Letzte Nachrichten.
Einzelheiten aus den Waffenftillstandsbedingungen.
^ dcov. In dem vollständigen Text der . :öaffen- Mlllrandsbedrngungen Hecht es über die Räumung des linken Rhnnusers: Das,lmke Rhcinufer uürd durch die önl-chen Behörden unter Uuiircht der Beiatzungstruptvu der Verdmrdelen und der Veremigten Staaten venvaltet. Die Truppen der Ber- buicketeu und rär Derer,ücften Stauten werden die Besetzung dieser Gebiete stchcrn. mtxmi fte die bmiDh’rirfcJirfiftrii
Coolen-.
sl-e, die hauptsächlichsten Rheinüb-ngäuge Köln). tnLegriffen je einen Brückenkopf von
30 ^nou'e-er Durchinesjcr aus dem rechten Ufer und außerdem die stralee.'.chen Punkte des Gebietes besetze. Auf dem rechten RlicuiUPi lrird eme neutrale Zone geschaffen: sie verläuft zivi- sü»en dorn Flug und einer östlich des Flusses gezogenen Linie. ^ieje» Linie verlauft von ber holländischen Grenze bis zur Parallele von Gernshcrm, 40 Kilonreter von da bis zur Schweizer Axuse- Mr 30 Kilometer östlich des Flusses. Tie Räumung dieser Rhein ge biete laus dem linken und rechten Ufer) »vird so geremU. ^ap sie meinem Zettramn von iveiteren ll Taqep dlirchgeiuhrk m. alio im ganzen in 25 Tagen nach Unterzeichnung ^ WaNenstrllstandes. — Artikel 16 lautet: Tie Verbündeten lotlen fr-Lien Zugang zu dem von den Deutschen an ihren Ostgrenzen geräumten Gebiete, sowohl über Tanzig wie auch ui>er die Weich,el haben, um die Bevölkerung dieser Gebiete verpflegen zu können, oder auch für jeden andern Zfveck.
Ein Aufruf an die Internationale.
Berlin, 11. Nov. Tie Vertreter der beide:! sozmldemo- kratrscken Parteien richteten an den Reichstagsabgeord-neten Brau- ting in Stockholm folgendes Telegramvi: Werter Genosse' Tie neug-ebildete l^ial^emokoarischie deutsche -Regierung l>at die WasscnstiUi:andsbedirrgiungen der Entente angenommen,'damit das Blutvergießen nicht um eine Stunde verlängert uxrde. Tie Sozialisten der Heiden bisher getrennten, jetzt in der Friedensarbeit verbundenen sozialdemokratischjen Parteien richten eineil Appell gn die Proletarier aller Länder.Was die Führer der Entente gefordert haben, dient zum Teil nicht mehr allein der Sicherung o*rrai eine Erneuerung der Feindseligkeiten, die ohnehin aus- gffchlossen tväre, nackfden: die militärische Genxckt durch die glän- zeude Erhebung der revolutionären Arbeiter und Soldaten gestürzt ivorden ist: einige der Bedingungen bedrohen vielmehr die physische Existenz des befreiten und-friedensbereiten deutschen Volkes. Tie
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung,
B c t r. : Verbrauchs regelung der in die öffentliche Bewirtschaf- lnna genommenen Nährmittel: hier: Bestellung von Nährmitteln.
Gemäß 8 5 mrserer Bekanntmachung vom 17. März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) über die Verbrauchsregelung der in -die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel wird für die Landgeineinden des Kreises folgendes bestimmt:
Es sollen ausgegeben werden:
1. für brotgetreideversorgungsberechtigte Kinder bis zu 12 Jahren
(rote Karte):
auf die Marken 40 und 41 der Nährmittelkarte 8 Nährmittel;
2. für die übrige brvtgetreideversorgungsberechtigte Bevölkerung
(blaue.Karte):
auf die Marken 43 und 44 der Nährmirtetkarte 6 Nährmittel.
Wer die auf ihn entfallende Ware — Menge und Art der,zur Ausgabe gelangenden Nährmittel wird später bekamitgegeben — zu beziehen wünscht, hat unter Vorlage seiner Klarte bei einem Kleinhändler seines Wohiwrt.es bis zum 20. November 1918 eine Bestellung aufzugeben. Dabei ist darauf zu allsten, daß der Kleinhändler nur die betreffenden Bestellmarken ab trennt mrd auf der qleichzisferigen Quittungs- und Bezugsmarke die Bestellung bestätigt.
Wer die vorgesehene Frist für die Bestellung nicht einhält, verliert den Anspruch auf die ihm in diesem Monat z u stc h c n d e Ware.
Tie Kler.chandÄsges'llMe haben die Beftellmarken auf die in Betracht kommenden Bestellbogen auszukleben und spätestens am 25. November 1918 der Großhandels Vereinigung e. G. m. b. H. Gießen, West-Anlage 31, einzusendcn. Nichteinhaltung dieser Frist ;iehr oen Anschluß des betreffenden Kleinhandelsgeschäftes von der- Beteiligung an dem Vertrieb der Nährmittel nach sich.
Bei Einsendung der Bestellmarken an die Großhandelsvereinigung Gießen ist von ben Kleinhändlern auf der Rückseite der Bogen anzugeben, von welchem Großhändler die Ware geliefert werden soll.
Ten Großh. Bürgermeistereien der Landge- m e i n d e n des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bettmnt- machnng sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 7. November 1918.
Großverrogliches Kreisamt Gießen. _ I. B : Lanaermann. _
Bekanntmachung.
Betr.: Verbrauchsrcgelang der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel; hier: Bezug der bestellten Nährmittel.
Gemäß § 7 imserer Bekanntmachung über die Verbrauchsrege- kung der in die öffentliche Bewirtschaftung genommenen Nährmittel vom 17. März 1917 (Kreisblatt Nr. 48) wich für die Landgemeirrden des Kreises folgendes bestimmt:
Tie gemäß imferer Bekanntmachung vom 16. Oktober 1918 (Kreisblatt Nr. 125i bei den Klcinhandelsgeschästen bestellten Waren können von den Bestellern vom 15. November ab bezogen werden. Ter Bezug kann nur bei dem Geschäft erfolgen, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde. Dabei ist die Nährmittelkarte mit vorzulegen. Nährmittelkarten ohne die betreffenden Marken berechtigen nicht mehr zum Bezug: einzelne abgettennte Quittungs- und Bezugsmarken sind wertlos.
Es entfallen:
1. auf die Nährmittelkarte 8 (rote Farbe):
Marke 39 : 250 Gramin Kaffee-Ersatz:
2. aus die Nährmittelkarte 6 (blaue Farbe):
Marke 42 : 250 Gramm Kaffee-Ersatz.
Mit dem 30. November verlieren die Marken ihre Gültig-
Das niiMsinie Mntcukr dcs Kcmi Kalchd Joncs.
Roman von A. H. Adams.
(Fortsetzung.)
Aber die Vision entschwand so schnell, wie sie gekommen war; Galahad erinnerte sich seiner Unterhaltungspslich- ten und schaute auf das Kind herab.
„Ist das nicht ein komischer Sonnenuntergang? bemerkte er höflich.
Das Kind blickte enttäuscht zum Himmel empor. Es war augenscheinlich für Sonnenuntergänge nicht zu haben.
„Ich finde, der Sonnenuntergang sieht aus wie Suppe," meinte es, indem es diesen uninteressanten Gegenstand damit abtat und zur Vermehrung der Rührung sein dickes Händchen in Galahads gleichermaßen dicke Faust legte.
„Es sieht wirklich aus wie Suppe," stimmte er bei. denn die feurige Tür im Westen hatte sich geschlossen und er war ein gesperrt in eine trostlos graue Welt. Galahad fühlte sich zusammenschrumpfen, die heroische Stimmung war fort, er war nur noch Jones. . ,
Aber die kleinen Kribbelfinger in seiner Hand brachten lhn auf einen trostreicheren Einfall. „Wie heißt du eigentlich?" fragte er und blickte freundlich in das kleine schmierige Gesicht hinab.
„Liebe," sagte es.
Seltsam durchschauerte es Galahad. Liebe! — Wie
Blockade soll fortgesetzt werden. TeutsMand soll die Besatzungstruppen der Entente ein ähren. Es soll aber zugleich einen großen Teil seiner Transportmittel, LoLo Motiven, Waggons, Kraftfahrzeuge ausliefern. Mle träfe Transportmittel sind unentbehrlich für den geordneten mtb schleunigen Abtransport der Truppen und für die Mfvellsterhaltung der Volkrärnährung. J'hre Wegnahme steigert die Ernähvungssllstvierigketten ins Unerträgliche, sie bedroht zahllose Unschuldige, Frauen, Kinder und Kranke unmittelbar mit dem Hungertode. Ter Tag der Freiheit und des Friedens daN nickst der Tag der Töttmg von Millionen wechnr. Tie Verständigung und das brüderliche Empfinden der Nationen können nicht zur Wirklichkeit werden, wenn der Einstellung des Kampfes mit den Waffen folgen soll der Hungetkrieg gegen Wehrlose. Wir ruftn die Männer in den gegen Teu.tschla.np verbündetes Ländern auf, ihre Stimmen mit den unseren zu vereinen. An Sie, verehrter Genosse Branting, richten tvir die Bitte, der Internationale diesen 2 lppell zu übermitteln.
Eduard Benfftein, Oskar Eohn, Karl Kautzky, Hermann \ Moltenbühr, Hermann Müller, Wilhelm Pfannkuch.
Die rreue Regierung Preußens.
Berlin, 12. Nov. Dem „Vorwärts" zufolge hat der Vollzugsausschuß des Arbeiter- urä Soldalenrates zu. Mit gl i e dern des Kabinetts für Preußen folgende Genossen ernannt: Paul Hirsch und Heinrich Strobel als Vorsitzende, ferner Otto Braun, Engen Ernst, Adolf Hofmann. Eia sechstes Mitglied tritt noch hinzu. Mir der Wahrnehnumg der Geschäfte des bisherigen Lanü- wirtschastsministerinms sind die Geuoffen Otto Braun und Adolf Hofer, mit der Wahrnehmung der Geschäfte der inneren Verwaltung die Genossen Paul Hirsch und Emil Eichhorn, mtt der Wahrnehmung der Geschäfte der GrowBerlincr Polizei Genosse Engen) Ernst, mit der. Wahrnehmung der Geschäfte des bisherigen Finanzministeriums Genosse Tr. Albert Südekum, mtt der Wahrnehmung der Geschäfte des bisherigen Kultusministeriums die Genosseni Adolf Hosmann imd Konrad Hänisch beauftragt. Tie Vervollständigung der Regierung erfolgt balbigt.
Die kaiserliche Familie in Potsdam.
Berlin, 12. 9iov. Wie mehrere Blätter melden, ist seit der Bildung des Arbeiter- und Soldatenrates in Potsdam das Neue Palais seinieni Schutze unterstellt. Tie Kaiserin, die Kronprinzessin und die anderen Prinzessinnen mtt ihren Kindern, befinden sich) dort in voller Sicherheit. Die KcMerin l-crt einem
«K' Q g ai ftfMiaintwg oisBg»»^. —i .sxj, ij^aBsramssaaa
feit. Wer die von ihm bestellte Ware nicht bis zu diesen! Zeitpunkt bezogen hat, verliert den Anspruch darauf. Tie .Kleinhandelsgesckfäfte haben die betreffenden Quittungs- und Bezugsmarkerr abzuttennenl mrd getrennt nach Nummern und Farben der Großhandelsvereini- g:mg e. G. m. b. H. Gießen, West-Aulage 31, aüzuliesern.
Bis zu dem vorstehenden Zeitpunkt, also dem 3 0. Nov., von den Bestellern nicht abgenommene Waren in engen sind der Großhandelsvereinigung e. G. m. b. H. Gießen bis zum 5. Dezember l. I. an zuzeige u. Nichtbeachtung dieser Dorsckirist bat den Ausschluß von dem Vertrieb der Nälmmittel zur Folge.
Ten Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wird empfohlen, vorstehende Bekannt- machung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 7. November 1918.
Grvßberzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Lanaermann. _
Bekanntmachung.
Betr.: BrennstoffversorgunF der Haushaltungen und des Kleingewerbes in den Landgemeiudeu des Kreises.
Unter HiiMveis auf unsere Be?annttnachang vom 23. Aprrl d. (Kreisblatt Nr. 45) wird für die Landgemeinden des Kreises folgendes angeordnet:
1. Brennstoffe für Haushaltungen dürfen nur gegen Bezugsscheme abgegeben werden. Tie lBezugsscheine werden von der Bürgermeisterei dcs Wohnortes des Bezugsberechtigten ausgestellt, und zwar nur auf dessen Antrag.
Brennstoffe für kleingewerbliche Betriebe werden ebenfalls nur gegen Bezugsscheine abgegeben, w'lche auf Antrag des Bezugsbereckttigten uart> entsprechender Besäreimgung der Großh. Bürgermeisd-rei des Wohnorts des Bezugsberechttg- ten von dem Kommunalv'erband ausgestellt werden.
2. Bezugsscheine für Haushaltungen dürfen vorläufig für die Zeit von! l. Noveniber bis 3 0. November 1918 auf nicht mehr als 2 Zetttner lauten.
3. Ausgestellte, noch nicht belieferte Bezugsscheine für die Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September 1918 behüten ihre Gültigikett, ebenso diejenigen für die Zett vom 1.—31. Oktober 1918 ausgestellten.
4. Ter Kommunalverband beliefert die Kohlenhändler nicht nach.
5. An Ord.-Nr. 3 Ms. 2 der oben erwühnten Bekanntmachung werden die Zahlen 15 durch 2 ersetzt.
6 . Tie Ord.-Nrn. 4, 5, 6 und 7 der oben erwähnten Bekanntmachung bleiben in Kraft.
7. Zuwiderhandlungen u>erden gemäß § 32 der Bekannt- machiung des Reick-skoni.miffars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 (Kreisblatt Nr. 44) bestraft.
8 . Tiefe Bekanntmachung tritt am 1. November 1918 in Kraft.
Gießen, den 7. November 1918.
Großberwglich"'s Kreisamt Gießen.
I. V.: Langermann.
Belr.: Wie oben. -
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachimg ist sofort ortsüblich zu. ver- öffentlick-en und die angegebenen Bestimmungen sind von Jlmen zu beachten. Tie vorg:schriebene Menge von 2 Zentnern ist zum Bezüge bis 30. November 1918 eine Höchstmrensie.
Tie in der Bekanntmachung Pom 23. Apnl 1918 (Kreisblatt Nr. 45) angeordnete Einreickung der Liste bis zum 5. jeden Monats über die von Ihnen ausgestellten Bezugscheine bleibt bestehen.
Gießen, den 7. Novenrber 1918.
Grvßberzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: L a n g e r m a n n.
konnte man dem Kind einen so seltsamen Namen geben! Die Boronia brachte sich seinen Nüstern hartnäckig wieder in Erinnerung. Es war lange her, seit er an Liebe gedacht hatte. War es der Duft, der die Erinnerung so lebhaft weckte, der jene ferne Zeit zurückbrachte, da er noch an Liebe geglaubt hatte, als er Em liebte, als er ihr die Boronia brachte? . . .
Doch das war natürlich nur ein Traum. Vernünftige Leute heiraten, und dann stirbt die Liebe nach und nach ab, still, urrmerkbcrr, wie der flüchtige rote Glutl)gu.ch im Westen entschwunden, geräuschlos vergangen war, um die Welt in einem eintönigen, aber ganz gemütlichen Grcru — der Farbe der Suppe —' zurückzirlassen. Su.ppe war ja uicht so furchtbar interessant, aber er tonnte sich kaum eine Welt ohue Suppe vorstellen.
Mver der entschwundene Gluthauch, der Lockruf des illbeuteuers, jene Anwanblttug eines-holden Wahnes? Nuir, die Uebermakung lvar verbüßt und die Wirklichkeit, gemein zwar, aber doch gesund, kam zum Vorschein. Das andre war für die Jugend, es ivar ein Dell der Jugend-; die Erinnerung war das einzige, was die Juge:ch überlebte — und er stand im nennnndvierzigsten Lebensjahr!
Aber seltsam! Nicht immer verspürte er seine neunundvierzig bedeutungslosen Jahre. Es gab wunderliche Morgen, an deneit er als mrr einundznxrnzigjährig aufwachte. R(anch- mal war er bis nach dem Frühstück einundzwanzig. In der Regel aber überlebten die einundzwanzig das Frühstück nicht. Und immer war er neunundvierzig, wenn er das
Vertreter des Soldatcnvates ihren Tank für den bisl>erigen Schutz ausgesprochen
Deutsch-Oesterreich Bestandteil der deutschen süepnblik.
Wien, 11. 9dov. (WTB.) Ter StaatsMt nahm .inen 'öe- sefennvurf an, worin Deutsch-Oesterreich als Republik und Bestandteil der deutschen Republik erklär!- wirb.
Viktor Adler ft.
Wien, 11. Nov. Gestern mittag ist in Wien der Führer oer österreichischen Sozialdemokratie, Tr Viktor Adler, einem !ang- jährigeir Herzleiden erlegen.
Keine Annulliermrg d-er Kriegsanleihen.
Berlin, 11. Nov. (WTB. N i ch t am tlich.- In de:- Provinz, wird das Gerücht verbreitet, daß die gegertmärttg? Regierung, der Rat der Volksbeauftrvgtan, die Msicht habe. b.> n ri e g s an lei hen zu annnliereK. Die Regierung legt Wert daraus, diese Gerüchte ans das bestimmteste zu dementieren Ve rb rüü erungsszenen?
Amsterdam, 12. Nov. Aus Saas von Gent »mrd einem hiesigen Blatte gemeldet: Es soll.an der belgischen Grenze nach Abschluß des Waffenstillstandes zn Verbrüberungsszenen zwisckien deutschen und belgischen Vorposten .gekonmren sein.
Eine Fri-edensfeier des englischen Unterhauses.
London, 11. Nov. (WTB. Nichtamtlich.- Reuter. Unterhaus. Das Haus war überfüllt. Lloyd George, der mit begeisterten Kundgebungen begrüßt wurde, verlas die Waffen- stillstanösbedingungen. die. wie er sagte, uni 5 Uhr morgens nach einem die ganze Nacht hindurch währenden Meinungsaustausch unterzeichnet worden lvaren. Lloyd Georg?, fuhr fort: Heute nwrgen 11 Uhr endete der grausamste und iürcht(nlichste Krieg, der je die Meirschhett zerfleischte. Ich hoffe, daß cm diesem ereignis-- vollen Morgen der letzte aller Kriege zu seinem Ende kam. (Langer Beifall., Es ist jetzt keine Zett zu Reden. Unsere Herzen sind übervoll von Tlankbarföit, für die es keine Worte gibt. Jch- beantrage deshalb die sofortige Vertagung des Hauses, um in der Kirche Geckt unseren Dank^ für die Befreiung aus großep Gefahr darzubringen. Asguith sagte, die Wafstnstülstandsbedin- gnngen zeigten, daß der Krieg nicht wieder ausgenommen werde. Auch er gkaube, daß die Welt in eine Aera eintrete, in 'der Kriege^ etwas Ueberwundeins seien. Die Mitglieder des Hauses begaben sich darauf in feierlichem Zuge zur Kirche.
XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Mt. Illb. 22816/5296.
Gouvernement cher Festung Main,.
Mt. Mil. Pol. Nr 60744/32017.
Frankfurt a. M./Mainz, den 17. Oktober 1918
Verordnung.
Betr.: Verbot des Auslandsversandes von Zettnngen mrd Zettschriften mit Anzeigen.
Auf Grmid des ß 9 b des Gesetz« über den Bela^rungszu- stand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Reichsgesetzes vom 11. Tezember 1915 bestiinmcn wir für den Befehlsbereich des 18. Armeekorps und des Gouvernenrents Mainz:
Periodische Druckschriften sinh während der ersten ,)ioe\ Woch>en nach dem .Erscheinungstage nur ohne Anzeigenteil oder init völlig unleserlich gemachcen Anzeigen w Auslands Versand zugelassen. Als Anzeigen in diesem Sinne gelten alle nicht unter Verantwortung der Redaktion erscheinenden Veröffentlichungen^ wie, 5 . P. in Verbindung mtt Anzeigen eingesandte iogenannt» redaktionelle Notizen.
Ausgenommen sind:
1. Anzeigen anttlicher Stellen rvnd öffenttich rechtlicher Korporationen Teutschlands mtt» der mtt ihm verbündeten Staaten.
2. Geschäfts berickrä, Bilanzen, Geivnrn- und Berlustrechnungen
und Emmi ffion sprospekte houdelsgerichtlich eingetragener
Firmen.
3. Arteigen, deren Annahnre lnindestens 14 Tage vor dem Ausgabetermin der Truckschrift erfolgt ist: diese Anzeigen aber nur, wenn sich auf der betreffenden Sette überhaupt leine ausfuhrverboreuL ^lnzeiM (vgl. auch 1 und 2 ) be- ftndet und dies durch ein eingedrucktes Zeichen in der rechten oberen Ecke der bettefsenden Seite kenittlich gemacht
Um die Jnnehaltung der 14tägigen Frist zwischen Dlnzeigen- annahme und Ausgabe konttollieren zu köamen, ist von den in Betracht kommenden Anzeigen eine Mschrist der zuständigen örtlichen Zensurstelle vorznlegen und rechnet die 14tägige Frist erst von dem Tage dieser Vorlegung an.
Periodische Druckschriften, bei denen es bei allen ihren Anzeigen gewährleistet ist, daß zwischen Annahme und Beröffeutlichung der Anzeigen eine Frist von mindestens 14 Tagen liegt, können durch den zuständigen Militärbefelslshaber von der Verpflichtung zur Einreichung der einzelnen Anzeigen befreit werden.
Alle zum unverzögerten Auslandsversand zngelasfenen Ms« gaben sind aus der vordersten Seite oder dem Umschlag durch ein oben rechts in der Ecke eingedrucktes Zeichen kenntlich zu machen.
G
Unberührt bleibt der alnttiche Versand, der Fetdpostoerwlw, der Versand ins besetzte Gebiet und nach Oesterreich-Ungarn.
Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Sind milder:rde Umstände vorhanden, so kann aus Haft oder auf Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden.
Der stellv. Kommandierende General: Riedel, General der Infanterie.
Der Gouverneur der Festung Mainz. Bausch, Generalleutnant.
Bcnrkgebäude'bettat. An diesem döachmitteg jedoch inar er durch irgendeinen tollen Zauber des Frühlings erst neun zehn. Dennoch überlegte er sich nsit den Gefühlen mittleren Mters: Was nützt es, sich neunzehnjährig zu fühlen, wenn man neunundvierzia alt ist?
Plötzlich vermißte er die feuchten, kribbelnden Finger in seiner Hand. „Liebe" war wieder mit ihrem Burgban beschäftigt und pflanzte voller Eifer eine soeben entdeckte Streichholzschachtel avf die Wälle. Auf irgendeine Weife erinnerte ihn „Liebe" an seine Gracie — sie waren ungefähr im gleichen Alter.
,Lieb—chen!" — Eine Frauenstimme, die n.kt der letzten Silbe des Namens um eine Oktave empvrftieg, brachte Golahad Kur Erde zurück.
„Ja, ja, Mama," envioerte das Kind ungeduldig: ..ich komme gleich"
„Wenn du nicht die Minute reinckommst. Liebchen, sollst du mal sehen. Kommst du her, du kleines Balg^ Komlnst du rein zum Mendbrot? Du roartest bloß, bis ich bieu hole, ich weiß schon! — Ich will dtt beibringen. auf der Straße zu spielen!-"
Aus einer geöffneten Tür kam ein schlampiges Weib
0 , packte dccs Kind, fegte mit ihm, ohne auf sein Ge äju rvchten, über bk Straße und verschtvand wieder hinter einer zukrachenden Tür.
„Liebe" ab durch die Mitte. (Fortsepumi folg!.


