Nr. (6 Zweites
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sor.ntags.
Tie ».TiehenerHamilienblätter" werden dem »Anzeiger" viern^al wöchentlich beiqelegt, das „Krcisblolt für den Kreis Giehen" zwei:nal
wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Zeilsragen" erscheinen monculich zweirnal.
Nlatt m. Jahrgang
Gietzener Anzeiger
Seneral-Anzeiger für Cberhejfe»
Dienstag. 2V. Januar X9^4
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UnioersitätS - Buch- und Sreindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- slraße 7. Expedition und Verlag: e=^51. Redaktion:e^H^N2. Tel.-Adr.: Anzeigers ießen.
Zur Zivilprozehresorm.
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iS u t ganz beionders notwendig aber wird v r e Um gesta lt ung d c sd crze i t i c, cnBerusungs -
Verfahrens erachtet, mit dem eine Erweiterung des W i e d e r a u f n a h in e v c r s a h r c n s Hand in Hand gehen soll, ebenso wie eine weitgehende Befugnis des Richters I. Instanz, sein Urteil selbst abzuändern.
Der Kernpunkt der in Aussicht genommenen Bcrusnng-- rctvrni ruht in der Forderung, daß i n d e r R e q c l in i t dem Richterspruch I. Instanz der 'Br ose ft z u Ende s e i n s o l l, während im jetzigen Bcrsghren der Lctiwervunkl des Prozcslcs in der II. Instanz liegt, wodurch ohne Frage Stellung und Ansehen des ersten Richters herabgedrückt iverde».
Die Bernsung soll nur eine Ileberprüfung und « trl w t rgung b^f s I. Urteils aus Grund des unveränderten Streit st osses h e r b e i f ü h re n, wodurch grundsätzlich der Änsschluft neuen tatsächlichen Vorbringens bedingt ist. Ter Streilstoss soll durch die Parteien erscpövsend und in v o l l c m Umfange in der ersten Instanz vorgetragen werden.
Neues Vorbringen in der Bcrusungsinstauz soll nur ausnahmsweise zugelassen sein, z. B. bei abweichender RechtSaussassuug des BerufuugsrichterS.
Für die R i ch t i g k ei t d e S c r st i n st a „ z l i ch e „ ll r - tcrls sollen dagegen weitgehende Mittel grschasfen werden, so I durch Zulässigkeit der Berichtigung des Urteils von Amts wegen, wen» der Richter selbst seine Entscheidung als unrichtig erkennt, 2. durch die Möglichkeit der Berichtigung von Fehlern des Tatbestandes, die aus Irrtu in oder Versehen der Parteien beruhen, 3, durch Erweiterung des Wiederaufnahmeverfahrens ans Grund neuer Tatsachen und Beweismittel, die den Parteien ohne Ber. schulden zuvor nnbetannt loaren, »der die nach der Rechts- ansicht des ersten Richters belanglos loaren, nach der Aus- fassiing des BcrusuirgsrichterS aber von Bedeutung sind. In letzterem Fall, d. h. lveirn die Berufung bereits anhängig ist, können solche „nova" auch i» der Berufungsinstanz berücksichtigt werden.
Für wünschenswert irirb und) erachtet eine weitere Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte auf etwa 10 OO Mk., sowie ein erweitertes Zurnck- vcr weis u n g s rech t seitens des BerusungSgerichtes a» die erste Instanz.
Als ein besonders dringendes Bedürfnis wurde vom RcichSgcrichtSrat 2r. Labe aud> eine zur Entlastung des Reichsgerichts dienende Reform des Verfahrens vor dem Reichsgericht bezeichnet, doch darf wohl vorerst davon abgesehen werden können, ans die in dieser Richtung gemachten Vorschläge hier näher einzugehen, zumal sic sür den Leserkreis doch nur ein entfernteres Interesse haben dürsten.
Wohl aber möge kurz nod) darauf hingewiesen sei», daß auch die Ausschließlichkeit des Anwaltszwangs in seiner jetzigen Ausdehnung vielfach als nicht gerechtfertigt angesehen wird. Eine Beschränkung des Anwaltszwangs im landgcrichtlichen Verfahren wird deshalb als sehr erstrebenswert bezeichnet, insbesondere wird gefordert, daß z. a Anerkenntnis sc, Vergleiche usw. von den Parteien jederzeit ohne anwaltliche Mitwirkung oder Vertretung sollen abgeschlossen ivcrden können. Audi sollen Personen mit gleicher juristischer Ausbildung wie die Anwälte befugt sein, ihre Sadic selbst bei dem Gericht zu vertreten, wie z. B. Prosessorcn der .Hochschule, Richter »sw. Es wurde bei dieser Gelegenheit namentlich daraus hingewiescn, daß der Anwaltszwang nur im ö f s e n t I i ch e n Interesse zur Entlastung der Gerichte eingcsührr sei — und nicht als eine ausgiebige Eriverbsgnellc für einen besonderen Bernssstand.
Daß diese mannigfachen Resor,»Vorschläge sür unser Zivilprozcßversahren za bl reiche banienswertc Anregungen enthalten, ist ebenso gewiß als baß mand,e bin, ibnen doch wohl über das Ziel hinaussdiießen und nicht mit Unrecht Widerspruch Hervorrufen müssen.
Von einer eingehenden Würdigung ünd Kritik der einzelnen Vorschläge kann a» dieser Stelle selbstverständlich keine Rede sein, wohl aber dürste manchem Leser dodi dieser
Hinweis auf die in Aussicht stehenden oder doch in Anregung gebrachten prozessualen Aendernngen iticfjt unwillkommen sein lind vielleicht and» Veranlassung geben, ans noch andere Mangel des Verfahrens hinzuweife» und Bcsscrimgsvor- schläge zu machen.
Anträge im Reichstag.
:: Berlin, 19. Jan.
E in e n A n t r a g a u f E r l a ß c i n c S G e s c tz c s b e - t r e f s e ii d d i e B e f ii g n i s der bewaffneten Macht zur Ausübung der staatIidten Zw an gsgewal t hat die s o r t sd> r i I t! i ch e Volkspart ei des Reichstags beute abend eingebracht. DaS Gesetz, das aus Anlaß der Zaberncr Vorgänge erlassen werden soll, hat solgeiiden Wö7tlaut i
tj l. Tic bewaffnete Macht kann zur Unterdrückung innerer" Unruhen nur ans Ersuchen der zuständigen Zivilbehörde verwende! werden. Tie Fälle, in denen ein solches Ersuchen zulässig ist, und die Formen, in denen cs zu erfolgen hat, bestimmt der Bnndcsrat.
8 2: Unberührt Mai» das Recht der bcloassnete» Macht, die Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit gegen Angriffe und Störungen zu schützen.
8 3: In den Fällen der Paragravhen l und 2 ist der Gebrauch der Wassen, abgesehen vom Falle der Notwehr, nur gestattet i l. Zur Abwehr eines Angriffs oder zur Ueberwältigung eine- durch Tätlichkei. oder gesäbrlichc Trohuna geleisteten Widerstandes, 2. zur Erzwingung der Ablegung der Waisen oder anderer zum Anglist oder Widerstand geeigneter oder sonst gefährlicher Werkzeuge, 3. znm Schutze der ihrer Bewachung anuertraulen Personen »der Sachen, l. zur Vereitlung der Flucht von Personen, welche ihr als Gefangene zur Bewachung anvertraul oder von ihr erjviffen oder scstgenoinnien sind.
Nadl der Geschäftsordnung des Reichstags kann dieser Antrag hei der Beratung der neuen Anfrage über Zabern am Tonnerslag nid)t mit aus die Tagesordnung gestellt werden, er kann nur als Initiativantrag von der fort schriltlichen Volkspartei an die Spitze ihrer Anträge gestellt lverden Zarin im günstigsten Falle also erst in einigen Wodien zur Beratung kommen.
Zur zweiten Beratung des Voranschlags des Reichsamts Ms Jnnein beantrag! die konservative Fraktion des Reichstags den Rcicfakanfl t z > ersuchen, noch vor der in Aussicht gestellten allgemeinen Revision des RcttfastrajgcsetzbitchcS dem Reicbs- tag einen Gesetzenln-irs rorzulcgcn, durch welchen ein wirksamer gesetzlicher 2 d> n tz gegen d en zunehmenden Mißbrauch des Koaliiivnsrechtes gefchasseii. dem immer schärfer auSgcübten Terrorismus gegenüber arbeitswilligen Arbeitern enlichicdei! cnlgegcngctretcii, insbesondere aber das Streik» pvsteiistehen verboten wird.
Tie u a t i o n a l l i b e r a l e Fraktion hat den Antrag 'gestellt, sür die Bearbeitung derjenigen Geschäfte, welche den Handel und die Gewerbe betreffen, gemäß 8 26 der Geschäftsordnung für den Reichstag einen besonderen Ausschuß cinzuseticn.
Boiinitittcr, Regie* ungsbaumciftfr und Ändert?.
In der „Teulscheii Techniker-Zerrung" macht Ban aewcrkschnl-Direktor Hirsch zur Frage des Baumeistertitels folgende bemerkenswerte Ausführungeni
In den StaiidcSvcrirctnngcn werden gegenwärtig voll Eifer Beschlüsse für und gegen die Bezeichnung „B a u m e i st c r" geiaht, weil eine Regelung der Frage, wer zu seiner Führung berechtigt sein soll, durch Bundesratsbeschluß zu erwarten ist. Tas ! Baugewerbe kann ihn in Sachsen erwerben und wünscht auch in den anderen Bundc-staaten da« Anrcchc oaraist zu erhallen, mäh rcnd ihn die Beamten und die durch die zweite Stoaisprüsun i gegangenen Bauleute, die ihn als „Regierungsbaumcistcr" bereits besitzen, nicht dergeben möckflen.
„O, was ist die Tcutsch Svrak sür ei» arm Sprak! sür ein plump Svrak!" lann man mit Chevalier Riccaut sagen, wenn mau daian denlt, welche kaum je ivieLerlchrendc Gelegenheit hier geboten ist, einmal großzügig und einmütig die Bezeichnungen durch den Bundesrat regeln zu lassen, durch welche die vcrichre denen Funktionen im Siande der Bauleute gekennzeichnet loerdcn. Wir wissen alle, daß hier wie in allen solchen Dingen das letzte Wort der Jurist Hab nnd c.< ist ganz gewiß nicht zu verlangen und zu erwarten, daß er diese nnlerlchiedlichen B.'griffe crmiiielt. Sic müssen doch aus den Kreisen vor,«schlagen werden, die sie erkalten und führen sollen! in diesen Kreisen aber verbeißt man sich am Wort und v'flicit dabii den Maßstab dafür, was noch Tpiachgcbrauch und Bcgriil recht und billig wäre.
Verdient nickt zw.ocllos als Baumeister bezeichnet zu werden, wer einen Ban zu vlantn nnd auszuführen versteht? Bau Meister ist so sinnfällig und auch volkstümlich, daß man der Bezeichnung nickt Zwang antun, sondern sie deni geben sollte, dem sie gehört, also auch dem aus der Bauschule hervor- gegangenen Techniker. Tic Hellen Sackyen sind darin voran
maischiert, aber es ist doch keine Sifandc sür das übrige deutsche Vaterland, auch kein Schoden. wenn es einmal den, schönen Tachscnlandc etwas nachmacht. Ja, oder die Regierungsbaumcistcr! Ter Schmerz, der ihnen mit der Herabsetzung der einen hätstc ihrer Titels angetan wird, ist doch ganz unerträglich. das dar! doch unter keinen Uniständcn sein! Gemach, wir haben Lehrer und Oberlehrer, Förster nnd Oberförster und andere Untcrsdici düngen, durdi die ganz sinngemäß, klar und sür die Allgemein heit auch verständlich die höhere akademische Bildung über die andere hcrvorgchoben wird. Sollte r? denn glicht möglich sein, ans diesem Wege auch der Forderung eines Standes gerecht zu werden, von dem mehr als die Halite, cs wirb sogar behauptet mehr als Trci-iertel der Bauten ausgeführt werden? Sollte es sich nicht vermeiden lassen, dabei dem höheren Siande ein be stehendes Recht zu nehmen? Nun, ich glaube, daß Ö begriff lich reiner nnd der Allgemeinheit lvoht auch verständlicher ist, wenn der „Rcgierungsbaumeister", der mit der Regierung erst etwas zu tun fat, wenn er sich „Königlicher" Regierungsbau meiner nennen darf, durch den O b e r b a II NI e i st c r ersetzt werden konnte. . Wie klar würde dann der Ausbau der ganzen Slandesbezcichnunien vom Baumeister über den Oberbanmeister imd^Baurat znm Geheimen Banrat und Obrrb ura' sein. Für die im Staat;- oeer hosdicnst beschäftig en höheren Beamten würden die bisheiigen Ilnlcrschvidungcn hinzuzu ügen sein. Unsere Mul tersprache aber wäre ganz gewiß um einen trejslichcn und kenn zeichnende» Namen reicher.
Bei dieser Gelegenheit könnte auch den - umständlichen und vicliach gar nicht zutrcssenden Bezeichnungen an den mittleren Fachschulen sür das Bauwesen der Garaus gemacht 'werden. Baugcwcrkschulen werden sic jetzt in den meisten Bun desstaatcn noch genannt! Bauschule,, sollten sie ihrem Wahlen Zwecke und dem Wunsche aller beteiligten Fachleulc nach endlid, heißen. Mit den Baugewerkcn haben sie nach Ein riditung her Tie'bauidmlen nur noch zuni geringsten Teile zu tun. Tie Folgen sür die Amtsbezeichnungen d.w an ihnen tätigen Lehr Personen würden ebensall-s recht iwfrculiche sein. Ter Bruschul lchier. Bauschuloberlclwcr und Bauschuldirektor ist dem Bau gcweikschullehcer, Baugewerksdmlvberlehrer und Baugewerkschul- dirctror an Klarheit und Zuiigengelänsigkeit zwcisclsohne über- le-ien. und tvenn der schöne Titel ..Gewerbe schul rat" durch den „Bauschulrat" ersetzt wer'-en könnte, so würde dem Sprachgebrauch ebenso gut gedient sein wie den, Begriff. Regierung-; und Ge wclbcschulröte meinetwegen als Anssichtsbcamte und Tezcrnenten bei der Regnrung, Bauschulrätc die älteren od'r verdienten Tirek toten der Flchichulen — auch für die Maichinenbauschulcn träfe die Bezeichnuni zu —; wäre das nicht eine nützliche und er- skiebcnc-werte Verbesserung des Sprachgebrauckies? Ich möchte bebauplen, diß alle Maßnahmen, die au> herbeisübrung einer Klärung und Verbciierung der letzt auch sür das Laicnpubliknm oft nicht nuseinander zu Imltcnde» Bezeichnungen hinziclen, all- seitige Förderung verdienen und auch erfahren sollten.
Märkte.
>'«. Feaukinrt «. M.. 20. Jan. So«»- und St ro6 ntat! t. Angekabren waren Ib Wagen Heu, t> tztzggen Stroh. Man notierte Veu -,-i- — tz, 0 Mk, Stroh tKornlongitrolst 0.00— ".00 Mk., Wlrr- siroh 0,80—0,00 Mk. Alle; se 50 Kilo. Geschäft mittelmäßig. T,e Znkuhren waren ans den Kreisen Fricdberg, Dieburg und Hanau.
Ter Hst Scotts ßnmtiicm BcFommcn!
Mein setzt 14 Monate altes Söbnchen Gottsrieb. ist heule ein kräftiges Bübchen, läuft seit seinem 13. Monate und ißt alles, was man ihm vorsetzt. Tabci war er von Geburt an recht schwächlich. Wenn ich heute gesiagt werde, was ist denn mit dem .Kleinen vorgcgangen, daß er sich jo wider Erwarten prächtig entwickelt hat. so sage ich! Ter Kat Scotts Emuliiou bekommen! Tatsächlich ist der Kleine erst zu dem geworden, was er heute ist, seitdem ich ihn Teolis Emnlffon nehmen lasse. Tic Zähnchen — bis jetzt 14 Stück — sind bei' dem Bübchen -ahne Schmerzen und ohne Unruhe durdigcbrochen. Dieser Erfolg an meinem Kinde hat mich von der vorzüglichen Wirkungskraff von Scotts Emulsion für immer überzeugt.
trikzd ilborichmcizer Gottfried Nisfeneafter.
Domäne Nosiwi'se bei Landsber« a. W.. ii Ma« 191<£. 291D
Gerade sür/schwächliche Kinder ist Scotts Emulsion besonders nützlidi. Tenn durch sic bclommt der Körper dic- jcnigeil Stosse, die er zu seinem Aufbau braucht. Scotts Emulsion ist tcicht verdaulich nnd leistet tatsächlid) mehr als sic kostet. Tic edite ScottS Etnulsion ist an her Sdiutz- marte! Fischer mit Torsd), kenntlich. Und nur Scotts Emulsion soll das Kind bekommen!
Lcotts Emulsion wird von uns ausschltetzli^» im grossen verkauft, und »war nic lose nacl, Gewicht oder Mos,, sondern nur in versiegelten Lriginal- Ilasche!, in Karton mit unserer Schnpmarke (bischer mit dem Torsch). Scott L Bowne. 04. nr b. H.. Frankfurt a. M.
t-lelialt. ca.: Feinster Medizinal L bertran 150.0, vrima Glvzerin unter- vvo--plrorigsaurer Kalk 4L. untervdosvhorigsaures Natron 2.0, pulv. Tragant 3,0, feinster arab Gumini vnlv 3,0, Wasser 130.0. Alkokiol 11.0. Hierzu aroniatische Emulsion mit Zimt^. Mandel- und Gaultheriaöl je 2 Tropfen.
Ich bin so nervös!
Diesen Vcrzlveislungsrus hört man oft und mit so trostloier Stimmc ausskßcn, als ob cs gar kein Mittel gegen diesen allerdings sehr lüsttgcn Zustand gebe. Und doch hoben die Forschungen aus dem Gebiet der Physiologie und der Nerven- lehre in den letzten Fohren den sicheren Weg gezeigt, wie nian Nervosität und ihre Folgezuständ« in verhältnismäßig kurzer Zeit beheben kann.
Tie normale Funtlion unseres Nervcnapparatcs, zu welchem in, loeitcrcn Sin» auch Gehirn und Rückenmark gehören, ist abhängig von deni genügenden Vorhandensein einer Substanz, die man Lecithin nennt. Was das Eiweiß sür den Muskel, ist das Lecithin sür den Nerv. Bei ungenügender Eiwciß- zusuhr erschlafft und degeneriert der Muskel, bei Abnahme seines Leert hingchältcs wird das Nervensystenr außerstande gesetzt, seine lebenswichtigen Jnnkttonen zu erfüllen. Tie Folgen sind im letzteren Fall viel verhängnisvoller als im ersteren, denn eine ganz« Reihe schwerer Erkrankungen des Körpers wie des Geistes ist au> eine Zerrüttung des Nervensystems, verursacht durch seine Bcrariming an Lecithin, zurückzuführen.
Ter Weg zur Abhilfe ist somit oon
OaettlbnUt eine» selbst gegeben. Wcrgutnährt,heilt z.mndrn N,-i-»'ndändrik. gut, sagte der berühmte veniorbenc
Kliniker Pros. Dt. von Leyden. Und so gilt es denn auch hier, de» Nerven denjenigen Nährstvsf wieder zuziisührktt, dessen sie zu ihrer Kräftigung bedürfen. Wie die tvisscnschast- liche» Arbeiten zahlreicher sranzöjischer nnd später auch deutscher Autoren gezeigt l>ab:», bewirkt die Zufuhr oon vhysio logisch reineni Lecithin einen sofort bemerkbaren außerordentlich günstigen Einfluß auf das Verhalten des ganzen Ncrorn- systems. Nervöse Schmerzen verschwinden! Schwäche und Eneigielongkeit machen cinein wohltuenden Krastgesühl, erneutem Lebensmut Platz. Kurz, die Wandlung ist eine so augeniällige, wie sie etwa entsteht, wenn ein durch Dünger Entkrästetcr plötzlich durch eine kräftige Mahlzeit gesättigt wird. Es liegen ja in der Tat auch dieselben Verhältnisse vor, denn ha; Lccilhtn, wie es im Biocitin entfallen ist, ist kein Medikament, sondern ein aus dem Dotter des Hühnereies gewonnener Nährstoff, der die loertvolle Eigenschast besitzt, speziell die Nerven zu ernähren und ihren Bestand an Ncrvensubstanz zu vermehren.
Nach deni patentierten Verfahren des Herrn Professor Dt. Haber- m a n n gelangt seit einigen Jahren unter dem Namen Bioeitin ein Lccithinpräparat in den Handel, das sich wegen seiner reinen Beschaffenheit, seiner prompten, stets gleichmäßigen Wirkung und seines angenehmen Geschmacks die Gunst der Aerzte und des Publikums im Flug crorbcrt hat. 2m
Biveitin besitzen wir nnnnvehr ein Mittel, durch das wir unsere Nerven in einer Weise kräitigrn können, daß sie den scktädigen den Einslüssen des modernen Lebens, den übermäßigen An- soiderungen des Berufes, des Vergnügens »iw. standfalten können.
Aber nicht blaß die Nerven, sondern der ganze menschliche Körper wird durch Biocttin gekrästigt. Tenn neben seinem hohen Gehalt an Lecithin enthält das Bimittn auch nod, anbei c wertpolle Nährstoffe in konzentrierter Fornr, die Blut und Muskeln neu bilden und den ganzen Organismus kräitigen. Fm Verein mit dem Lecithin bewirken diele hochwertigen Nähr- iubstanzc» eine schnelle Anfbcsserung des Ernährungs- und Käästeznstandcs bei schwächlichen Personen jeden Alters, Rckon ralcszenten nach schwerer Krankheit, bei geistigeti und körperlichen Ermüdungszuständcn, gleichviel, durch welche Umstände sie hervvrgernsen sein mögen.
Biocittn ist das einzige Präparat, ivelches nach dcnr palen tierten Verfahren von Professor Dt. Habermann fargestcllt wird. Wir bitten daher, unbedingt ntinderlvcrtigc Nachahmungen und lose abgewogenes Präparat zurückzuwciscn. Biocttin ist nur in Originalpackungen in Apotheken und Drogerien käuflich. Falls nicht erhältlich, oder etwas anderes angeboren wird, wende man sich direkt an uns. Der Versand erfolgt ohne Berechnung von Porto und Berpackungsspesen.
Ein Geschniarksmuster nebst einer populär wiffcnschastlicheii Abhandlung über rationelle Ncrvenpslcge sendet aus Wunsch kostenlos die Bioeitin-Fabrik, Berlin 8. §1/185. ^‘sa.
CueTfÄEilt eimeR bf.'-n' vierten 9Ier«ei»&ä*fcet#; eti« grosser Teil der Neroeir» fasern ist vollständig zu- grnnde gegangen.


