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Nr. 62 Zweiter Blatt

Eießener Anzeiger (General-Anzeiger für Vderhefsen)

Donnerstag, R. März

Amerikas Krlcgsminiftcr in Frankreich.

Nach enter Renterm-Ädung! au5 Paris ist. der amerikanische Kriogsminiuer Baker mit eurem Stab VE sieben Personen in einem französlsckMl Haftnr eingetrosfen. Balvr wind demnächst an die Front gehen und die dortigen ameriftrnischeii Truppen be­sichtigen. nm ihnen (und sich) für die große Entschnünng Mnt M machen. T«ser Kriegssettetär ütauto-n Diehl Baker, vvlös- tünüich ber feinen Land^leilleir kurzlveg N ew t y genannt, ist errre rn jentec jetzigen Eigenschaft als Sckflachtenleiiker etwas merkwürdige Persönlichkeit. Er war .nie Soldat, ist kein mili- ^ d £L3' ad, mmDt ' IjGt mi1 Strategie und Kriegsorganisativus keine Ahnung. Ec war sein Leben lan-g ein betriebsamer Partei-, Went und Bürgermeist-er in Eleveland (Ohio). Er hatte in einem Advokaten bnreau das Prozessieren gelcrill .mrd rühmte sich, für ferne L-tadt noch keinen Propst vor den höchste Gettchtshöfeni Amerikas Verllvnm zu haben. Er war im Staate Olsto der skrm»cll'o,estc Fül-ror per demokrattsckien Partei. Mit Wilson ver­band üm von der Dom Hopffns^Universllät her eure Studenten- fr^mdschaft. Er hieb W-cksvn bei vrelen WaUkämpfen heraus pw rLimte thm manchen Balken aus dem Wege. Zum Tank dafür machte chn der Freund und ^Präsident, als der wirklich sachverita.rd,ge Garnson ging, mn Kriogsnllnister. Baker war bis ttIt ? ne!I ^eittschenfreurch, sprach deutsch, las ivrttsche^ Zeitungen, besetzte «offene Stellen mit Teutschen, atz Mrch in errrer deuttchen W>einstnbe und enthüllte viele Schiller-, Gvet^- und Richarch-Wagirer-lDeirkmUer. Das ist mm alles ganz «Ickers gervorta, seitdem. frerr BaIer am Kabinetts tische Wilsons sitzt und die militärffchen Angelegenheiten der Vereinigten Staaten |u bearbeiten hat. Mit der Geschicklichkeit, mit der dieser el-enialige Avvvkatenlelirlmg schwarz in weiß zu verkehren versteht, hat ** ttch entern Pazifisten in einen Heeifführer verwandelt und tn vre schwierigsten Fragen der amerikMiisckxen Kriegflihrmcg in ^iwpa emgear beibet. Bor dem Kriegsansschntz oes Senates in Wasymgttm gab er kürzlich eine hixchst sachv^erständig klingende i^Uürung über ta Aorbeveitnngen für ein amerikanisches Heer tfb, wobei man nicht wuchte, was man mehr bewundern soll' die JMtakunst, mit der Herr Baker die gewagtesten Zahlenreihen addierte und multtplrzierte, oder die Naivität, mit der Baker van derNiedergesnüagerrheit der F-einde" spracki,, die kommen müsse, wenn ta ^euffcheu sahen, dach die anverikamsche Demokratie ihre voue Kwttt <m Leuten gegen Hardenburgs nrilitärische Maschine organisierte Newty meinte, Amerika habe setzt V/ 2 Millionen ,,'Miter Waffen'^ Darm find aber, wie sich bei seiner eigen­artigen Statt,mk heraus,bellte, alle Reserven und Milizen ent- hortcn, die zum größten Teil gar reicht außer Landes gebracht weEN sollen, ferner alle Soldaten in AnsbiLung, endlich alle gtfL&aloj «U den Philippinen, Samoa usw. lieber die Stärke der m Frankrna) vorhandenen Armee gab Baker vorsichtigerweise «r me z ahlenmäßige Auskunft. Er sagte nur,unabhängige" Ber- bmtmngswsge der Versorgung seien geschaffen. Mas wollte Newty damit andeuten? Etwa, dach die Amerikaner, wie feindliche und NQttvale Kriegsberichterstatter vielen, sich überall völlig gesonvert von ihren franzosischeri Bundesgenossen einrichden, den Franzosen sremd und ohne nZühlung gegenüberstel-en, sich im Lande ansiedeln.

Eisenbalmen und Telegraphen tauen, als sollte man nach denc Kriege m Frankreich aus amerikanischen Buhnen reisen, in amerikänis.chen Geichäftsbnreaus telegraphieren und drahten? Newty Baker, der letzt die Front bereuen wird, besichtigt eine amerikanische Kolonie für Bahnbau und Erimderwerb, aber nicht diegroche Hoffnung" des Verbands, die 10 Millionen Russen und Rumänen er= fc&en soll. Darüber werden ferne Advokatenreden und die schönsten Leitartikel der Entmitepresse nicht hrmvegtanschen.

Ans Stadt und Conft.

Gießen, den 14. März 1918.

Die Preise für Hülsen-, Hack- und Oelsrüchte.

Die Mitteilungen des KriegsernahrungSamtes schreiben: Tie Erhebungen, inwieweit die diesjährigen Getteidepvcise im neueren Wirtschansiach beibehalten werden können, sind noch nicht abge- schloen. Die im Interesse der BolksernälMing dringend gebotene Forderung des Hülsen- und Hackftnchb-dhibiiues erfordert indessen Me alsbaldige Regelung der für diese Früchte vorgesehenen Preise Eiire am 9. März 1918 ergangene Verordnung des Bimdesrats setzr daher zunächst die Erzeugerpreise für Hülsen- und Hackfrüchte M während die Festsetzung der G'.ttreidepreise Noch Vorbehalten) bleibt. Bm Bemesinng der Preise wurde davon ausgegangen, datz der landwirtschafllick>e Betrieb leisttmgsähig erhalten, die Fort­setzung und womöglich die Steigerung der landwirtsclMffliche^ EiHengNiffe gesichert ,vird, die Preise auch hinreichende Amor- ll>attvlisqnoten für spätere Wiedebherstellicng von Ordnungs- niid Kraftziustand in sich schlietzeii müffeii, die Verbraucher aber nicht r-? - belastet werden als unvermeidlich. Die Bevordming schließt sich m ihren: Atifbau der vorjährigen Regelung unter Fvrtlassung der Gettndepreise an.

, Wie bereits früher in Aussicht gestellt, baut sich der Kartoffel- Preis wie im Voriahre auf einem Grundpreis von 8 Mark für den Zentner Frülchrrtvfseln unfo 5 Mark für den Zentner Spätkar- tofstln auf. Je nach der Antaigegeild und bei Frühkartoffeln auch nach der Lieferzeit ist die Feftsetzwig föm Zuschlägen vorgesehen. i>er Zuckerrübenbau ist im vorigen Jahre etwas zurückgegangen, obwohl durch Erhöhung deS Rübenpreises auf 2,50 Mark für den Zentner uiid Freigabe voii Schnitzeln und der Melasse in vermehr­ten Umfange ein erhöhter Arrreiz zum Anbau gegeben war. Im Interesse der Znckerversorgung der Bevölkerung und der allge­meinen Bodenkultur mußte angesichts der erheblichen. Erschwerung, der der Rübenbau im neuen Wirtschaftsiahr rrnterliegt, und unter Berück,ichttgung des infolge Mangels an künstlichem Dünger zu ^wartenden Minderertrages auf den Hektar, um einem weiteren Rückgang der AnbanfläÄM entgegenzuwirken, neben dem durch die BeroHnung vom 2. Februar 1918 (ReicÄgesetzblatt Seite 69) auch für das lcmfende Jahr eingeführten Anbauzroang und der er- wetterten Freigabe zuckerhalttger Futtermittel der Zuckerrüben-- pveis au, 3 Mk. erhöht werdem Die übrigen Rübenpreise halten sich in angegebenem Verhältnis zum Kartoffel- mtb Zuckerrüben- preis. Bei den Kohlrüben ist, da die geltar Kohlrüben geringere Erträge als weiße liefern und von den Verbrmicherri als wertvoller bevorMgt werden, zwischeii gelben und weißen Kohlrüben untett

Amtlicher Teil.

sttzoden worden. Der Preis für die gelben Kohlrüben ist auf) 2,2o^Mk. fepgesetzt, bei dem sich der Anbaii lohneiid gestalten wird.

^ Sitzen Kohl- und Futterrübeii wurde der bisherige Preis von 1,50 Mk. beiüehalten. Dieser Preis ist nun auch für Wassev- ruben vorge,eheu. Für Futtermöhren ist, wie im Vorjahre, bei! P^ls m Höhe des Zuckerrübenpreises festgesetzt.

Bei, Hülsensrüchten wurden frte bisherigen Preise den gesteiger­ten Proou ttwnsöosveii ontsprecl-end mrd um dem Arrbau die dringend Förderung angedeihen zu lassen, im allgemeinen je um 100 Mark für die Tonne erhöht. Für die Lupinen wurde angesichts der wach, enden Bedeutung, die die Lupine mit Rücksicht auf die Steigerung der Eiweiß- mrd Fettknappk^it neuerdings geivonnai hat, ein Tonnenpreis von 500 Mark festgesetzt. Für den Oelfrucht- antai muß die Fruchtfolge beizeiten festgesetzt werden. Tie Ver­ordnung sieht daher im Jnttoesst einer weiteren Vermehrung des -Oelsru chtanbones vor, daß die für Oelsrüchte der Ernte 1918 fest­gesetzten Preise auch für die nächstjährige Ernte gelten.

m

^ Auszeichnung. Die Grenadiere Carl Hanauer/ Ernst Schulhof und Hans Wilhelmi erhielten das Eitane Kreuz 2. Klasse.

** Im Lichtspielhaus, Bahnhofstraße gelangt dort Samstag ab der zweite Teil des bedeutenden, aufktärenden Film- WerksEs werde Licht" zur Ausführung. (Siehe Anzeige.) Gelegentlrch erner Aufführung in Berlin schrieb dieVossische Zeitung" zu dem Film: Ter Film soll wie der erste Teil, Klarheit und Erkenntnis 'über eine der furchtbarsten Gefahren für das Volksganze verbreiten mrd unheilvollem Opttmismus ebenso wie tatenlosen Pessimismus den Boden entziehen. Der ,'ünsakttge Film' bewälttgt diese Aufgabe sehr eindrucksvoll, indem er in nna* flcmen Persvnenkreis die Schatten des Leidens fallen läßt und rn dramattschen, 'den Rahnren des guten Geschmacks nie verlassend«! Geschehnissen bildhafte Lehren uird AuffcMsse über Tinge und Ge­fahren gibt, die vom Gefellschastsbrauch sonst totgeschwiegen zu werden pflegen. Unter Oslvalds Leitung wird (mit Bernd Llldor, Theodor Loos, Eva Speyer, Rita Clermont uno Paul Hart mann in den Hauptrollen) fesselnd gespielt und wieder eine Darstellung^-, hok-e erreicht, die durch ehre Verbindung von Bildkraft und Wirk- ttchkettsnähe von starker Wirkung ist.

^ Heisen-Nassaa.

<^. n ^ Stadwervrdnetensitzuargl erläuterte Oberbürgermeister Tro,e im Anschluß an den Ber- waltungsbericht, der eine gesunde Entwicklung des ftädttschen Ge- msrnwesens zeigt, den HaushaltsMil für 1918. Dieser schließt ab m Entnahme und Ausgabe mit 1827 475 Mk., gegen 1 755 240 Mk mr Voriahre. Dre Einnahmen aus direkten Stenern, die wie seit- 7 ?i iKA M dwMtt ZMckflLgen bemessen bleiben, werden mit 7911o0 Mk. berechnet Bn den höheren Schulen, die seit dem K^ge emen be^teüden Schülerzuwachs zu verzeichnen haben, tcfyat 151409 Mk. Einnahmen 286 450 Mk. Ausgaben gegen- nber ^re Armenverwaltung beansprucht 76 310 Mk. gegen 47 050

nn Voriahre. Ter vom Magistrat gestellte Antrag, den Fahrpreis bar Straßenbahn, der einheitlich 10 Pfg. beträgt, zu erhöhen und für jeden Wageir einen zweiten Schaffner atrzustellen^ wurde abgelehnt.

Rr. G. 2210/1. 18. K. R. A.,

betteffend Bestandrerhebung, Beschlag­nahme und Höchstpreise von Rutschwagen- bereisungen, ausschließlich Nrastwagen- bereifungen.

vsm März J9J8.

^ , Nwhstehende BekannttnackMra wird <ruf Ersuchen des König- Eühen Krregsminrsterrums Mlf.Grund des Gesetzes über den Be- lasecungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 lReichA-Gesetzbl. S. 813), des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 lReichs- ^etzbl-^F'- 339) m der Fassung vom 17. Dezember ,914 (Rerchs-Gesetzbl 516, m Verbindimg mit den Bekmnttmachun- gen uta tue Vforhmtmjüfc Gesetzes tan 21. Januar 1915, r mb 5 \l\ * 1 2 3 * 5 6 s d^ärz 1916 und 22. März 1917 M«ch^Ge,e;chl. 1915 S. 25. 603: 1916 S. 183 und 1917 S. 253)*), ferner ^ ber Bekanntmachung über die Sicherstellung pm Kriegsbedarf m der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 376)**) und vom 17. Januar 1918 (S. 37), sowie der Betanntmachung stta Auskunfts Pflicht vom 12. Juli 1917

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahve und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft

1. wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet;

2. wer einen anderen znm Abschuß eines Vertrages auffordert durch den die Höchstpreise üta'chritten werden, oder sich zu einem solch«! Vertrage erbietet;

3. wer einen Gegenstand, ta von einer Aufforderung itz 2 3 des Gesetzes betreffend Hochtpreise) betroffen ist, beisei'te- fchaft, bc,ck>ädig1 oder zerstört:

?. wer ta Aufforderung ta zuständigen Behörde zum Berkans ton Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, nicht

nachkommt;

6. wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt srno, den zuständigen Beamten gegenüber verheimlich;

6. wer den nach § 5 des Gesetzes, betreffend Höchstvreise,' er­lassenen Ausfuhrungsbestimnnmgen zuwiderhandelt.

Bei vorsätzlichen Znwiderhandlnnaen gegen Nr. 1 oder 2 ist die Geldstrafe mmdestens aus das Doppelte des Betrages zu bemessen um den ta Höchstpreis überschritten worden ist oder in den Fällen der Nr. 2 ütasckmtten werden sollte; nbersteiat der Mindestbettag zehwausend Mark, so ist ans ihn zu erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbe- ttages ermäßigt werden.

In dm Fällen der Nummern 1 und 2 kann neben der Straft a^aeordnet wetten, daß dae Verurteilung auf Kosten des Schuldiaen Ssf«rtttch bekanntzumackien rst; auch kann neben Gesän>7nisstraft auf Verlust ta bürgerlichen Ehrenrech.tt eckkannt iverden. Neben ta Ltrase kann auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich die uro Ware Handlung bezwht, erkannt werden ohne Unter-sch>ied. vb ste dem Tater gehören oder nicht.

**) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis ziu-elm tan send Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Sttgft gesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:

2 . eincn t beschlagnahmten Gegenstand bei sei te-

,<yam. veschcüngt oder zerstört, verwendet, verkauft oder ^Beräußerungs- oder Erwerbsgeschäst

^ ^^^^Erpflichtnng, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu bel-andeln, zuwidcrhandclt:

* ^ ^ssühnMgsbeftimnumgen smvitahandelt.

(Rerchs^Geietzbl. S. 604)***) mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwider Handlungen nach den in der An­merkung abgedrucklen Bestimmungen besttast werden.

Auch kann ta Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekannt­machung zur Fernhaltung.unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Leptemta 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) imtersagt werden.

8 1.

Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:

Sämtliche gebrauchte und imgebvauchte, montterte und nicht-

(r. B. Drahtteifen. sogenannte Keuy-Resvrm. Berlrner-Mannheimer- und Quetschreisen usw.), im kvi6enden kurz Kutschwa^gentaeifungen genannt.

Kraftwagentaeistmgen werden von dieser Bekanntmachung nicht betwfsen.

8 2 .

Meldepflicht.

Stichtag, Umfang ta Meldung und Meldestelle.

-H- SP J 1 bezeichnaten Gegenstände unterliegen einer ein- malrgen Meldepflicht.

die Meldepflicht äst ta beim Beginn des 14. März 1918 VVaVT^ tatsErch vorhandene Bestand maßgebend. Nach dem F4. Marz 1918 Mls dem Ausland eingeführte Kutschwagcnbern- sungen smd rmvorzüglich -nach Eingang zu melden

Vorräte, die sich am Stickffmge nicht in Gewahrsam des Eigentümers bestnden, smd s-owcflfl von dem Eigentümer als auch von tani«ngen zu-melden, ta sie <m diesem Tage im Gewahrsam hat (Lagerhalter nsw.). Tie nach dem Sticküage eintreffeiiden. vor dem Lttchtagc ata abgesandten Vorräte sind von dem Enipfänger zu melden. ' ^

Die Meldung ist bis zum 1. April 1918 an die Inspektion ta Krastfahrtrnppen, Berlin MS, Krausenstraße 67/68, zu er­statten.

Besondere Vordrucke für die Meldungen werden nicht aus- gegeben. Tre Meldungen haben zu umfassen:

a) Stückzahl ta Bereifungen,

b) bei nichtmontiert,en Bereistmgen das Gewicht,

e) Art ta Bereifungen,

ck) Bezeichnung des Eigentümers ta Bereiffmgen,

e, Lagerstelle ta Bereifungen.

§ 3.

Mkldcpflichtige Personen.

Sirt ?lusttmft verpflichtet sind:

1. Personen, die Gegenstände ta im § 1 bezeichneten Art

"N ^etvahrsam Haben oder auf Lieferung solcher Gegen­stände Anspruch haben, ü

2. lmrdwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmer.

3. öffentltth-rechlliche Körpersck-aften und Verbände.

8 4.

AuskunstSertellung.

Beauftragten ta Militär- ivder .Pvlizeibehörtai ist auf Ev- fortaii zu gestatten, die Ge,chästsbriefe und Geschäftsbücher ein­zusehen, sowie Bettiebseinrichtungen und. Räume zu beflckNiaen und zu imtersuchen in denen meldepflichttge Gegenstände er­zeugt, gelagert oder feilgehalton iverden oder zu verrmrten sind

8 5.

Beschlagnahme.

Die im § 1 bezeichneten Gegenstände wecken hiermit ta chlagnahmt.

***)Wer vorsätzlich bie Auskunft, zu ta er auf Grund dieser Bekanntmackuug verpflichtet ist, nickst in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige ota unvollständige Mgaben mack»^ oder wer vorsätzlich die Einsicht in die Geschäftsbriefe oder Ge^ chäftsbückier oder die Besichttgung ota Untersuchung der Betrftbs- eiurichtungen oder Nännre verweigert, oder wer vorsätzlich die vorgeschrlebenen Lagerbücher ernzurichten ota zu führen unterläßt M,t Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldsttafe bis zu 10 000 Mark oder mit erner biefer Strafen bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen worden sind, im Urteile als tan Staate Mallen erklärt iverden, ohne Unterschied, ob sie dem Auskunsts- pflurttgen gehören oder nickst.

Wer fahrlässig die ?luSkunft^ zu der er auf Grund dieser Be- kanntmachnng verpflrchlet ist, Nicht in der gesetzten Frist erteilt unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer fata* läfiio bie vorgeschrietaen Lagerbück-er einznrichten oder zu führen unterläßt, wird wft Geldstrafe bis -u 3000 Mark bestraft "

§ 6 .

Wirkung der Beschlagnahme.

?> ic ^Beschlagnahme chtt die Wirkung, daß die BornahmS Vvir Veränderungen an den von ihr berührten Gcgemränden ver- bvtQi rst und rechtsgeschäftlvche Verfügungen über sie nichtig smd. Ten .rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen alkich- bre NN W^e ta Zmangsvollstteckung ota SlrwrfttwS» zrehlung eriolgen.

8 7.

GeLmmchSerlmümiS.

ist die WeLterbemchung ta auf befnMick-en Beverfungen bis zum 15. April 1918 ohne weneres gestartet.

s 1 15 -. 1918 ist di- ffieitcrbenrtBno der in

9 l taerömeten Gegenstände nur nach ausdrÜLLucher EinwSL,

Berlin W 8. Lrrms«,

n ~ ?^ recf>fTÜ * Anträge sind mit polizeilich bescheinigter Be- SR blevvrbezeichnete Ltelle zu richten. Besvnta^ Vordrucke für derartige Anttüge werden nicht ansgegeben.

§ S.

Veräußerungserlaubnis.

b-,. ist ta Veräußerung und L«serimg

der rm § 1 bezeichneten Gegerrstände erlaubt:

1. an dre Inspektion der Kraftfahrtruppen,

1 fabrtnwta^^ Zustimmung ta Inspektion ta Kraft-, § 9.

Enteignung.

inio^-i? 1 § ^.bezeichnten Gcgemtände, welche bis zum 1 Mai 1918 nicht mi ta .ttispektton der Kraftfahrtruppen oder an' einer öon dieser bezeichneten Lttlle geliefert (§ 8) ota für den Ge- brvirch sreigegeben (§ 7) sind, werden enteignet werden.

8 w.

Höchstpreise.

r- im § \ «tft&tbe werden hiermit fftt

ie 100 Kilogramm folgende Höchstpreise festgesetzt:

1. Kut schrva g eure i fen. gebrauchte ota wrgebrauchte, weiche in

zw-mml W bur*

2. ^tidnrogatmfen^OTirmtifjte ober innpSrrawfite, weiche

85' 9Btft,r ^ en9 m der Ziffer 1 nicht entsprecht

3 ' E urttrr Ziffern 1 ober S foflat,

msbesontae angekrustete, 10 tzltark. ^

^ -DEpreist schließen die Kosten für die Beförtaum,

tlä'Ä» gSKSSÄTS*-

§ 11 .

Inkrafttreten der Bekannttnachtmg.

Diese Bekanntmachung tritt am 14. März 1918 in Kraft. Frankfurt (Main), den 14. März 1918.

^^.stellv. Kommandierende General:

Rredet, General ta Infanterie.

Mainz, den 14.^ 1918.

Der Gouveineur ta Festung Matt«.

__ Mansch, Generalleuttrant.

den des Kreises.

tai vorstehende Bekanntmachung d-S stellvertteteu-

von l deute ventasm, beauftragen wft Sie.

geben uni? ^^lyscnten alsbald Kenntnis zu

& m 3&rtm «»tt^immer »ur £

Gießen, den 14. März 1918.

^^^rzogtiches ZckreiSamt Gießen.

I.B.: Langermann.