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5°/ 0 Deutsche Reichsanleihe
4 k Io Deutsche ReichsschahüNWelsungeN/ auslosbar mll 110°/« bls 1201,.
Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5 % Schuldverschreibungen des Reichs und 4% °/ 0 Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.
Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen und kann daher auch ihren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung des Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlung zum vollen Rennwert anbieten. Das Gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen. Oie Inhaber können über die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfandung usw.) verfügen.
Oie Bestimmungen über die Schuldverschreibungen finden auf die Schuldbuchforderungen entsprechende Anwendung.
BEDINGUNGEN:
1 . Annahmestellen.
Zeichvungsstelle ist die Relchsbank. Zeichnungen werden
von Montag, den 23. September, bis Mittwoch, den 23. Oktober 1916, mittags l Uhr
bet dem Kontor der Relchshauptbank für Wertpapiere fa Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweig- aoflalte« der Retchsbank mit Kassenelnrichtung entgegengenommen. Oie Zeichnungen können auch durch Vermittlung der preußischen Staatsbank (König!. Geehandlung), der preußischen Central-GeuossenschafKkasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten sowie sämtlicher Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher öfsentllchea Sparkassen und ihrer Verbände, jeder Lebensversicherungsgesellschaft, jeder Kreditgenossenschaft und jeder postaastall erfolgen. Degen der posi-elchnungea pcha Ziffer I.
Zrichnungckscheüre find Id ollen vorgenannten Stellen $u haben. Ole Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung vonZerchnungs- fchetue» brieflich erfoigra.
z. (finitflung. Zinsenlaut.
0t« Schuldverschreibungen find in Stücken zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000. 500, 200 und too Dark mit Zlns- ßchdnen, zahlbar am 1. April und t. Oktober jedes Jahres, aus- gefertigt. Oer Zinsenlaul beginnt am 1. April 1919, der erste Zins schein ist am l. Oktober 1919 fällig.
Oie Schahonweijungen sind in Gruppen eingetellt und in Stück-N zu 20000, 10000, 5000, 2000, 1000 und 500 Dark mit Zinsfchrmen zahlbar am r. Januar und 1. Juli jedes Jahres auSgeserligt. Oer Zins-nlauf beginnt am 1. Januar 1919, der erste Zinsschetn ist am 1. Zull 1919 faÜ.g. Welcher Gruppe die einzelne Schatzauwetjusg angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.
3. (SlnfSfung der Schahanweisungen.
Oh Schohanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Zull jedes Jahres, erstmals im Zult 1919, ausgelost «id au dem aus die Auslosung folgenden 2. Januar oder 1. Zull mW 110 Dark für je 100 Dark Nennwert zurückgezahlt. Oie Auslosung geschieht nach dem gleichen plan und gleichzeitig mit den Schohanweisungen der sechsten Kriegsanleihe. Oie nach diesem plan auf die Auslosungen im Zanuar und Zull 1918 und Januar 1919 entfallende Zahl von Gruppen der neuen Schah- anvetsungen wird jedoch erst im Zull 1919 mit ausgelost.
£>U nicht ausgelostea Schahanwelsungen sind seitens des Reichs dis zum 1. Zull 1927 unkündbar. Frühestens aus diesen Zeitpunki lst das Reich berechtigt, fl« zur Rückzahlung zum Nenn- weri zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4%ige, bei der ferneren Auslosung mit 115 Dark für je 100 Dark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tiigungsdedlngungen unterliegende Schahanwelsungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechiigt, die dann noch unverlosien Schohanweisungen zm Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3%%^« mit 120 Dark für je 100 Dark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen TiigungSbedtngungen unterliegende Schahanwelsungen fordern. Eine wettere Kündigung lst nicht zulässig. Die Kündigungen müffeu
spätestens sechs Monate vor der Rückzahhmg und dürfen nur ans dato Zinsterm in erfolgen.
Für die Verzinsung der Schahanwelsungen und Ihre Tilgung durch Auslosung werden - von der verstärkten Auslosung im ersten AuslosuntzStermtn (vgl. Abf. 1) abgesehen - jährlich 3% vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages aufgewendet. Oie ersparten Zinsen von den auSgelosten Schahanweisungen werden zur Einlösung mitverwendet. Oie auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schohanweisungen nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil.
Am 1. Zull 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schohanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schahanvelsungen maßgebenden Betrage (110 °j& 115 % oder 120%) zurückgezahlt.
4 Zeichnungspreis.
Oer Zelchnungsprels beträgt:
fürdlr5%Relchsanlelhe,wennStückeverlangtwerdenM,- M, 0 wenn Eintragung ln das Reichsschuldbuch mtt Sperre dis zum 15. Oktober 1919 beantragt wird . . . 97,30 Mark, 0 , Reichsschahanwrisuugeu . . . .93,- Mark für je 100 Dark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückziasea.
3 . Zutellung. Stückelung.
Ote Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zetchmrnasschluß statt, vi, dis zur Zuteilung schon bezahlten' Beträge grUen als voü zugetettt. Zm übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zcichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Dünjche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Giückelung von den Vermittlung» sieben nach ihrem Ermessen vorgcnommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden.*
3« «Hot 64xnpmi>titii'tfca »»wo dl M p Ni Stücken Rrich«anlr>b« 1000 l>*r< aub raetM wtrW« auf Antrag wo Netch-b>m»-OueNoe um an«» fdlcilt« Zwilchen lcheln« au«geq,ben. Ld« deren Um>ausch ln endgültige S'ück» N« Erforderliche (poter äffen«» cd dekanntgemuct'l wird, Die Stücke de» ckiriü «anleih« unter ioc.0 Mar«, zu denen Zwischen,»«in, nich, oorge'ehen flnb, werden w» raiglid'fhr DefchieoiNaul»- fniiggestelll and ooeau^lchllich Iw «pN! u I. au-grgcben werden.
Wünschen Zeichner »on Stück«, der S°i» Hetchsaileld« ontr« 1000 Mark Ihr« derell« vezablren. «der noch nt», pelleferien Semen Stück« det «In« Darlrhnslasie de« Reich« zu detrthen. so kännen st« dir AuäfrrUqung besonderer Zwlschenschetm zweck« Verpfandung bet der var1e-n«laffe de«atra-r^^ dir Antrögt find an die Stelle zu richte, det dn dt« Zeichnung erfolg, «si. Diese Zwischen,cheinr werden »ich, an dir Zeichner und Ve,mtttiung«leacn ansge-öadigt. joaduri »o, dar Aetchch deuU »n»mer»« da« D«rte£n4afti übergeben.
©ft Zahkuug hat Itl derselbe» ©ftTTW jts e^svkge», bei der die Zeichnung aogemeldet worbe» lst.
Oie zur Rückzahlung am l. Oktober I. Z. gezogene» 2Rark 200000000 5% Relchsschahanweisungen von 1914 (I. Kriegsanleihe) Serie VI werden bei der Begleichrmg zvgetettter Kriegsanb ihen zum Nennwert ln Zahlung genommen. Oen Zeichnern werden auf die mit diesen Schahanwelsungen zu beglelä-rnden neuen Anleihen, je nachdem sie Relchsanleihe oder Reichsschahanwelsungrn gezeichnet haben, 5% Stückzinsen für 180 Tage oder 4 , ; 9 % Stück- rinjen für 90 Tage vergütet. Oie !P/ 0 Rcichschahanweisungen sind mit Zinkschelnen, die am 1. April 1919 fällig sind, einzureichen.
Oie lm Laufe befindlichen unverzinslichen Schahschelns des Reichs werben — unter Abzug von 5"/o Diskont dom Zahlungstage, frühestens vom 30. September ab, bis zum Lage ihrer Fälligkett — in Zahlung genommen.
7. postzeichnangm.
Oie pofianstaiten nehmen nur Zeichnungen auf Me 5°fo
Relchsanleihe entgegen. Auf diese Zeichnungen kann dis Dollzahlung am 50. September, sie muß aber spätestens am
6. November geleistet werden. Auf bis zum 30. September geleistete Vollzahiungen werden Zinsen für 180 Tage, auf alle anderen Doll- Zahlungen bis zum L. November, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinse»°fur 144 Tage vergütei.'
6 . Einzahlungen.
Oie Zeichner können die gezeichneten Beträgevom 50 September d. Z. an voll bezahlen. Oie Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge er-solgt gleichfalls erst vom 50. September ab.
Oie Zeichner sind verpfiichiet:
90\ des zugeteilte« Betrages spätestens am 6. November b. Z., 20®/ 0 , , # , 0 $. Dezember , „
23% 0 0 0 M 0 S. Januar a.,,
23% 00 0 0 0 Ä. Februar , »
zu bezahlen. Frühere Tesszahlungen find zulässig, jedoch nur ln runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet- doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der sälllg gewordenen Teiideträge wenigstens 100 Dark ergibt.
6 . Umtausch.
Den Zeichnern »euer 4 % % Schahurlwrtsrmqey ffl es gestattet daoebea Schuldversckreldungen der früheren Krie>Lsav'°eIhen «ch Schatzanweisungen der 1, IE, IV. und V. Kriegsanleihe in neue 4 %% Schohanweisungen umzutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen '(nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schohanweisungen gezeichnet haE Oie Umlauschantrage sind innerhalb der Zeichnungsftist bei derjenigen Zeichnungs- oder Vermittlungsstelle, bei der dte Schah- anwclsungen gezeichnet worden sind, zu steilen. Oie alten Stücke sind bis zum 21. Dezember 1913 bei der genannten Stelle einzureichen. Oie Einreicher der Umiauschstücke erh-ilten auf Autrag zunächst Zwischenscheine zu den neuen Schahanwelsungen.
Oie 5% Schuldverschreibungen aller voranaegangenen Kriegs- anleihen werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schahanwelsungen umgetaufcht. Oie Einlleferer von 5% Schahanwelsungen erhalten eine Vergütung von Dark 2,25 für je 100 Dark Nennwert. Oie Einlieserer von 4%% Schahanwelsungen der vierten und fünften Kriegsanleihe habenDark2,50 fürje 100 DarkNennwert zuzuzahlen.
Die mit Zanuar/Zuli-Zinfen ausgestatteten Stücke sind mit Zinsfcheinen, die am 1. Zull 1919 fällig sind, die mit Aprll/Oktober- Zinsen ausgestatteten Stücke mit Ztnssmeinen, die am 1. April 1919 fällig sind, einzureichen. Oer Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 1919, so daß die Einlieserer von April/Okkober-Stücken auf ihre alten Anleihen Stückzlnsen für % Jahr vergütet erhalten.
Soüen Schuidbuchforderunoen zum Umtausch verwendet werden, so lst zuvor ein Antrag auf Ausreichung von Schuldvenchreibunaen an die Retchsschuldenverwaltung (Berlln 5W68, Oranienstr. 92-94) zu richten. Orr Antrag muß einen auf den Umtausch hinweisenden Vermerk enthalteu und spätestens bis zum 15. November d.Z. bei der Relchsschuibrnvcrwaltung eingchen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichsschahanweisungm geeignet sind, ohne Zinsschetnbogen ausgerricht. Für die Ausreichung werben Gebühren nicht erhoben. Eine Zeichnungssperrr steht dem Umtausch nicht entgegen. Oie Schuldverschreibungen sind bis zum 21. Dezember 1918 bei den in Absatz 1 genannten Zeichnungs- oder VermittlungSsiesten einzurrlchm.
*Oie zuqetetlten Stücke sämtlicher Kriegsanleihen werben auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Relchshauptbank für Wertpapiere l» Berssn nach Maßgabe feiner für dte Nleberlequng geltenden Bedingungen bis zum t Oktober 1920 vollständig kostenfrei ausdewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niedertegung nicht bedingt, der Zeichner kann sein Depot jederzeit - auch vor Adlauf dieser Frist - zurückuchmen. Oie von dem Koutor für Wertpapiere ausgeferUglea vepotjchaiae werden voa den Oarlehaskassen »ie dte Wertpapiere selbst deitehea.
Berlla, tm September ttlL.
M'chsbank-Oll'eflorium.
Haveustela.
d. Grimm.


