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*

Jfyre Vermählung beehren sich anzuzeigen

Wilhelm Hosmann

Lehrer

z. I. Leutnant d. Res.

u. Frau Else geb. Frank

Potsdam, Hoditzstraße 13.

05546

Darmstädter Pädagogium

(M. Elia«)

Privatschule mit den Klassen Sexta bis Oberprima. Vorbereitung zur Einjährigen*, Primaner-, Fflhariclis- and

Beifeprßfnng (auch für Damen). Vorzüglich geleitetes Internat. Seit Erlegsbeglnn bestanden 187 Schüler ihre Prüfungen, darunter wiederholt ehemalige Volksschüler die Einjähr.-Prüfung nach fünfmonatiger Vorbereitung, sitzengebliebene Obertertianer nach vier Monaten. 0147 hv

Staatl.Gewerbeschule Nidda

Beginn d. Unterrichts am 4. November. Näheres durch die Großh. Schulleitung.

Minna Körners

Schule für höheres Klavierspie! o. Vorschule

West-Anlage 48

Lehrfächer: Gehörbildung, Musikdiktat, Analyse, Primavista-Singen. Theorie d. Musik,

Harmonielehre.Ei9niOBtar-Slavi9rspiel, Höheres

Hlavlorspiol (Solo, Ensemblespiel, Uebungen im Begleiten). Anfang des Winter-Semesters

1918/19 Iflontag den 14. Oktober. Festsetzung ^esStund^nplane^DonnerstagAO^O^xhjTachTmSUh^

Bekanntmachung

Tas Sammeln der Bucheckern in den hierfür frei* gegebenen Schlägen der Waldungen der Großherzog­

lichen Oberförsterei Laubach, sowie denjenigen des Gräf lichen Hauses ist vom 1. Oktober dieses Jahres an ge­stattet. In den mit Heegzeichen bezeichneten Schlägen sowie den Eingatterungen ist das Sammeln verboten, ebenso das Anhämmern, Schlagen mit Stangen und der­gleichen. Ten Anordnungen des Forstpersonals ist un­bedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde werden zur Anzeige gebracht und ausgewiesen.

L a u b a ch, den 25. September 1918. 7352D

Großherzogliche jitnb Gräfliche Oberförsterei Laubach. Andre. Koeniger.

Bekanntmachung.

Tas Sammeln der Bucheckern in den schlagen der Gräflichen Oberförsterei Arnsburg, insbesondere der Re­viere Arnsburg und Feldheim, ist vom 1. Oktober dieses Jahres an gestattet. Für Feldheim sind die Distrikte Tisch und Tannengarten freigegeben, in mit .Heegzeichen vezeichneteu Schlägen ist die Epitte verboten, ebenso innerhalb der Einzäunungen. Ten Anordnungen des Forstpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwider­handelnde werden zur Anzeige gebracht und ausgewiesen.

Laub ach, dm 25. September 1918. 7351B

Gräfliche Oberförstcrei Arnsburg.

ko ent ge r.

Bestimmungen

überBncheckernsammlung in der Oberförsterei Gladen­bach nnd Strupbach.

1. Staatswald. Oeffentliche und private Sammlung. Das Sammeln von Bucheckern ist überall außer in den mit Strohwischen bezeichneten Forstteilen gestattet, dabei das Borberciten des Bodens zum Sammeln auf Wegen und Waldrändern erlaubt, das Anschlägen mit Acxten sowie das Abbrechen von Aesten verboten.

Die Leiter der ösfenll. Sammlung werden sich vor Beginn derselben mit der Revierverwaltung in Ver­bindung setzen, haben derselben über die Mengen der ge­sammelten Bucheckern Mitteilung zu machen und von jedem Doppelzentner der an die Ortssammelstelle ab­gelieferten Bucheln auf Grund der Oberförilcretanwelsung an die Forst- bzw. Gemeindekasse 1 M. zu zahlen.

Private Sammler haben sich vorher bei dem zu- ständtgen Forstschutzbeamten zu melden, dessen Anweisung zu befolgen und können zwecks Erlangung eines Schlag­oder Bezugsscheines bei der OrtS>'ammelstelle die Buch­eckern abliesern.

Mrhrbeackiten obiger Bestimmungen werden nach dem F. F. P. G. bestraft.

2. Gemeindewald. Die Bestimmungen betr. öß'entl. Sammlung gelten in gleicher Weise auch bei den Gemeinde- Waldungen. Doch können die Gemeinden Privaten gegenüber die Gestattmtg dcS Sammelns von der Lösung eines SammelschcineS abhängig machen. D»e privaten Sammler und verpflichtet, den Anordnungen der zuständigen Forst» schutzbeamlcn Folge zu leisten.

Tie Rcvierverwalter' 7357 V

der Oberförste rcien Gladenbach und Strupbach.

Anträge auf Gaseinrichtungen.

Tie'in der letzten Zeit gestellten Anträge auf Hkts- einrichtungcn können nicht wie erwünscht erledigt werden, weil es cm Personal, Material und namentlich an Gas­uhren mangelt. Es können daher nur die dringendsten Arbeiten vorgcnommen werden. Für eine Wohnung! werden nur zwei Flammen bewilligt, wovon eine für die Küche bestimmt ist. Tie Anbringung von Gaskochein- richiungen, (^isheiz- und Badeöfen ist bis auf weiteres' nicht zugelassen. ß

Anträge ans Gaseinrichtungen sind schriftlich an ,ms einzureichen,.ohne Genehmigung dürfen Flammen nicht eingerichtet werden.

Gießen, den 28. September 1918. 7346B

Stabt. Gas- und Wasserwerk Gießen: Steding.

Ginschränkung des Gasverbrauchs.

Die Gaöabgabc hat in den letzten Monaten eine er­hebliche, mnerwünsÄte Steigerung erfahren. Das Gas­werk wi^ wegen Ueberlastung den Gasdruck tagsüber und nach 1s ivesentlich herabsetzen müssen, wenn der Gas­verbrauch seitens der Verbraucher nicht eiltgeschränkt wird. Bon dem Reichskommtssar für die Kohlenvcrteilung nnd dem Werk nur 80°/r> der im Jahre 1916 verbrauchten Kohlen zngeteilt worden. Wenn nun der Gasverbrauch nicht zuriickgehl, so wird der geringe Vorrat an Gaskohlcn

aufgebraucht, nnd das Gaswerk kommt über kurz oder lang

zum Stillstand. Es ergeht daher das wiederholte Ersuchen an alle Gasverbraucher, mit dem Gas sparsam um- zugebeu.

Weiter tvird darauf aufmerksam gemacht, daß gemäß Verordnung vom 20. Juli bzw. 16. August v. I. belr. Ein' schränkung des Gasverbrauchs, mit dem Einziehen des Aufgeldes demnächst begonnen wird. Wer einen höheren Verbrauch «rls 80°/» des Verbrauchs von 1916 hat, muß für den Mehrverbrauch ein Aufgeld von 0,50 Mk. für das .Kubikmeter zahlen, andernfalls die Gaszufuhr gesperrt werden muß. Von Verbrarlchern von vierteljährlich

weniger alS 120 Kubikmeter Gas wird ein Aufgeld nicht oc

erhoben.

Gießen, den 27. September 1918.

Stadt. Gas- und Wasserwerk Gießen.

Steding.

73488

Todes-Anzeige.

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben, guten Mann, unseren herzeusguten, treusorgenden Vater, Schwiegervater, Grossvater, Bruder, Schwager und Onkel

Herrn Philipp Faber II.

gestern abend um 10 Uhr nach kurzem, schwerem Leiden im 58. Lebensjahre zu sich zu rufen.

In tiefem Schmerz die trauernden Hinterbliebenen:

Christine Faber geb. Faber Familie Heinrich Faber V. Wilhelm Faber.

Grossen-Linden, den 30. September 1918.

Die Beerdigung findet Mittwoch den 2. Oktober, nach­mittags 3 1 /, Uhr, statt.

7338

Pi

Todes-Anzeige.

Sonntag abend verschied ganz plötzlich und unerwartet infolge eines Schlaganfalles unser lieber, hoffnungsvoller, braver Sohn, unser treuer Bruder, Schwager, Enkel und Neffe

Adolf Mandler

im blühenden Alter von 17 Jahren.

Kinzenbach, den 1. Oktober 1918.

In tiefem Schmerz:

Familie Heinrich Händler

nebst allen Angehörigen.

Die Beerdigung findet voraussichtlich Mittwoch den 2. Oktober, nachmittags 3 Uhr, vom Trauerhause aus statt

Wer ihn gekannt, wird unseren Schmerz ermessen, Was er uns war, wir werdens nie vergessen.

Bekanntmachung

Das Backen von Krankenbrot für den Monat Oktober

^ fft frtlnon honßn^orti ,i

1918 ist folgenden Bäckern übertragen:

E. Haas, Bleichstrabe

F. Sd,reiner, Linoenplatz

Gießen, den 30. September 1918. 73458

_ Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Fleischlose Wochen.

Die Ausgabe von Wiehl an Stelle von Fleisch hi* Urlauber findet bei

Slug,ist Wallenfels, Marktplatz 17

gegen Ablieferung der Fletschmarken für die 40. Woche statt. Fremde erhalten das Mehl in de,

geschaft von

dem Kleinhandels-

Tb. Schlierback, Frankfurter Straße

gegen Abgabe der mit dem Stempel des Oberbürger­

meisters versehenen Fleischmarten der 40. Woche.

Gießen, den 30. Seotemeer. 73478

Tcr Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Bekanntmachung

Zu vergeben sind aus der Elisabeth-Schmidt- Stiftung 4 Gaben zu je 17 Mk. an bedürftige, unbescholtene, ledige Dienstmädchen im Alter von über 50 Jahren und 10 desgleichen an arme Witwen.

Meldungen werden bis 15. Oktober 1918 bei dem Stadt. Armenamt, Asberweg 9, entgegengenommen.

Gießen, den 28. September 1918. 7344B

Ter Oberbürgermeister (Ärmenverwaltnng): Keller.

Bekanntmachung

Die diesjährigen Zinsen der Louis-Scheld

Stiftung sind am 11. Tezember l. I. in Gaben

nicht unter 20, Mk. an Witwen und Waisen armer Kaufleute, oder an arme Kaufleute selbst, sofern sie un­verschuldet in Not gekommen sind, ohne Unterschied der Konfession zu verteilen.

Meldungen nimmt das Städt. Armenamt, Aster­weg 9, bis 15. Oktober 1918 entgegen.

Gießen, den 28. September 1918. 73438

- - Ar

Ter Oberbürgermeister (Armenverwaltung): Keller.

Versteigerung.

Mittwoch den 2 . Oktober l.^ nachm. 2 Ubr. versteigere ich Neustadt 55 dabier Ela Grammophon mit Platten gegen Barzahlung. Versteigerung bestimmt.

Born.

Gerichtsvollzieher in Gießen.

7383

Berichtigung

zur Mitgliederbewegung des Spar- und Bor schußvereins Daubringen, e. G. m. u. H.

Mitgltederstand Ende 1916.204

Zugang in 1917.2

Abgang in 1917. . 10 8

05570

Stand Ende 1917.196

Daubringen, 1. Oktober 1918. 73 ** Der Vorstand.

Bekanntmachung.

Samstag. 5. Oktober d. I., abends 9 Ubr, findet

Tieferschüttert teilen wir allen teilnehmenden Ereunden und Bekannten mit, daß am Samstag nacht 1 Uhr unser innigstgeliebtes

Generalversammlung

Aennchen

&e§ Kredit-Vereins zu Heichelheim lK.8.m.u.H.

nach langen, qualvollen Leiden im Alter von 5 Jahren sanft ent­schlafen ist

In tiefem Schmerz:

Familie Wilhelm Schreier Familie Andreas Schreier Fajnilie lästhoff.

Gießen (Hammstraße 18), Borne und im Felde, den 30. Sept 1918.

in dem Lokale des Ludwig Kröck X. dahier stgtt. Tagesordnung:

1. Beschluhfaffung über bie Umänderung der Getrosten- schast in etne Genossenschaft mit beschränkter Haft­pflicht.

2. Umänderungen im Statut.

Heuchelheim, den 30. September 1918.

Für den VerwaltungSrat: Schleenbecker.

7304

Jur

Die Beerdigung findet am 2. Oktober, nachmittags 7*4 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. osw*

9. Kriegsanleihe

ererben

Eicheln und Kastanien

NU«- Mittwochs und Samstags

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