Amtlicher Teil.
MsMchm
Nr. Lst. 200/10. 18. K. R. L.
betreffend Beschlagnahme von .^ern gläsern sowie von Objektiven für Photo graphie und Projektion.
Vom 5. Oktober Ptz8.
T« narfijtebertbe 33efarrrU irui ^ Urirb aus Ersuchen des König! rchen Kriegs ministen ums auf Grmrd der Betan.nl machuug über dv LichTrslrtlu-ns von Äricgsbebarf in der Fassung vom 26. Zwnl 1917 (Rcicl^-Gesetzbl S. 376) und 17. Januar 1918 (Reichs-Gesetztst. L. 37) sowie der Bekanntmachungen über Aus- kunffspfttcht vom 12. Juli 1917 ( Reichst setzbl. S. 604) und vmn 11. April 1918 (Re-chs-Gosetzbl. 8. 187) mit dem Be- merfeu zur allgemeinou Kermrnis gebracht, daß Zuwiderh.rnb- langen ^egen /
a)bie BeschlagnalTmeüesttmmnngen gemäß der Bekanntmachung über die Sickersdellung van Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (R<wchs-Gcsetzbl. S-. 376): d)dre Auskunftspflicht und die Pflicht zur Lagerbuchführung gemäv den Bekanntmrvchemgen über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (ReickK-Gesetzbl. S. 604) und .11. April 1918 ( Reichstefctzbl. S. 187)
bestraft werden, soweit nvdft nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind.
Auch kann der Betrieb des Lxrndelsgewerbes gemäß der Be- wnntmachiurg zur Fernhaltuirg unzuverlässiger Personen vom Windel vom 23. Leplember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt
werden.
8 L.
Don der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.
Don dieser Bekanntmachung, werden betroffen:
1. Prismensern-vohre aller Art. Ziel- und terrestrische Ferngläser aller Art, Gallleisch: Gläser mit einer Vergrößerung von 4 mal und darüber sonne die optischen Teile aller vorgenannten Gläser:
2. A^stigmuffsch: Obj-cktive (Linsenkorper) für Photographie und Pmp«,onsLuhttbild und BiLmmrf), deren vordere TrnsenoMrmig 55 mm übersteigt, sofern üyre Lichtstärke gleich
oder großer als 1:6,0 ist.
§ 2 .
Beschlagnahme.
den &ÄÄ““ 4 " 9 &etr0ff£nen ® e8E ' trtänbe
§ 3.
Wirkung der Beschlagnahme.
Meschlagnahme hat die Wirkung, daß die Dornahme von ^Veränderungen an den von chr berührten Gegenständen verboten
mm III!wwnijI■ j 1 »! f ^ ^ f^ ’l e über
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werden
gleich. .
Ziehung erfolgen.
8 4.
G-ebrauchserlmlbnis.
_Trotz der BeMagorahme dürfen die beschlaMwhmten Geren- stanoe z,u ihrem bisl^erig-n Zwecke loeiterverwandt werden. Ebeirso dürfen dunepigen Veränderungen an ihnen oovgenommen werden die erforderlich sind, um sie für ihren bisherigen Zweck brauchbar zu erhalten.
8 6 .
Veräußerungserlautmis.
Trotz der Beschlagnahrrve ist die Veräußerung und Lieferung zulaffig: ^
. 1. der im § 1 Ziffer 1 und 2 bezeichneten Gegenstände von dem Hersteller solcher Gegenstände an einen Händler zur gewerbsmäßigen Weiterveräußeru^;
2 der im § 1 Ziffer 1 und 2 bezerchneten Gegenstände an mflttansäx Tkenst-sellen:
3. der ,m § 1 Ziffer 1 besuchicten Gegenstände cm Auge- horrgc des Heeres oder der Marine gegen Vorlage einer mit L-tempel nnd Unterichnst verjel-enen Besäieinigung des Truppenteils des Grwcwbers, daß die Gegenstände für den Trenstg^bvauch bec der Trrrppe bestimmt sind;
l ™ § 1 Zöier 1 bez-ick^eten Gegenstände, falls ihre Vergrößerung 8malige inch^ übersteigt, mit be-
smrdever, gemäß § b m erwirkender Geivehmigimg des Waf- fen- und Mnnr!rons-Beslckrrffungs--Ärnts, Berlin W 15, Kur- ^ fürstendumm 193/194;
5,'
§ 6 .
Anträge auf Veräußerung.
Anträge auf Veräußerung und Lieferung der im 8 1 Ziffer 1 beschneien Gegenstände gemäß § 5 Ziffer 4 sind von demjenigen der den G-egmstonÖ zu erwerben wünstcht an das Waffen- und
193/194, porlosrei m doppAter Ausführung zu richten, unter Venugung enies inch portorreien Bnefumsilüages mit der Adresse des Antra Keffers, ^en Anträgen ßum nur süattgegeben werden wenn eine Befch*nnrgung der für den ständigen Wohnort des An^ trägste! l er s zunändnen Polizeibelwrde beigebraäI wird, daß Be- ^nken (vejm die Veräußerung tm Hinblick aus die Person des ,-f nW m horkregen Tie BesclZemigungen sind auf ein -tuckfur dieselbe Perlon zu beiitl^änken.
~ Jgf*. T Zielfernrohr erioerben null, muß im Besitz eines ^Qgdsch-mes sein, dessen Nummer au) dem Anträge besonders anzug'ben ist.
23d allen Anträgen ist folgender Wortlaut einzuhalten:
„Ich bitte )rm Geiiehmigung, daß die Firma
m .- .aus il-rcn Besläicker, an mich ein (genaue Be^
zerck/'ung des Ce lenstandes) ..(Vergrößerung. Lin-
se of nung, Lch ,rarke) ..Numrnier .... bei Werk-
--- veräußern und liefern darf.
Vch versichere, daß ich diesen Gegenstarrd ohne Ihre Einwilligung ivahrend des Krieges weder verkaufen chch oerlLyiikei uock!- aus irgendeine andeve Art an einen Tritten weitergeben werde."
O« w» Tag: ^. «....,
Name: ............
Stand: . . . . ^ * ' ' ‘
SSSffi
(Raum für den cmrtlichen Bescheid).
(Ocy ........ den .. 19 . .
_ dn der Deräußerung der im § 1 Ziffer 2 bezeichnet-^ Gegenstände gemäß § o Ziffer 5 sind entsprochmde Anträge von dem--
roi11 ' ^ fcie Inspektion des Z^lin \\ 35, Gent hin er Straße (34, zu rictulen. dre Aussuhr der im J 1 Ziffer 1 und 2 ausgesülnüen Ge- genpanoe gelten die wegen Gurhcüung von AussuhrbewilligunaeN erlas,enen ^orrderbest-rmmungen.
8 ?.
Lagerbuchführung und Auskunftspflicht.
Wer gewerbsmäßig Gegenstände, die von dieser Bekannp. machung betroffen smü (S 1) feillxilt. hat ein Lagerbuch zu führen In das Lag rbuch ist wder Gegeiistand nach der bei chm vermerk- tm F-abrck und Nummer einzutragm. Tas Buck, ist innerhalb einer 4SoctF nach dein Jnkrafftreten dieser Bekmmtinackmng der zustäiidi- gm OrLsrwliztübehörde zur Beglaubigung vorzulegen-. In das Lagerbuch ist jede Änderung in den Beständen der Gegenstände mrd ihr Verblerb zu verinerken. Soweit beveits ein derartiges Lager- buch geführt wird, braucht ein besonderes Lagerbuch nicht enrge- rrrhtet zu werden.
Beauftragten der Militär- oder Polizeibehörden ist auf An° fordern zu geitatterr. Geschäftsbriefe, oder Geschäftsbücher, insbesondere auch Unterlagen sür Preisberechrmngen und Preisangebote ein zu selten , sonne Betriebsemrickrnngen und Räume zu besichtigen 3Pt denen die von dieser Bckanntmachung be- erzeugt, gelagert oder feilgehalten werden
oder zu vermuten smd.
8 8 .
Inkrafttreten der Bekanntmachung.
.Bekanntmachlmg tritt mit bem 5. Oktober 1918 m Sm ^^biermrt die Verordnung des Unterzeichneten
Militnrbefehlshvbers, betreuend das Verbot des Verkaufs von Fern glasnn und Objektiven für Photographie und Projektion vom Jahre 1916, ausgehoben.
Frankfurt (Main), den h.Oktober 1918.
Ter stellv. Kommandierende General:
Riedel, General der Infanterie.
Mainz, den 5. Oktober 1918.
Ter Gouverneur der Festung Mainz.
Bausch, Generalleutnant.
Sophie Wallbott Karl Kobeck Verlobte
Steinberg b. Gießen Haida (Deutfch.Döhmen) Oktober 1918.
dm Tberburgermeister zu Gießen, das Grqßh. Polizel- amt Gießen und die Großh. Büraermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Jrchem wir ans vorstehende Bekanntmachungen des stellvertreten- oen Generalkommandos von heute verweisen, beauftragen wir Sie von dem Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kenntnis zu geben und dre Bekanntmachungen in Ihrem Amtszimmer zur etwaigen Einsicht offen zu legen.
Gießen, den 5. Oktober 1918.
Grokjherzo.Ulches Kreisamt Gießen.
Di*. Usinger.
ich $pis;e, Je
06695
Statt Karten!
Georg Albold Helene Albold
geb. Löffert
Vermählte.
Gießen a. d. Lahn, den 5. Oktober 1918.
Tttgllch KUnattor-Konzort.
Ab heute bin Inkl. Montag:
Letzter Film unser Phantomus-fterie 1918.
Die Glocken der. Katharinenkirche
r j Sensationelle» F>etektivsch «uspiel in 4 Akten.
In der Hauptro.le wirkt RoirLcor als Detektiv Phantomas.
Sein Freund Herr Lcbel
Lustspielschla^er in 3 Akten.
Außerdem Kxfra-Einlajcii. “Ca rW« a
Ab Dienstag das sensationelle romantische Schauspiel
Der seltsame Gast
mit Paul llarlmann vom Deutschen Theater Berlin.
05672
Cafe Ernst Ludwig
Inhaber: Aug Rath
Samstag und Sonntag:
KONZERT
Eigene Konditorei.
7474
ZEICBHUNaSN
9. __
nehme ich bis Mittwoch den 23. Oktober, mittag» 1 Uhr, entgegen
Philipp «lörkei. Bankgeschäft,4»rünl>erg(H.
Giessener Konzert-Verein.
Für das
Konzertjahr 1918/19 sind vorläufig 6 Konzerte
mit folgenden Künstlern vorgesehen:
Prof. Ansorge, Schnabel u. Flesch, das Wendling- Quartett, Prof. Friedberg, Frau Erler-Schnaudt Max Krauß u. a.
Gleichwie seither werden auf Wunsch
Stammplätze für die 6 Konzerte
im voraus ausgegeben.
Den bisherigen Inhabern von Stammplätzen bleiben die innegehabten Plätze bis zum 15 Oktober Vorbehalten.
Wir bitten sie, bis dahin ausdrücklicn zu bestellen. Mitgliedern des Konzert - Vereins, Saalbau-Vereins und Akadem. Gesangvereins werden bei Entnahme von Karten für alle 6 Konzerte die Mitgliedsbeiträge, wie seither, in Abzug gebracht.
Eintrittskarten für jedes Konzert: I. Platz M. 4.-r, 2. Platz M. 3. — , 3. Platz M. 2. —, 4. Platz M 1.— sind in der Musikalienhandlung von Ernst Challier, Neuenweg Nr. Q (Telefon 671) zu haben. 7472c
5495
Cafö Astoria
Jeden Sonntag:
Künstler-Konzert
Empfehle vorzägliche Getränke, Torten und Eis.
P
Cafe Aniend
Samstag und Sonntag [6303
Künstler - Konzert
Wei**NPM iSrmilmiiN (üim«n
Welrsteinsirahe (Hinter der Stadtkirche) Ifiesitzer: 111 ans Kirzinger.
Empfehle mein »<«
— ff. Weizen hier. —
ZW Jeden Samstag und Sonntag "MR
Ausschank von Ztammbier—voübier
solanqe noh Vorrat reicht.
Verkauf über die Straße.
Vollbier wird nur auf Verlangen abgegeben. Sonntag: UrlideleR Itlerkonzert. Anfang 4 Ubr.
Die karsorgeoemMunasstelle
für erwerbstätige Frauen undNMchen
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bietet Frauen und Mädchen unentgeltlich Nuskunst und Beiftanb in häuslichen und persönlichen tingeleoen- heilen, sowie Beratung bei der Mali! der Beschäftigung, nissv
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Montag und von nerstag, abends von 5 bis 7 Uhr
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piinf Küßaniklischilll'!!!
Neben Eicheln und Kastanien müssen auch Kastanienschalen der Kriegswirtschaft nutzbar gemacht werden.
Für abgekrocknete Schalen werden an den bereits bekanntgegebenen Sammelstellen
3,so Mk. die KM) Pfund
frei Sammelstelle bezahlt. 74^
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Samstag und Sonntag sind die Geschäfte geöffnet.
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Bitte das geehrte Publikum von Gießen um recht zahlreichen Besuch.
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rur gefälligen Benutzung geöffnet.
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