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Erstes Blatt

164. Jahrgang

Der Snzetger

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nzeiger

Die heutige Nummer umfaht 14 Seiten.

Tageskalendcr aus Äcm Jahre 1814.

23. Januar: Blücher erstürmt Ligny.

Der Zeldzug gegen den Tabak-Geheimbund.

Das Vorgehen der Dresdener Polizei gegen 23 Firmen der Tabake und Zigaretlcnbranche ist eine Folge der Anzeigen des in Dresden bestehenden Verbands zur Abwehr *cs TabaltrusteS, der in der Firma Georg A. I asm atz i den Mittelpunkt des amerikanischen Trusts in Deutsch­land erblickt und bekämpft. Der Generaldirektor di«ser Firma, Gütschow, halt, so lautet die Anschuldigung. die Fäden des Trustes in der Hand, er ist der Vertrauensmann der Amerikaner. Der amerikanische Tabaktrust ist schon ein ziemlich alter^Knabc, er besteht schon über 23 Jahre. James B. Duke, der Cohn eines Tabakfabritantcn. gründete ihn im Jahre 1890 zusammen mit mehreren Millionären New Parks. Der Trust nannte sich American Tobacco lio. und trat mit einem Kapital von 25 Millionen Dollar aus den Kampfplan. Er srast eine Konlurrenzfirma nach der andern auf. Tie Zigaretten-- und Pfeifen-Tabalfcrbrikcn, die Schnnpstabak-Fabriken (American Snuss Co.) und die Zi- garrensabriken (American Cigar Co.) wurden in dir Con­solidated Tobacco Co. cingesangeu. Der Detailhandel wurde >902 als llnitcd Cigar Stores Co. vom Tabaktrust auf die Beine gestellt: dieseAbteilung" beherrscht in den Groß­städten Nord Amerikas Tausende von Zigarrcnläden. Und damit der Ring lückenlos geschlossen sei,, gründete man 1905 noch die National Cigar Stands Co., die sich mit un­zähligen Verkaufsstellen in den Apotheken und Gasthäusern einnistcte.

Bereits im Jahre 1907 beherrschte der Trust 80 Proz. der ganzen Produktion an Rauch- und Kautabak, 93 Proz. des Schnupftabaks, 80 Proz. der Zigaretten, 75 Proz. der kleinen Zigarren nnd 13 Proz. der Zigarren und Stvgies. Ter Tabaktrust fühlt sich ans dem Wege nach einem Wclt- monopol zur schrankenlosen Ausbeutung nicht nur der Konsumenten. sondern auch der Arbeiter. Gelingt es dem Tabaktrust mit allen seinen geschlichen und ungesetzlichen Mitteln, mit dem brutalen Ausschallen jeder »onlurrcnz, mit der zeitweiligeil Preisschleuderci und raffiniertesten Unterbietung, zu seinem Ziele zu kommen, so wird er keinen Augenblick anftehen, Preise zu diktieren, die den Konsu- menteu die .Haare zu Berg treiben. Ten Arbeitern ist es bereits air de» Kragen gegangen. Zuerst lockte der Trust die Leute durch ausfallend hohe Löhne au sich, um ihnen heute l0 bis 13 Proz. weniger zu zahlen, als der Tarifvertrag be­stimmt. Ter Trust hat auäi die Pächter der Tabatsirme.tr proletarisiert. Ter Trust zahlte eines Tages den Pächtern, die auf ihn angewiesen sind, nur noch ein Zehntel Prozent über den Herstclluugswert, so daß die Pächter nur noch 7,3 Cents bis 1 Dollar pro Tag verdienen und davon noch die Hälfte an den Bodeneigentümer zu zahlen haben, ein wirtschaftliches Kunststück, das einfach nicht gelingen konnte nnd die Tabatbanern zur Verzweiflung treibt.

Präsident Wilson hat sich auf den Kampf gegen den Tabaktrnst bereits eingerichtet. Er geht von dem staatswirt­schaftlichen Standpunkt aus,, daß durch den Zusamnienschlust der großen Zigarrenindustrien sür alle Tabalfavrikatc nicht Nur ein Beharrungsvermögen auf dem Markte erzwungen, sondern daß vor allem die Verbesserung nnd die Güte der Fabrikate künstlich an einem gewissen Punkte festgehalten wird Wilson bekämpft vor allein den Trust als Kapital- probfem. Um die Zinsen für das zu den Riesenankäusen ge­liehene Kapital, für dir Aktien und Obligationen zu be­schaffen, nruß das Volk durch immer höher getriebene Tabakpreise außerordentliche Extrasteuern entrichten. Ter Tabaktrnst sei also, so ist der Gedankeiigang, dir vcrschwende- rischste und unölonomischste Art der Jndustriesührung. Wil­son steht auf dem Standpunkt, ein privates Tabakmonopol NM feinen Preis zu dulden nnd aus diesem Standpunti will c» seinen Kampf durchfechten. Er hat sich über die unzu­lässigen Mittel, die bisher zur Ausbreitung des Trustes angewandt wurden, genau informiert nnd stützt sich in seinem Vorgehen auf das Sherman-Gesetz, das schon seil 1890 in Kraft ist und seitdem durch verschiedentlich« Ver­schärfungen ergänzt ivnrde. Wilsons Kampsprogramm lau­tet: Ter Anfänger in der Tabalindustrie darf nicht er­drosselt nnv erdrückt werden: man darf seinen Kredit nicht verkümmern; es darf keine Drohungen gegen Verbände geben, die einem Konkurrenten Rohmaterial verkauscn: es darf keine Entziehung von Rohniaierial geben und keine geheimen Abmachungen gegen den kleineren Wettbewerb.

Tie deutschen Behörden wollen ihren Feldzug, wie cs iK'ifit, aus Grund der SS 128 und 129 des Reichsstrafgesetz' buches gegen den Tabaktrnst einleiten. Tb man mir An­klagen wegenG c h e i m b ü n d e l e i" wirklich durchkommen wird, ist noch sehr die Frage. Wohl kein deutscher Richter betrachtet den Tabattrust alsstaatsgcsährlrche Organrsa- tion", nnd nur gegen solche geheimen und widersetzlichen Berbiuduuqcu wurden die gcuaunteu Ltrasdrohuugeu bis- bcr angewandt. Die strafbare Handlung der deulschcu Trust- sirmen soll darin gesucht werden, daß sie sich weigerten, der Regierung das Material zu der geplanten Enquete über ihre Beziehungen zum Trust herauszugeben. Ist das aber iKcheimbündelei? Sollten die deutschen Strafgesetze wirklich keine andere Handhabe bieten? Vielleicht gibt das Kampf- Programm Wilsons auch für uns kriminalistische Anhalts­punkte.

Der hessische Staatsha tshal svoranschlag im Zinanzausschutz.

rb. D a r m st a d t, 22. Jan.

Der Finanzausschuß der Zweite» Kammer hat in seiner heutigen Sitzung den Rest vom Voranschlag des Mini­steriums des Innern, den I u st i z v o r a n s ch l a g und den Voranschlag des Finanzministeriums erledigt, io daß vom allgemeinen Verwallungsvoranschlag nur noch die sechs Sckilußkapiiel übrig bleiben. Cs handelt sich aber hier, wohl gemerkt, zunächst nur um eine vorläusige Cr'cdigung, eine erste Leimig des Voranschlags, der sich darnach noch eine gcmeiniamc Be ralung mcl der Regier«:» »nichließen wird, sür weiche schon eine Anzahl Fragen und Dstsense zurückgestellt worden sind. Heute wurde zuerst Kap. 6.3, der Fonds sür viientiiche und gemeinnützige Zwecke, behandelt. Der Ausschuß beanstandeic hierbei, wie schon in früheren Jahren wiederholt, daß über diesen Fonds in Höhe von 167 270 Mk. keinerlei Nachweis bezüglich seiner Verwendung gegeben wird, jcdenialls aber ohne Einfluß der Landstände aus die Verwendung öiscntlichcr Gelder der Regierung zur Verfügung stand. Nachdem die Einnahme dieses Fonds durch die Abgaben der Feuervcrsicherungsgesellschasicn in Höhe von 128 000 Mk. sestgelcgi worden sind, sei es auch notwendig, daß an der Ver­wendung dieser Beträge die Kammern nmzumirken hätten. Tie gleiche Meinung wurde tut Ausschuß bezüglich des Jnoalidcn- sonds, Ausgabe 29 1.30 Mt., ausgesprochen: hi'rüber soll nochmals mit der Regierung in Verhandlungen cingetreien werden. Die Be­ratung wandte sich dann dem Kau. l0, Lehrerseminare usio., 'Ausgabe 393 69t Mk. (i. B. 389 716 Mk.), zu. Gegen dieses, wie gegen das folgende Kap., Volksschulen, 'Ausgabe 3 012 570 Mk., d. s. 7'2 700Mk. mehr als im Vorjahr und Kap. Turn- u. Zeichen­unterricht 18100 M., criolglcn keine Einwendutzgen. Beim Kap. 42a Jugendpflege, wurde von einer Seite gegen die Verwilligung der von 15000 aut 30 000 Mark erhöhten Stimme überhaupt, prin­zipiell aber auch gegen die Erhöhung um 13000 Mark für das Jahr 1914 Widerspruch erhoben. Kap. 43, L a n d e s - W a i s e n - anstatt. 175837 Mark. Taubstummen und Blinücn-Anstaltcn 130 336 Mark, landen Annahnie. Beim Kap. 4.3, Privat-Er- ziehungst und Besscrnngsanstaiien, 6000 Mark, wurde von einem Ausschußmitglied angeregt, diesen wohltätig wirkenden '.Anstalten eine», größeren Zuschuß zu gewähren. Kav. 69, Kreisgcvnicter, gab Beraniassung, die Lage des Geometerwesens in Hessen über haupt zu erörtern, besonders auch die schlechten Anstcllungsver- bältnisse der Geometer zweiter Klasse, sowohl in diesem Kapitel, wie auch im Kapitel Fcldbereinigung. Weiter wurden die Ber- hältnissc der Kataftcrgeoinetcr besprochen, die zurzeit lediglich auf Gebühren angewiesen sind. Nach eingehender Auseinandersetzung wurde eine nähere Rücksprache hierüber mit der Regierung in Aussicht genommen, in welcher der bisher ziemlich planlose Zu­stand organisatorisch behandelt werden soll. Tie Kapitel Landcs- kreditkasse, Landwirtschajtlicher Dispositionsfonds, Landwirtschaft­liches Unterrichts- und Versuchswesen, Landwirischaitlichcs Ver­eins- und Genossenschaftswesen, Bodenmcliorations- und Wasser- versorgungswescii . und Förderung einzelner Zweige der Land- wirtschast, 336 806 Mark (gegen 350 821 Mark i. B.) wurden genehmigt. Beim Kapitel 75 a, Landwirtschastskammer, Slaais- beitrag 144 190 Mark, wurde von verschiedenen Seiten eine Er- hötiuna des seitherjaeii Zuschusses um 53100 Mark verlangt, welch letzteren die Regierung abgclehnt hat, weil die eigenen Mittel der Landwirtskt'attsfemmer sich io steigern würden, daß eine Er> höbnna des Staarsdei rags nicht crsordcrlich sei. Tie Beratung über dies Kamlel wurde schließlich noch zurückgcstelli, bis weitere Unterlagen iür die Bcnriciluna der Sache gegeben sind. Im Kapitel Eichwcscn wurde die Mehreinnahme von 40 000 Mark an Erträgnis'»», ans Grund der Reichsgescygcbnna bernhend als erferderlich b-zeichnct. Tie übrsaen Kaniicl des Ministeriums des Innern wurden ohne lveitere Aussprache angenommen.

Bei Beratnna des B o r a n s ch l » g s d c s A n st i z m > n i st e - rittms. der insgesamt eine Ausgabe von 3 627 429 Mk. ii. B 3 597 433 Mk i und eine Einnahme von 1 965 660 Mk. (i. V. 1 942 960 MI.) ausweist, ivurde u. a. auf die ungünstigen Ver­hältnisse der Gerichtsaiscssore» binaewieicii. die ais-..lanae a-s An- stellnng zu Watten hätten, wiewohl eine ganze Reihe von Stellen, die prorisori^ch von Asse'soren verwaltet werden, sich als dauernd notwendia herausaestell« liätte. Tie Verwaltung von Richterstellen durch nichianqesteltte Assessoren habe auch in den Augen des Pn- biitnms graste Schäden. Ebenso wurde die^Lage der 'Akinariats- o'stüenten, iür we'-st- im Budget 10 neue Stelleu uaraeseb-u ii"d.. bespioche», und hierbei auck der Umstand eröttert, da» be­sonders durch die Einrichtung der Grundbücher und deren Fort- sübrnng eine ganze Seihe von Stellen sich als notwendig hcraus- qestellt hätten, die nie mehr entbehrt werden könnten. Tic 'Äivi- ranlcn a»i die Hil>sqcrichlsickreiber- nnd Gericknsschreiberftellc». sollten fürderhin nicht unter die Schrcibqchilsen beim Amtsgericht gestellt werden, weil sie die -tuwarlschaft aus höhere Stellen durch abgelegte Prüfungen erlangt hätten: deshalb dürsten sie auch nichg in die Reihe der Tchreibaebilsen auszunchmen sein. Diese Bean­standungen werden demnächst noch mit der Regierung behandelt werde». Die Kapitel: Zellenürusanstalt Butzbach, Landeszuchthaus Mgrienichloß und Kriminalkassen erqaben leine Beanüandunacn. Beim Kapitel Zentralbauwcsen wurde beschlossen, die Prüsuna der angeiorderten Neubauten und größeren Herstellungen: Letzte Ban- -ac für Herstellungen im Provinzialarresthaus zu Darmstadt 7850 Mk. n»d sür Berstärkung der Anßeninaucrn 8730 MI., sür -für Zentralheizung im Amtsaerichtsaebäude zu O'ienbach 185"0 Mark, iür tie Herstellnng der Tberamts-ichiettn'hnung uiw. im Pfälzer Sch' zu Groß-Umstadt 61.30 Mk.. sür eine» Anbau am Amtsgerichtsgebäude zn Höchst i. O. 23000 Mk., sür Mobiliarbeickiasjuiig im Amtsgettchtsgcbände zu Bad 'Ir a»- heim 38iX1 Mk., sür Einiührung einer Zentralbeiznng im Amts« gerichtsaebäudc zu Fricdberq 9700 Mk. »na iür Einiübruna der elrkiri'ckicn Beleuchtung im Lgnde«z'"st"''- "" a r > c » s ch l o ß 400lX) Mk.. soweit als er'ord-r'ich durch Besichtignnacn vorm- nehmen. Im Kavitel: Allacmeiner Fonds für Bertretungs- und Aushiliekostcn uiw. 20.3000 Mk., wurde das geinrdertc Mehr von 3000 Mk. gestrichen, ähnlich wie eine diesbemgliche Mehrsordernng im Voranschlag des Ministettums des Innern. Die gesamten Kavitel des Ministeriums der Finanzen (Kav. 98 bis 1131. das Einnahme uou 41-3 9°9 Mk und eine Ausaabe pan l 649 916 Mk. animeift, boten mit Ausnahme der Frage über die Tcaanisatron des Geometerweieus. die noch m.tt der Regierung de» bandelt werden soll, zu Beanstandungen keinen Anlaß nnd wurde endaültia durchaeivrochen. Tie Fortsetzung der Beratung erfolgt am nächsten Mittwoch.

Aus den Aeichstagsans^düsk-'n.

:: Berlin, 22. Jan. Ter Budgctausschuß setzte die Beratung des Post- Voranschlags fort. Ein Konservativer ist gegen die über­mäßige Verwendung weiblicher Hilfskrüslc. Tie Postvcrwal-

tung kehre dabei zn sehr den finanziellen Standpunkt her­vor." Der Staatssekretär bestreitet das. Eine weitgehende Ersetzung von männlichen Beamten durch weibliche sindet nichl statt. Im Fernsprechverkehr sind die weiblichen zweifel­los vorzuziehen. Ein Sozialdemokrat spricht für die Frauen im Posldienst, aber ihre Bezüge müßten verbessert werden. Ein Zentruinsmitglied warnt vor einem Zurück, weil sonst der Andrang zu den mittleren Stellen wieder wüchse. Natio- nallibcrale und Bolksparteiler beantragen eine Entschlie­ßung, die um Erhöhung der Tagegelder der nicht etats-- mäßigcn Post- nnd Telegrapheitassisfenlen ersucht. Das Zcn- trum crgünzl sie durch die Forderung aus Erhöhung der Gchilsimieugchältcr. Tie so ergänzte Entschließung wird angenommen.

vcutkcbe» Ucick».

Tie A n s r a q e n ii b c r Z a b c r n werden nach dem Be­schluß des 'AelteheuraiS des Reichstags mn Freitag und Sonn abend verhandelt werden. Gleichzeittg mit de» 2ln- sragcn werden die, den gleichen Gegenstand behaudelndeu Anträge der Forlschrirlsicheu Bolkspartci, der Elsässer, des Zentrums und der Natioualliberalin aus die Tagesordnung gesetzt werde». Der Antrag der uatioualliberalcu Fraktion lautet:Der Rcickislag wolle beschließen: Der Reichstag nimmt davon Kenntnis, daß eine Nachprüfung der Dienstvorschrift über den Wasfciigebrauch vom Jahre 1899 angeordnet worden ist, nachdem sich bei den jüngsten Ereig­nissen in Zobern Zweifel daran ^ergeben haben, ob diese Vor­schrift die Befugnisse der Zivil- und Militärbehörden richtig abgrcnzt. Der Reichstag ersucht den Herrn Reichskanzlei:, das ErgebfuiS dieser Nachprüfung baldigst dem Reichstag bekam,t zu geben." Während der" Antrag der Fortschritts­partei in Form eines Gcsctzcntumrfs eine reickisgcsetzliche Regelung des Eingreifens der Militärgewalt bringt, über- lassen es die Anträge des Zentrums und der Naliouallibe- ralen der Regierung, die Zweiscl von sich aus zu beheben, wobei allerdings der Zentrumsantrag bereits eine gewisse Direktive gibt, indem er Bestimmungen zur Sicherung der Besiignisse der Zivilgewalt fordert.

D i c c l s ä s s i s ch e n A b g c o r d n c t e n haben mit Un­terstützung der Polen den Antrag gestelll, in Anbetracht: 1. des durch das Vorgehen des Obersten v. Reuter in Zaber,' entstandcuc» KousliktS zwischen der Militärbehörde und der Zivitverwaliung: 2. der Meinungsverschiedenheit zwischen der Militärbehörde »nd der Mikitärjustiz einerseits und den, Unterstaatssekretär des Innern im Ministerium sür Elsaß- Lolhringen andererseits über die Gültigkeit der preußischen Kabincttsorder von 1820 in Elsaß-Lothringen: 3. der Gc- sahrcn, welche sür die öffentliche Sicherheit nnd Rechtsord­nung, für die persönliche bürgerliche Freiheit aus dieser Rechtsungewißhcit sich ergeben, die um so größer ist, als sür die in Elsaß-Lothringen stehenden baßcrischcn Truppcu- tcilc andere Vorschriften gelten: den Reichskanzler zu er­suche», baldigst einen beschleunigten Gesetzentwurf cinzu- bringen, welcher die Befugnis der bewaffneten Macht zur Ausübung der staalsichcu Jwangsgcwalt für das Reich nn- heitlich regeltnd der Rechtsaufsassung Geltung verschafft, daß das Militär nur auf Requisition der Zivilbchördc zu polizeilichen Zwecken verwendet werden darf.

Tic W i r t s ch a f t l i ch e B c r c i n i g u u g hat zur zwei­ten Lesung des Voranschlags für das Reichsantt des Jiineru beantragt, den Rcichslänz'er zu ersuchen, eine Vereinbarung, unter den verbündeten Regierungen dergestalt anzuregen, daß bei Anträgen auf Namensänderung zairück- haltcnd verfahren ivcrde, jedensalls bestehende ' deutsche Namen nichl verliehen, sondern ini besonderen Falle, z. B. bei Schändung des Namens durch Verbrechen, dem Antrag steiler die Erlaubnis gegeben werde, in Zukunft den mütter­lichen Namen zu führen. Die Wirtschastlichc Vereinigung bat ferner zur zweiten Lesung des Voranschlags für das Reichsamt des Innern den Antrag gestellt, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der R ei ch s v c r s i ch e« riingsordnung vorzulegcn, der folgende neue Para­graphen enthalten soll: § 572a: Ist die Rente ganz oder teilweise nach dem Arbeitslohn berechnet, so tritt mit der Erhöhung des Ortslohns auch eine entsprechende Erhöhung der Rente ein, auch der Hinterbliebenenrente. Maßgebeui, ist der Ortslohn desjenigen Bezirks, dessen Ortslohn sür die erste Rentenfestsetzung galt. § 941a: Ist die Rente nach dem durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst berechnet, so tritt ebenfalls eine entsprechende Erhöhung der Rente ein. Das gleiche ist der Fall bei der Berechnung der Rente nach dem monatlichen Durchschnitt.

Tie B c r s ch i e d c n h c i l der O r t s l ö h n e De» höchsten Ortslohn hat die Insel Helgoland mit 5 Mk.. der jedoch wegen der dort herrschenden außergewöhnlichen Ver­hältnisse außer Vergleich bleiben darf. In allen übrigen Orlen des Reichs schwankt der Ortslohn sür Arbeiter über 21 Jahre zwischen 4,30 Mk. und 1.50 Mk. Der höchste Satz findet sich in Wilhelmsburg im Bereiche des Obcrversichc- rungsamts Lüneburg, cs folgt München mit 4,30 Ml. und Geestemünde mit 4,20 Mk. Der niedrigste Satz für ganz Deutschland, 1,50 Mk., sindet sich in der Stadt Königsberg N.-M. im Bereich des Obervcrsicherungsamts Frankfurt lOder). Tie Reichshauptstadt mit ihren Bororren Hai einen Ortslohn von 4 Mk., der sich aber auch in einer Reihe anderer Städte sindet, nämlich in Emden, Wilhelmshaven, Buer (Westfalen), 'Arnsberg, Stuttgart-Rüstringen und Wange­rooge in Oldenburg, Lübeck, Bremen, Bremerhaven und Metz. Lrtslöhne unter 2 Mk. finden sich lediglich in einigen östlichen Provinzen Preußens, nämlich in Ostvreußen, West- preußcn, Brandenburg und Schlesien. Alle übrigen preußi­schen Provinzen und die anderen Bundesstaaten haben einen Ortslohn sür erwachsene Arbeiter unter 2 Mk. überhaupt nicht. Welche Unterschiede sich stellenweise innerhalb desselben Gebietes finden, dafür liefert das Oberversicherungsamt Frankfurt (Oder) ein Beispiel. Finstcrwaldc ha! einen Orts-