Bekanntmachung
Bc'trrffmb Strohernte imb ©troI>Mmtf.
Infolge der Trockenheit des Vorsontmers ist die Strohernte vielfach knapp ausgefallen. Ter Bedarf an Stvoh ist aber ans verschiedenen Gründen beträchtlich größer als i» iwrrnalcn Zeiten. Zunächst kommt der gesteigerte Bedarf der Heeresverloaltung in Frage, sodann ist der Verbrauch an Futterstroh größer als sonst! namhafte Mengen werden zur Herstellung von Melasscfutter irnd von Strotznichl verwendet, das sich bei der Verwertung des Panseninhalts der Schlachttiere und Mich sonst namentlich als Pferdeftitter bewährt hat, und schließlich soll Stroh in größerem Umfange durch Ausschließung zu kincni dem Stärkemehl annähernd gl euch me engen Futtermittel verarbeitet' werden. Unter diesen Umständen erscheint cs geöolen. Sei der Verwendung von Stroh als Einstreu möglichst sparsam zu verfahren 1 , 1 ,b hierfür alle verfügbaren Ersatzstosfc in weitestem Umfange her a n z u z ieh en. Als solche koin- inen in Betracht in erster Linie die Tvrfstreir: diese sollte dalier allgemein Anwendung finden: ferner sollte Wald-- und Plaggenstreu, Ginster, Heide usw, in größerem Umfange als sonst verwendet tociden, und schließlich sollten solche Stalleinrichtungen getrossen werden, die ohne Anstvendung erheblicher Kosten eine möglichste Ersparnis an Stroh ermöglichen.
Tarmstadt, den 27. September 1915.
Großhcrzogliches Ministerium des.Innern.
v. Hombergk. '
Krämer._
XVIII. Armeekorps Stellvertretendes Generalkoimnand»
Abi. Illb. Tgb.-Nr. 20511/9152.
- Frankfurt a. M., 22. Septeniber 1915.
Betr.: Ausführung von landwirtschastltchen Fachwerken in das Kindliche Ausland. '
Für den Bezirk des XVIII. Armeekorps wird hiermit die Versendung und Anssührung von landwirtschastlir^n Fachzeitungen lmd Zeitschriften in das feindliche Ausland, insbesondere mich an deutsche KriegSgesangene, verboten.
Zuwiderhandlungen werden aus Grund deS h 9 b des Gesetzes über den Belageruugszustaitd vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
Ter kommandierende General:
Freiherr v o-n Gail, General der Infanterie. v,
Bekanntmachung.
Betr.: Verbot des Vertriebs von Generalstabskarten des. feindlichen Auslandes.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß die Vervielfältigung und der Vertrieb von Generalstabskarten deÄ feindlichen Auslandes verboten ist.
Gießen, den 30. September 1915.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
Ür. U s i n g e r.
Betr.: Berwendung von Benzol.
An die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie des Kreises.
Wir beauftragen Sie, Ihr besoicheres Augen,ndrk aut den Befolg der Bekanntmachung des Stellvertretenden Generalkoiw- iMindos XVIII. stlrmeekorps vonl l. ?hligust 1915 — Gießener Anzeiger Nr. 188 vom 12. August l. Js. — zu richten und dafür besorgt W sein, daß Znw idcrhandknngen unnachsichtig zur Anzeige gebracht werdet,. .
Gießen, den 29, September 1915,
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
1 >r. U sing e r.
Bekanntmachung.
Betr.: Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl: hier: die Streckung des Brotmehls durch Gcrstenmehl.
Es ist nicht zulässig, daß Landwirte, die keine Selbstversorger sind, jedoch Gerste geerntet haben, ihrenr Bäcker zur Bernichrung der ihnen zusteheudeu Brvtmenge Gerflcnmchl zur Berstigung stellen. Nach A 6 der Verordnung über den Verkehr mit Gerste ist den Landwirten trotz der Beschlagnahme die Verwendung von Gerste nur in den eigenen landwirtschaftlichen Betrieben gestattet.
Hierunter kann die Abgabe von Gcrstenmehl an Bäckerei? betriebe ums» weniger fallen, als der von den Landwirten an- gestrebte Zweck nur durch Bernlischnng mit dem dein Bäcker zur Brotversorgung der Wgenicinheit zur Verfügung gestellten Roggen- und Weizenmehl erreicht werden könnte. Tre Kontrolle der Backeoeibetriebc würde hierdurch auch sehr u<esentltch erschloert. Laudwirte, die als Ntchtselbstvcrsorger Brotkarten erhalten, haben
deshalb nur Anspruch auf Brot in derjenigen Zusanünensetzüng, wie es die übrige versorg,mgSbcrcchiigte Bevölkerung erhält. Gießen, den 24. September 1915.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Hechler.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grosth. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen obige Bekanntmachung toiedcrholt tn Ihrer Gemeinde veröffentlichen lassen luivb darilber wachen, daß entsprechend -verfahren wird.
Gießen, dm 24. September 1915.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
_ I. V.: Hechler.
I e t r.
Bekanntmachung.
— - Maul- und Klauenseuche in Treis a. d. Lda. aufgehoben^^ erloschen. Die Spcrrmaßregeln werden hiermit
Gießen, den 30. September 1915
Großhcrzogliches Krcisanlt Gießen. _ I. B.: Hemme r d e. .
Bekanntmachung.
Betr.: Die Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg.
?? GemMde Nieder-Mörlen ist die Maul- Und Klauenseuche erloschen. Die Gemarkunqssperre ist aufgehoben Gießen, den 29. September 1915.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießm.
_ I. V.: Heminerde.
Dienstnachrichten des Grohh. Kreisamts Giehen.
Die Postagentirr in Holzheim (Kr. Gießen, ist anr 19. Sep- tenwer brs auf wetteves aufgehoben worden. Bom Zeichen Zeit-
t ® etne Pvsthilfsstelle mit Tclegraphcnbetrieb! in Wirksamknt getreten.
Bekanntmachung.
Betr.: Somitagsruhe in den Apotheken.
Wir bringen zur öfsentlickzen Kenntnis, daß von Sonntag, den 3 1. Mts, nachnnttags 3 Uhr bis Montag, den 4. l. M«S. früh, nur die Engeln p o t h ek c geöffnet ist, '
Gießen, den 30. September 1915.
Gvoßherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereiniguug Niedei-Bt-ssingen: hie,-: den alsgeuiei- nen Weliorationsplan.
In der Zeit vonr 18. bis einschließlich 29. Oktober l I liegen aus Gvoßy. Bürgermeisterei Niedcr-Bessingen die Arbeiten des I. Wschnittes, näntlich
der allgemeine Meliorationsplan nebst Erhäuterungsbericht und Prüfungsprotokoll zur Einsicht der Beteiligten ofsen.
Tagfahrt zur Entgegennahme vpn Eintöeudimgen hiergegen findet daselbst statt:
> Sainstag, den 30. Oktober 1915,
vormittags von 9 l /s bis IO 1 /. Uhr
Ich lade die Beteiligten hierzu unter der Androhung ein, daß die Nichterscheinendcn mit Einwendungen ausgeschlossen sind Tie Ennv-endungen sind schriftlich und mit Gründen versehen cinzureiehcn.
Friedberg, den 28. September 1915.
Ter Großherzogliche JeldbereinigungSkomnüssär:
_ Schnittspahn, Regierungsrat.
Märkte.
I«. Wiesbaden, 30. Sept. H«„- und Stroh markt. Bezahlt ivurde für Heu (neues) 6,80 Mk. blS 7,bv Alk. Stroh (Rickitstroh) 0 , 00 —0,00 Ml., Krummstroh 0,00—0,00 Bit. Alle» lür 50 Kilo. — Fruchtmark t. Aus deui heutigen Markt war kein Angebot.
(In einem Teil der Auslage wiederholt.)
FC. Wiesbaden. Vt e h h of-M arkt b e r I cht vom 29. Sept. Am heutigen Biehniarkt standen zum Verlaus: 244 Rinder charnnier 32 Ochien, 14 Bullen, 198 Kühe), 368 Kälber, 42 Schafe und 126 Schweine. Geschäft lebhaft. Es wurde zu de» gleichen Preisen wie am 27. d. Mts, gehandelt. Der Austrieb wurde bald abgesetzt.
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Brühl’sche Universitäts-Druckerei. Schulstr. 7
Rotationsdruck der Brühl'schm Univ.-Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


