraus einen Vvrwnrk zu machen.
Geradezu lächerlich ist die längst widerlegte Behauptung, die Stadt Laubach habe die Geländekosten für Wetterfeld bezahlt. Ter Herr Einsender mag einmal hierfür den Nachweis durch die Laubacher Gemerndeiochunngen erbringen, ivas ihm schwer sollen dürste. Ebenso die Bcliauptung, Wetterfeld habe durch den Bahnbau keine Unkosten gehabt: Für die Strecke Hungen-Laubach Hai die Gemeinde ausweislich der Gemeinderechnunge» in den Jahren 1890/91 den Betrag von 3609,07 Mk. und in den Jahren 1907, 1912 und 1913 an Geländeerwerbskosten den Betrag von 2279,42 Mk, sür die Strecke Lanbach-Mücke ausgegeben. Das sind zusammen rund 6000 Mk. Weiter ist zu berücksichtigen, daß die Bahn zum größten Teil durch Gemeindcgelände geht. Richtig ist, daß die Gemeinde Wetterseld Bezahlung sür Stein- lielerung an die Firma Paul Burger, Wiesbaden erhalten hat. Tie Wetterielder Gemeindeverwaltung war eben bestrebt, sür die Gemeinde eine Einnahme zu erzielen. Oder hätte sie der Firma Burger, Wiesbaden die Steine umsonst liefern sollen? Ebenso selbstverständlich war, daß die Gemeinde sich Lagergeld bezahlen ließ, wie die» allgemein Mich ist. Zu verschenken hat die Gemeinde Wetterseld nicht».
Was die angebliche Aeußerung de» dartlaligen Direktor» bezüglich der Bedürsnisanslalt anlangt, so schreibt der Herr Einsender selbst, daß der Herr Direktor das gesagt haben „soll", nicht, daß er e» wirklich gesagt hat. Wer den Herrn Direktor gekannt hat, weiß ganz genau, daß cr eine derartige Aeußerung, wie sie ihm der Herr Einsender in den Mund zu legen versucht, nicht getan hat.
Keinem Wetterielder wird es einfallen, ihm oder der Bahn- behörde irgend einen Vorwurf zu machen. Die Wetterfelder haben ihre Wünsche wegen der Bedürsnisanslalt und der Bahdhvss- vcrhältnisse an der zuständigen Stelle znm Ausdruck, gebracht und haben da» Vcrttauen zu der Behörde, daß vorhandene Mißstände beseitigt werden. Zu ihrem Teil zur Beseitigung der Mißstände beizulragcn, wird die ltzemeinde Wetterseld jeberjeit bereit sein.
Was die Freauenzzisser der Bahn in Wetterseld anbetrifst. so betrug diese nach Angaben des Fahrpersonäls im Jahre 1913 32 000 Personen, die ein- und ausgesticgen sind. Durch den Wegiall des Sägewerks fahren täglich 16—18 Personen mehr, so daß die Zahl 40 000 loohl kaum zu hochgegriffen ist.
Tie von dem Einsender aus die Gemeindeverwaltung gerichteten Angriffe sind gänzlich unhaltbctr und sallen wegen der darin enthaltenen unzutreffenden Angaben aus ihn selbst iurück. Die Ociientlichkeit soll aber durch derartige Attikcl nicht irregesührt, sonder» über den wahren Sachverhalt aufgeklärt werden. Diesem Zwecke sollen diese Zeilen dienen. Wen» sich auch der Herr Einsender hierdurch belehren ließe, so iväre da» ein kaum gehoffter Ersolg, Krauß, Bürgermeister.
Zwei höchst bemerkenswerte Briefe eines Arztes.
Mein Töchterchen litt infolge schnellen Wachstums an Kalkmangel, welcher sich an dessen Konssitution und auch speziell in der weichen und deshalb leicht kariös werdenden Zahnsubstanz bemerkbar machte. Ich gebe dem Kinde nun seit 5 bis 6 Wochen Ihr Biomalz und bin mit dessen Wirkung höchst zufrieden.
Das Kind hat schon jetzt sein gesundes,
blühendes Aussehen zurückgewonnen,
der Appetit hat sich gebesiert, und die seit Jahren bestehende hartnäckige Verstopfung, an welcher es immer, selbst im Sommer bei größerer Bewegung und reichlichem Obstgenuß, zu leiden hatte, ist seit Einnehmen Ihres Biomalzes verschwunden und durch dieses Präparat, im Gegensatz zu vielen ähnlichen Präparaten, die Verdauung normal geregelt worden, was für die allgenieine Gesundheit von größter Bedeutung ist.
Ich kann also Ihr Biomalz nur bestens empfehlen, speziell bei schnell wachsenden Kindern, die denn auch meistens an Iahndefekten leiden, bei der Zähnung und auch bei anhaltender Konstipation (Verstopfung). 0k- Paul W.
Auf unsere Anfrage, ob wir seine Zuschrift veröffentlichen dürften, erhielten wir folgende Antwort:
In Erwiderung Ihres Geehrten vom 16. d. M. teste ich Ihnen mit, daß ich also wirklich von der ausgezeichneten Wirkung Ihres Biomalz, welches ich bei meiner Tochter erprobt habe, über Erwarten zufrieden bin. Da dieser Befund vollständig der Wahrheit entspricht, kann ich gegen eine Beröffentlichung desselben nichts haben, ich würde es aber lieber sehen, wenn Sie meinen Namen nicht voll ousschreiben wurden. vr. Paul W.
Biomalz
8456
ist nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene ein vorzügliches Kräftigung^, mittel von feinem Geschmack. Unentbehrlich für Nervöse, Rekonvaleszenten, Blutarme, Dleichsüchttge, Lungenleidende, Magenkranke usw. Vor Nachahmungen wird gewarnt. Dose 1.— M, und 1.90 M. Kostprobe nebst Broschüre gratts und frank» von der llhem, Fabrik Bebr. Patermann, Teltow-Berlin 196.


