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Ht. 4 Zweiter Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oderhessen)_Samstag, 5. Januar IW

Die russischen Zriedeuxuntechändler.

Ufeber die Persönlichkeiten und die Vergangenheit der russi» rchim Friedensunterhändler in Brest-Litowsk macht ein nüwtralev Berichterstatter interessante Mitteilungen. Me überwiegende Äiehr- heit der russischen Unterhändler gehört nicht dem nationalen Russentum, sondern den verschiedenen Fremdvölkcrn Rußlands ün. Einzig Professor Pokrowskp ist ein geborener Russe und gleichzeitig eines betr hervorragendsten Mitglieder der russischem Abordnung. Er ist ein Mann von gründlicher historischer und polittsck^cr Bildung, gilt als der beste Kmrner der diplomatischen Geschichte Rußlands und hat mehrere wertvolle wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht. Pokrowskh ist ein alter Revolutionär. Seit langen Jahren war er Privatdozent an der Petersburger Uni- viersität. Erst nach der Märzrevolution konnte er Professor an der Moskauer Universität werden. Bei der Bildung der Räteregiernngt wurde er als Kandidat für den Ministerposten des Auswärtigem genannt.

Von den anderen russischen Unterhändlern ist in Rußland am meisten bekannt L. B. K a m e n e w - R o s e n s e l d , der Redakteur derPrawda", Mitglied des Bureaus des Peters­burger Sowjets und Gemeinderat von Petersburg. Er wurde am 1 Mai in Kiew während einer Volksversammlung von fünf bewaffneten Studenten verhaftet, weil* er seine Rede mit den Wvrten:Nieder mit dem Krieg! Nieder mit den Verträgen, die die Bourgeoisie nrit England und Frankreich abgeschlossen hat!" schloß. Mitte Juli wurde gegen ihn von Kerenski ein neuev Haftbefehl erlassen. Ein paar Tage sväter veröffentlichte Kamenew^ Rosenfeld mit Lenin und Sinowjew ein Einspruchsschreiben in Maxim Gorkis BlattNowaja Schisnj", in dem die drei erklärten, daß fte keine Spione seien und in keinen Beziehungen zu feind­lichen Staaten stünden. Dann saß Kamenew eine Zeitlang im Ge­fängnis, und zwar ohne verhört zu werden.

A. A. I o f f e ist seit Anfang Juli Gemeinderat von Peters­burg und Sekretär der gegenwärtigen Räteregierung.

L. M. Karachan ist ebenfalls Gemeftrderat von Peters­burg und war Sekretär der russischen Abordnung beim Abschluß des Waffenstillstandes von Brest-Litowsk.

W. Pawlowitsch-Weltmann war früher politischer Emigrant und lebte in Frankreich, rot er als Dagesschriststeller wirkte.

N. N. Lapinski, Mitglied der polnischen soziaftstischen Partei, ist Internationalist, lebte ftüher als politischer Flüchtling in der Schweiz und kam Mitte Mai über Stockholm nach Peters­burg.

Frau M. A. B i z e n k o ist ihrer Abstammung nach eine Ukrainerin. Sie gehört dem linken Flügel der Sozialrevolutio­näre an: in dieser Partei wirkt sie schon seit 1903. Sie ist alsVer- treterin der Bauern zu betrachten.

^nd nun zu den militärischen Unterhändlern. General Sa­mo i l o ist gleichfalls ukrainischer Abstammung und hat den ganzen .Krieg mitgemacht. Admiral Wassilij Michailowitch A l t v a t e r dient in der baltischen Flotte: Oberst Zeplis ist ein Lette und gilt als Vertreter der lettischen Truppen, die bekanntlich ein Heer im Heere bildeten: Oberst Fokke ist deutscher Abstammung und dient im russischen Generalstabe: Hauptmann des Generalstabes L i p s k i soll eine Zeitlang in deutscher Gefangenschaft gewesen und erst Mitte März dieses Jahres nach Rußland zurückgekehrt fern. Es sei noch erwähnt, daß Kamenew-Rosenseld auf dem am 9. August in Petersburg eröffneten allrussischen Kongreß der Maximalisten und Internationalisten, ebenso wie Lkmin mW Sinowjew, zum Ehrenpräsidenten gewählt wurde

Ans Hessen.

Das Ergebnis der 7. Kri-gsanleihe in Hessen In le s ü -er rerö, e tÜuc-tot Zufamme st brng te,- o läufigen Ergebnisses der sieben Kttegsanlerhen m Heften ivacen me bei ixu Postanstallen und Genossenlchaften <rngemell>e:Sn Zeich.ru-men nicht luich Provinzen getrennt, sondern narr für bas ganze Gvoßberzog-- tum angegeben worben. Diese Zeichnungen verteilen sich nach den inzwischen gemachten Feststellungen aus Hie 3 Pvoviuzen lim folgt :

Zeichnungen bei den

Stark en- burg

Rhein-

Hessen

Ober­

hessen

Postanstalten. . ,

1 103 000

924 000

988 000

Landwirtschaftliche

Ge-

nossenschaften . .

9 410 000

12 893 000

2 697 000

Erwerbs- u. Wirtschafts-

genossenschaiten .

8 830 0(X>

11 25N 000

4 321 0 0

Summe

19 343 0 0

io 073 00 '

8 0''6 000

Unter Berücksichtigung 'dieser Ziffern verschiebt sich bas Ge­samtergebnis gegenüber der früheren Veröffentlichung weientlich zugunsten der Provinz Rheinhesien, wie sich aus folgender lieber­sicht ergibt:

Zeichnungsergebnis der 7. Kriegsanleihe.

Reichsbankslelle Darmstadt.

Reichsbanknebenstelle Bensheim.

Neichsvanknebenstelle Lffenbach ...

Postaniialten und Genosseitichaften.

Dk.

54 440 000

2 943 000

1 544 00 1

19 34 C. 000

Provinz Starken bürg.

96 70 0 ^.

Re'chsbankstelle Mainz.

Reichsbanknebemlelle Binacn.

Reichsbanknebenslelle Wornls.

Postanstallen ttnb Genossenschaften.

41 4^1 00*

0 5 2 000 30 606 'K)U 25 073 0

Provinz Rheinhessen . . . . .

10 692 000

Reichsbankstelle Gienen.

Reichsbanknebe stelle Friedberg . ..

Reichsbanknebenftelle Alsield..

Reichsbanknebenstelle Laute, b ch.

Postanstallen und Genossenschaften.

29 189'00

5 412 000

1 257 000

2 722 000

8 006 nOO

Provinz Oberhessen.

4* 5xfi 000

Gesamtsumme tut 6;roßHerzogtum

?4 54« 0 '>

Gegenüber dem endgültigen Ergebnis der 6. Anleihe von 238 48b 000 Mavk ergibt isch in Hessen eine Steigerung um 8 063 000 Mark.

Tie ErlMmng gegenüber der ftüher veröffentlichen Ge­samt ff iw me d.r 7. Atckeihe für das Großftrzogtum llm melyr als 8 Mckffo e:i ist darauf zurück;Mhren, daß n mmehr das endgültige Ergebnis vorliegt.? in dec vors eftudm ue eff icht für Alsfeld und Lauterbach eingesetzten Beträge eillftl^en die Zeüftrrmgen, die aus de.> Bezirken der früheren Reick-sbanbleben^ellen Alsfeld und La teroach !-ei der Rsthsbaickstelle Fulda angenioidet worden sftrd. Dirbo« Ti w berück'ü.ragen, daß auch bei der 7. Anleihe wohl ein erheblül.e. Teil de. Zr-ich mngen, fttsbesondere aus Alsfeld, nicht ii-acli 'Fulda, so.ldcrn nah Gießen weitergegrben wurde Aus der n-ack-stehu-don Z.saimnen ellung, bri der die Zeicft nungea bei beit Po. au allen und Ger-ch eufchuften unLerücksich- tigt bleiben mußten, geht hervor, daß in Hessen auch die Zahl der Zeichner stark g e w a ch s e n ist:

Z a h l de r E i n zel z e i chn un g e n

I.

II

III

IV

V.

VI

vil

An!

An!

Aal.

Aul.

Aul

Aul.

Anl

bis 2000 M . .

17734

3493 '

45314

98016

77956

117506

127181

von 100 bw

100 0 M.

3646

8720

8836

6723

4537

6645

5842

von 10 100 1)13

10 >00 M. *.

573

1217

1436

1037

1040

1372

1496

von 10» 10' bis

1000 000 M. .

33

79

135

124

147

15"

1-5

über 1000000 M.

0

3

0

4

JO

7

12

Zusammen

:!988

4495«

5.-726! i 05g 4

8369(>|l256--<0| 13471

Ifttter Berücksichtigung der Zeichnungen bei den Postanstalten, und Genossenschaften ergibt sich bei der 7. Kriegsanleihe eine Zahl von 167 046 Zeichnern.

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 5. Januar 1918.

Die tägliche Kopfration an Kartoffeln beträgt ein Pfund! Streckt Eure Kartoffeln durch Verwendung von Rüben!

Stellt den täglichen Verbrauch durch Abwiegen fest. Ersatz ftir vorzeitig verbrauchte Kartoffeln erfolgt nicht!

** A. u s ze i chn u n g. Unterofftfter Kftrl H e r g e t erhielt bas Eiserne Kreuz 2. Klasse. Dieselbe Auszeichnung wurde dein Geft. Fritz Dieter verliehen

** Bürgerliche Gefangenschaft kein Militär- dienst. Zeiten der biirgerlichen Gefangenschaft in Feindesland können nicht als Militärdienstz-citen im Sinne der Reichsversiche- rungsorftiuns! angerech-iet werden. Diese bemerkenswerte Enffchtt^ d/img hat bas Reichsversicherungsamt getroffen. Ein Seemann ge­riet bei Kriegsausbruch in der Nordsee als Heringssänger in eng­lische Gefangenschaft, in der er sich noch befindet. Seine Ehefrau beansprucht die Anrechnung der Tauer der Zivilgefangenschaft als Militärdienstzeit. Als solche gelten nur die Wochen, in denen der Versicherte zur Erüllung der Wehrpflicht in Frizens-, Mobil- inachungs- oder Kriegszeiten eingezogen gew?fen ist oder in Mobil- mackmngs- oder K.üegszeiten freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet hat. DevpSeemann war bei der Gefangennahme noch nicht eingezogen. Daran ändert auch nichts, daß er als LandlvehrmanU eingezogen worden wäre. Es kommt lediglich auf die tatsächlichen: Verhälttrisse an. Tie Anwartschaft kann aber durch freiwillige Bei­träge aufrechterhalten werdest.

** Kleinere Frachtbriefe. Die Frachtbriefe werden ebenso wie die Flcischmarken verkleinert, um Papier zu sparen. Das Reichs-Eiseubahnamt hat die Bestimmungen der Eisenbahn-Ber­kehrsordnung darüber entsprechend geändert. Das Frachtbriefmuster wird um die Hälfte verkleinert. Tie Rückseite wird mit der rechten Hälfte des jetzigen Musters bedruckt. Tie bisherige Bestimmung wegen Benutzung der Rückseite kann natürlich nicht auf das ver­kleinerte Muster angewandt werden. Tie Aenderungen treten am 10. Januar in Kraft. Tie vorhandenen Frachtbriefe können auf- gebraucht werden.

Oelsen Naffart.

ra. Battenberg, 4. Jan. Hebamme Witwe Hofmann ver-, sicht jetzt 40 Jelft-e shr verantwortungsvolles Amt in unsernH Städtchen. Die Kaiserin ließ der Jubilarin aus diesem Anlaß ein« goldene Brosche überreichen.

ra. Biedenkopf, 4. Jan. Zu Amtsgerichtsräten wurdep, ernannt die beiden Amtsrichter tHap pel in Gladenbach und Dr. Murray in Laasphe. Kreissekretär Jäger wurde zum Rechuaurgsrat ernaunt.

Airchliche Nachrichten-

Gottesdienst am Sonntag den 6. Januar.

In der Stadt ki r che. 9y 2 : Pft. Mahr; 11: Kinderkirche f. d. Ntatth.-Gem. Psr. Mahr; 5: Pft. Schwebe. In der Johan­neskirche. 9V>: Pfraff. Lic. Reuning: 11: Kinderkirche f. d. Luk.-0^ein. Pfr. Bechtolsheimer; 5: Pft. Ausfeld. Die Kriegs- fttsttinden werden aus Gründen der Kobleuersparnis bis ans wei­teres nrit den sonntäglichen Abend-Gottesdiensten verbunden. K irchberg. Vorm. 10. Lollar. Fällt wegen Beerdig, gus.

katholische Gemeinde.

6Vs: Gel. z. U. Beicht: 7: Hl. Messe, gem. Komm. d. Jungfr.; 8: Aust. d. hl. Komm; 9: Hochamt m. Pved.; 11: Hl. Messe nt Vred.: 4y 2 : Jüngft.-Kvngr.: 5V 2 : And. m. Segen. Dienstag u. Freitag, abds. 8: Kriegsbftband. Samstag 12. Jan., nachm. 5 u. abds. 8: Gel. z. hl. Bercht. Diaspora-Goltesdienst am 6. Jam: Lanbach 10. Lich 9V 2 .

Amtlicher Tei?^

ekiiMchAW

Nr. ?L. 1600/11. 17. K. R. A.,

betreffend Beschlagnahme von Papier Zur Anfertigung geklebter Papiersäcke (Sacfpapler).

Vom 5. Januar 1918.

Nachstchende Bekanntmachung wird ans Ersuchen des König­lichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis ge­bracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgeseken höhere verwirft sind, ipv Zuwiderhand­

lung nach § 6 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs-Ges-etzbl. S. 376)*) bestraft wird. Auck> kann der Betrieb des Handelsge­werbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver­lässiger Personen vom Handel vom 24. September 1915 (Reichs- Geseßbl. S. 603) untersagt werden.

81.

8 4.

Verarbritungserlaubnis.

Trotz der Beschlagnahme ist die Berar.»nttcng von Sackprpirr zur Herstellung geklebter Papiersäckc von mel/r als 3000 qem Sackstäckieninhalt gestaltet.

8 5.

Ausnnhmeu.

Anträge auf Beroilligung von Ausnahmen von den Bestim­mungen dieser Bekanntmachung sind eingehend begründet bei der Reichssackstelle, Berlin, Lütowstraße Nr. 89. eftiznreichen. Me Entschcidimg trifft die Kriegs-Rohstoff-Ab'eilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums.

8 6 .

Inkrafttreten.

Mese BekanntmachZmg tritt am 5. Jftnuar 1918 in Kraft.

Frankfurt a. M., den 5. Jrnuar 1918.

Stellv. Generalkommando dcs 18. Armeekorvs.

Betr.: Befchlagruahme voer Papier zur Anfertigung geklebter

Papiersäcke (Sackpapier).

An den Oberbürgenneister zu Gi"ßen. Großh. Polizelamt Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemein­den des Kreises.

Indem wir auf vorstehende Bstauntmachung des stellvertreten­den Generalkommandos von heute verw-eisen, beauftragen wir Sie. von dein Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kenntnis zu geben und die Bekanntmachung in Ihrem Amtszimmer zur et- waigm Einsicht offen zu legen.

Gießen, den 5. Jaimar 1918.

Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Von dieser Bekanmttnachung werden betroffen alte Mengen 00 m Papier zur Herstellung geklebter Pwpiers.äcke (Sackpapier).

^>ronaer - _ -laamr

_ Dr 1H t n g e r. _

XVlii. 'Armeekorps.

Stellvertretendes Generalkommando.

8 2 .

Beschlagnahme mW ihre Wirkung.

Me von der Bekamnttnachung betroftenen Gegenstände (§ 1) werden hierdurch beschlagnahmt.

Die Beschlagnahme hat. die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie nichttg sind. Den vechisgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich,, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.

8 3.

Lieftrungserlaubnis.

Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung wird Lieferung Mm , Sackpapier gegen einen Bezugsschein t«r Reichssackstelle, Berlin. Lützowüroße Nr. 89. unter den von dieser Stelle vor­geschriebenen Bedingungen gestattet. Bis zum 20. Jlanuar 1918 ist die Veräußerung uckd Lieferung von Sackpapier auch ohne! Bezugsschein glaubt. .

*) Mit Gefängnis bis zu einen: J^hre oder mit Geldstrafe bis zu zehntauftnd Mark wird, sofern nicht nach allgemeinem Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:

2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite- sck>asst, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kaust oder ein anderes Veräußerungs- oder Erwerbsgeschäft über ihn abjchließt:

3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegeuftmrde zu Verwahrer und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt:

4. wer den ...... . erlassenen Ausführnngsbestimmungeu

zuwider handeLt.

Abt. III b. Tgb.-Nr. 26095/7072.

Frankfurt a. M., 19. Dezember 1917. Betr.: Beseitigung v,on Transportstörungen.

Verordnung.

Tie Vevordnungen vom 11. 9. 1917 (III b 19 219/5476) und vom 3 12. 1917 (III b 23 893/6847) werden int Einvernehmen mit dem Gvitverneur der Festnmg Mainz zusammengefaßt irnd wie folgt abgeärcdert: 9

I. Tie Gemeinden sfttd verpflichtet, auf Anfordcrtt der Kriegs- auttsstelle fti Frankfurt a. M., der Kriegsatnlsnebenselle in Sie­gen, der zuständigen Linienkommandantur oder Bahnhofskvmman- dantur zum Zwecke der Be- urrd Entladung von Ei'enbahnwagen Und Schisftm, 'der An- oder Abfuhr von Eisenbahngütern und SchiffAgütern. sowie zur Erhalttmg der Vevidhrssistech-cit der An- und.Aofuhrsttaßen zu Bahnhöfen und Schiissladeplätzen bei Sckxnecfall und Glatteis, Wckgen, Zugtiere, Fuhrlertte und Mann­schaften an die ihnen von den genarutten Bchörden bezeichneten Orte zu stellen.

. II. Auf Grund einer nach Ziffer I an die Gemeinderl er- gangeneu Anfvrderirng ftr Fällen eines dringenden Bedürf­nisses, auch ohne, daß eine solche Anfordert mg vorhergegawgen ist sind :

1. Halber oder Besitzer vou Zugtteren oder LÄaget: verpflichtet, auf Auf,'ordertcng der Gemeftidebehörde ihres Wohnorts dieser ihr Fuhstverk mit Mttschr. ihren Wügen oder ihre Ztkgtieve gegen die ortsübliche Vergüttmg zur Verfügung zu ftellcn;

2. alle männlichen Personen über 16 Jahre ' verpflichtet, auf Auffordermtg der Gemeindebehörde ihres Wohnorts gegen den ortsüblichen (Lewe mit verminderter Arbeitsfähigkeit gegen den ihrer Arbeitsfahig'ftit 'entsprechenden, von der Gemeinde­behörde festznsetzettden) Lol>n Ärbtt''en zu überm ehmen. welche zur Bermeidmrg von Verzögerungen bei der Be- und Ent­

ladung von Eisenbahnwagen und Schiffen, der An- oder W- fuhr von Ei'e''bab'ngütern urrd Schiffsgütern sowie zur Erhal­tung der Verkehrs''icherleit der An- und Abfuhrstraßen zu Balmböfen irnd Schiffsladeplätzen bei Schnoefall und Glatt­eis notwendig wwden.

III. Tie Hetxmziehung (Ziffer II 1 und 2) ist auch an Sonn» und Feierwg^n zulässig.

IV. Tie Gemeinden haben die Vergüttmg und den Lohn vor» znleg^t imd können ihrerseits die Betrage nebst iliren Verwal-- ttmgMsten bei Anstlbren und Beladungen von den Msendern, und bei Abftrhren und Entladimgen von den Empfängern der Güter im Verwalttmgszwangsverfahren .wieder einziehen.

V. Zeugnisse von Kreisärzten, anderen beamteten Aerzten sowie den be( den Einberirfung^a?\sschüssen tätigen Aerzten befreien, sotveit sie die Unfähigkeit zu ">er aufgetragenen Arbeit beschemigcn, ohne weiteres von .der Derpstichtung zur Arbeftshilfe.

VI. Gegen die Hevrnziehimg durch die Gemeinde sowie gegen d'e Höft der von der Oiemeinde se'ttnsett"n^en Vergütung steht die Beschwerde zu, die keine auffchiebende Wirttmg hat.

Uebw die Beschwerde ent'ckieiftt endgülftg die für den Wohnort des Leißungs pstichtig en zirstäTtdige Gemeindcauffichisbehörde.

VII. Zuwiderhandlungen gegen Ziffer II und III werden mit Geiängnis bis zu einem Jafte. beim Borliegen mildernder Um-, stände mit Haft cder mit Geldsttafe bis zu 1500 Mark bestritt

Der stcllv. Kommandierende General:

Riedel, Generalleutnant.

An den Dberbüraermeister zu Gießen und an die Größt). Vürpermeiftereien der Landgemeinden des Kreises.

Dors'ebmdes ist ortsüblich bekantttzumachen und das Nötige zur Dnrckfülnnmg der Verordmmg vorztlberei^en, irrsbesondsve ist ein Verzeickielis gemäß Ziffer II, 1 anfznstMsrr .

Gießen, den 4. Jani:ar 1918.

Grvüberzogilches Kreisaml Gießen. _ Z B Longermann. _

Stellvertretendes Generalkommando.

XVIII. ?lrmeek^'rvs.

III b 23634/6731.

Frankfurt a. M., den 19. Mzember 1917. Betr.: Die Versorgung mit Brentrholz.

Verordnung.

Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Bi-^agerungsznstand vom 4. Juni 1851 in ft"- Fassung des Reichsgesetzes vom 11. De­zember 191 bestimm" ich im Einvernehmen mit dem Gouverneur der F-estimtg Mainz für vas gesamte Gebiet dos GroßherzoytttmÄ Hessen:

1. Versteigerirngen von Brennholz können durch Anordmmg der zuständigen Behörde (Ziffer 4) allgemein oder in einzelnen Fälle-' n'ttenagt 'oder ran; bedingt zugelassen werden.

2 D'e Waldbesitzer haben der zuständigen Behörde (Ziffer 4) diejenigen Atts'künfte zn geben, welche diese wegen der Versorgung' und des Verkehrs nnt Brennholz von ihnen erfordert.

3. Die Waldbesitzer sfttd verpstichtet, auf Aufforderung dev ztlsländigen Behörde (Ziffer 4) an die von dieser bezeichneten Per'onen oder Stellen hergerichtetes Brennholz gegen Zahlung der amtlick-en Brennftlztaxe.(Beilage Nr. 20 znnt GroßberMglich Hessisck-en Regierungsblatt von 1917, Seite 333) zu liefern.

4. Anständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist das Großftrzoglickic Ministerium der Ffttanzen, Wteilung für Forsft und Kameralverwalttrng zu Darmstadt. Dieses kcnm zur Aus» sührung dieser Derordtrung weitere Anordnungeu treffeit.

5. Zuwiderhandlungert werden mtt EiefängniS bis zu efttsm Jahre, beim Vorliegeu mildernder Unfftände nnt Haft oder Geld­strafe bis zu 1500 Mark bestraft.

Der stellvertretende Koimnandierende General:

Riedes Genrvallvttnant.