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Amtlicher Teil.

MsMchm

Nr. Lst. 200/10. 18. K. R. L.

betreffend Beschlagnahme von .^ern gläsern sowie von Objektiven für Photo graphie und Projektion.

Vom 5. Oktober Ptz8.

T« narfijtebertbe 33efarrrU irui ^ Urirb aus Ersuchen des Kö­nig! rchen Kriegs ministen ums auf Grmrd der Betan.nl machuug über dv LichTrslrtlu-ns von Äricgsbebarf in der Fassung vom 26. Zwnl 1917 (Rcicl^-Gesetzbl S. 376) und 17. Januar 1918 (Reichs-Gesetztst. L. 37) sowie der Bekanntmachungen über Aus- kunffspfttcht vom 12. Juli 1917 ( Reichst setzbl. S. 604) und vmn 11. April 1918 (Re-chs-Gosetzbl. 8. 187) mit dem Be- merfeu zur allgemeinou Kermrnis gebracht, daß Zuwiderh.rnb- langen ^egen /

a)bie BeschlagnalTmeüesttmmnngen gemäß der Bekanntmachung über die Sickersdellung van Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (R<wchs-Gcsetzbl. S-. 376): d)dre Auskunftspflicht und die Pflicht zur Lagerbuchführung gemäv den Bekanntmrvchemgen über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (ReickK-Gesetzbl. S. 604) und .11. April 1918 ( Reichstefctzbl. S. 187)

bestraft werden, soweit nvdft nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind.

Auch kann der Betrieb des Lxrndelsgewerbes gemäß der Be- wnntmachiurg zur Fernhaltuirg unzuverlässiger Personen vom Win­del vom 23. Leplember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt

werden.

8 L.

Don der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Don dieser Bekanntmachung, werden betroffen:

1. Prismensern-vohre aller Art. Ziel- und terrestrische Fern­gläser aller Art, Gallleisch: Gläser mit einer Vergrößerung von 4 mal und darüber sonne die optischen Teile aller vorgenannten Gläser:

2. A^stigmuffsch: Obj-cktive (Linsenkorper) für Photographie und Pmp«,onsLuhttbild und BiLmmrf), deren vordere TrnsenoMrmig 55 mm übersteigt, sofern üyre Lichtstärke gleich

oder großer als 1:6,0 ist.

§ 2 .

Beschlagnahme.

den &ÄÄ 4 " 9 &etr0ff£nen ® e8E ' trtänbe

§ 3.

Wirkung der Beschlagnahme.

Meschlagnahme hat die Wirkung, daß die Dornahme von ^Veränderungen an den von chr berührten Gegenständen verboten

mm III!wwnijI j 1 »! f ^ ^ f^l e über

V*ml

werden

gleich. .

Ziehung erfolgen.

8 4.

G-ebrauchserlmlbnis.

_Trotz der BeMagorahme dürfen die beschlaMwhmten Geren- stanoe z,u ihrem bisl^erig-n Zwecke loeiterverwandt werden. Ebeirso dürfen dunepigen Veränderungen an ihnen oovgenommen werden die erforderlich sind, um sie für ihren bisherigen Zweck brauchbar zu erhalten.

8 6 .

Veräußerungserlautmis.

Trotz der Beschlagnahrrve ist die Veräußerung und Lieferung zulaffig: ^

. 1. der im § 1 Ziffer 1 und 2 bezeichneten Gegenstände von dem Hersteller solcher Gegenstände an einen Händler zur gewerbsmäßigen Weiterveräußeru^;

2 der im § 1 Ziffer 1 und 2 bezerchneten Gegenstände an mflttansäx Tkenst-sellen:

3. der ,m § 1 Ziffer 1 besuchicten Gegenstände cm Auge- horrgc des Heeres oder der Marine gegen Vorlage einer mit L-tempel nnd Unterichnst verjel-enen Besäieinigung des Truppenteils des Grwcwbers, daß die Gegenstände für den Trenstg^bvauch bec der Trrrppe bestimmt sind;

l § 1 Zöier 1 bez-ick^eten Gegenstände, falls ihre Vergrößerung 8malige inch^ übersteigt, mit be-

smrdever, gemäß § b m erwirkender Geivehmigimg des Waf- fen- und Mnnr!rons-Beslckrrffungs--Ärnts, Berlin W 15, Kur- ^ fürstendumm 193/194;

5,'

§ 6 .

Anträge auf Veräußerung.

Anträge auf Veräußerung und Lieferung der im 8 1 Ziffer 1 beschneien Gegenstände gemäß § 5 Ziffer 4 sind von demjenigen der den G-egmstonÖ zu erwerben wünstcht an das Waffen- und

193/194, porlosrei m doppAter Ausführung zu richten, unter Venugung enies inch portorreien Bnefumsilüages mit der Adresse des Antra Keffers, ^en Anträgen ßum nur süattgegeben werden wenn eine Befch*nnrgung der für den ständigen Wohnort des An^ trägste! l er s zunändnen Polizeibelwrde beigebraäI wird, daß Be- ^nken (vejm die Veräußerung tm Hinblick aus die Person des ,-f nW m horkregen Tie BesclZemigungen sind auf ein -tuckfur dieselbe Perlon zu beiitl^änken.

~ Jgf*. T Zielfernrohr erioerben null, muß im Besitz eines ^Qgdsch-mes sein, dessen Nummer au) dem Anträge besonders anzug'ben ist.

23d allen Anträgen ist folgender Wortlaut einzuhalten:

Ich bitte )rm Geiiehmigung, daß die Firma

m .- .aus il-rcn Besläicker, an mich ein (genaue Be^

zerck/'ung des Ce lenstandes) ..(Vergrößerung. Lin-

se of nung, Lch ,rarke) ..Numrnier .... bei Werk-

--- veräußern und liefern darf.

Vch versichere, daß ich diesen Gegenstarrd ohne Ihre Einwilligung ivahrend des Krieges weder verkaufen chch oerlLyiikei uock!- aus irgendeine andeve Art an einen Tritten weitergeben werde."

O« w» Tag: ^. «....,

Name: ............

Stand: . . . . ^ * ' '

SSSffi

(Raum für den cmrtlichen Bescheid).

(Ocy ........ den .. 19 . .

_ dn der Deräußerung der im § 1 Ziffer 2 bezeichnet-^ Gegen­stände gemäß § o Ziffer 5 sind entsprochmde Anträge von dem--

roi11 ' ^ fcie Inspektion des Z^lin \\ 35, Gent hin er Straße (34, zu rictulen. dre Aussuhr der im J 1 Ziffer 1 und 2 ausgesülnüen Ge- genpanoe gelten die wegen Gurhcüung von AussuhrbewilligunaeN erlas,enen ^orrderbest-rmmungen.

8 ?.

Lagerbuchführung und Auskunftspflicht.

Wer gewerbsmäßig Gegenstände, die von dieser Bekannp. machung betroffen smü (S 1) feillxilt. hat ein Lagerbuch zu führen In das Lag rbuch ist wder Gegeiistand nach der bei chm vermerk- tm F-abrck und Nummer einzutragm. Tas Buck, ist innerhalb einer 4SoctF nach dein Jnkrafftreten dieser Bekmmtinackmng der zustäiidi- gm OrLsrwliztübehörde zur Beglaubigung vorzulegen-. In das Lagerbuch ist jede Änderung in den Beständen der Gegenstände mrd ihr Verblerb zu verinerken. Soweit beveits ein derartiges Lager- buch geführt wird, braucht ein besonderes Lagerbuch nicht enrge- rrrhtet zu werden.

Beauftragten der Militär- oder Polizeibehörden ist auf An° fordern zu geitatterr. Geschäftsbriefe, oder Geschäftsbücher, insbe­sondere auch Unterlagen sür Preisberechrmngen und Preisangebote ein zu selten , sonne Betriebsemrickrnngen und Räume zu besichtigen 3Pt denen die von dieser Bckanntmachung be- erzeugt, gelagert oder feilgehalten werden

oder zu vermuten smd.

8 8 .

Inkrafttreten der Bekanntmachung.

.Bekanntmachlmg tritt mit bem 5. Oktober 1918 m Sm ^^biermrt die Verordnung des Unterzeichneten

Militnrbefehlshvbers, betreuend das Verbot des Verkaufs von Fern glasnn und Objektiven für Photographie und Projektion vom Jahre 1916, ausgehoben.

Frankfurt (Main), den h.Oktober 1918.

Ter stellv. Kommandierende General:

Riedel, General der Infanterie.

Mainz, den 5. Oktober 1918.

Ter Gouverneur der Festung Mainz.

Bausch, Generalleutnant.

Sophie Wallbott Karl Kobeck Verlobte

Steinberg b. Gießen Haida (Deutfch.Döhmen) Oktober 1918.

dm Tberburgermeister zu Gießen, das Grqßh. Polizel- amt Gießen und die Großh. Büraermeistereien der Land­gemeinden des Kreises.

Jrchem wir ans vorstehende Bekanntmachungen des stellvertreten- oen Generalkommandos von heute verweisen, beauftragen wir Sie von dem Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kenntnis zu geben und dre Bekanntmachungen in Ihrem Amtszimmer zur et­waigen Einsicht offen zu legen.

Gießen, den 5. Oktober 1918.

Grokjherzo.Ulches Kreisamt Gießen.

Di*. Usinger.

ich $pis;e, Je

06695

Statt Karten!

Georg Albold Helene Albold

geb. Löffert

Vermählte.

Gießen a. d. Lahn, den 5. Oktober 1918.

Tttgllch KUnattor-Konzort.

Ab heute bin Inkl. Montag:

Letzter Film unser Phantomus-fterie 1918.

Die Glocken der. Katharinenkirche

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In der Hauptro.le wirkt RoirLcor als Detektiv Phantomas.

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Eigene Konditorei.

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nehme ich bis Mittwoch den 23. Oktober, mittag» 1 Uhr, entgegen

Philipp «lörkei. Bankgeschäft,4»rünl>erg(H.

Giessener Konzert-Verein.

Für das

Konzertjahr 1918/19 sind vorläufig 6 Konzerte

mit folgenden Künstlern vorgesehen:

Prof. Ansorge, Schnabel u. Flesch, das Wendling- Quartett, Prof. Friedberg, Frau Erler-Schnaudt Max Krauß u. a.

Gleichwie seither werden auf Wunsch

Stammplätze für die 6 Konzerte

im voraus ausgegeben.

Den bisherigen Inhabern von Stammplätzen bleiben die innegehabten Plätze bis zum 15 Oktober Vorbehalten.

Wir bitten sie, bis dahin ausdrücklicn zu bestellen. Mitgliedern des Konzert - Vereins, Saalbau-Vereins und Akadem. Gesangvereins werden bei Entnahme von Karten für alle 6 Konzerte die Mitgliedsbeiträge, wie seither, in Abzug gebracht.

Eintrittskarten für jedes Konzert: I. Platz M. 4.-r, 2. Platz M. 3. , 3. Platz M. 2., 4. Platz M 1. sind in der Musikalienhandlung von Ernst Challier, Neuenweg Nr. Q (Telefon 671) zu haben. 7472c

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Jeden Sonntag:

Künstler-Konzert

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Vollbier wird nur auf Verlangen abgegeben. Sonntag: UrlideleR Itlerkonzert. Anfang 4 Ubr.

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Für abgekrocknete Schalen werden an den bereits bekanntgegebenen Sammelstellen

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frei Sammelstelle bezahlt. 74^

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