Nr. 5 Zweites Blatt
Erscheint täglich mit Ausnahme de- Sonntags. ^
Tie „Sietzcncr jamMenblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das „Kr<is\>IoU fst den Ktfis Sietzen" zweimal
wöchentlich. Tie „Landwirlschaslüchen öeit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
l64. Jahrgang
-Anzeiger sür Gberhessen
Mittwoch. 7. Januar
Rotationsdruck »nd Verlag der Brühl'jchen Universitäts»Bnch- nnd Steindrnckerci. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition nnd Trnckerei: Schul- strabc 7. Expedition und Verlag: e=^»r)L Redaktion:Tel,-Adr,:2InzeigerGlcßen.
politische TngesscHn»,.
Russische Maßnahlnc» nennt Deutschland,
Die russische Regierung hat die beiden Gesetzentwürfe wegen Einführung vvn Gctrcidczöllen in Rußland und da» (betreibe- und Mehlzöllen iit Finnland der Tuina vorgclcgt. Es handelt sich dabei um eine ausschließlich gegen Deutschland gerichtete Maßnahme, was von der russischen Regierung auch ausdrücklich betont wird. Im Jahre 1912 hatte die deutsche (betreibe- und Mchlaussuhr nach Rußland tind Finnland einen Wert von rund 50 Millionen Mark, wovon der größere Teil auf die Mchlaussuhr nach Finnland ent fällt. Ter sinnländische Markt soll durch den Zoll gegen die Einfuhr aus Deutschland verschlossen und der russischen Mühlenindustrie gesichert werden. Absicht der russischen Re gierung ist es, russischen Mühlcnsabrikaten nach wie vor die zollfreie Einfuhr nach Finnland zu gewähren. Sie geht dabei ossenbar von der Meinung aus, nicht im Widerspruch gegen die Bestimmungen des deutsch-russischen Handelsvertrags zu handeln. In deutschen Regiernngskreijen ist inan hoffentlich anderer Ansicht über die Auslegung des Vertrags, und ein nachdrücklicher Einspruch gegen das Borgehen Rußlands wird daher auf deutfclier Seite ivohl nicht ausbleiben. Uebrigcns hat Deutschland als der weitaus größt« Abnehmer Rußlands es in der Hand, Rußland durch entsprechende Gegenmaßnahmen aus das empiendlichste zu treffen.
Bon einer weiteren außergewöhnlichen Unfreundlichkeit der russischen Behörden, die sich ebenfalls gegen den deutschen .Handel richtet, wird aus T ä b r i s berichtet. Die dortige Poslverwaltung gibt bekannt, daß künftig die Grenzämter Dschulsa und Aschabad leine Postpakete mehr nach Persien auslicfern, sondern daß alle derartigen Sendungen über Baku und Enseli geleitet werden. Tadurch wird tatsächlich der deutsche Po st per kehr nach Persien unterbunden. Ferner hat kürzlich der russische Ministerrat beschlossen, bei der Reichsduma einen Gesetzentwurf über den Bau eines Hafens nahe der deutschen Grenze sür die AuSsuhr von Holz auf der Weichsel einzubringen. Sodann hiötz her Ministcrrat die Anordnung des Kriegs- ininisteriums gut, durch die das Verbot des PassierenS der russischen Westgrenze seitens ausländischer Flieger verlängert wird
Lille diese Maßnahmen sind recht bezeichnend für die Stimmung, die innerhalb der russischen Regierung gegen Deutschland herrscht.
Ungültigkeit des Rcichszuwachsstcucrgesetzes?
Eine Frage von allergrößter Tragweite, sowohl in wirtschaftlicher wie in rechtlicher Hinsicht, wird von Stadlrat Kl au tz sch in der Neujahrsnummer der „Deutschen Ju- risten-Zeitung" ausgcworseu. Ist das Rcichszuwachsstcucr- gesetz überhaupt noch rechtsgültig? Er begründet diese seine überraschende Stellungnahme ans Grund der Rcichsvcr- sassung. Bon den Steuern unterliegen nach Art. 4 Nr. 2 der Verfassung der Gesetzgebung des Reichs nur „die für die Zwecke des Reichs zu verwendenden Steuern". Eine Beschränkung etwa ans Zölle und allgemeine Verbrauchssteuern kennt die Verfassung nicht. Das Reich war daher zweifellos zuständig, eine Zuwachsstcuer für seine Zwecke zu erheben. Das Zuwachsstcuergesetz vom 14. Februar 1911 hatte aber nicht nur eine Steuer sür Zwecke des Reiches, sondern gleichzeitig eine solche für Zwecke der Bundesstaaten und sür Zwecke der Gemeinden eingcsührt, indem es im §50 vom Ertrage der Steuer lOProz. den Bundesstaaten und 40 Pro;, den Gemeinden und Gemeindevcrbäuden überließ. Die lOProz. lvaren „als Entschädigung sür die Verwaltung und Erhebung der Steuer" bestimmt und änderten den Charakter der „einheitlichen Reichsabgabe" nicht. Anders stand es jedoch mit den 40Proz.: diese waren tatsächlich eine reine Gcmcindcabgabe. Im preußischen Ausführungsgesetz vom l 4. Juli 1911 ist dies äußerlich auch durch die Bestimmung der Bcranlagnngsbehördcn und des Rcchtsinittelverfahrens anerkannt. Ebenso sieht das preußische Obcrverwaltungs- gericht die Zuwachssteuer ihrem inneren Wesen und ihrer äußere» Handhabung nach ajs eine reine Gemeindesteuer au. Trotzdem haben die Gerichte in allen Bundesstaaten keine Bedenken gegen die Erhebung dieser durch das Reich einge- sührtcn Gemeindesteuer ausgesprochen, ohne jedoch auf die Frage der Zuständigkeit des Reiches besonders cinzugehen.
Seil dem 1. Juli 1913 kann aber von einer Rcichsab- gabc nicht mehr die Rede sein. Nach dem Gesetz über die Aenderungen im Finanzwesen vom 3. Juli 1913 „fällt sür alle nach dem 30. Juni 1913 einlretcnden Fälle der Sleucr- pslicht die Erhebung des Rcichsanteils fort". Das heißt mit anderen Worten und dem wahren Sinn entsprechend: die für die Zwecke des Reichs eingeführle Zuwachssteuer wird aufgehoben. Dies war auch die ausgesprochene Absicht, weil durch die allgemeine Wertzuwachsbcsteuerung durch das Be- sitzsteuergcsey vom 3. Juli 1913 der Wertzuwachs der Grundstücke mitersaßt wird und eine doppelte Besteuerung dieses Wertzuwachses vermieden werden sollte. Auf Grund der Reichsgcsetze vom 14. Februar 1911 und vom 3. Juli 1913 kann daher seit 1. Juli 1913 weder in den Bundesstaaten noch in den Gemeinden oder Gemeindcverbändcn eine Zuwachssteuer erhoben werden. Die Bundesstaaten müssen neue Gesetze erlassen, wenn sic eine Zuwachssteuer erheben wollen. Ihre etivaigen früheren Gesetze sind durch 8 72 des Zuwachssteuergesetzes mit Wirkung vom l. Januar 1911 ausgehobeu. Da trotz dieser Rechrslage wohl alle Gemeinden und Gc- ineindcverbände seit dem 1. Juli 1913 auch ohne gültige eigene Satzungen die Zuwachssteuer aus Grund der Reichs- gcsctzc weiter erheben, so wird die wirtschaftlich weittragende Frage nun auch die Gerichte beschäftigen. _
Au» Hessen.
Aus dem Wahlkreise Friedberg-Büdingen.
3 Bad-Nauheim, 5. Jan. In einer vvn Sanitätsrat Dr Daur. dem Vorsitzenden des hiesigen Nationalliberalen Vereins, eingeleiteten und gut besuchten össentlichen Versamm- üing sprach heute abend im Saale des Reslaurants Burk unser Reichstaqsabaeordneter, Landgerichlsrat Strack-Gicßen, über die politische Lage. Eingclzend erörtcrke er die Tätigkeit des abgelauienen Reichstags, sowie die Alffgaben, die den, jetzigen gestellt sind, und kennzeichnetc seine Stellungnahme zu den einzelnen Haiunsragcn. Bei der Behandlung der neuen Wehrvorlage
und der Tcckungsiragcn gab der Redner eingehende Erläuterungen über den Wehrbeitrag. Als begrüßenswert bezeichne!« er es, daß dem bei den Verhandlungen zum Ausdruck gekommenen Verlangen, die Bundcssürslcn dauernd zur direkten Besteuerung Heranzuziehen, Widcrslanü geleistet uwrden sei. Es hätte das bei Durchführung Ni unangenehmen Erörterungen geführt, elwiiio die Besteuerung der Kirche n. Wäre diese zum Gesetz geworden, dann hüllen auch andere Vereinigungen, wie gewerkschaslliche, wirtschasilichc und vvlilische Verbände, zur Steuer heranqezogen werden müssen In der Aussprache seien die dicSbezüglick-en Anträge auch bald verschwunden. Weiter bebandeltc der Redner die Zoll! rage und die Frage der E i n fu h r s ch e i n c und kam dann aus die Beseitigung der K o n k u r r c n z k l a u s e l zu sprechen, die im Reichstag zur Vorlage gekommen ist, worüber eine Einigung aber noch nicht stattgesunden habe. Sicher käme aber das Gesetz über das gerichtliäw Verfahren gegen Jugendliche zu stände. In der Frage, ob und wieweit die Arbeitswilligen zu schützen seien, nimmt der Redner einen von seiner Fraktion abweichenden Standpunkt ein. Er ist der Ilcbcrzeugung, daß der Arbeitswilligen schütz allen denjenigen, die arbeiten tool- len, verstärkt gewährt werden müsse, und wandte sich daher scharf gegen das S t r e i k p o ft c n st c h c n. In Bezug auf die dem Reichstag gemachte Vorlage, die die Regelung der Sonntagsruhe betrifft, bemerkt Rcichstagsabacordnetcr Strack, daß die Regierung sich aus eine radikale Einführung, tvie sie von der Handlungsgehilsenorganiiation verlangt werde, wohl nie finlasien werde, hofft aber, daß sich aus mittlerer Linie eine Einigung in der Frage erzielen lasse. In der Z a b c r n e r Angelegenheit stellte sich der Redner auf den Standpunkt der »ationalliberalen^Frak- tion, den Bassermann zum Ausdruck gebracht hat. Zum Schluß erörterte RcichsiagSabgcordncter Strack eingehend unsere aus- Ivärligc Politik. In der Weltpvlitik dürfe Deutschland nicht zurückstehen: wir feien darauf angewiesen, uns in sremdcn Ländern ein Feld der Betätigung zu schaffen. Die mehr als xinstün- digcn Ausführungen des Redners wurden mit lcbhaitcm Beifall ausgenommen. In der Aussprache beantwortete ReichStagsab- geordneter Strack noch aus Handwcrkerkrciscn an ihn gerichtete Frage» und betonte dabei, daß es eine der vornehmsten Ausgaben seiner Partei bleiben werde, die Interessen des tätigen Mittelstandes mit Nachdruck zu vertrete». Ter Redner bedauert, daß der Reichstag in den Handwerlersragen noch so wenig geleistet habe. In einem warmen patriotischen Appell schloß Sanitätsrat Dr. flaut mit einem Hoch auss Vaterland die anregend vcv- lauicnc Versammlung,
vie Verhandlung gegen Oberst von Reuter.
Straßburg, 6, Jan,
In dem Prozeß gegen den Obersten v. Reuter wurden heute vormittag um 9 llhr die Verhandlungen mit der Fortsetzung des Zeugcnverhörs wieder ausgenommen. Die Gesamtzahl der von heute ab zu vernehmenden Zeugen beträgt 58. Zeuge Leutnant B o e t t g e erklärt sich über die Vorgänge am 9. und 10. bezw. am 28. November, ohne neue Mvniente zu bringen. Zeugin Frau E w e r s , Inhaberin eines Zigarrengeschästes in Zabern, gibt u. a. an, wie ein Arbeiter in jenen !ritisck>cii Tagen in ihrem Laden geäußert habe: „V o II Mülhausen k o m m c » uns jetzt die dortigen Genossen zu Hijsc!" Sie gibt eine Reihe von Schimpsworten wieder, die in jenen Tagen zu hören lvaren, wie z. B. „D r c ck s ch w o b". Als die Zeugin geäußert hatte, es werde ossenbar gegen die Osffziere gehetzt, wurde sic von dem Oberbürgermeister Knüpfer zur Zurücknahme dieser Erklärung veranlaßt. Tie Radaumacher sind nach Ansicht der Frau Ewers Leute aus der Umgegend gewesen, dazu halbwüchsige junge Leute aus Zabern Was die besseren Leute in Zabern anlange. so seien diese zweifellos nicht auf Seiten der Unruhestifter. Im übrigen schildert die Zeugin den Obersten von Reuter als einen begeisterten Eliast-Frcund, der auch mehrfach seine Freundlichkeit durch Werke stiller Teilnahme an dem Leid, das kleine Leute bctrosien, bewiesen habe.
Zeuge Leutnant Brunswick loeiß sich einer Szene zu erinnern, wo sieben Arbeiter, jedenfalls Auswärtige, am 29. November in den „Karpfen" kamen, sich dicht neben die Offiziere setzten, „Vivc l'Alsacc!" riesen und hcraussor- dernde Reden führte». Wie dem Wirt bekannt sein müsse, batten die Leute vor, die Gasleitung hcrunterzureißcn und Skandalszcnen zu improvisieren; das Erschci - nen des Ober st en v.Reut er habe aber die Radaubrüder aus andere Gedanken gebracht.
Uni 10 Uhr zieht sich der Gerichtshof zurück, uni gegen die Berichterstattung der „Frankfurter Zeitung" Stellung zu n c h IN c n. Tie schlechten akustischen Verhältnisse in dem großen Saale ersckuvereii die Berichterstattung sehr. Ter Vertreter der „Frankfurter Zeitung" wuroe zur Rede gestellt, weil er den Ausdruck „Der Hund höhnt uns" als angeb» lichc Acußcrriiig des Obersten wiedergcgeben bat. Der Vertreter, der mit der schlechten Verständigung das Mißverständnis erklärt, sagt Berichtigung zu. Der Bcrhandluttgssübrer ersucht um müg- jichst objektive Berichterstattung. Auf Grund des Vorkommnisses werden der Presse bessere Plätze angewiesen.
Krcisdirektor M a h l beschwert sich über die unrichtige Berichterstattung. Er bestreitet, daß der Statthalter ihm verholen habe, zu dem Obersten zu gehen. Ter Verhandlungsführerstellt dagegen fest, daß jener fragliche Ausdruck gefallen fei: dasselbe stellt der Anklagevertreter fest. Der Krcisdirektor berichtigt nunmehr seine Aussage: Ich habe am 11. November am Bahnboie dem Herrn Statthalter vorgctragcn, daß Herr Oberst von Reuter mir soeben in sehr lautem Tone Vorwürfe gemacht habe, daß ich aus seine Aufforderung nicht zu ihm gekommen sei. Nach Anfübrung sämtlicher Gründe und Darlegung der gesamten Situation hat der Herr Statthalter erklärt, daß gegen meine Antwort, daß ich ,lickst ,„m Herrn Oberst hinginqc, nichts cinzuwciidcn sei. Er hat nicht gesagt, ick: solle nicht zum Herr» Obersten gehen. Ter Herr Statthalter war vielmebr der Ausfassung, daß ich als Jüngerer zum Herrn Obersten hätte hinqchcn müssen, wenn er mich in einer Form darum ersucht hätte, di- mir das ohne Bedenken sür meine amtliche Stellung und mich möglich gemacht hätte. Nach der Art, wie es aber geschah, konnte ich nicht hingehen. DäS haben der Herr Statthalter und der Herr Kommandierende General gebilligt.
Zeuge Untcrosiizicr N o l d c, der mit bei» Kasernenbos Wache batte, tonn nur wenig bezeuge». Zeuge Musketier Bock war einer der Begleiter v. Forstners. Er berichtet, daß am 28. Non. 16 bis 18 junge Burschen gerujeit haben: „I h r Dr e ck s ch w v b e, geht nach Hause!" Als die Turnstunde aus war, rier ein Bursche: „Da geht der Lump, der Drccksack", woraus der Mann verbaitct wurde. Bei dieser (siclegenhcit hätten sich wobt 100 Menschen angesaminelt. Später nahm der Zeuge noch eine Vcr- hastung vor. Musketier Ja au et äußerte sich über die Vorgänge bei der Turnhalle. Einer der Schreier namens Kiefer wurde, ajs er Lump und Drccksack riet, verdastct. Zeuge Kiefer äußert gegenüber den beiden Soldaten, die bei ihren Aussagen bleiben, er habe nichts getan, Muskesier Fr eis äußert sich in ähnlicher Weise, wie die beiden anderen Soldaten über die Vorgänge vor der Turnhalle.
Zeuge Schlosierlehrlivir Habermaun wurde am 28. Nov. verhastc:, n eil er den, verhafteten Kiescr zugcruscn haben soll: „Na, so Re Gemeinbett! Denen werden wirs schon zeigen!" Ter Zeuge will den Grund seiner Berhastung nicht kennen,
Zeuge Musketier Jerusalem wurde rwn einem Verhafteten, der rief: „Du Drccksack, laß mich los," gekratzt. Musketier Kronen will bei der gleichen Berhastung von einem Arbeiter geschlagen norden sein. Eisenbahnaibeitcr Aron ist aus dem Wege zur Apotheke verhasjet worden. Er will nichts getan haben. Leutnant T i g ö h r und ein Musketier bchauvten das Gegenteil. Zeuge Kolb sagt aus, daß er, als er an dem Ka ual ennaiig ging, verkästet und i» den Pandurenkellcr gesperrt wurde. Er habe einen Hausen von 40 bis 50 Menschen gesehen, daiuntcr den Verleger des „Zaberner Anzeiger", Wibecke, die laut sohlten Musketier Braun hat aui Beseht v. ForstncrS und SchadtS zn-ri Schreier verkästet. Einen Schreier hätten sie in "das Haus Hehls veriojgt. Eiienbahnarbeuer Litt, einer der Verhafteten, will nichts getan haben. Maschinist Fritsch bat gesehen, wie Kalisch und Bemelmann mit mehreren Soldaten diskutierten. Er wurde voll einem Soldaten, der ihn duzte, verhaftet. Ec habe sich an den Temoustrationcn nicht Iieteilist. Er werde den Ober sten verklagen, weil er sich in dein ßkellcr Rhcumatisinus geholt habe.
Im weiteren Verlaufe der heutigen Vorinittagsverhandlung wurden noch weitere Zeugen verhört, die am Abend des 28. Non. durch eine Militärpatrouille scstgenonimen und in den Pandurenkeller gesvcrrt worden waren. Sic erklärten — zunächst unvereidigt —, daß sie nichts Strasbares getan hätten. Tie Auiiorderniig, weiter , zu geh-», hätten sic nicht gehön. Auch! sei, von Kindcr- qeschrei abgesehen, nicht gejohlt uwrden. Ei» Zeuge erklärt, daß er seine Notdurft im Keller verrichten mußte. Morgens erhielten sic Kaffee und im Laufe des Vormittags tmirden sic vdr den Amtsrichter geführt. Ein dritter Zeuge erzählte, Leutnant Schadt habe den Degen gezogen, als wenn es in den Krieg ginge.
Im Gegensatz zu diesen Zeugen sagen die Ilitlcroisiziere »nd Musketiere aus, daß Gruppen beieinander standen, johlten und schimvitrn. Daraus gab Leutnant Schadt den Beseht, die Schreier ieftzunehmcn. Sodann tvcrdcn die Einzelheiten erörtert, die zu der Anklage wegen Haiissricdcnsbruchs gegen Leutnant Schadt geführt haben. Es handelt sich um die Festnahme des Sckireincrs L c v y auf der Treppe des Hehlschen Hauses. Ter Zeuge weiß nicht, warum er perbastet wurde. Weiterhin stellte Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Grossert als charakteristisch fest, daß, wenn Ruse sielen und man aus die Leute zuging, diese taten, als wenn nichts gcscheden wäre, Leutnant v. Forstner und Frau Ewers bestätigen diese Wahrnehmung. lim l Uhr wurde die Verhandlung aui 4 Uhr vertagt.
Z» Beginn der Nachmittagssitzung fanden vor dein Land- gerichtsgebäudc starke M e n s ch c n a n s a m m l u n g c n stait, deren Interesse sich den int Vordergründe der Gerichtsverhandlung stehenden Persönlichkeiten sowie dein ungewohnten Bilde des gewaltigen Zeugenauimarsches zuwantstc. — Ter Zuhörerraum ist ständig in erdrückender Weise von einem Publikum gefüllt, in dem alle Bcvölkcrungsllasscn vertreten sind.
Die Zeugin Ewers, die in der Bormittagslitznilg in ziemlich gravierender Weise sich über das Benehmen, der Zaberner Bevölkerung ausgelassen hat, hat dem Gerichtshof den Wunsch unterbreitet, entlassen zu werden. — Ter Berbandlungsleiter legt der Zeugin nockstnals eine gewissenhafte Selbstkontrolle ans .Herz und ersucht sic, sich zu überlegen, ob einige Angaben in ihrer Aussage nicht doch übertrieben seien, — Die Zeugin erklärt aber, daß sic von ihren AttSsagcn nichts zurnckzimchmen habe und wird daraus vereidigt.
Sodann wird die wechselseitige Vernehmung über die Vorgänge und die Verhaftungen fortgesetzt und zwar umschichtig durch Vernehmung von Militär- und Zivilzeugen. Unter den letzteren wehren sich einige temperamentvoll gegen die Aussagen der Soldaten, sie hätten gesungen oder gcruien und sich in hcrausior- dernder Weise vor dem Kaierncngittcr bemerkbar gemacht. — Ter Zeuge Eldensvhir schilderte sehr ausgeregt, in welcher Weise er veidaltet uwrden sei. obwohl er sich keiner Schuld belmißt Ivar.
Einige junge Burschen, die sich aus Geschäftsgängen bcsanden,
wollen obnc jede Veranlassung von den Soldaten sortgesührt
worden sein. Tie Soldaten, die als Zeugen sür diese Fälle in
Frage kommen, behaupten dagegen, daß sie von den Betreffenden mit den Ausdrücken „Schwöb" und ähnlichen Worten insultiert worden seien.
Ter Zeuge Schall bekundet, daß der Angeklagte Oberst v. Reuter ihnt das Wort „Lump" entgegcngerusen habe. Er sühlc sich dadurch beleidigt. — Oberst v. Reuter gibt hierztl an, das könne wohl stimmen, er innere sich, daß ein junger Mensch, der in die Kaserne gebracht wurde, ihm in slegelhaster Weise mit den Händen in den Hosentaschen begegnet sei, da habe er etwa gesagt: Sie Lump, an einem preußischen Oberst, vor den man gebracht wird, gcpt man in anderer Weise vorüber. — Ter Zeuge sagt noch aus, daß er den Oberst nicht gekannt habe. Stra'antrag wegen der Bezeichnung „Lamp" dabe er bisher noch nicht gestellt. — Zeuge Denket beschwert sich IN seinen Aussagen schart über die Art und Weise, wie er in den Keller transportiert worden sei. So eine Behandlung werde keinem Hunde zuteil. Ten ihm gereichten Kaffee habe er zurückgewiksen. Auch dieser Zeuge verfällt in seinen Aussührungen in eine sehr heftige Sprache. > -
Die Militärzcugcn geben an, daß die Patrouillen, die zur Auirechtcrhaltung der Ruhe auSgeschickt wurden, von vttSIundigen Burschen unter höhniicktcn Zurufen gehänselt wurden, wobei diese Burschen hier auslauchte», dann verschwanden nnd durch Umgehung der Patrouillen wieder an einem anderen' Olt erschiencii. — Tie Verhandlung wurde im großen und ganzen durch die vmu Berhandlungsjeiter angeordnetc geschickte Gruppierung der Zeugen wescntliib gefördert. Immer je vier Militärzeuge II traten vier Zibilzeugen gegenüber; naturgemäß immer solche, die zusammen einen bestimmten Vorfall beobachtet hatten. Tabei kam cs mitunter zu komischen G c g e li ü b e r st e l l u n g e n, so als die jugendlichen Fortbildungsschüler und die betreffenden Osffziere vernommen wurden, io dast sich auch die Richter eines leisen Lächelns nicht enthalten konnten.
Tic Insassen des Pandurcnkcllers brachten im toeiteren Verlause der Verhandlung noch verschiedene Beschwerden über ihre Behandlung vor. So beschwerten sie sich u. a., daß ihnen zum Kaffee „K a i sc r k u ch e n" gereicht worden sei, — damit ist Kommißbrot geweint. Lebhafte Klagen wurden auch darüber ge- iührt, das; beim Transport der Festqcnommenen nach dem Aints- gericht sür den Fall einer Flucht die Soldaten sich dahin äußerten: Wenn Sie nicht bei mir bleiben, renne ich Ihnen das Bajonett durch den Leib. Tie sämtlichen in jener Nacht eingeiperrten Zaber- nec baben wegen Freiheitsberaubung gegen die Militärbehörden Strafantrag gestellt.
Nach Beendigung der auf den Pgndirrenkeller bezüglichen Be- weisauinahme beantragte der Vertreter der Anklage die Vereidigung sämtlicher Zeugen, damit nicht von vornherein aus eine Voreingenommenheit der Anklage gegen diese Zeugen gefolgert werden könne, Tas Gericht beschloß nach längerer Beratung, von einer Vereidigung nur teilweise, und zwar in sechs Fällen, abzusehcn, in! denen den Zeugen allzu große Wzjderzprüche nachzuweisen seien. Im übrigen wurden alle Zeugen vereidigt. — Ein sechs,ehnjährigep Bursche bekannte vor Ablegung des Zeuqeneidcs, gelacht zu haben, weshalb ihn der Verhandlungsleitcr für seine Ehrlichkeit belobte. — Auch ein Soldat berichtigte vor seiner Vereidigung einen ihm bei seiner Aussage untergelaufenen Irrtum.
Ter Verhandlungsleitcr teilte daraus mit, daß Rechtsanwalt Fetter und Gertchhsaffeffor B c r g k o v s den Antrag geftettt


